Strafmaß bei falschen Nummernschildern?
Hallo Zusammen!
Ich plane für eine Hochzeit für die Fahrt nach der Kirche am Hochzeitsauto die Nummernschilder des Brautautos gegen Nummernschilder mit den Namen des Paares zu tauschen.
Ich gehe davon aus, dass für diese kurze Fahrt jeder Polizist mal ein Auge zudrückt.
Sollte dies jedoch nicht der Fall sein und wir treffen zufälligerweise auf einen stursinnigen Paragraphenfetischist frage ich mich mit welchen Folgen den hierbei im schlimmsten Fall zu rechnen wäre.
Versicherungsschutz nicht vorhanden? Gibt es hierfür Punkte? ...
Danke für Eure Hilfe!
Grüße
Beste Antwort im Thema
mein Gott, armes Deutschland.
Hau die Nummernschilder da drauf, leg die Originale in den Fußraum und genieß deine Hochzeit.
Feierst du auf dem Lande oder in der Großstadt? Weit zu fahren?
Am besten noch den örtlichen Sheriff einladen, und gut ist. Da macht schon keiner Ärger.
Und wenn doch, machste im schlimmsten Fall die Originale wieder dran. Haste ja schließlich grad erst gewechselt, für´n paar Filmaufnahmen. Dafür gibt´s nicht den Kopf ab.
Also, alles Gute für Euch 🙂
39 Antworten
Urkundenfälschung ist es sicherlich nicht, da hier die Schilder mit den Namen nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzt werden.
Eine Sondergenehmigung wird für diesen Fall wohl kaum erteilt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Doch, da könnte schon eine Urkundenfälschung vorliegen: Bei Nummernschilder geht es um eine zusammengesetzte Urkunde, d.h. Kennzeichen + dazugehöriges Auto stellen die Urkunde dar. Wenn jetzt das Nummernschild verdeckt wird, liegt ein Verändern der zusammengesetzten Urkunde vor, sofern Vorsatz vorhanden ist.
Man beachte "könnte" und "sofern" 😉 Der TE hat ja nach den "Möglichkeiten" gefragt. Und bisher kennt ja niemand das Aussehen der beabsichtigten Namensschilder, oder? Und ob nicht doch ein dolus eventualis vorliegt??? Im übrigen ist § 22 StVG subsidiär.
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Man beachte "könnte" und "sofern" ...
Nein, auch nicht mit könnte.
Hier gibt es eine eindeutige "Tatplanung" und das ist ein Kennzeichenmissbrauch - fertig.
Wenn von dieser Tatplanung abgewichen wird, dann sollte klar sein, dass auch die Seife größer werden kann, zu der man sich bücken muss.
Wenn hier alle Eventualitäten als Möglichkeit gesehen werden sollten, dann könnte auch das Ehepaar Bonnie und Clyde heißen, mit "Standesamt zur Hochzeit" eher ein "standesgemäß zur Bank" gemeint sein - und schon ist der Strafanteil einer tatsächlich begangenen Urkundenfälschung auch nur ein Kindergeburtstag auf dem Ponyhof.
Warum sollte man immer mehr daraus machen, als die Fragestellung hergibt, ist doch kein Wettbewerb, wer die größere Fantasie hat - und dafür gibt es doch auch bei MT die 200 Kinder an der Bushaltestelle neben dem Flüssiggaslaster vor dem Krankenhaus.
Ein Kennzeichenmissbrauch allein ist doch auch schon für sich eine schöne Sache, und ich kenne niemanden, der sich das selbst im Rahmen einer Hochzeit "mal gönnt".
Mach doch die Namensschilder ans Auto und leg die Originalkennzeichen hinter die Scheibe ins Auto so dass die von außen lesbar bleiben. Ist zwar auch nicht wirklich korrekt, aber dabei drücken die Polizisten i.d.R. ein Auge zu. Damit hast du das Kennzeichen ja nicht verdeckt oder verfälscht, lediglich nicht ordnungsgemäß angebracht.
