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Strafzettel: Halten unzulässig in 2. Reihe mit Behinderung (fliessender Verkehr)

Themenstarteram 26. März 2008 um 15:11

Hallo zusammen,

habe heute einen Strafzettel wegen unzulässigen haltens in 2. Reih mit Behinderung des fliessenden Verkehrs bekommen.

Zur Situation:

Eine 2 Spurige Einbahnstraße. Links kann man hintereinander in Fahrichtung parken, rechts im 45° Winkel zur Fahrichtung abbiegend parken.

Ich musste zur anliegenden Bank, 2 Zettel abgeben. Habe daher neben den parkenden Autos rechts ca 140m vor der Kreuzung gehalten, Licht angelassen, Blinker rechts, und eine Freundin von mir im Auto gelassen, die das Auto auch hätte wegfahren können.

Bin also zur Bank rein, hab circa 3-4 Minuten dort gebraucht bis ich die Sachen abgeben konnte - da kam die Freundin mit 20€ Strafzettel schon rein. Er hätte nur geklopft, den Strafzettel reingereicht, und wär einfach weggegangen.

Jetzt die Frage:

Ist der nicht eigentlich verpflichtet wenn jemand iM Auto sitzt erstmal zu fragen ob sie das Auto wegfährt? Oder respektiv die 3m zu mir reinzugehen und mich zum Wegfahren aufzufordern?

Würde das sehr gerne Wissen.

Dankesehr!

Beste Antwort im Thema

Halten in der zweiten Reihe ist asozial.

Weswegen sollte also auf Dich Rücksicht genommen werden wenn auch Du das nicht tust?

31 weitere Antworten
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31 Antworten
am 19. Februar 2015 um 19:52

Auch wenn dieser Thread uralt ist, muss man ihn mal richtig stellen, gerade für Leute die googeln und nach sachlich richtigen Antworten suchen, die hier leider nicht zu finden sind. Was mir ein Rätsel ist, wie alle hier mit einer Selbstverständlichkeit eine Sache behaupten von der sie offensichtlich keine Ahnung haben, denn: HALTEN in zweiter Spur ist NICHT verboten. 3 Minuten halten in zweiter Spur ist erlaubt, parken nicht.

Ungeachtet dessen ist bei diesem Fall natürlich klar, dass in dem Moment wo er das Auto verlässt er parkt und somit der Strafzettel "korrekt" ist.

Zitat:

@djangoPMC schrieb am 19. Februar 2015 um 20:52:18 Uhr:

HALTEN in zweiter Spur ist NICHT verboten. 3 Minuten halten in zweiter Spur ist erlaubt...

Auf welcher rechtlichen Grundlage? :confused:

am 19. Februar 2015 um 20:58

§12 Abs.4 Satz 2 StVO

Hi,

nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist,ist es nicht unbedingt erlaubt ;)

In dem moment wo der fließende Verkehr behindert wird ist das halten verboten und dazu reicht es wenn ein dort fahrendes Fahrzeug die Spur wechseln muß.

Nach deiner Auslegung könnte ich mitten auf einer Kreuzung halten und den Verkehr komplett lahmlegen,ist ja nicht ausdrücklich verboten dort zu halten.

Wobei halt es ist verboten und zwar direkt im § 1

Zitat:

§ 1

Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Gruß Tobias

Zitat:

@djangoPMC schrieb am 19. Februar 2015 um 21:58:07 Uhr:

§12 Abs.4 Satz 2 StVO

Könntest Du das bitte genauer darlegen?

Bisher gilt in der gesamten Rechtsprechung, dass dieser Satz das Halten verbietet, und auch über eine eigene Rechnungsposition verfügt:

Bußgeldkatalog Nr. 51a - Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten - 15 €

Außerdem hat er nicht "gehalten", sondern geparkt, wie schon mehrfach erwähnt wurde.

Die Tatsache, dass während dessen der Motor lief und jemand auf dem Beifahrersitz saß, ist dabei völlig belanglos.

am 20. Februar 2015 um 1:12

Das sehe ich anders, solange der Fahrer das Auto jederzeit weg bewegen kann ist es halten, egal wie lange. Und die Beifahrerin wird halt automatisch zum Fahrer wenn der bisherige Fahrer das Auto verlässt, und die Schlüssel da lässt. Vorausgesetzt natürlich sie hat nen Führerschein und ist auch bereit weg zu fahren.

Für den Fall ist das aber natürlich unerheblich, da es ja um halten in 2. Reihe ging.

am 20. Februar 2015 um 5:07

Zitat:

@Tand0r schrieb am 20. Februar 2015 um 02:12:33 Uhr:

Das sehe ich anders, solange der Fahrer das Auto jederzeit weg bewegen kann ist es halten, egal wie lange. Und die Beifahrerin wird halt automatisch zum Fahrer wenn der bisherige Fahrer das Auto verlässt, und die Schlüssel da lässt. Vorausgesetzt natürlich sie hat nen Führerschein und ist auch bereit weg zu fahren.

