Strafzettel korrekt? Nicht am rechten Fahrbandrand geparkt
Hi Leute,
habe leider einen Strafzettel erhalten, dessen Richtigkeit ich stark anzweifle.
Die Pflastersteine würde ich als Wendekreis bezeichnen, der nicht beschildert ist. Kein Parkverbotszeichen etc. - gar keine Schilder.
Die Straße führt zu einer Wohnsiedlung (abbiegen nach links), sonst ist über die Straße nichts erreichbar.
Die mit rotem Pfeil markierten Autos haben ein Knöllchen erhalten, der Audi nicht (der parkte aber auch nicht auf den Pflastersteinen).
Begründung laut Zettel: nicht auf rechtem Fahrbahnrand geparkt.
Kennt sich jemand sicher mit der Situation aus?
138 Antworten
Auch ich denke das ist eine Art Wendehammer, der zum Wenden größerer Fahrzeuge gedacht ist. Das mag noch gehen, wenn längst am Rand geparkt wird aber nicht so, wie es das Foto zeigt.
Man muss so parken, dass andere nicht behindert werden.
Das man so nicht parkt, habe ich mir jetzt nach langem Nachdenken aus den Fingern gesogen, sondern es war der erste Eindruck, als ich das Foto gesehen habe.
Eventuell hat ein LKW auch Probleme mit dem Wenden gehabt und der Fahrer hat das der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Melosine schrieb am 26. Oktober 2024 um 17:15:06 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Oktober 2024 um 16:52:50 Uhr:
Ich frage mich sowieso, wie man überhaupt auf die Idee kommt auf einer Wendefläche zu parken?Das ist keine Wendeplatte. Wendeplatten sind ausgeschildert und laut TE gibt es keinerlei Beschilderung. Zudem gibt es eine Abzweigung nach links.
Auf der gesamten Fläche dort ist genügend Platz, die Fahrzeuge so zu parken, wie auf dem Foto zu sehen ist, ohne eine Behinderung darzustellen.
Die StvO kann nicht alle Situationen beschreiben und abdecken. Der gesunde Menschenverstand ist der StvO hin und wieder überlegen.
@Melosine Seit wann sind Wendeflächen ausgeschildert? die sind nur Beschildert, wenn dort das VZ 283 (Haltverbot) oder VZ 286 (eingeschränktes Haltverbot) steht. Wieso kann man innerhalb einer Wendefläche nicht irgendwohin abbiegen?
Du kannst ja auf einer Wendeplatte parken wie du willst. Ich würde es nicht machen, ich habe genügend große Fahrzeuge beim rangieren gesehen, wenn die Wendeflächen von irgendwelchen Parkkünstlern zugeparkt waren. Besonders spaßig wird es, wenn LKW (besonders die Müllabfuhr) rückwärts zwischen parkenden Fahrzeugen eine Straße verlassen müssen, nur weil die Leute zu faul sind ihre Fahrzeuge fünf Minuten weiter weg zu parken und lieber die Wendefläche blockieren.
@hanseat20 in Fahrtrichtung wäre wohl ok, ansonsten gilt meine Meinung von vorher.
Wendeplatte, Wendeschleife usw. sind Begriffe, die der StVO völlig fremd sind. Daher gibt es dort auch keine besonderen Regeln zum Halten und Parken. Die Aussage auf Seite 1, dass dort Parkverbot bestehe, ist frei erfunden.
Querparken ist nicht immer ein Verstoß gegen das Gebot am rechten Fahrbahnrand zu parken. Der BGH hat schon Anfang der 1960er Jahre entschieden, dass es für eine bessere Ausnutzung des Parkraumes zweckmäßiger sein kann, Fahrzeuge parallel bzw. schräg nebeneinander zu parken, sofern das nicht mit einer Gefahrenerhöhung verbunden ist. Dieser Sichtweise sind zig andere Gerichte bis heute gefolgt. Querparken kann also zulässig sein, auch wenn es keine entsprechenden Verkehrszeichen oder Markierungen gibt. Im Falle des TE sollte das problemlos möglich und damit auch zulässig sein. Insbesondere bei dem Foto aus der Vogelperspektive erkennt man, dass die parkenden Fahrzeuge den ein- und ausfahrenden Verkehr überhaupt nicht behindern.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 26. Oktober 2024 um 15:45:16 Uhr:
Es gibt auch Parkverbot ohne Schilder nur so zur Info .
Nur so zur Info: Parkverbote gibt es nicht auch ohne Schilder, sondern nur ohne Schilder. Ein Parkverbot ist immer eine allg. Regel, es gibt seit mehr als 50 Jahren kein Parkverbotsschild mehr.
Ich kenne erlaubtes Querparken nur mit entsprechender Beschilderung oder Bodenmarkierungen.
In Stuttgart gab es so einen Straßenteil, wo die Fahrzeuge immer qurgeparkt haben und entsprechend verwarnt wurden. Irgendwann wurden dann von der Stadt entsprechende Bodenmarkierungen angebracht und das Querparken war legal.