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Mach doch die Namensschilder ans Auto und leg die Originalkennzeichen hinter die Scheibe ins Auto so dass die von außen lesbar bleiben. Ist zwar auch nicht wirklich korrekt, aber dabei drücken die Polizisten i.d.R. ein Auge zu. Damit hast du das Kennzeichen ja nicht verdeckt oder verfälscht, lediglich nicht ordnungsgemäß angebracht.
Genau, dass wäre ein Versuch wert. Zudem wäre das max. eine OWi.
M.E. liegt besagte Urkundenfälschung nur dann vor, wenn entweder das Original-kz. verändert wird, oder mittels Plaketten das Namens-Kz. den Eindruck einer amtl. Zulassung erwecken soll.
Kenzeichenmissbrauch sehe ich auch, weil Namensschilder nunmal keine Kz. sind. Wäre also "lediglich" ein kfz führen ohne gültige Kennzeichen. Sind kz. hinter den Scheiben, ists zwar auch nicht ganz korrekt. Aber was solls. Es gibt schlimmeres. LAss doch einen mit 1 oder zwei gelben Rundumleuchten den Konvoi anführen. Ist ja eigentlich nicht verboten, oder? Dient ja schließlich auch der Sicherheit des Konvois und macht nochn bischen mehr he.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Mach doch die Namensschilder ans Auto und leg die Originalkennzeichen hinter die Scheibe ins Auto so dass die von außen lesbar bleiben. Ist zwar auch nicht wirklich korrekt, aber dabei drücken die Polizisten i.d.R. ein Auge zu. Damit hast du das Kennzeichen ja nicht verdeckt oder verfälscht, lediglich nicht ordnungsgemäß angebracht.
Wollte ich auch schon vorschlagen, kann mir aber vorstellen, dass dadurch der gewünschte eigentliche Effekt betreffend der Gesamtoptik des Hochzeitsautos, z. B. bei Videos oder Photos während des "Hochzeit-Korso", entsprechend massiv eingeschränkt bzw. vollständig verhindert wird.
Wäre es eigentlich zulässig, die gewünschten Schilder für Aufnahmen ausschließlich im Stand, z. B. vor der Kirche im öffentlichen Verkehrsraum, anzubringen ohne gegen irgend eine gesetzliche Grundlage oder Verordnung zu verstoßen?
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Wollte ich auch schon vorschlagen, kann mir aber vorstellen, dass dadurch der gewünschte eigentliche Effekt betreffend der Gesamtoptik des Hochzeitsautos, z. B. bei Videos oder Photos während des "Hochzeit-Korso", entsprechend massiv eingeschränkt bzw. vollständig verhindert wird.Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Mach doch die Namensschilder ans Auto und leg die Originalkennzeichen hinter die Scheibe ins Auto so dass die von außen lesbar bleiben. Ist zwar auch nicht wirklich korrekt, aber dabei drücken die Polizisten i.d.R. ein Auge zu. Damit hast du das Kennzeichen ja nicht verdeckt oder verfälscht, lediglich nicht ordnungsgemäß angebracht.Wäre es eigentlich zulässig, die gewünschten Schilder für Aufnahmen ausschließlich im Stand, z. B. vor der Kirche im öffentlichen Verkehrsraum, anzubringen ohne gegen irgend eine gesetzliche Grundlage oder Verordnung zu verstoßen?
Rein rechtlich gesehen?: NEIN!!! Auch ein abgestelltes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum muß gültige Kennzeichen haben. Aber ich will mal den sehen, der bei so´ner Aktion ein Fass aufmacht. Soll´s aber alles schon gegeben haben.
Es gilt wie immer: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Wäre es eigentlich zulässig, die gewünschten Schilder für Aufnahmen ausschließlich im Stand, ...
Der entscheidende Hintergrund beim Kennzeichenmissbrauch, oder auch bei der Betrachtung einer Urkundenfälschung, ist das: "wer in rechtswidriger Absicht ..."
Bei Foto-/Videoaufnahmen im Stand ist eine "rechtswidrige Absicht" im Sinne einer willentlichen Fahrzeugnutzung mit illegalem Hintergrund praktisch nicht vorhanden.
