Streckenverbot Was gilt: Bis zur Gefahrenstelle oder Meter

Moinsen,

ich hatte gestern einen Blitzerkontakt und möchte nun mal wissen wer der "Blöde" ist ;-)

Folgende Situation: 2-Spurige Straße mit 50km/h dann folgt ein Schild 30kmH mit Zusatz auf 180m. In ungefähr dieser Entfernung folgt eine Fußgängerbedarfsampel und genau dahinter wurde ich geblitzt.

Meine Interpretation ist nun wie folgt: Da man nicht auf den Meter sagen kann wo, genau die 180m enden, denn das gibt kein Tacho her, ist das Streckenverbot für mich nach folgender Definition an der Ampel beendet .

Zitat:

Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Was gilt denn nun, die Örtlichkeit (Ampel) oder ggf. erst 10m weiter?

Danke für Tipps und Erfahrungen

Beste Antwort im Thema

Seit wann endet an einer Fußgängerbedarfsampel eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Die von dir zitierte Vorschrift bezieht auf Beschränkungen ohne Streckenangabe. Wenn ein TL 30 km/h wegen einer Baustelle angeordnet wird (Zeichen 123 mit Zeichen 274), dann endet das TL am Ende der Baustelle, ohne dass ein Zeichen 278 das TL aufheben muss. Wenn es eine Streckenbegrenzung ist, endet sie am Ende der angegeben Strecke, hier nach 180 m. Wenn innerhalb dieser Strecke gemessen wurde, dann hast du Pech gehabt. Wenn es einem schwerfällt, 180m zu schätzen, muss man eben etwas länger langsamer fahren.

Hätte sich das TL auf die Strecke bis zur Ampel beziehen sollen, hätte man statt der Streckenangabe "180m" das Streckenverbotszeichen "30 km/h" mit dem Gefahrzeichen 131 "Lichtzeichenanlage" kombiniert. Dann hätte nach der Ampel auf jeden Fall wieder Tempo 50 km/h gegolten. Das wäre genau der Fall der mit

Zitat:

Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

beschrieben wird.

Grüße vom Ostelch

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Sollte es eine Kraftfahrstraße sein aber 130km/h 😉

Damals war es auf der B27 nicht ersichtlich.
Das 60er Limit war ausgeschildert, man fuhr durch einen 3 km langen Bereich in dem sichtlich gearbeitet wurde.
Dann kamen 3 km ohne irgendwas auf der Strecke (jedoch immer noch innerhalb der Baustelle) und dann ging es wieder weiter mit der Baustelle.
Und dann wurde auch mit dem Schild 278 die Baustelle beendet.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 17. August 2019 um 12:54:28 Uhr:


Sollte es eine Kraftfahrstraße sein aber 130km/h 😉

Hat mit Kraftfahrstraße nichts zu tun, sodern nur mit der Mitteltrennung. Und dann ist 130km/h nur die Richtgeschwindigkeit.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 17. August 2019 um 12:53:25 Uhr:


Die aktuelle "Lösung" des Problems sieht übrigens so aus:

So sieht die Sache wieder anders aus.
Aber auf dem ersten Bild, wo das Schild mit 80 kurz vor der Auffahrt steht, gelten die 80 nur bis zur Bundesstraße.
Eingefädelt auf der Bundesstraße dann Richtgeschwindigkeit... also Feuer frei !

@Geisslein
Aber doch nur mit Standstreifen !

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. August 2019 um 12:57:48 Uhr:


So sieht die Sache wieder anders aus.

Naja, besser als nix. Aber rechtswirksam? Eher nicht.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 17. August 2019 um 12:54:28 Uhr:



Dann kamen 3 km ohne irgendwas auf der Strecke (jedoch immer noch innerhalb der Baustelle) und dann ging es wieder weiter mit der Baustelle.
Und dann wurde auch mit dem Schild 278 die Baustelle beendet.

Danke für die Erklärung.

Bedeutet somit, daß Tempo 60 dann aufgehoben wurde und danach geblitzt ?
Hab halt die Leserbriefe im GEA gelesen über die Abzockerei.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 17. August 2019 um 12:57:51 Uhr:


@Geisslein
Aber doch nur mit Standstreifen !

Nö. Es gilt:

§3 Abs. 3 StVO:
2.c) Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 17. August 2019 um 12:54:28 Uhr:


Sollte es eine Kraftfahrstraße sein aber 130km/h 😉

Damals war es auf der B27 nicht ersichtlich.
Das 60er Limit war ausgeschildert, man fuhr durch einen 3 km langen Bereich in dem sichtlich gearbeitet wurde.
Dann kamen 3 km ohne irgendwas auf der Strecke (jedoch immer noch innerhalb der Baustelle) und dann ging es wieder weiter mit der Baustelle.
Und dann wurde auch mit dem Schild 278 die Baustelle beendet.

