Strafe wegen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot
Hallo
Am Sonntag hatte ich eine nette Begegnung mit 2 grünen Männchen derAutobahnpolizei Thüringen.
Wir hatten ein Auto bei Ebay ersteigert und wollten dieses am Sonntag abholen.
Ich hatte mir einen Toyota Hiace gemietet und den Vermieter gefragt wieviel der ziehen darf und das wir 1300 km ca. fahren wollen .
Aus Verbrauchsgründen und wegen dem Fahrverbot für LKW mit Hänger wollte ich keinen Sprinter.
Also fuhren wir um 03.00 Uhr am Sonntag los und kurz vor dem Rasthof Frankenwald (A9) setzten sich die Polizisten vor uns und zogen uns auf einem Parkplatz (ohne Toilette oder Rasthaus) von der Autobahn .
Nun begann der Spass.
Einer der Beamten wollte die Papiere sehen für Zugfahrzeug und Hänger also gab mein Kumpel der gefahren ist die Scheinkopie des Zugfahrzeugs raus und der Beamte meinte er will das original haben und er akzeptiert keine Kopie .
Dann kam die Aussage , das unser Zugfahrzeug als LKW angemeldet ist und mein Kumpel 40 eu zahlen muss und ich 200 weil ich die Fahrt angeordnet hätte ??????
(es war eine reine privatfahrt und wir haben auch kein Gewerbe)
Auf unsere Frage , ob sie uns bis zur nächsten ausfahrt begleiten können ( da war ein Autohof ) meinten sie nein .
dann zogen sie von dannen und sagten , das wir bis 22.00 Uhr warten müssen bis zur weiterfahrt .
wir hatten aber glück und ein nettes ehepaar mit nem passat war bereit den hänger bis zum nächsten rasthof zu ziehen .
die paranoiden grünlinge hatten bereits bei ihren bayrischen kollegen bescheidgesagt und bei Frankenwald warteten 5 streifenwagen auf uns , konnten uns aber nichts da ein pkw auch sonntags hänger ziehen darf.
als wir um 22.00 nach 15h warten wieder weiter konnten fuhren wir zum ziehl richtung stuttgart und am montag um 15.00 waren wir wieder zu hause ....
was für eine fahrt 🙁
nun meine Frage : warum soll ich 200 eu zahlen ?
die 40 Eu für den fahrer sind ja klar aber das andere kann ich nicht nachvollziehen.
Fiero
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Basstel-Bassti
mhm irgendwie finde ich das alles sehr verwirrend, weil andere antowrten zu lesen sind:
folgender Bestand: Zugfahrzeug kleinerer T4 Bus + Hänger, private Verwendung aber LKW Zulassung. Anscheinend Verboten !!
so nun ich als Otto Normal Verbraucher, miete mir einen 7,49 To Klein LKW ohne Hänger. Anscheinend Erlaubt !!!
Beides für privat Zwecke gemietet
Wo liegt der Unterschied ?? Am Hänger ???
Ja. § 30 StVO ist eine UND-Verknüpfung. Dem Sonntagsfahrverbot unterliegen Solo-LKW über 7,5 t zGG UND Anhänger hinter LKW (ohne zusätzliche Gewichtsangabe).
mfG
juti allet klar, dann weiß ich bescheid, das wär ja auch noch was *g*
Zitat:
Original geschrieben von Basstel-Bassti
Fahrschule is bei mir schon einige Jahre her .....
aalso könnte eine Gliederzugmaschine ohne Hänger Sonntags fahren ???
Seltsam ....
Eine Gliederzugmaschine mit Hänger darf auch gefahren werden, nur in Verbindung mit einer Ausnahmegenemigung (Stadtverwaltung beantragen) oder für Lebensmitteltransporte.
Also darf ich jetzt mit einem VW T4 Bus Transporter am Sonntag fahren, oder nicht. Ohne Hänger und die haben doch so um die 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Ähnliche Themen
...oder für Lebensmitteltransporte
Stimmt so nicht ganz. Nur bei verderblicher Ware gilt das Sonntagsfahrverbot nicht. Wenn Du TK geladen hast, hast Du stehen zu bleiben am Sonntag. Auch bei Teilladungen mußt mindestens 55% verderbliche Ware geladen sein im Kühler.
TK-Ware ist haltbar, also kein dringender Transport da die Ladung kein Schaden nehmen kann.
