Streckenverbote und Ortseingangsschild

Auf Gefahr hin eine strittige Diskussion auszulösen:

Hebt ein Ortseingangsschild eine vorige Geschwindigkeitsbegrenzung (in diesem Falle Zeichen 274-53: Streckenverbot 30km/h Limit) auf, die geringer als die Begrenzung für geschlossene Ortschaften ist?

Auf Deutsch:

Außerorts ein Tempo 30 Schild, kurze Zeit später Einfahrt in die geschlossene Ortsschaft mit gelben Ortsschild. Darf ich jetzt 50 fahren oder muss ich mich noch an 30 halten.

Ich muss ehrlich zugeben...das habe ich damals in der Fahrschule nicht gelernt...😕😕

Beste Antwort im Thema

Ich muss bei der Frage (und insbesondere bei der Aussage, dass man das in der Fahrschule nicht gelernt habe) etwas schlucken ...

Abgesehen davon, dass die richtige Antwort zur Bedeutung der gelben Ortseingangstafel hier schon genannt wurde, was würdest du in folgender Situation tun? Vor dem Ortseingangsschild ist nicht 30 km/h durch das runde Schild mit dem roten Rand angezeigt, sondern 70 km/h.

Würdest du dann nach dem Ortseingangsschild weiter 70 fahren oder überlegen, auf 50 runter zu bremsen?

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2018 um 14:37:33 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Januar 2018 um 21:10:22 Uhr:


Könnte es sein, dass die Schilderaufsteller da einfach einen Fehler gemacht haben?

Auch Baubetriebe und Straßenverkehrsbeamte können Wissenslücken haben.

Nehmen wir mal an, es wäre so. Müssten die Schilder dann nicht auch beachtet werden ? Es kann ja nicht die Aufgabe eines Autofahrers sein, die Rechtmässigkeit eines Schildes auszumachen.

Nein, sicher muss ein Autofahrer nicht die Rechtmäßigkeit eines Schildes in Frage stellen. Würde ich auch nicht machen. Wenn kurz vor einem Ortseingangsschild Tempo 30 beschildert ist, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, das dort 30 gilt. Ab dem Ortseingansschild gehe ich aber dann auch wieder selbstverständlich davon aus das 50 gilt, solange mir nichts anderes vorgeschrieben wird.

Genau so würde ich es handhaben, wenn kurz vor dem Ortsausgangsschild ein Tempolimit angegeben ist.

... "kurz vor" ist ja auch relativ . 😉 😛
Hier ist es häufig mehrere Kilometer vor der Ortschaft schon aus den von mir besagten Gründen reduziert. ... .
Ich denke aber, nun hat es auch jeder Zweifler verstanden 😁

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2018 um 14:37:33 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Januar 2018 um 21:10:22 Uhr:


Könnte es sein, dass die Schilderaufsteller da einfach einen Fehler gemacht haben?

Auch Baubetriebe und Straßenverkehrsbeamte können Wissenslücken haben.

Nehmen wir mal an, es wäre so. Müssten die Schilder dann nicht auch beachtet werden ? Es kann ja nicht die Aufgabe eines Autofahrers sein, die Rechtmässigkeit eines Schildes auszumachen.

Da es sich bei den 50 km/h innerorts um eine zulässige Höchstgeschwindigkeit handelt, stellt diese zumindest in diesem Fall definitiv kein Muss dar. Man darf also auch langsamer fahren und für den Fall, dass jemand einen Fehler gemacht hat, mag das auch besser sein.

Die häufigste Ursache für solche Beschilderung dürfte eine Baustelle sein. Geht die nach der Ortstafel weiter, wird sich jeder vernünftige Autofahrer an die 30 bis zum Ende der Baustelle halten. Auch wenn es eben nach dem Ortseingang nicht mehr an sich vorgeschrieben wäre.

Unabhängig sollten sich Bauleute und Behörden schon um korrekte Beschilderung kümmern.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 26. Januar 2018 um 17:58:59 Uhr:


Die häufigste Ursache für solche Beschilderung dürfte eine Baustelle sein. Geht die nach der Ortstafel weiter, wird sich jeder vernünftige Autofahrer an die 30 bis zum Ende der Baustelle halten. Auch wenn es eben nach dem Ortseingang nicht mehr an sich vorgeschrieben wäre.

Das ist auch für mich einleuchtend. In dem Fall ist es angebracht, die Geschwindigkeit in der Baustelle nicht zu erhöhen.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Januar 2018 um 21:50:32 Uhr:


Ich muss bei der Frage (und insbesondere bei der Aussage, dass man das in der Fahrschule nicht gelernt habe) etwas schlucken ...

.....Vor dem Ortseingangsschild ist nicht 30 km/h durch das runde Schild mit dem roten Rand angezeigt, sondern 70 km/h.

Würdest du dann nach dem Ortseingangsschild weiter 70 fahren oder überlegen, auf 50 runter zu bremsen?

Wie wäre es wenn du zunächst mal die Frage ganz lesen würdest?

Denn dort steht

Zitat:

@cepheid1 schrieb am 24. Januar 2018 um 20:11:06 Uhr:


Hebt ein Ortseingangsschild eine vorige Geschwindigkeitsbegrenzung (in diesem Falle Zeichen 274-53: Streckenverbot 30km/h Limit) auf, die geringer als die Begrenzung für geschlossene Ortschaften ist?

