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Strafzettel Falschparken Mallorca

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 15:26

Guten Tag,

ich habe per Einschreiben einen Strafzettel wegen Falschparkens auf Mallorca erhalten.

Betrag 80 Euro, Strafzettel auf Spanisch - nach Download einer App mit Übersetzer ist es eine Zahlungsaufforderung und ich habe jetzt 20 Tage Zeit, die Hälfte des Betrags zu bezahlen.

Wir hatten einen Mietwagen mit Zweitfahrer - zu dem Zeitpunkt hatte ich das Auto gar nicht, sondern die Zweitfahrerin (Australierin) - wie kann ich das beweisen, oder liegt die Beweislast bei denen?

Sollte ich die Hälfte bezahlen, oder erstmal einen Widerspruch einlegen und sagen, dass die Zweitfahrerin (diese war auch bei der Autovermietung registriert) gefahren ist & hoffen, dass der Strafzettel dann schlichtweg nach Australien geschickt wird bzw diese den Sachverhalt aufgeben werden? Es war eine Zone in der 2 Stunden parken erlaubt war und wir haben 3 Stunden gebraucht und hatten dann den Strafzettel.

 

Über Meinungen/Erfahrungen/Tipps würde ich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Ich empfehle den Widerspruch, weil mir a) langweilig ist, ich daher b) noch mehr lesen will und c) auf das Ergebnis gespannt bin.

Das Expertenwissen, von dem ich mich hier ausnehme, halte ich übrigens genau wie die Reichweite für leicht überschätzt, weshalb solche Threads von vorneherein eigentlich überflüssig sind.

Wegen 40 €... und dann noch glauben, dass einem anderen schonmal dasselbe oder zumindest ähnliches passiert ist und der daher verbindlich zu a) oder b) raten könnte.

Interessant finde ich aber zumindest, dass die Spanier keine solchen pauschalen Abzocker sind wie andere. Die 80 € sind´s ja nur, damit man überhaupt im EU-Ausland eintreiben kann... aber dann anzubieten, das ganze auf 40 € zu reduzieren... wo ist denn da der Sinn?

Vielleicht ist aber auch genau das der geheime Trick?

Die 40 € fristgerecht überweisen und dann aber auch gleich wieder zurückholen mit dem Hinweis darauf, dass 40 € nicht vollstreckt werden können:

Zitat:

https://www.adac.de/.../

...

Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?

Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

...

Tja, wie geschrieben, probier´s! :)

Und die wichtigste Frage überhaupt ist doch: Hat sich der Ausflug mit der Australierin gelohnt? Wenn man dabei völlig die Zeit vergisst... :cool:

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28 Antworten

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2019 um 10:11:15 Uhr:

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 3. Januar 2019 um 01:14:00 Uhr:

Die Australierin war aber eine Frau :)

Woher weisst du das ?

Nach der amtlichen Statistik des Australischen Ministeriums für Einwohner, Kakadus und Schnabeltiere handelt es sich bei "Australierinnen" weit überwiegend um Frauen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2019 um 10:11:15 Uhr:

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 3. Januar 2019 um 01:14:00 Uhr:

Die Australierin war aber eine Frau :)

Woher weisst du das ?

Aus dem Eingangspost:

Zitat:

Wir hatten einen Mietwagen mit Zweitfahrer - zu dem Zeitpunkt hatte ich das Auto gar nicht, sondern die Zweitfahrerin (Australierin)

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 3. Januar 2019 um 10:19:59 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2019 um 10:11:15 Uhr:

 

Woher weisst du das ?

Aus dem Eingangspost:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 3. Januar 2019 um 10:19:59 Uhr:

Zitat:

Wir hatten einen Mietwagen mit Zweitfahrer - zu dem Zeitpunkt hatte ich das Auto gar nicht, sondern die Zweitfahrerin (Australierin)

Ich weiss schon. Meine Frage zielte eher in Richtung dieses Gender-quarkes. Weibliche Person in männlichem Körper, Männliche Person in weiblichen Körper. Geschlechtsmerkmale männlich, fühle aber als Frau, Geschlechtsmerkmale weiblich, fühle aber als Mann. usw.

Wie soll man dann so eine Person als Fahrerin/Australierin oder Fahrer/Australier bezeichnen? Diverse ?

