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Stufenführerschein bei Führerscheinentzug 2019

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 23:54

Liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich der Regelung zum Motorrad Stufenführerschein.

Es gibt bereits ähnliche Themen aber diese beziehen sich auf die Führerscheinregelung vor 2013.

Am liebsten würde ich möglichst schnell den Aufstieg vom A2 auf A machen aber bin mir nicht sicher, wann das möglich ist. In der Fahrschule war dieses Problem auch noch nicht bekannt.

Mein Fall:

1. Stufenführerschein von A1 auf A2 am 23.09.2016 (11 Monate Fahrpraxis bis Verzicht)

2. Führerschein Verzicht am 08.09.2017

3. Führerschein Neuerteilung am 15.04.2019 (10 Monate Fahrpraxis bis heute)

4. Aktuelles Datum 10.01.2020

Für den Aufstieg auf A benötige man 2 Jahre Vorbesitzer der Klasse A2.

Nicht transparent ist mir, ob die Zeit von der Ersterteilung bis zum Entzug mit der Zeit der Neuerteilung bis heute addiert wird oder die 2 Jahre Vorbesitz erneut bei der Neuerteilung losgeht.

Kurz gefragt, darf ich noch in diesem Jahr oder im nächsten Jahr aufsteigen?

Ich bin mir bewusst, dass es mein Fehler war den Führerschein zu verlieren aber bitte dies nicht in diesem Forum zu besprechen. Es geht mir hier lediglich darum die aktuelle Gesetzeslage für den Stufenführerschein bei Führerschein Entzug aufzuklären.

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung :)

Beste Antwort im Thema
am 10. Januar 2020 um 12:00

Zitat:

@Newbes schrieb am 10. Januar 2020 um 12:21:01 Uhr:

Hallo,

vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.

Bin aktuell 25 Jahre alt aber würde gerne nur eine Praktische Prüfung für den A Schein machen und dafür brauche ich 2 Jahre Vorbesitz A2 oder habe ich das falsch verstanden?

Richtig.

16 weitere Antworten
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16 Antworten

Da dein Fall augenscheinlich sehr speziell ist solltest du bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen. Die können dir sehr genaue Daten liefern. Dann bist du auf der sicheren Seite.

am 10. Januar 2020 um 5:43

Die zwei Jahre beginnen neu.

Mit Pkw bist du breiter, damit besser aufgestellt. Und den darfst du ja machen.

 

Ich gehe mit, fängt neu an.

Bei mir war es folgendermaßen:

A beschränkt erhalten 09.2003

Von 04.2004 bis 03.2006

Fahrerlaubnis entzogen

03.2006 direkt A unbeschränkt beantragt und erhalten.

Eine andere Frage wie alt bist du??

wenn du über 24 bist kannst du den ASchein sofort machen.

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 11:21

Hallo,

vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.

Bin aktuell 25 Jahre alt aber würde gerne nur eine Praktische Prüfung für den A Schein machen und dafür brauche ich 2 Jahre Vorbesitz A2 oder habe ich das falsch verstanden?

am 10. Januar 2020 um 12:00

Zitat:

@Newbes schrieb am 10. Januar 2020 um 12:21:01 Uhr:

Hallo,

vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.

Bin aktuell 25 Jahre alt aber würde gerne nur eine Praktische Prüfung für den A Schein machen und dafür brauche ich 2 Jahre Vorbesitz A2 oder habe ich das falsch verstanden?

Richtig.

Zitat:

@Newbes schrieb am 10. Januar 2020 um 12:21:01 Uhr:

Bin aktuell 25 Jahre alt aber würde gerne nur eine Praktische Prüfung für den A Schein machen und dafür brauche ich 2 Jahre Vorbesitz A2 oder habe ich das falsch verstanden?

Das hast du richtig verstanden. Die Fahrschule möchte dir keine Auskunft geben weil sie es nicht kann.

Du musst dich mit der Frage direkt an die Fahrerlaubnisbehörde (aka Führerscheinstelle) wenden die für dich zuständig ist.

Was steht denn auf der Rückseite nun für ein Datum beim A2 drin? 23.09.2016 oder 15.04.2019?

Was ich mutmaße(!):

Wenn 23.09.2016 -> kannst du jetzt den A machen als Erweiterung vom A2 mit der vereinfachten Variante (nur praktische Prüfung vorgegeben.

Wenn 15.04.2019 -> warten bis zum 15.03.2021 mit der praktischen Prüfung (ausgehändigt am 15.04.2021) oder A per Direkteinstieg mit vollem Programm.

_____

Zitat:

@Biker1112 schrieb am 10. Januar 2020 um 11:59:09 Uhr:

Bei mir war es folgendermaßen:

A beschränkt erhalten 09.2003

Von 04.2004 bis 03.2006

Fahrerlaubnis entzogen

03.2006 direkt A unbeschränkt beantragt und erhalten.

Und das hat mit der Regelung seit 2013 genau so viel zu tun: Nix. :D

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 11. Januar 2020 um 11:38:56 Uhr:

Zitat:

@Newbes schrieb am 10. Januar 2020 um 12:21:01 Uhr:

Bin aktuell 25 Jahre alt aber würde gerne nur eine Praktische Prüfung für den A Schein machen und dafür brauche ich 2 Jahre Vorbesitz A2 oder habe ich das falsch verstanden?