Ich denke mal, @Bernd_Clio_III hat die Frage schon ganz gelesen und genau deshalb das Beispiel mit Tempo 70 ins Spiel gebracht. Der TE stellt zwar auf Tempo 30 ab, weil er vermutlich einen Unterschied zu einem höheren Tempolimit sieht, doch für die Frage, ob eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung über die Ortstafel hinweg gilt, ist die Höhe des Limits unerheblich.

Würde Tempo 30 weitergelten, würde an anderer Stelle auch Tempo 70 weitergelten - nur wird letzteres in der Regel nicht gewollt sein. Entsprechend zeigt das Beispiel, dass im Grunde nur eine Auffassung sinnvoll ist: Ab der Ortstafel gilt Tempo 50, egal ob vorher 30 oder 70 angeordnet war.

Das wäre bei einer Arbeitsstelle übrigens auch der Fall, sprich das Tempolimit müsste nach der Ortstafel wiederholt werden. Fehlt die Beschilderung, besteht allerdings die Gefahr, dass ein Richter mit der fortbestehenden Arbeitsstellensituatuation auch das Fortbestehen des Tempolimits verknüpft, so dass in diesem besonderen Fall das Tempolimit vermeintlich doch über die Ortstafel hinweg gilt.

Zitat:

@Diedicke1300 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-ortseingangsschild-t6251900.html?...]schrieb am 25. Januar 2018 um 14:12:42 Uhr[/url

Ich glaube sogar mal gelernt zu haben, bin mir aber absolut nicht sicher, das bestimmte Gebote bzw. Verbote in direktem Zusammenhang, also unter dem Ortseingangsschild angebracht, für die gesamte geschlossene Ortschaft gilt. Weiß nicht vllt. war das ja nur in der DDR so.

Hallo Dicke13.
War nicht die gesamte Däderä eine geschlossene Ortschaft?🙂
Falls mir der Witz als Wessi nicht zusteht, bitte ich um Verzeihung.
Nein, das Zusatzschild unter der Ortstafel mit Geltungsbereich für den gesamten Ort gibt es meines Wissens im Vereinigten Angießen Deutschland nicht. Die gibt es jedoch in Österreich. Dort wird oft die Vmax generell auf 30 km/h, mit Ausnahme der Durchgangsstraße, begrenzt.

Gruß

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Januar 2018 um 18:10:44 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Januar 2018 um 10:32:01 Uhr:


Quelle deiner Erkenntnis?

Einfachstes Grundwissen, welches als Voraussetzung für den Besitz des Führerscheins von Nöten ist.
Dazu gehört auch das Kennen und Verstehen der jeweiligen Schilder und dessen Bedeutungen

Hallo zusammen.
Beim Ortsschild (Zeichen 310) habe ich jedoch immer das Problem dieses zu erkennen. Auf jedem steht etwas anderes darauf und manche sind sogar durchgestrichen. 🙂

Gruß

Die meisten sind sowieso Fälschungen. Echt ist nur das von Wilster.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 26. Januar 2018 um 17:23:27 Uhr:


Da es sich bei den 50 km/h innerorts um eine zulässige Höchstgeschwindigkeit handelt, stellt diese zumindest in diesem Fall definitiv kein Muss dar. Man darf also auch langsamer fahren ......

...darf man, wenn sich niemand daran stört. Ansonsten beachte § 3/II StVO. Eine Unkenntnis der Verkehrsregeln fällt nicht unter "triftigen Grund"!

N.T.

Tacho 35 dürften innerorts zu keinerlei - offiziellen - Beanstandung führen. 🙂

Für gewisse Fahrergruppen (ungeübte Fahrer und Greise) ohnehin sicherer und je nach Verkehrslage, z. B. Fußgänger, Engstelle, Baustelle etc., sicherlich sinnvoll. Von überforderten Hintermännern (so langsam kann man doch nicht fahren) natürlich abgesehen.

Ich schrieb außerdem, dass ich zunächst mal wissen und mich selbst davon überzeugen wollen würde, dass die 30 nicht gewollt sein können oder umgekehrt die Aufhebung durch die Ortstafel tatsächlich gewollt ist. Da müssen die Hintermänner dann durch. 😠 😰

Zitat:

@Florian333 schrieb am 27. Januar 2018 um 10:34:37 Uhr:


Die meisten sind sowieso Fälschungen. Echt ist nur das von Wilster.

😁 😁 😁 😁

Es wäre aber tatsächlich denkbar, daß das Schild falsch platziert worden ist und eigentlich innerhalb des Ortes nach dem Ortseingangsschild stehen soll.

Es macht 0 Sinn, ein 30 km/h Schild vor einem Ortseingangsschild aufzustellen.

Aus dem Eröffnungsbeitrag:

Zitat:

Außerorts ein Tempo 30 Schild, kurze Zeit später Einfahrt in die geschlossene Ortsschaft mit gelben Ortsschild.

Bei uns im Ort wird es regelmäßig entgegengesetzt praktiziert; erst das Ortseingangsschild, dann die 30 km/h-Geschwindigkeitsreduzierung.

Je nach Örtlichkeit macht Tempo 30 (oder 50) vor dem Ortseingang schon Sinn. Oder anders formuliert: Es existieren durchaus Gründe für eine solche Beschilderung.

Es gibt z.B. Orte, da befinden sich Bushaltestellen u.a. für den Schulbusverkehr noch vor der Ortstafel. Oft will man in diesen Fällen die Ortstafel versetzen, was jedoch unzulässig ist. Entsprechend kann die Beschränkung nur mit Zeichen 274 erfolgen.

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