Wenn das Querparken ohne Beschilderung oder Bodenmarkierungen erlaubt werden soll, muss das ja für die Fahrzeugführer auch erkennbar sein und es kann nicht für jede Situation vorher einen Gerichtsprozess- oder Gerichtsentscheid geben.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Oktober 2024 um 17:56:36 Uhr:
Nur so zur Info: Parkverbote gibt es nicht auch ohne Schilder, sondern nur ohne Schilder. Ein Parkverbot ist immer eine allg. Regel, es gibt seit mehr als 50 Jahren kein Parkverbotsschild mehr.
Jetzt wird’s aber kleinlich. Ein eingeschränktes Halteverbot ist nichts anderes als ein Parkverbot.
Und es ufert wieder aus 😉 kleinlich ist des deutschen leids. Jeder weiss was gemeint ist denke ich 😉
Zitat:
@Melosine schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:13:41 Uhr:
Ein eingeschränktes Halteverbot ist nichts anderes als ein Parkverbot.
Unsinn. Im Parkverbot ist nach 3 Minuten Schluss. Im eingeschränkten HV darf ich ein- und aussteigen (einschl. Nebentätigkeiten) und stundenlang be- oder entladen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:16:34 Uhr:
……. und stundenlang be- oder entladen.
Klar darf man das. Man parkt ja dann auch nicht. Das war schon immer so.
Schon wieder Unsinn. Wer eine Stunde lang einen Möbeltransporter belädt, der parkt selbstverständlich. Und deswegen darf er das im Parkverbot auch nicht, im eingeschr. HV aber schon.
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Oktober 2024 um 17:56:36 Uhr:
Wendeplatte, Wendeschleife usw. sind Begriffe, die der StVO völlig fremd sind. Daher gibt es dort auch keine besonderen Regeln zum Halten und Parken. Die Aussage auf Seite 1, dass dort Parkverbot bestehe, ist frei erfunden.Querparken ist nicht immer ein Verstoß gegen das Gebot am rechten Fahrbahnrand zu parken. Der BGH hat schon Anfang der 1960er Jahre entschieden, dass es für eine bessere Ausnutzung des Parkraumes zweckmäßiger sein kann, Fahrzeuge parallel bzw. schräg nebeneinander zu parken, sofern das nicht mit einer Gefahrenerhöhung verbunden ist. Dieser Sichtweise sind zig andere Gerichte bis heute gefolgt. Querparken kann also zulässig sein, auch wenn es keine entsprechenden Verkehrszeichen oder Markierungen gibt. Im Falle des TE sollte das problemlos möglich und damit auch zulässig sein. Insbesondere bei dem Foto aus der Vogelperspektive erkennt man, dass die parkenden Fahrzeuge den ein- und ausfahrenden Verkehr überhaupt nicht behindern.
Genau so ist es, die Müllabfuhr kommt mit dem großen Müllwagen auch problemlos rein und raus.
Lkw‘s fahren dort nicht, da die straße nach links in eine private Einwohnersiedlung führt.
Die öffentliche Straße endet also am „Kreis“…
Na also, da wurde deine Wunschantwort doch gegeben.
So wie die mit dem Roten Kreuz markierten Fahrzeuge könnte man parken wenn dort irgendwo ein Parkplatz ausgewiesen wäre und die Parkordnung dies vorschreibt.
Und das unsere/ unser Melosine da kein Problem sieht so zu parken ist hier schon ein Naturgesetz. Ich bin dagegen das alle dafür sind.
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:40:22 Uhr:
Schon wieder Unsinn. Wer eine Stunde lang einen Möbeltransporter belädt, der parkt selbstverständlich. Und deswegen darf er das im Parkverbot auch nicht, im eingeschr. HV aber schon.
Aha. Und wie ist dieses Parkverbot dann ausgewiesen bzw. beschildert?
Ich denke, du bringst hier einiges durcheinander.
es muss nicht ausgeschildert sein, es gibt generelle Regeln zu Parkverboten im §12 Abs.3 der StVO.
Als Verkehrsteilnehmer mit FS sollte man davon schon mal gehört haben.
Zitat:
@Melosine schrieb am 26. Oktober 2024 um 21:23:49 Uhr:
Aha. Und wie ist dieses Parkverbot dann ausgewiesen bzw. beschildert?
Ich denke, du bringst hier einiges durcheinander.
Ich bringe da nichts durcheinander. Mich wundert, dass du tagtäglich neuen Quatsch erzählst, der von vielen anderen in mühseliger Kleinarbeit korrigiert werden muss, manche setzen dich deswegen sogar auf ignore, und dann machst du gerade so weiter. Wie kann man nur so überzeugt von sich sein und sich gleichzeitig so oft irren?
Was genau möchtest du nun zum Parkverbot wissen? Deine Frage, wie es beschildert ist, ergibt keinen Sinn, weil ich ja vorher schon erklärt habe, dass es in Deutschland seit 50 Jahren kein Parkverbotsschild mehr gibt. Parkverbote sind immer allg. Regeln, z.B. im 5-m-Bereich vor und nach Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, an Bushaltestellen 15 m vor und nach dem Haltestellenschild, vor abgesenkten Bordsteinen usw.