 

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2019 um 11:54:02 Uhr:

 

Ich weiss schon. Meine Frage zielte eher in Richtung dieses Gender-quarkes. Weibliche Person in männlichem Körper, Männliche Person in weiblichen Körper. Geschlechtsmerkmale männlich, fühle aber als Frau, Geschlechtsmerkmale weiblich, fühle aber als Mann. usw.

Wie soll man dann so eine Person als Fahrerin/Australierin oder Fahrer/Australier bezeichnen? Diverse ?

Gender-Quark? Wie man "so ein Person" bezeichnen soll? :rolleyes:

Wie waere es ganz einfach, wenn man diese Person mit der geschlechtsbezogenen Anrede bezeichnet, die sie sich wuenscht? Das ist meist recht offensichtlich.

Ich verstehe, dass das Geschlecht des Beifahrers hier fuer den Thread voellig irrelevant ist, aber wie man da auf so eine (in einer frage versteckten) Aussage kommt, erschliesst sich mir wirklich nicht.

Kennst du jemanden der im falschen Koerper gefangen ist? Eine Lebensgeschichte von jemandem? Ich persoenlich moechte das nicht durchmachen...

Sorry fuer OT.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 3. Januar 2019 um 12:53:51 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2019 um 11:54:02 Uhr:

 

Ich weiss schon. Meine Frage zielte eher in Richtung dieses Gender-quarkes. Weibliche Person in männlichem Körper, Männliche Person in weiblichen Körper. Geschlechtsmerkmale männlich, fühle aber als Frau, Geschlechtsmerkmale weiblich, fühle aber als Mann. usw.

Wie soll man dann so eine Person als Fahrerin/Australierin oder Fahrer/Australier bezeichnen? Diverse ?

Gender-Quark? Wie man "so ein Person" bezeichnen soll? :rolleyes:

Wie waere es ganz einfach, wenn man diese Person mit der geschlechtsbezogenen Anrede bezeichnet, die sie sich wuenscht? Das ist meist recht offensichtlich.

Ich verstehe, dass das Geschlecht des Beifahrers hier fuer den Thread voellig irrelevant ist, aber wie man da auf so eine (in einer frage versteckten) Aussage kommt, erschliesst sich mir wirklich nicht.

Kennst du jemanden der im falschen Koerper gefangen ist? Eine Lebensgeschichte von jemandem? Ich persoenlich moechte das nicht durchmachen...

Sorry fuer OT.

Wie denn? Tattoo auf der Stirn :D?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 3. Januar 2019 um 10:17:49 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2019 um 10:11:15 Uhr:

 

Woher weisst du das ?

Nach der amtlichen Statistik des Australischen Ministeriums für Einwohner, Kakadus und Schnabeltiere handelt es sich bei "Australierinnen" weit überwiegend um Frauen.

Dann wäre das ja geklärt...

Und da Frauen nicht einparken können, kann sie auch nicht falsch geparkt haben. Somit muss es der TE gewesen sein, hat die Kosten zu tragen, aber will es auf eine andere Person schieben... (Die übliche MotorTalk Logik)

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 3. Januar 2019 um 12:53:51 Uhr:

 

Wie waere es ganz einfach, wenn man diese Person mit der geschlechtsbezogenen Anrede bezeichnet, die sie sich wuenscht? Das ist meist recht offensichtlich.

Genau das meinte ich mit meinem nicht ganz ernst gemeinten Einwurf. Man weiss ja gar nicht, wie dieser Mensch nun gerade tickt.

Du kannst dich sicher noch an die hochbetagte Dame erinnern, welche die Sparkasse verklagt hat, weil in einem Rundschreiben derselben die Anrede mit :,, Sehr geehrte Kunden !,, erfolgte. Die Dame wollte unbedingt, dass im Schreiben auch ,,Kundinnen,, erwähnt werden.

Und hier setzt mein Einwurf an. Was, wenn der Kunde sich weder als Mann noch als Frau sieht ? Geschlechtsbezogen geht ja nicht, weil es eben noch gar keinen Begriff dafür gibt.

 

Zitat:

@KingKrahe schrieb am 2. Januar 2019 um 18:20:48 Uhr:

Zitat:

Oder ist der Betrag etwa halbiert worden weil beide im Mietvertrag stehen und man schickt jedem eine Rechnung über 40 €?

