Stress mit dem Händler wegen der Gewährleistung

Opel Vectra C

Moin!
1. ich weiß gar nicht ob das hier hineingehört, finde allerdings kein anderes Forum dafür. Deswegen bitte ich um Verständnis.

Also
Ich hatte mir vor etwa 1 1/2 Monaten einen Vectra C bei einem Händler gekauft gehabt.
Nachdem ich diesen vom Händler abholte fing die Lima an zu spinnen, und zum Schluss (knapp ein einhalb Wochen nach Kauf) war sie dann auch komplett hinüber.(Mir fielen auf einer Kurzstrecke ABS,ESP, Servolenkung, Lichtanlage, Airbags und all der elektrische Kram aus)
Da es gute 240km bis zum Händler sind habe ich mit diesem abgemacht, dass das Fahrzeug hier bei mir in der Nähe in die Werkstatt geht und dort repariert wird.
Die Kosten wolle er übernehmen. Klang gut und ich Idiot habs geglaubt...
Da ich das Fahrzeug brauche um zur Arbeit zu kommen, bin ich, blauäugig wie ich war, in Vorkasse gegangen und habe die Rechnung dem Händler zugeschickt.
Das war vor ungefähr 3 Wochen. Ich rief mehrmals an und bat den Händler das Geld doch bitte endlich zu überweisen und wurde immer wieder vertröstet.
Heute, bei unserem letzten Telefonat, machte der Händler mir klar, dass er den Betrag nicht überweisen wird, ich hätte ja schließlich auch ein Teil aus dem Internet kaufen können, was dann nur 150€ gekostet hätte.
Darauf hätte ich allerdings bei der Werkstatt keine Garantie bekommen.
Jetzt muss ich mit der ganzen Sache zum Anwalt rennen um mir mein Geld wieder einzuklagen.
Hat jemand mit sowas auch schon Bekanntschaft machen dürfen und weiß einen Rat für mich?
Rechnung vom Teil habe ich, genauso wie Kaufvertrag, Annahmebestätigung der Rechnung vom Verkäufer, Ausleseprotokoll der Werkstatt vom Fehlerspeicher. Das wollte ich dann alles mit zum Anwalt nehmen.
Zeugen habe ich auch, dass die Lima kurz nach dem Kauf angefangen hat rumzuspinnen und zu schrott ging..
Ich wäre dankbar für eine Einschätzung der Situation und eventuelle Ratschläge.
Besten dank und ein schönes Wochenende..

Mfg
Manuel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Redlor


Ich denke mal, dass er nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung hat. Was ja im Endeffekt eine rundum Garantie ist, zumindest für die ersten 6 Monate.

Nein, es gibt keine "Rundumgarantie" in den ersten 6 Monaten!

Die Ansprüche des Käufers, hier Ersatz der Lichtmaschine, begründen sich ausschließlich auf der Tatsache, dass diese bereits bei Gefahrenübergang , also die Übergabe des KFZ an den Threaderöffner, defekt war und der Verkäufer diesen Mangel somit zu beheben hat.
Tritt der Defekt erst später auf, angenommen nach drei Monaten, hat der Käufer insofern Pech, der Verkäufer die Mangelfreiheit nachweisen kann. Eine Verpflichtung des Verkäufers sechs Monate lang für jeden erdenklichen Schaden zu haften ist Wunschdenken und ein weit verbreitetes Märchen. Nach der Sechsmonatsfrist ist der Käufer in der Beweispflicht seinen Anspruch durchzusetzen.

Abnutzung/Verschleiß erfüllt nicht die Anforderungen an einen Mangel!

Ich persönlich denke, dass der Threaderöffner auf seinen Kosten sitzen bleibt. Erstens war es seine Entscheidung das KFZ bei dem weit entfernten Händler zu erwerben und nur dieser ist, sofern überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht, zur Nachbesserung verpflichtet und der Unwille des Threaderöffners sich dorthin zu wenden, dem Händler nicht anzulasten. Zweitens hat der Threaderöffner, sebst wenn ein Gewährleistungsanspruch zu bejahen ist, keinen Anspruch auf eine neue Lichtmaschine sondern ausdrücklich nur auf eine Funktionierende!

Der Verkäufer hätte also kostengünstig eine Gebrauchte vom Schrott einbauen dürfen und die "Luxusreparatur" des Threadstarters zurecht abweisen. Mit etwas Glück wird dieses anteilig verrechnet, aber mehr sehe ich da nicht. Vielleicht 150,-€...

Gruß
Burkhard

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Ich würde mir die Sache mit der Schiedsstelle noch einmal überlegen. Wir hatten mal das Problem, dass bei einem Uralt Passat (geschätzt 500.000 km auf der Uhr) 100 km nach einem Zahnriemenwechsel ein Motorschaden auftrat, weil sich ein Laufrollenbolzen verabschiedet hat. Motorinstandsetzung sollte ca. 1500 Euro kosten. Händler wollte nicht zahlen. Den Termin bei der Schiedstelle haben wir relativ schnell bekommen. Der Papierkram war auch überschaubar. Ende vom Lied, wir haben 200 Euro für die neuen Teile gezahlt, den Rest hat der Händler übernommen. In jedem Fall hatten wir aber das Gefühl dort ehrlich und kompetent beraten worden zu sein. Kann ich also nur empfehlen.

