Strafe wegen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot
Hallo
Am Sonntag hatte ich eine nette Begegnung mit 2 grünen Männchen derAutobahnpolizei Thüringen.
Wir hatten ein Auto bei Ebay ersteigert und wollten dieses am Sonntag abholen.
Ich hatte mir einen Toyota Hiace gemietet und den Vermieter gefragt wieviel der ziehen darf und das wir 1300 km ca. fahren wollen .
Aus Verbrauchsgründen und wegen dem Fahrverbot für LKW mit Hänger wollte ich keinen Sprinter.
Also fuhren wir um 03.00 Uhr am Sonntag los und kurz vor dem Rasthof Frankenwald (A9) setzten sich die Polizisten vor uns und zogen uns auf einem Parkplatz (ohne Toilette oder Rasthaus) von der Autobahn .
Nun begann der Spass.
Einer der Beamten wollte die Papiere sehen für Zugfahrzeug und Hänger also gab mein Kumpel der gefahren ist die Scheinkopie des Zugfahrzeugs raus und der Beamte meinte er will das original haben und er akzeptiert keine Kopie .
Dann kam die Aussage , das unser Zugfahrzeug als LKW angemeldet ist und mein Kumpel 40 eu zahlen muss und ich 200 weil ich die Fahrt angeordnet hätte ??????
(es war eine reine privatfahrt und wir haben auch kein Gewerbe)
Auf unsere Frage , ob sie uns bis zur nächsten ausfahrt begleiten können ( da war ein Autohof ) meinten sie nein .
dann zogen sie von dannen und sagten , das wir bis 22.00 Uhr warten müssen bis zur weiterfahrt .
wir hatten aber glück und ein nettes ehepaar mit nem passat war bereit den hänger bis zum nächsten rasthof zu ziehen .
die paranoiden grünlinge hatten bereits bei ihren bayrischen kollegen bescheidgesagt und bei Frankenwald warteten 5 streifenwagen auf uns , konnten uns aber nichts da ein pkw auch sonntags hänger ziehen darf.
als wir um 22.00 nach 15h warten wieder weiter konnten fuhren wir zum ziehl richtung stuttgart und am montag um 15.00 waren wir wieder zu hause ....
was für eine fahrt 🙁
nun meine Frage : warum soll ich 200 eu zahlen ?
die 40 Eu für den fahrer sind ja klar aber das andere kann ich nicht nachvollziehen.
Fiero
39 Antworten
soweit bin ich auch grade bei meiner web recherche
was sagst du zu dem Umstand das ich nur 40 bezahlen solte wenn ich gefahren wäre ?
Fiero
Das der Fahrer dabei ein geringeres Bußgeld bekommt, ist darauf zurückzuführen das er meist nur weisungsbedingt handelt. Das heißt Du hast Deinen Kumpel gebeten zu fahren, und hast ihm somit eine Weisung erteilt, wenn auch nur "indirekt". Das einzige was Du machen kannst, ist eine Beschwerde bei der Dienststelle über das Verhalten des einen Beamten. Aber das sie Euch sofort stillgelegt haben ist von rechtlicher Seite her völlig legitim. Da kommst Du nicht bei raus. Du kannst nur eine schriftliche Erörterung zur Bußgeldstelle schicken, um die Sachlage darzulegen um nicht die Punkte für Euch zu bekommen. Zumindest müsste Dein Kumpel dann um den einen Punkt herumkommen, wie es mit Deinem Punkt aussieht weiß ich nicht. Weil so wie Du es schilderst war es ja wirklich Unwissenheit.
das heisst ich dürfte als Privatmensch auch nicht Sonntags einen Umzug machen mit nem gemieteten 7,5 Tonner ??
Zitat:
Original geschrieben von Basstel-Bassti
das heisst ich dürfte als Privatmensch auch nicht Sonntags einen Umzug machen mit nem gemieteten 7,5 Tonner ??