Ne der Betrag ist 80€ aber die erlassen einem 50% wenn man innerhalb von 20 Tagen zahlt.

Was in Spanien eine gängige Sache ist bei Bußgeldern.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2019 um 14:18:59 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 3. Januar 2019 um 12:53:51 Uhr:

 

Wie waere es ganz einfach, wenn man diese Person mit der geschlechtsbezogenen Anrede bezeichnet, die sie sich wuenscht? Das ist meist recht offensichtlich.

Genau das meinte ich mit meinem nicht ganz ernst gemeinten Einwurf. Man weiss ja gar nicht, wie dieser Mensch nun gerade tickt.

Du kannst dich sicher noch an die hochbetagte Dame erinnern, welche die Sparkasse verklagt hat, weil in einem Rundschreiben derselben die Anrede mit :,, Sehr geehrte Kunden !,, erfolgte. Die Dame wollte unbedingt, dass im Schreiben auch ,,Kundinnen,, erwähnt werden.

Und hier setzt mein Einwurf an. Was, wenn der Kunde sich weder als Mann noch als Frau sieht ? Geschlechtsbezogen geht ja nicht, weil es eben noch gar keinen Begriff dafür gibt.

Ich befürchte, die spanische Behörde will einfach Geld sehen, ganz gleich, ob ein Mann, eine Frau oder Divers bezahlt. ;)

Grüße vom Ostelch

 

Es wurde gesagt, dass die Australierin wie ein Mann zahlen soll. Deshalb der Hinweis von mir, dass sie eine Frau ist. Wieso wie ein Mann zahlen? Geld hinhalten und dann Stimme vertiefen, dass sie wie ein Mann klingt??? :rolleyes:

Deutschland will doch auch ständig Geld sehen. Lieber auch mal ins Ausland einzahlen als nur für Papa Staat :)

Ach ja, Abgasanlagenmanipulation berechtigt übrigens nicht zu solch einer hohen Strafe. Aber in Deutschland ziehen sie die Kontrollen trotzdem durch. Ist 'ne sehr ärgerliche Sache, was zum Glück beim DPF alleine nicht auffällt.

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 3. Januar 2019 um 17:07:48 Uhr:

Es wurde gesagt, dass die Australierin wie ein Mann zahlen soll. Deshalb der Hinweis von mir, dass sie eine Frau ist.

Und jeder hier hat die Aussage dazu verstanden :rolleyes:

Ich verstehe einfach nicht, wieso man immer und überall Ausreden sucht. Zahlen, fertig. Der Parkverstoß wurde ja begangen.

Ich hab nicht gesagt, dass man nicht zahlen soll. Wer möchte, darf ruhig zahlen. Bei 40 € würde ich auch zahlen, denn schließlich will man bestimmt bald wieder mal dorthin. Aber wenn aus Italien oder Schweiz was kommt, sollte man lieber das Land meiden.

Klar wurde der Parkverstoß begangen, aber vermutlich unabsichtlich. Und komm jetzt ja nicht mit Unwissenheit schützt nicht vor was weiß ich was :D

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 3. Januar 2019 um 17:42:37 Uhr:

 

Klar wurde der Parkverstoß begangen, aber vermutlich unabsichtlich. Und komm jetzt ja nicht mit Unwissenheit schützt nicht vor was weiß ich was :D

Die Gründe , warum da nun einer länger stand, interessieren niemanden. Für die Behörde zählt nur der Fakt.

Es lohnt nicht, über die 40€ zu streiten. Es sei denn, man will nie wieder nach Spanien reisen.

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 3. Januar 2019 um 17:42:37 Uhr:

Ich hab nicht gesagt, dass man nicht zahlen soll. Wer möchte, darf ruhig zahlen. Bei 40 € würde ich auch zahlen, denn schließlich will man bestimmt bald wieder mal dorthin. Aber wenn aus Italien oder Schweiz was kommt, sollte man lieber das Land meiden.

Klar wurde der Parkverstoß begangen, aber vermutlich unabsichtlich. Und komm jetzt ja nicht mit Unwissenheit schützt nicht vor was weiß ich was :D

Ja und? Ob wissentlich oder nicht, ist völlig egal.

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