Was bliebe wäre eine Ordnungswidrigkeit mit dem "nicht dafür gesorgt, dass das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war" mit 5 Euro Verwarnungsgeld.
Da ich noch nie etwas davon gehört habe, dass bei Fotos für Uservorstellungen zB. hier auch bei MT derartiges kassiert wurde, kann ich mir noch weniger vorstellen, dass hier die Polizei eine illustre Hochzeitsgesellschaft sprengt, um 5 Euro Verwarnungsgeld durchzusetzen.
Theoretisch möglich, praktisch wird sich da eher kein Uniformträger in den Vordergrund spielen wollen.
mein Gott, armes Deutschland.
Hau die Nummernschilder da drauf, leg die Originale in den Fußraum und genieß deine Hochzeit.
Feierst du auf dem Lande oder in der Großstadt? Weit zu fahren?
Am besten noch den örtlichen Sheriff einladen, und gut ist. Da macht schon keiner Ärger.
Und wenn doch, machste im schlimmsten Fall die Originale wieder dran. Haste ja schließlich grad erst gewechselt, für´n paar Filmaufnahmen. Dafür gibt´s nicht den Kopf ab.
Also, alles Gute für Euch 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
mein Gott, armes Deutschland.
Hau die Nummernschilder da drauf, leg die Originale in den Fußraum und genieß deine Hochzeit.
Feierst du auf dem Lande oder in der Großstadt? Weit zu fahren?
Am besten noch den örtlichen Sheriff einladen, und gut ist. Da macht schon keiner Ärger.
Und wenn doch, machste im schlimmsten Fall die Originale wieder dran. Haste ja schließlich grad erst gewechselt, für´n paar Filmaufnahmen. Dafür gibt´s nicht den Kopf ab.
Also, alles Gute für Euch 🙂
Genau so könnte es laufen - wenn wir nicht in Deutschland leben würden. Aber du hast schon recht - machen und schauen was passiert. Im Vergleich zu den Hochzeitskosten sind das Peanuts und auserdem muss das der Fahrzeugführer zahlen und nicht der Bräutigam HARHARHAR.
Lieber TE - Die Orginalschilder auf jedenfall an Bort haben.😁
Kann man den Beteiligten die Ehe nicht noch ausreden ? 😁 Ich würde das im Vorfeld bereits auf der " Wache " klären. Nur redenden Menschen kann geholfen werden 😉
Seh ich genauso - einfach reinsetzen und machen.
Nicht immer über alles nachdenken. 😉
Hab ich vor 2 Jahren bei meiner Schwester ihrer Hochzeit auch gemacht.
Kennzeichen mit dem Stadtkürzel sowie den Initialen von Vor- und Nachname des Brautpaares und ab durch die City.
Viel Spaß!
Martin
BM? --> Rechtsfreier Raum. Nicht auf andere Gemeinden übertragbar...
😁😉
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
BM? --> Rechtsfreier Raum. Nicht auf andere Gemeinden übertragbar...
😁😉Hafi
ach hafi....das Kennzeichen bitte als komplettes von vorne nach hinten lesen! 😉
(ich glaub ich muss das mal ändern, sind irgendwie schon zu viele drauf reingefallen) 😁
Das (damalige) kennzeichen ist beim geposteten Bild auf dem Fahrzeug zu sehen.
Ich glaube ihr macht euch einfach zuviele Gedanken darüber. Weniger ist manchmal mehr. Am besten ist, man macht es einfach.
So ein richtig großer Hochzeitskonvoi ist eh ne Ausnahmesituation. Auch diese ganze Huperei von allen Fahrzeugen ist auch verboten und alle machen es. Und es wird von der Rennleitung geduldet.
Die Hauptsache ist, das das Fahrzeug vom Grunde her zugelassen ist. Für die Hochzeitsfahrt pappt ihr einfach die Phantasie-Kennzeichen darüber und gut ist.
Nicht soviel nachdenken, einfach machen.
MFG Thomas