Dabei dürfte eigentlich das gleiche gelten, wie es in Köln auf der A3 passiert ist: https://www.anwalt.de/.../...schon-bei-anstatt-bei-kmh-aus_097757.html

Zitat:

Die StVO gibt vor, dass Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder mit einem Zusatzschild, das die Begründung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit liefert, dann aufgehoben sind, wenn der Grund für die Begrenzung objektiv ersichtlich entfällt.

Auf den 3km wäre objektiv ersichtlich der Grund für die Begrenzung entfallen, wenn nicht an der Seite noch Barken und gelbe Markierungen verdeutlichen, dass der Teil zu der Baustelle gehören könnte.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 17. August 2019 um 13:07:09 Uhr:


Dabei dürfte eigentlich das gleiche gelten, wie es in Köln auf der A3 passiert ist: https://www.anwalt.de/.../...schon-bei-anstatt-bei-kmh-aus_097757.html

Hier haben die zuständigen Behörden eidrucksvoll gezeigt, wie wenig Sachverstand manchmal im Spiel ist - in diesem Fall zugunsten der Verkehrsteilnehmer - danke dafür. Das "Zusammen mit" in der StVO bezieht sich üblicherweise auf die Kombination in einem Querschnitt bzw. an einem Mast. Auf der A3 waren aber vor dem Blitzer noch einzelne Zeichen 274-60 aufgestellt, die man explizit hätte beenden müssen.

Link zu Mapillary

Formell galt das Tempolimit also weiter, aber gut, was soll's.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. August 2019 um 12:57:48 Uhr:



Zitat:

@U.Korsch schrieb am 17. August 2019 um 12:53:25 Uhr:


Die aktuelle "Lösung" des Problems sieht übrigens so aus:

So sieht die Sache wieder anders aus.
Aber auf dem ersten Bild, wo das Schild mit 80 kurz vor der Auffahrt steht, gelten die 80 nur bis zur Bundesstraße.
Eingefädelt auf der Bundesstraße dann Richtgeschwindigkeit... also Feuer frei !

Einmündungen, Kreuzungen und Auffahrten heben keine Tempolimits auf.

https://www.autozeitung.de/...ahn-tempolimit-nach-auffahrt-181039.html

Da hast du etwas falsch verstanden: Wenn man die Strecke verlässt, endet auch das Streckenverbot. Wer also im konkreten Beispiel die Abfahrt befährt (Tempo 80) und dann auf die Hauptfahrbahn einfährt, verlässt die bisherige Strecke.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. August 2019 um 13:01:39 Uhr:



Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 17. August 2019 um 12:54:28 Uhr:



Dann kamen 3 km ohne irgendwas auf der Strecke (jedoch immer noch innerhalb der Baustelle) und dann ging es wieder weiter mit der Baustelle.
Und dann wurde auch mit dem Schild 278 die Baustelle beendet.

Danke für die Erklärung.

Bedeutet somit, daß Tempo 60 dann aufgehoben wurde und danach geblitzt ?
Hab halt die Leserbriefe im GEA gelesen über die Abzockerei.

Es wurde geblitzt in dem Bereich (zwischen) den beiden Baustellen.
Hoffe man versteht was ich meine.

Hat der TE schon den Bescheid? Auf dem Foto kann man ja vielleicht erkennen, wo genau er geblitzt wurde und dann kann man mal messen.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 17. August 2019 um 13:01:45 Uhr:



Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 17. August 2019 um 12:57:51 Uhr:


@Geisslein
Aber doch nur mit Standstreifen !
Nö. Es gilt:

§3 Abs. 3 StVO:
2.c) Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Sorry, sitze gerade auf der langen Leitung:

Die Straße muss doch Autobahnähnlich sein.
Damit dort die Richtgeschwindigkeit gelten darf.

Sobald das Kraftfahrstraßenschild erscheint, und kein Standstreifen da ist gilt 100km/h wie auf Landstraßen.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 17. August 2019 um 14:07:16 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. August 2019 um 13:01:39 Uhr:


Danke für die Erklärung.

Bedeutet somit, daß Tempo 60 dann aufgehoben wurde und danach geblitzt ?
Hab halt die Leserbriefe im GEA gelesen über die Abzockerei.

Es wurde geblitzt in dem Bereich (zwischen) den beiden Baustellen.
Hoffe man versteht was ich meine.

Ok... aber die 60 waren zwischen den Baustellen aufgehoben wo geblitzt wurde ?

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