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Stundenabrechnung nach Fahrerkarte!

Hallo,

hab mal ne Frage an euch!

Seit neuestem rechnet meine Firma unsere Stunden über Fahrerkarte ab, wir sollen zusätzlich zu unseren Tagesberichten die alle Daten zu unseren getätigten Fuhren aufweisen wie Lief.-sch.Nr. etc dann noch jede minute erklären (schriftlich) die nicht gefahren wurde, ist dieses nicht geschehen wird diese Zeit dazu abgezogen. Nun hatte ich schon mal angefangen aufzuschreiben: 06.30 Uhr Trommel leerlaufen lassen,danach unter Mischanlage gefahren! Ist mir aber dann doch zu Blöd geworden, jetzt schreibe ich außer Liefsch.Nr nichts mehr auf, da Lieferscheine eh mit abgegeben werden wo Uhrzeiten wie Ankunft, anfang Entladung etc. draufsteht. Und wenn man sich den Lkw ansieht, weis mann was gearbeitet wurde! (Betonmischer)

Naja jedenfalls fehlen mir etliche Stunden auf meiner Lohnabrechnung ohne Begründung.

Eine Anfrage bei bei´m BAG half auch nicht weiter, ich solle mich an die Gewerbeaufsicht wenden.

Die Wälzen das Thema bestimmt auch von sich!

Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen!?

Viele Grüße / rad05

Beste Antwort im Thema
am 24. Oktober 2009 um 6:55

mach doch gar nicht lange rum....

ab mit der abrechnung zu nem rechtsverdreher deines Vertrauens....

ich finds langsam echt eine sauerei...

selbst wenn dein chef nach fahrerkarte abrechnet, stellst du dein teil etwa auf "pause" wenn du beladen tust oder beim Kunde wartest bist du abladen darfst???

Zweiter Weg wäre die Aufsichtsbehörde...

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Einfach nach Schlüsselabziehen den digit. Tacho auf arbeiten stellen.

am 20. Juni 2017 um 20:40

Das hab ich geschnallt da komm ich aber auf 6-7 std Arbeit am Tag plus lenkzeit13 - 15 std Tage das passt doch auch nicht oder?

Nö, 13-15h Lenkzeit kann nicht wirklich sein. ;)

am 21. Juni 2017 um 3:19

Sorry habe mich falsch ausgedrückt insgesamt 13-15 std arbeiten mit Lenkzeit

Ist ja dein Cheff dafür verantwortlich, wenn du 7 Stunden Lenkzeit hast darfst du offiziell nur noch 3 Stunden Arbeiten.

Da darfst du mal nen Gespräch mit deim Cheff suchen

Genau, einfach auf "arbeiten" stellen.

Ist deine maximale Lenk & Arbeitszeit erreicht, darfst du halt nicht weiter fahren...

Zitat:

@Rad05

......und wie oft habe ich diese nach dem ersten Beladevorgang zur Abfahrt vom Mischanlagenhof erst eingeschoben und nach der letzten Fuhre zum Fahrzeugreinigen ca. 1-2 h gleich ausgeworfen ...

Und kannst so nichtmal die Abfahrtskontrolle belegen ;)

Hast du die Berufskraftfahrerquali ? (ich nicht :( )

@kipptransporteur:

ich kenne das anders. Wo steht das?

So kann man ja nie seine "Schichtzeit" z.b. 15std. nutzen.

LG

Bei 10 Std. Arbeitszeit ist Schluss, das gilt für jeden Arbeitnehmer.

Und wenn man den Digi-Tacho gesetzeskonform bedient, hat man bei der Abrechnung nach Tacho, meiner Meinung nach, auch keine Nachteile.

Grundlegend hast du recht. Aber bei uns sieht es gesetzlich etwas anders aus. Wir Kraftfahrer haben Ausnahmen zum normalen Arbeitszeitgesetz.

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass nach 10 std. bei uns (Kraftfahrern) schluss ist.

Sonst könntest du auch niemals 15std. Schichtzeit machen.

LG

Geht doch gut mit den 15 Stunden Schichtzeit und 10 Stunden Arbeitszeit, wenn 5 Stunden als Paiuse geschrieben werden.