Doch. In § 30 (3) StVO heisst es: An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Ein 7,5-Tonner hat aber id.R. nur ein zGG von 7,49 t. Damit ist alles im grünen Bereich.
mfG
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Zitat:
Original geschrieben von Fiero
soweit bin ich auch grade bei meiner web recherche
was sagst du zu dem Umstand das ich nur 40 bezahlen solte wenn ich gefahren wäre ?Fiero
Streng genommen hättest Du Dir ja dann selbst den Auftrag erteilt. Wahrscheinlich sieht das Gesetz diesen Tatbestand nicht vor.
Der Grund ist m.E. nachvollziehbar: Die 200 Euro plus ein Punkt dienen vor allem zum Schutz des Fahrers (des schwächsten Glieds der Kette), damit z.B. ein Spediteur den Fahrer nicht ohne jede Konsequenz für ersteren zwingen kann, gegen das Sonntagsfahrverbot zu verstossen.
mfG
Hallo,
Zitat:
Ich hatte mir einen Toyota Hiace gemietet und den Vermieter gefragt wieviel der ziehen darf und das wir 1300 km ca. fahren wollen .
Aus Verbrauchsgründen und wegen dem Fahrverbot für LKW mit Hänger wollte ich keinen Sprinter.
Hast du ihn auch gefragt, ob du mit dem Hiace am Sonntag mit Anhänger fahren darfst bzw. ob der als LKW oder PKW zugelassen ist?
Zitat:
Also fuhren wir um 03.00 Uhr am Sonntag los und kurz vor dem Rasthof Frankenwald (A9) setzten sich die Polizisten vor uns und zogen uns auf einem Parkplatz (ohne Toilette oder Rasthaus) von der Autobahn .
Gibt es eine Vorschrift, dass Kontrollen nur auf Parkplätzen mit Toilette oder Rasthaus durchgeführt werden dürfen? Meines Wissens nein...
Zitat:
Einer der Beamten wollte die Papiere sehen für Zugfahrzeug und Hänger also gab mein Kumpel der gefahren ist die Scheinkopie des Zugfahrzeugs raus und der Beamte meinte er will das original haben und er akzeptiert keine Kopie.
Die Kopie hätte ich schon als Mieter des Fahrzeuges nicht akzeptiert, da sie absolut keine Aussagekraft hat. Wer sagt, dass das Fahrzeug nicht mittlerweile jemandem ganz anderen gehört?
Zitat:
Dann kam die Aussage , das unser Zugfahrzeug als LKW angemeldet ist und mein Kumpel 40 eu zahlen muss und ich 200 weil ich die Fahrt angeordnet hätte ??????
(es war eine reine privatfahrt und wir haben auch kein Gewerbe)
Auch das wurde ja schon erläutert. Auf der einen Seite wollen die Leute durch Anmeldung solcher Fahrzeuge als LKW Steuern sparen, auf der anderen Seite regen sie sich darüber auf, dass dann auch besondere Regeln gelten (hier: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger).
Ob Privat oder Gewerblich spielt dabei keine Rolle, da gibt es keine Unterscheidung.
Du hast das Fahrzeug gemietet, also bist du zu dem Zeitpunkt der Halter in diesem Sinne.
Zitat:
Auf unsere Frage , ob sie uns bis zur nächsten ausfahrt begleiten können ( da war ein Autohof ) meinten sie nein.
Warum auch. Sie haben euch ja nicht die komplette Weiterfahrt verboten, sondern nur die mit Anhänger. Ihr hättet den Anhänger ja auch stehen lassen können und mit dem Hiace alleine zum Autohof fahren.
Gruß,
Michael
Zitat:
Original geschrieben von MichaelWe
Hallo,
Hast du ihn auch gefragt, ob du mit dem Hiace am Sonntag mit Anhänger fahren darfst bzw. ob der als LKW oder PKW zugelassen ist?
Gibt es eine Vorschrift, dass Kontrollen nur auf Parkplätzen mit Toilette oder Rasthaus durchgeführt werden dürfen? Meines Wissens nein...
Die Kopie hätte ich schon als Mieter des Fahrzeuges nicht akzeptiert, da sie absolut keine Aussagekraft hat. Wer sagt, dass das Fahrzeug nicht mittlerweile jemandem ganz anderen gehört?
