Streit um die Gewährleistung
Hallo zusammen,
habe Mitte Februar einen Wagen gekauft (A5) und nach ca. 4-5 Wochen ging die Abgaskontrollleuchte an - Audiwerkstatt stellte Defekte fest und gab mir einen Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 1000€. Für den Besuch habe ich 170€ bezahlt.
Ich habe ihn vom Autohändler gekauft und habe einen normalen Kaufvertrag.
Mein Autohändler sagte, er wisse nicht, ob er einverstanden sei, ich solle ihm den Kostenvoranschlag zumailen.
Jetzt seit 2 Wochen entwortet er nicht, geht nicht ans Telefon, etc.
Was soll ich tun? Zum Anwalt gehen? Verbraucherschutzzentrale o.ä.? Auto reparieren lassen, oder abwarten? Ich hoffe, es wird nicht schlimmer, es kann passieren, dass z.B. sich der DPF Filter verstopft. Dann steigen die Kosten.
Danke für Eure Hilfe,
Sebastian
P.S. Ich hoffe, das ist die richtige Stelle im Forum, um das Thema zu posten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
macht euch doch bitte bitte erstmal mit den Begriffen vetraut, bevor ihr mit denen hier rumwerft.
😉 Oder du?
Zitat:
Die Beweislastumkehr bedeutet, dass der Händler in de ersten 6 Monaten Beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.
Nö, laut Gesetz wird in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen das der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, und somit muß der Verkäufer beweisen das der Fehler erst nach Übergabe auftrat. Nach diesen 6 Monaten greift die Beweislastumkehr und der Kunde muß beweisen das der Fehler schon bei der Übergabe vorlag. Was im Regelfall kaum funktioniert da ein Fehler der bei Übergabe vorliegt selten erst nach mehr als 6 Monaten bemerkt wird.
Bei Neuwagen ist das Perfide das der Hersteller eigendlich komplett raus aus der Haftung gegenüber dem Endkunden ist da die Gewährleistung nur zwischen Verkäufer und Käufer greift und der Autohersteller verkauft nicht an Endkunden sondern die Händler.
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich habe ja nicht wirklich Ahnung von der Materie.
Aber warum Händler ? Was soll der machen ? Ist da ne Werkstatt angeschlossen ?
Ich würde eine ganz normale Audi-Werkstatt anfahren reparieren lassen und die rechnet dann mit Audi ab.
Damit kann man auch auf den Kosten sitzen bleiben, da hier der Händler Gesetzlich das Recht hat zuvor 2x nachzubessern. Es ist hier auch völlig uninteressant wie und was der Händler macht, denn Händler haben hierzu oft eigene Werkstätten oder stehen in Verbindung mit einer Werkstatt, so dass sie aus Finanzieller Hinsicht Gesetzlich das Recht haben selber das Problem zu beheben. Erst wenn er in einem bestimmten Zeitraum seiner Pflicht nicht nachgeht, kann man hier selber Reparieren lassen und dass sollte man dann auch nur in Verbindung mit einem Anwalt und Rechtlichen Hintergrund machen.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
BMW hat keine Werksgarantie.
BMW hat Gewährleistung.
Ein Unsinn jagt hier den Nächsten 🙄
BMW bietet die ersten 2 Jahre eine erweiterte Händler-Gewährleistung. Das bedeutet, dein BMW-Händler bietet zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung noch einen Service, der darüber hinausgeht (rechtlich eine Garantie, die unter dem Namen Gewährleistung läuft).
Danach gibts die Euro-Plus Garantie
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass BMW keine Werksgarantie zusätzlich vergibt.
Die Gewährleistung von Seiten des Händlers ist ja eine andere Geschichte.
Und was hab ich anderes geschrieben?
Ich hab geschrieben, es kommt im Prinzip aufs gleiche raus in den ersten 2 Jahren.
Und deine Euro-Plus-Garantie ist keine Werksgarantie.
Das ist eine Garantie-VERSICHERUNG. zwar mit nettem Umfang und mit guter km Staffelung, aber einem unschönen Selbstbehalt. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass BMW keine Werksgarantie zusätzlich vergibt.
Die Gewährleistung von Seiten des Händlers ist ja eine andere Geschichte.
Ist aber so, bei BMW gibts nur eine Gewährleistung, aber die Beweislastumkehr nach 6 Monaten wird zumindest auf dem Papier ausgeschlossen.