Für den Fall ist das aber natürlich unerheblich, da es ja um halten in 2. Reihe ging.

Und wenn die Beifahrerin jetzt noch von einer Feier abgeholt wurde, nehmen sie ihr den Lappen weg weil sie besoffen als Fahrer auf dem Beifahrersitz gesessen hat. :D:D:D Ueberdenk deine Meinung nochmal ;)

Zitat:

@djangoPMC schrieb am 19. Februar 2015 um 20:52:18 Uhr:

Auch wenn dieser Thread uralt ist, muss man ihn mal richtig stellen, gerade für Leute die googeln und nach sachlich richtigen Antworten suchen, die hier leider nicht zu finden sind. Was mir ein Rätsel ist, wie alle hier mit einer Selbstverständlichkeit eine Sache behaupten von der sie offensichtlich keine Ahnung haben, denn: HALTEN in zweiter Spur ist NICHT verboten. 3 Minuten halten in zweiter Spur ist erlaubt, parken nicht.

Ungeachtet dessen ist bei diesem Fall natürlich klar, dass in dem Moment wo er das Auto verlässt er parkt und somit der Strafzettel "korrekt" ist.

Klick

Diese Frage hattest Du dann mit Sicherheit falsch.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 20. Februar 2015 um 02:12:33 Uhr:

Das sehe ich anders, solange der Fahrer das Auto jederzeit weg bewegen kann ist es halten, egal wie lange.

Quark. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Steht so wortwörtlich im Gesetz.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 20. Februar 2015 um 02:12:33 Uhr:

Und die Beifahrerin wird halt automatisch zum Fahrer wenn der bisherige Fahrer das Auto verlässt, und die Schlüssel da lässt. Vorausgesetzt natürlich sie hat nen Führerschein und ist auch bereit weg zu fahren.

Doppelter Quark...

Mit den 20 euro ist er bei seinen 3 Verstößen günstig weg gekommen. Wenn die Preise, die ich im Kopf habe noch stimmen wären 40 Euro der richtige Betrag.

-Halten in zweiter Reihe (15 Euro)

-Parken in weiter Reihe (20 Euro / 40 euro ab 30 Minuten)

-Parken mit laufendem Motor (15 Euro)

-Belästigung, Behingerung oder störung des fließenden Verkehres (5 Euro Aufpreis)

 

Interessant sich acht diese Vergehen, die auch immer wieder mal vorkommen.

-Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe)

-Vorsatz - Extrabonus für Falschparken mit Warnblinklicht, da der Fahrer hierbei erkannt haben muss, das er schlecht zu sehen ist. (10 euro Aufpreis)

-Wiederholungstäter (Der Fahrer eines Pizzataxis wurde 20 mal innerhalb eines Jahres erwischt, wie er vor seinem Geschäft falsch geparkt hat. Es kam zum Entzug der Fahrerlaubnis)

am 20. Februar 2015 um 10:13

Nächstes mal den Beifahrer ans Steuer lassen. Dieser hält kurz in zweiter Reihe, man hüpft schnell in die Bank und während man in der Bank ist fährt der Beifahrer um den Block.

Zitat:

@Ganzbaf90 schrieb am 20. Februar 2015 um 11:13:58 Uhr:

Nächstes mal den Beifahrer ans Steuer lassen. Dieser hält kurz in zweiter Reihe, man hüpft schnell in die Bank und während man in der Bank ist fährt der Beifahrer um den Block.

Oder man glotzt sich halt vorher mal um, ich meine in der kurzen Zeit ist kein Ordnungshüter von 3 Straßen weiter hergekommen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Ganzbaf90 schrieb am 20. Februar 2015 um 11:13:58 Uhr:

Nächstes mal den Beifahrer ans Steuer lassen. Dieser hält kurz in zweiter Reihe, man hüpft schnell in die Bank und während man in der Bank ist fährt der Beifahrer um den Block.

Selbst das ist verboten und kostet 15 euro. ;)

Nur ist die Wahrscheinlichkeit geringer erwischt zu werden, weil man nicht so lange dort steht.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 20. Februar 2015 um 02:12:33 Uhr:

Das sehe ich anders, solange der Fahrer das Auto jederzeit weg bewegen kann ist es halten, egal wie lange. Und die Beifahrerin wird halt automatisch zum Fahrer wenn der bisherige Fahrer das Auto verlässt, und die Schlüssel da lässt. Vorausgesetzt natürlich sie hat nen Führerschein und ist auch bereit weg zu fahren.

Für den Fall ist das aber natürlich unerheblich, da es ja um halten in 2. Reihe ging.

Ein frommer Wunsch, fernab von jeglicher Realität und Hinweis auf eine völlige Ahnungslosigkeit.:)

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