Strafe wür nicht eingetragene sachen
Tag,
eigentlich hab ich das schon mal geschrieben....hm...hab dann wohl auf abbrechen geklickt....nagut egal...also nochmal....
ich wurde mit dem Wagen eines Freundes angehalten..dieser hatte Felgen und Federn sowie das Lenkrad (welches zwar ne ABe hatte aber nur mit Serienbereifung).
ich wollte nun wissen wer die Strafe bekommt (3 Punkte 50 Euro...)
so und was auch noch sein muß: diese A*löcher....die Federn waren von waitec 30er und die Felgen waren 7j 16 et 40 auf einem SENATOR B.... und nen Gutachten hatte ich auch noch gefunden da stehen auflagen ala: keine Schneekette drin und reifen mit V Geschwindigkeit.....mit den sachen fährst du einmal zum TÜV und der macht da den Stempel auf ohne zu gucken....
Beste Antwort im Thema
7 jahre. wow.
also bis jetz bekommst du den pokal für den ältesten je ausgegrabenen fred...
39 Antworten
Da kann ich Designs nur beipflichten ! - Allerdings mit der Einschränkung zum Termin : Wenn Du den Termin erst in 6 Wochen hast - ist das lange keine Genehmigung ohne Eintragung irgendwelcher eintragungspflichtigen Teile rumzugurken.
.... und für alle die es nicht glauben :
Der Halter löhnt nach
§69a Ordnungswidrigkeiten (StVZO)
(5) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ......
2. ......
3. entgegen § 31 Abs. 2 als Halter eines Fahrzeugs die Inbetriebnahme anordnet oder zuläßt , obwohl ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet,
Der Fahrer löhnt nach :
§69a Ordnungswidrigkeiten (StVZO)
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ........
2. ........
3. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger entgegen § 18 Abs. 1 ohne die erforderliche Zulassung oder entgegen § 18 Abs. 3 ohne die erforderliche Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt,
Die Paragraphen über die fehlende, bzw. erloschene Betriebserlaubnis erspare ich uns jetzt mal - das ist ja glaube ich auch unstrittig.
Gruss
Naja, toll ist das aber auch nicht gerade.
Was macht man denn in folgendem Fall:
Ein Idiot fährt dir das Auto auf dem Weg zur Arbeit kaputt und du mußt zur Autovermietung, da kriegst du einen optisch einwandfreien Wagen, doch bei einer Polizeikontrolle stellen sich schwerwiegende Mängel heraus.
Ist es in diesem Fall (menschlich) überhaupt korrekt, den "Fahrer" zu belangen? Denn nicht jeder Autofahrer vermag einen schwerwiegenden Defekt bzw. Fehler auf Anhieb zu erkennen.
Bei Lkw Fahrern ist das was anderes, denn der Lkw ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeit ( 😁 wär auch schlimm, wenn nicht... egal) und er wird auf Sicherheit geschult.
Ansonsten würde das bedeuten, daß Autofahrer viel besser ausgebildet sein müßten, der Führerschein müßte länger, aufwendiger und natürlich auch wesentlich teurer werden.
Wobei... Vielleicht wäre es ganz gut, wenn Autofahrer in Zukunft besser ausgebildet werden würden. Denn das, was teilweise heute schon auf unseren Straßen zusammengegurkt wird, reicht langsam 😠
Schönen Abend noch
cheerio
Hallo!
Technische Mängel und nicht eingetragene oder nicht zugelassene Anbauteile sind ja zwei verschiedene Dinge.
Ausserdem beeinhaltet der zitierte Paragraph ja die Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit. Dazu muss der Fahrer ja von den Mängeln gewusst haben. Wenn bei einem Mietwagen technische Mängel vorliegen, kann man da sicher nicht den Mieter für verantwortlich machen.
Bei einem geliehenen Fahrzeug ohne sichtbare Veränderungen kann dem Fahrer sicherlich nichts vorgeworfen werden.