Im Kern ist das was BMW anbietet fast wie eine Garantie, aber halt nur fast da auf den Wegfall der Beweislastumkehr wohl kein Rechtsanspruch besteht. Faktisch hat man 6 Monate gesetzliche Gewährleistung und dann 18 Monate großzügige Kulanz.
Zum TE, im Grunde hat er alles richtig gemacht. Fehler aufgetaucht, Fehler ermitteln lassen und dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben ihn zu beheben oder zu sagen wie weiter zu verfahren ist. Sich in einer Fachwerkstatt eine Diagnose erstellen zu lassen ist ja noch weit entfernt von einer Reparatur.
Wie dem auch sei, wenn der Händler mauert freut sich der Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ist aber so, bei BMW gibts nur eine Gewährleistung, aber die Beweislastumkehr nach 6 Monaten wird zumindest auf dem Papier ausgeschlossen.
macht euch doch bitte bitte erstmal mit den Begriffen vetraut, bevor ihr mit denen hier rumwerft.
Die Beweislastumkehr bedeutet, dass der Händler in de ersten 6 Monaten Beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.
Das ist per Gesetz geregelt, und das kann kein Händler der Welt in Deutschland ausschließen (beim Verbrauchsgüterkauf).
Wenn du es so umschreiben willst müsste es heißen: "Verlängerung der Beweislastumkehr auf 24 Monate" und nicht der Ausschluß.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
macht euch doch bitte bitte erstmal mit den Begriffen vetraut, bevor ihr mit denen hier rumwerft.
😉 Oder du?
Zitat:
Die Beweislastumkehr bedeutet, dass der Händler in de ersten 6 Monaten Beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.
Nö, laut Gesetz wird in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen das der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, und somit muß der Verkäufer beweisen das der Fehler erst nach Übergabe auftrat. Nach diesen 6 Monaten greift die Beweislastumkehr und der Kunde muß beweisen das der Fehler schon bei der Übergabe vorlag. Was im Regelfall kaum funktioniert da ein Fehler der bei Übergabe vorliegt selten erst nach mehr als 6 Monaten bemerkt wird.
Bei Neuwagen ist das Perfide das der Hersteller eigendlich komplett raus aus der Haftung gegenüber dem Endkunden ist da die Gewährleistung nur zwischen Verkäufer und Käufer greift und der Autohersteller verkauft nicht an Endkunden sondern die Händler.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Nö, laut Gesetz wird in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen das der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, und somit muß der Verkäufer beweisen das der Fehler erst nach Übergabe auftrat. Nach diesen 6 Monaten greift die Beweislastumkehr und der Kunde muß beweisen das der Fehler schon bei der Übergabe vorlag.
Genau andersrum ist es richtig:
Normalerweise muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war. Die ganzen 24 Monate.
Weil dies aber mit erheblichem Aufwand verbunden war, geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Mangel der in den ersten 6 Monaten auftritt schon am Tag der Übergabe vorhanden war.
Das ganze nennt sich Beweislastumkehr. Diese gilt die ersten 6 Monate. Danach gilt wieder der Normalfall, dass der Käufer die Beweislast trägt.
Lies es einfach mal im BGB nach. Und die 3 Pappnasen die Danke gedrückt haben sollten das auch tun.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Bei Neuwagen ist das Perfide das der Hersteller eigendlich komplett raus aus der Haftung gegenüber dem Endkunden ist da die Gewährleistung nur zwischen Verkäufer und Käufer greift und der Autohersteller verkauft nicht an Endkunden sondern die Händler.
Genau mein Reden: Deswegen bietet BMW keine Gewährleistung an (was auch rein rechtlich garnicht geht) sondern über seine Händler einer erweiterte Gewährleistung.
zur Info:
es hat ewig gedauert aber diese Woche hat mein Anwalt dem Händler geschrieben.
bin gespannt auf seine Reaktion. Er hat bis zum 11.06 Zeit meinen Wagen zu reparieren.
Was passiert eigentlich, wenn er nicht reagiert?
Hat jemand im Forum ähnliche Erfahrungen?
werde Euch auf dem Laufenden halten.
Grüße,
Sebastian
wenn die gewährleistung endgültig verneint wird,kannst du vom vertrag zurücktreten+schadensersatz.aber nur,wenn berechtigt.