Nach 6 Stunden sind min 30 Minuten Pause fällig und nach 9 Stunden min 45 Minuten und da Pausen selten bezahlt werden hat man bei zb 8 Arbeitsstunden eine Schichtzeit von mindensten 8,5Stunden, arbeitet man 9 Stunden hat man plus der 45 Minuten Pause eine Schichtzeit von 10,75 Stunden und da die Dauer der Pausen nach Oben nicht begrenzt ist kann man auch max 10 Stunden Arbeiten und dabei 5 Stunden Pause machen was dann eine Schichtzeit von 15 Stunden ergibt.

Das Problem ist die, sorry, Dummheit der Fahrer die Ladezeiten als Pausen buchen statt als Arbeitszeit.

Aber letztlich müsste man an die Disponenten gehen damit Arbeitszeiten und Schichtzeiten unter Einhaltung der Pausen unter einen Hut gehen. Das es geht zeigen einige wenige Firmen.

Zitat:

@t.knetsch schrieb am 22. Juni 2017 um 19:28:00 Uhr:

Grundlegend hast du recht. Aber bei uns sieht es gesetzlich etwas anders aus. Wir Kraftfahrer haben Ausnahmen zum normalen Arbeitszeitgesetz.

Aber nicht bezüglich der maximalen Arbeitszeit!

Und deine Schichtzeit gibt es so nicht, es ist nur eine 9 Stündige Pause (Das wäre z.B. eine Ausnahme vom Arbeitszeit Gesetz, da sonst 11 Std. gelten) innerhalb von 24Std. zu machen, daraus ergibt sich zwar eine theoretisch nutzbare Zeit von 15 Std. pro Tag, aber nirgendwo im Gesetz steht etwas von 15 Std. Schichtzeit. Auf diese 15 Std. kommt man halt nur, wenn man 5 Std. (echte) Pause macht während der Arbeitszeit. Genau dafür ist die "Schichtzeit" gedacht und nicht dafür das der LKW Fahrer 15 Std. am Tag knüppelt.

Moin,

ja, das es die "Schichtzeit" so nicht gibt is klar. Deswegen habe ich das auch in Anführungszeichen gesetzt.

Und die Ausnahme gibt es. Arbeitszeitgesetz, Paragraph 21a: beschäftigte im Straßentransport.

Dort Absatz 4:

Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Das ist die Erweiterung zum normalen Arbeitszeitgesetz für uns. Denn bei uns ist nicht von täglicher, sondern von Wöchentlicher max. Arbeitszeit die Rede.

Beispiel max. Ausgereizt:

15min. Abfahrtskontrolle, 2std. Lenken, 1std. Entladen, 2std. Lenken, 45min. Pause, 1std. Lenken, 15min. Bereitschaft, 2std. Laden, 3 std. Lenken, 45min. Pause, 2std. Lenken, Ruhezeit.

Lenkzeit: 10std.

Arbeitszeit: 3,5std (falls Dauer Bereitschaft nicht bekannt, ansonsten Pause)

Pausenzeit: 1,5std.

Arbeitszeit an diesem Tag: 13,5std.

Pausenzeit: 1,5std.

"Schichtzeit": 15std.

Das ist gesetzlich so erlaubt. Denn wir unterliegen der 561VO, das ist EU Recht. Jedes Land in der EU hat andere Bestimmungen, was das Arbeitszeitgesetz betrifft. Aus diesem Grund gibt es hier in Deutschland den 21a im Arbeitszeitgesetz, um das mit geltendem Recht der EU gleich zu setzen.

LG

Ist es nicht, 60 Std. im Durchschnitt entbinden dich nicht von der täglichen maximalen Arbeitszeit von 10 Std.

Doch. Wenn der durchschnitt innerhalb von 4 Monaten nicht höher als 48std ist.

So haben wir zum einen die Regelung zum deutschen Arbeitszeitgesetz, zum anderen aber auch die Möglichkeit im Rahmen der 561Vo (15er "Schichtzeit") zu machen.

Ich sagte nicht, dass das immer geht. Man darf halt, durch die Ausnahme im 21a Arbeitszeitgesetz, um EU rechtlich zu bleiben auch Wirklichkeit 15std " Schichtzeit" machen. Inkl. Arbeit und Bereitschaft. Und nicht nach 10std. Ist Schluss.

Nutzt man das beispielsweise aus und betrachten wir nur eine Woche, anstatt der 16 Wochen um den Ausgleich zu schaffen, so wäre beispielsweise Freitag sozusagen frei.

LG

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