Die Rechtsauslegung bei Tunings ist möglicherweise aber anders.
Immerhin sind Tunings wie Fahrwerk oder Sportlenkrad für jeden Laien gut sichtbar und da man als Fahrer eh immer den Fahrzeugschein mitführen muss, könnte man sich ja leicht durch einen Blick in diesen erkundigen, ob die Sachen eingetragen sind.
Ich denke, in so einem Fall ist es gut möglich, dass man als (Leih-)Fahrer die Pflicht hat, sich über die Ordnungsmässigkeit der Umbauten zu informieren.
Der Fahrer eines KFZ ist vor Fahrantritt dazu angehalten die Verkehrstüchtigkeit des von ihm zu führenden KFZ zu überprüfen.
Das heißt im Klartext, der Fahrer ist für offensichtliche Mängel, dazu zählen auch fehlende Eintragungen bzw ABE´s, voll haftbar. Da gibt es kein Wenn und Aber, da hilft nur die Nachsicht des überprüfenden Beamten.
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@ Kapitän
Selbst bei LKW-Fahren musst Du unterscheiden - und das sehen die deutschen Gerichte auch so.
Ein LKW-Fahrer ist im Sinne des Gesetzes ein ungelernter Hilfsarbeiter mit Führerschein. Seine Obliegenheitspflichten - so heißt das im Amtsdeutsch - beschränken sich auf die ordnungsgemäßen Funktionen und Zustände von Rädern und Reifen, Bremsen, Licht, Ladung sowie offensichtliche Mängel (z.B. verbogene Anhängergabel, undichte Radlager etc.)
Die Obliegenheitspflichten eines Berufskraftfahrers gehen hingegen erheblich weiter. Dieser muss z.B. Rahmenrisse, ausgeschlagene Lenkungsteile und vieles mehr, uf Grund seiner Ausbildung erkennen können.
So sucht z.B. jede Spedition einen Fuhrparkleiter, meistens einen Strohmann - der eh nie wieder ein Führerschein kriegt, weil es bei jedem Verstoß entsprechende Punkte für Fahrer und Halter hagelt.
Ich hatte mal vor knapp 20 Jahren einen Fall vor Gericht - und der Richter sagte nur kurz und knapp : Jeder hat sich vor Fahrtantritt von dem ordnungsgemäßen Zusatand des Fahrzeuges zu überzeugen. Für unsere LKW-Fahrer bedeutete dieses - mit einer Taschenlampe und nem Hammer unter Triebwagen und Anhänger durchzukrabbeln - und alle relevanten Teile zu überprüfen.
Im Falle eines gemieteten Autos beschränkt sich dieses auf eine Sicht- und Funktionsprüfung. Keine deutscher Richter wird einem Autofahrer abverlangen (können) - mit einen gemietetem Auto erstmal auf die Hebebühne zu fahren, um zu kontrollieren, ob der End- oder Mittelschalldämpfer auch ein entsprechendes KBA-Zeichen hat.
Hier greift dann auch das BGB gegen den Autovermieter
(Treu und Glaube) - man kann davon ausgehen, dass eine gewerbliche Autovermietung ihren Fuhrpark in Ordnung hält.
Das sollte dann auch vor einen Deutschen Gericht greifen.
Aber wie das im Leben so ist, Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei Dinge
Gruss
Die Geschichte die ich mal gehört habe, bezog sich auf ein geborgtes Fahrzeug, bei dem die Motorhaube nicht eingetragen war. Die Fahrerin bekam dann auch was wegen Führen eines Fahrzeugs ohne ABE aufgebrummt. Ist aber nur eine dunkle Erinnerung.
Sicherlich wäre auch zu klären was man erkennen muss und was nicht, bezüglich der Verkehrssicherheit. Vielleicht empfiehlt sich doch mal eine Beratung, vielleicht beim ADAC oder so.