Moin,
ich hatte nach dem Kauf vom Opi auch den einen oder andren Mangel zu beseitigen.
Zunächst habe ich den Verkaufer per Mail die Mängel mitgeteilt.
- Thermostat war defekt
- Zuheizer defekt
- riesen Loch im Teppich vorn links, wo der Pin für die Fußmatte mal war
- Radioempfang war sehr schlecht
Dieser Verkaufsprofi hat dann auch ganz Profi nicht reagiert.
Erst nachdem ich die Mängel per Einscheiben reklamiert hatte, wurden die aktiv.
Bis auf das Thermostat haben die alles in der Woche geschafft, habe aus Goodwill den Wagen von HRO nach Berlin geschafft.
Das Themostat war immer noch defekt.
Daraufhin habe ich mit denen telefoniert und einen lokalen FOH aufgesucht.
Dieser lokale FOH hat dann den Kostenvoranschlag zum Verkäufer gesendet und NACH der Bestätigung der Kostenübernahme wurde repariert.
Hier hat der ausführende Händler auch ein bischen geschlampt.
Gruß Andreas

Zitat:

Es gibt wohl sogar Urteile, bei denen Verschleißteile auf Gewährleistung getauscht werden mussten.

Nein, solche Urteile mag es vielleicht mal gegeben haben, aber spätestens seit 2005 sollte sowas nicht mehr vorkommen. Denn da hat das oberste Gericht, der Bundesgerichtshof, erkannt:

BGH, Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05

Leitsatz:
1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.

In dem Urteil ging es um einen defekten Turbolader mit anschließendem Motorschaden. Insbesondere die Begleitumstände und zeitliche Abfolge sind nur bedingt auf den Sachverhalt des Threadstarters übertragbar, was aber irrelevant ist, weil einzig der Leitsatz, quasi die Quintessenz aus dem Urteil, die Richtung vorgibt.
Verbleibt die Definition "normaler Verschleiß". Lichtmaschinen sind grundsätzlich, wie eigentlich fast alles am Auto, auch Verschleißteile und bei der Frage nach der typischen Lebensdauer dieser Komponente im Vectra C CDTI, muss diese wohl mit relativ kurz beantwortet werden. Wie die Vielzahl der Beiträge in diesem Forum zu der Thematik zeigt.
Nicht umsonst wird diese als typische Schwachstelle bei den Dieselmotoren genannt.

Ich sehe zwar relativ wenig Probleme aufgrund der zeitlichen Nähe von Übergabe und Fehlerentdeckung, aber die Reparatur in Eigenregie ist meiner Meinung nach ein Knackpunkt. Der Verkäufer wird alles behaupten, nur nicht die Zusage zu einer Reparatur vor Ort und Kostenübernahmeversprechen.

Aber schaun wir mal, der Threadstarter hat ja angekündigt weiter zu berichten. Viel Glück an Ihn!

Gruß
Burkhard

Edith sagt...der Burkhard hat geträumt und dem Threadstarter einen Diesel unterstellt, ist jetzt aber wach...

Zitat:

Original geschrieben von Iserlohner84


Hätte ich eine Neue einbauen lassen, wäre ich bei einem Betrag von 450-550€ je nachdem wo man es machen lässt.

Nur mal so interessehalber, um welchen Betrag geht es eigentlich bei eurer Auseinandersetzung?

Bei KFZ-Teile75.de kostet eine Austauschlichtmaschine von Bosch 207,-€. Das Billigteil 143,-€. Einbaukosten wären identisch und dein Verkäufer hätte anscheinend kein Problem mit einer 150,-€ Lichtmaschine gehabt.

Streitet ihr euch wegen 50,-€?

Gruß
Burkhard

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Moin. Hab da mal eine Frage zwecks Gewährleistung.

Hab mir im 07/2010 nen Vectra C geholt. Bj 2002 68000km. scheint ja ganz ok. nun hab ich vor kurzem die 100.000 km geknackt und beim zufälligen drunterschauen ist mir aufgefallen das das lenkgetriebe undicht ist. wahrscheinlich simmerring. kann bei der laufleistung eigentlich gar nicht sein... habe ich noch ansprunch auf gewährleistung vom händler oder bleibt mir nur noch ein neues lenkgetriebe vom monatlichen taschengeld zu kaufen?

mfg

Die Händler geben ja nur 1 jahr Garantie oder hast du es vom Opel Händler gekauft, meines Wissens nach müsste im Vertrag stehen, worauf es eine Gewährleistung gibt, wenn es nur ein kleiner kosten Aufwand ist lass es selber machen oder hol dir Hilfe vom Anwalt.

Bestimmt werden andere User es besser wissen.

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