Das hast du richtig verstanden. Die Fahrschule möchte dir keine Auskunft geben weil sie es nicht kann.

Du musst dich mit der Frage direkt an die Fahrerlaubnisbehörde (aka Führerscheinstelle) wenden die für dich zuständig ist.

Was steht denn auf der Rückseite nun für ein Datum beim A2 drin? 23.09.2016 oder 15.04.2019?

Was ich mutmaße(!):

Wenn 23.09.2016 -> kannst du jetzt den A machen als Erweiterung vom A2 mit der vereinfachten Variante (nur praktische Prüfung vorgegeben.

Wenn 15.04.2019 -> warten bis zum 15.03.2021 mit der praktischen Prüfung (ausgehändigt am 15.04.2021) oder A per Direkteinstieg mit vollem Programm.

_____

Zitat:

@X_FISH schrieb am 11. Januar 2020 um 11:38:56 Uhr:

Zitat:

@Biker1112 schrieb am 10. Januar 2020 um 11:59:09 Uhr:

Bei mir war es folgendermaßen:

A beschränkt erhalten 09.2003

Von 04.2004 bis 03.2006

Fahrerlaubnis entzogen

03.2006 direkt A unbeschränkt beantragt und erhalten.

Und das hat mit der Regelung seit 2013 genau so viel zu tun: Nix. :D

Grüße, Martin

Und damit wollte ich sagen, dass das Straßenverkehrsamt wohl der richtige Ansprechpartner wäre. :rolleyes:

Hier wird nur gemutmaßt und nicht gewusst und entschieden. ;)

am 11. Januar 2020 um 13:45

Zitat:

@Biker1112 schrieb am 11. Januar 2020 um 12:32:04 Uhr:

 

Hier wird nur gemutmaßt und nicht gewusst und entschieden. ;)

Nein.

Zwischen dem "Verzicht" und der "Neuerteilung" liegt mehr als ein Jahr. Er hat also den Schein 2019 komplett neu gemacht.

Damit steht auf der Rückseite 2019 und die zwei Jahre dauern bis 2021.

Zitat:

@Biker1112 schrieb am 11. Januar 2020 um 12:32:04 Uhr:

Zitat:

@X_FISH

Du musst dich mit der Frage direkt an die Fahrerlaubnisbehörde (aka Führerscheinstelle) wenden die für dich zuständig ist.

Und damit wollte ich sagen, dass das Straßenverkehrsamt wohl der richtige Ansprechpartner wäre. :rolleyes:

Vielen Dank das du mir Recht gibst - und das sogar mit einem Fullquote! ;)

Grüße; Martin

Dafür nicht, wer Recht hat, der soll‘s auch kriegen.

Zitat:

@Newbes schrieb am 10. Januar 2020 um 00:54:31 Uhr:

Liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich der Regelung zum Motorrad Stufenführerschein.

Es gibt bereits ähnliche Themen aber diese beziehen sich auf die Führerscheinregelung vor 2013.

Am liebsten würde ich möglichst schnell den Aufstieg vom A2 auf A machen aber bin mir nicht sicher, wann das möglich ist. In der Fahrschule war dieses Problem auch noch nicht bekannt.

Mein Fall:

1. Stufenführerschein von A1 auf A2 am 23.09.2016 (11 Monate Fahrpraxis bis Verzicht)

2. Führerschein Verzicht am 08.09.2017

3. Führerschein Neuerteilung am 15.04.2019 (10 Monate Fahrpraxis bis heute)

4. Aktuelles Datum 10.01.2020

Für den Aufstieg auf A benötige man 2 Jahre Vorbesitzer der Klasse A2.

Nicht transparent ist mir, ob die Zeit von der Ersterteilung bis zum Entzug mit der Zeit der Neuerteilung bis heute addiert wird oder die 2 Jahre Vorbesitz erneut bei der Neuerteilung losgeht.

Kurz gefragt, darf ich noch in diesem Jahr oder im nächsten Jahr aufsteigen?

Ich bin mir bewusst, dass es mein Fehler war den Führerschein zu verlieren aber bitte dies nicht in diesem Forum zu besprechen. Es geht mir hier lediglich darum die aktuelle Gesetzeslage für den Stufenführerschein bei Führerschein Entzug aufzuklären.

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung :)

Hallo

Die Sache ist doch ganz einfach. Die KLasse A2 hast du noch nie gehabt, ob du damit einmal in der Fahrschule angefangen hast oder nicht spielt keine Rolle. Das Sie dir deinen Lappen auch mal auf Eis gelegt spielt auch keine Rolle da du ihn ohne Deppentest wieder bekommen hast. Wenn du 24 bist kannst du sofort mit der A Klasse anfangen, keine 24 dann nur A2

Das bedeutet für dich neuen Sehtest und Erste Hilfe, Führungszeugnis da diese älter als 2 Jahre sind. Ich würde an deiner Stelle persönlich beim Strassenverkehrsamt erscheinen und ihn dort beantragen mit den oben auf geführten Unterlagen, das ist billiger als wenn du das über die Fahrschule machen lässt. Dort musst du dann die Fahrschule angeben wo du deine Ausbildung absolvieren möchtest.Dann neue Theoretische und Praktische Prüfung, weil es ja eine andere Klasse ist. Der A1 nützt dir gar nichts.

am 15. Februar 2021 um 20:32

Kommst ein Jahr zu spät.

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