Gruß
Ausserdem schüzt Unwissenheit nicht vor strafe deswegen bekommt auch der Fahrer sein fett weg wenn die Beamten es so wollen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Antwort ist aber zugegebenermaßen auch nach 7 Jahren noch "up to date"...😉
Und leider ist dieser Thread auch mal wieder ein unrühmliches Beispiel dafür, dass oftmals Fragen gestellt werden, zu denen man dann später keinerlei Info mehr vom TE darüber bekommt, wie das ganze ausgegangen ist!
Man möchte sich im Forum helfen oder beraten lassen, lässt dann aber alle "Helfer" im Regen stehen und dumm sterben lassen, was denn nun die Lösung/die Quintessenz war! 😠
Schade eigentlich!
Gruß
Fliegentod
Zitat:
Man möchte sich im Forum helfen oder beraten lassen, lässt dann aber alle "Helfer" im Regen stehen und dumm sterben lassen, was denn nun die Lösung/die Quintessenz war! 😠
OMG!
Es gibt in einem Forum nun mal keine Verpflichtung zu Antworten oder den "Helfer" über das Ergebnis (zeitnah) aufzuklären. Genausowenig gibt es eine Verpflichtung zum "Helfen" *hust*.
Ich werde bis heute nicht für meine Zeit bezahlt, die ich hier auf MT verbringe und verbracht habe, um zu helfen, Du etwa? Die Leute kommen und gehen, fragen etwas oder schreiben etwas und verstummen wieder, sobald ihnen danach ist oder die Frage hinreichend beantwortet wurde. So ist das eben, das hat das Medium so an sich.
Wenn du es besser machen willst oder kannst, dann ist eventuell bald das web 3.0 oder irgendwann mal das web 4.0 vielleicht mal was für dich.
Vielleicht hat der Ausgrabende ausnahmsweise mal die Suche benutzt und auf diese Weise ein altes Thema gefunden, weil es ihn interessiert und dann noch die Frechheit besessen zu Antworten oder zu kommentieren. Schande über sein Haupt!
Das darauf jedoch weitere belanglose Kommentare folgen ist im Grunde schlimmer, als das Ausgraben eines alten Themas selbst.
Naja, jetzt habe ich mich auch noch selbst dabei ertappt einen Fehler zu begehen und das noch zu kommentieren, was für ein Paradoxon!
Zu den Beiträgen seit 2011 (inklusive meinem Eigenen) fällt mir eigentlich nur folgendes ein:
China ---> Ein Sack mit Reis ----> *büfff* !
Zitat:
Original geschrieben von signum_freud
Es gibt in einem Forum nun mal keine Verpflichtung zu Antworten oder den "Helfer" über das Ergebnis (zeitnah) aufzuklären. Genausowenig gibt es eine Verpflichtung zum "Helfen" *hust*.
Sicherlich. Aber das Stichwort, um das es hierbei geht, lautet
Netiquette.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sicherlich. Aber das Stichwort, um das es hierbei geht, lautet Netiquette.
Wobei das auch nicht mit einem Recht auf Information / Aufklärung gleichzusetzen ist.
Die Netiquette beschreibt eher die Umgangsformen der User untereinander, wobei ein gewisser Standart eigentlich immer selbstverständlich sein sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sicherlich. Aber das Stichwort, um das es hierbei geht, lautet Netiquette.
Nur leider fehlt heutzutage genau dieses nur allzuvielen Zeitgenossen!
Außerdem würde es die SuFu ad absurdum führen, wenn für sämtliche hier besprochenen Probleme niemals die Lösung gepostet würde...! 😰
Das kann ja nicht Sinn der Sache sein!
Gruß
Fliegentod
also ich kann mich entsinnen, gelernt zu haben, das der Fahrer die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges überprüfen muss bevor er losfährt.
Es ist immer ein Risiko mit fremden Fahrzeugen zu fahren...gerade aus dem Privatbereich.
italo