Hallo,
Zitat:
Also darf ich jetzt mit einem VW T4 Bus Transporter am Sonntag fahren, oder nicht. Ohne Hänger und die haben doch so um die 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Das kommt auf die Zulassungsart des T4 an. Ist er als PKW zugelassen, darf auch an Sonntagen mit Anhänger gefahren werden, ist er als LKW zugelassen, dann nicht. Zulassungsart steht im Fahrzeugschein!
Natürlich gibt es Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Transporte oder Fahrzeuge. Auch kommt es explizit auf die Fahrzeugart an.
Unter das Sonntagsfahrverbot fallen:
- LKW über 7,5t
- LKW (egal welchen Gewichts) mit Anhänger
- Sattelzüge
Fahren dürfen (ohne Sondergenehmigung):
- Sattelzugmaschinen ohne Auflieger oder Anhänger
- LKW bis 7,5t ohne Anhänger
- Zugmaschinen, auch mit 1 oder 2 Anhängern
- Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Feuerwehr
uvm.
Einfach mal einen Blick in die StVZO werfen, steht alles drin...
Gruß,
Michael
Zitat:
Habe auch einen Kleinlaster und fahre Motorradrennen,
manchmal auch mit Anhänger hinten dran.
Natürlich sind die Veranstaltungen nur am WE.Gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge zur Verwendung von Sportzwecken.
Mein Wagen ist auch mein Alltagsfahrzeug.
Wie sieht es bei den Leuten aus die Pferdesport betreiben?
Dürfen die ihre Pferdchen nur mit dem PKW ziehen?
Wenn dein Kleinlaster als LKW zugelassen ist, würdest du eine Sondergenehmigung brauchen. Ob du die bekommst, weiß ich nicht. Beliebtes Spiel der grünen Freunde ist übrigens, gerade solche Wochenendsportler, die für ihren Pferdeanhänger einen als LKW zugelassenen Geländewagen als Zugfahrzeug benutzen, rauszuziehen und abzukassieren...
Vermutlich gerade wegen der weit verbreiteten Unwissenheit, die ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt.
Gruß,
Michael
hier mal neue Infos.
Habe mit dem Amt gesprochen wegen der Ausnahmegen.
Das werde ich nicht machen weil kosten zu hoch und
eine Ausn.für ein ganzes Jahr fast unmöglich ist.
Ich werde versuchen meinen HYUNDAI in irgendeiner
Art als Werkstattwagen für Motorsportzwecke anzumelden,
oder genehmigt zu bekommen.
Dafür muss evtl. ein Schraubstock/Werkbank montiert sein.
Hat mir ein Autohändler gesagt der Rennen fährt.
Diese Sache kann wohl nur der Chef vom Strassenverk-Amt
ausstellen.
Montag gibts neue Infos.
Gruss Andy!
Edit: Sorry! hab die dritte Seite übersehen...
Zitat:
Original geschrieben von HYUNDAI H-1
Hallo,
meine Frage:
Habe auch einen Kleinlaster und fahre Motorradrennen,
manchmal auch mit Anhänger hinten dran.
Natürlich sind die Veranstaltungen nur am WE.Gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge zur Verwendung von Sportzwecken.
Mein Wagen ist auch mein Alltagsfahrzeug.
Wie sieht es bei den Leuten aus die Pferdesport betreiben?
Dürfen die ihre Pferdchen nur mit dem PKW ziehen?Ich kann das alles nicht glauben...
Gruss
Hallo
Da würd ich mich mal anschließen, denn ich bin auch öfter mal mit "LKW" und Sportgeräte-Anhänger sonntags unterwegs.
Ich wurde dabei auch schon von Streifenwagen überholt, aber nie rausgezogen...
Wer weiß was?
Gruß Philipp.
Puuhh,
isch krisch Plakk!
Nach ca 200.000 telefonaten mit Ämtern und Behörden
(da bin ich nicht für zuständig moment verbinde)
habe ich vorhin mit dem TÜV telefoniert.
Es gibt irgendwas,er sucht es raus,ich fahre morgen mal hin.
GRuss Andy
danke für eure infos
im Moment sieht es so aus , daß ich gute chancen habe aus der nummer heraus zu kommen und das der Vermieter den Peter bekommt.
auf jedenfall bin ich das nächste mal nicht mehr so blauäugig und vertraue auf Vermieteraussagen.
Fiero