Auch das wurde ja schon erläutert. Auf der einen Seite wollen die Leute durch Anmeldung solcher Fahrzeuge als LKW Steuern sparen, auf der anderen Seite regen sie sich darüber auf, dass dann auch besondere Regeln gelten (hier: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger).
Ob Privat oder Gewerblich spielt dabei keine Rolle, da gibt es keine Unterscheidung.
Du hast das Fahrzeug gemietet, also bist du zu dem Zeitpunkt der Halter in diesem Sinne.
Warum auch. Sie haben euch ja nicht die komplette Weiterfahrt verboten, sondern nur die mit Anhänger. Ihr hättet den Anhänger ja auch stehen lassen können und mit dem Hiace alleine zum Autohof fahren.
Gruß,
Michael
Dem ist m.E. nichts mehr hinzuzufügen.
Halli Hallo
Also so wie ich gelesen habe wurde ein "Transporter" gemietet, der als LKW zugelassen war.
Ihr habt damit einen Anhänger gezogen und fallt somit in das Sonntagsfahrverbot??-> Egal ob Privat oder Gewerblich
Bedingt durch das gewicht bzw den Anhänger.
Nur die Strafen fallen unterschiedlich aus für Fahrer bzw. Auftragerteiler (chef)
Jetzt weiß ich nicht wie das mit der Vermietung usw. aussieht.
Hättet ihr dann auch eine tachoscheibe ausfüllen müssen??
Zumindestens müsste doch in dem Fahrzeug ein EG-Kontrollgerät verbaut sein oder??!!
Dann hätte der Vermieter euch ja darauf aufmerksam machen müssen das eine tachoscheibe auszufüllen ist, Lenk und ruhezeiten eingehalten werden sowie die Geschwindigkeit beachtet werden muss!!
Berichtigt mich bitte falls ich was falsches erzähle!!
Mfg Daniel
Hallo,
meine Frage:
Habe auch einen Kleinlaster und fahre Motorradrennen,
manchmal auch mit Anhänger hinten dran.
Natürlich sind die Veranstaltungen nur am WE.
Gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge zur Verwendung von Sportzwecken.
Mein Wagen ist auch mein Alltagsfahrzeug.
Wie sieht es bei den Leuten aus die Pferdesport betreiben?
Dürfen die ihre Pferdchen nur mit dem PKW ziehen?
Ich kann das alles nicht glauben...
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von MichaelWe
Gibt es eine Vorschrift, dass Kontrollen nur auf Parkplätzen mit Toilette oder Rasthaus durchgeführt werden dürfen? Meines Wissens nein...Warum auch. Sie haben euch ja nicht die komplette Weiterfahrt verboten, sondern nur die mit Anhänger. Ihr hättet den Anhänger ja auch stehen lassen können und mit dem Hiace alleine zum Autohof fahren.
Gruß,
Michael
natürlich kann die polizei überall kontrollen durch führen ...
aber ..
ich habe verstanden sie hätten die komplette weiterfahrt verboten ... und wenn auch nicht ... habe heute noch einen polizisten gefragt auf der BAB ... in solch einen fall wird immer das fz. auf einen rast.- bzw autohof abgestellt ..
mhm irgendwie finde ich das alles sehr verwirrend, weil andere antowrten zu lesen sind:
folgender Bestand: Zugfahrzeug kleinerer T4 Bus + Hänger, private Verwendung aber LKW Zulassung. Anscheinend Verboten !!
so nun ich als Otto Normal Verbraucher, miete mir einen 7,49 To Klein LKW ohne Hänger. Anscheinend Erlaubt !!!
Beides für privat Zwecke gemietet
Wo liegt der Unterschied ?? Am Hänger ???
Fahrschule is bei mir schon einige Jahre her .....
aalso könnte eine Gliederzugmaschine ohne Hänger Sonntags fahren ???
Seltsam ....
Zitat:
Original geschrieben von Basstel-Bassti
Fahrschule is bei mir schon einige Jahre her .....
aalso könnte eine Gliederzugmaschine ohne Hänger Sonntags fahren ???
Seltsam ....
Nicht wenn ihr zulässiges(!) Gesamtgewicht 7,5 t überschreitet. In der Regel liegt dieses ja bei 18 t.
mfG