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Strafe wegen driften auf Parkplatz in Österreich.

Themenstarteram 20. August 2020 um 8:27

Hallo, Leute!

Ich habe eine Frage und zwar, vor ca. 2 Wochen war ich in Österreich und da habe ich kurz in ein Parkplatz gedriftet, jetzt habe ich eine Schreiben von Östereich bekommen.

Wißt ihr ungefähr wie hoch die Straffen für so was sind?

 

Vielen Dank im voraus! :D

IMG_20200820_102253.jpg
Beste Antwort im Thema

Der Parkplatz ist ja offensichtlich öffentlich zugänglich. Das steht ja im Sachverhalt. Da ist das Eigentum am Boden irrelevant, wenn es um Verkehrsregeln geht. Also gilt die Strassenverkehrsgesetzgebung. So ist das jedenfalls in der Schweiz. Dies wird bei den östlichen Nachbarn nicht anders sein. Es kann auch eine Lärmklage sein. Auch dann will die Polizei bzw. der Richter wissen, wer der Lenker war.

 

Du hattest deinen (m. E. sehr fragwürdigen) Spass. Jetzt musst du einfach nur dafür gerade stehen.

 

Ich hoffe, die Busse ist so hoch, dass bei dir ein schneller Lerneffekt eintritt.

 

Übrigens: Vielleicht liest ja die österreichische Polizei mit. Immerhin hast du ja oben dein Kennzeichen veröffentlicht.....

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Ich hab hier mal etwas bereinigt.

Jungens reisst euch am Riemen, eine ordentliche Frage verdient eine ordentliche Antwort.

Hier sind schon Folgen im Hintergrund abgelaufen, sorgt dafür, daß es nicht noch mehr werden müssen.

Moorteufelchen

Danke @ Mod, einfach nur noch nervig diese Predigten. :rolleyes:

@ TE: wenn du dich nicht meldest oder nicht angibst, wer der Fahrer war, wird eine sogenannte Anonymverfügung erlassen gegen Dich als Halter.

Nachzulesen hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/anonymverfuegung-oesterreich/

Wenn ich das alles so lese, könntest du es riskieren, nicht zu zahlen. Aber auch wenn Du anscheinend in Pirmasens wohnst, müsstest Du dann sehr genau drauf achten, die Karre nicht mehr in Österreich zu fahren.

Einerseits würde ich mir eine derartige Anonymverfügung auch in Deutschland wünschen. Auf der anderen Seite ist fraglich, ob die Anonymverfügung aus Österreich in Deutschland eingetrieben werden könnte.

Sofern der Fahrer als Beschuldigter feststeht, ist das Eintreiben in D kein Problem... aber bei uns gibt es (leider) keine Halterhaftung für derartige Verstöße; wäre daher möglich, dass es gar nicht eingetrieben werden kann.

Lässt man es darauf ankommen, sollte man sich nicht mehr nach Österreich begeben (auch ohne Auto nicht mehr), das könnte bei einer Kontrolle unangenehme Folgen haben. Die Österreicher sind da nicht zimperlich.

Ich würde es wahrheitsgemäß beantworten und die Strafe akzeptieren.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. August 2020 um 03:41:12 Uhr:

@ TE: wenn du dich nicht meldest oder nicht angibst, wer der Fahrer war, wird eine sogenannte Anonymverfügung erlassen gegen Dich als Halter.

Falsch - erst kommt (wenn überhaupt) die Anonymverfügung und wenn auf diese nicht reagiert (bezahlt) wird, die Lenkererhebung. Da wirds dann teuer.

Servus

Dazu muss man noch sagen, dass man kein Anrecht auf eine Anonymverfügung hat. Das entscheidet alleine die anzeigende Behörde aufgrund des Deliktes. Zumeist handelt es sich da um „geringfügigere“ Delikte. Besonderheit an dieser Form es gibt keine Einspruchsmöglichkeit. Das heißt, ist man der Meinung man hat es nicht getan lässt man die Frist verstreichen und es geht das normale Prozedere mit Strafverfolgung und/oder zuerst Lenkererhebung.

Der Vorteil an dieser Art der Bestrafung ist die Behörde interessiert es nicht wer mit diesem Fahrzeug gefahren ist.

Da geht es sozusagen ums „schnelle“ Geld und keiner weiteren Nachverfolgung des Deliktes.

Da es diesen Passus im deutschen Recht nicht gibt wird es, so denke ich, keinen Deutschen Zulassungsbesitzer geben, der eine österreichische Strafverfolgung bekommt oder bekommen hat. Betrifft das Thema ersatzweises Eintreiben durch die Deutschen Behörden.

Mein Rat an den TE: Ruf mal die Behörde an und frag mal mit ein wenig Schmäh den bearbeitenden Beamten was dir vorgeworfen wird. Es kann sein dass er sich auf den Datenschutz beruft und nix sagt, aber es kann auch sein, dass du ihm amTelefon sympathisch bist und er dir zumindest andeutet was die Delikte sind, bzw. Was es kosten könnte.

Auf jeden Fall Füll die Lenkererhebung aus.

Was kommen könnte, ist natürlich eine gute Frage. Ich denke mal das geht von den Themen Lärmbelästigung, Umweltbeieinträchtigung durch erhöhte Motordrehzahl bis zum extremen Thema Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Da du ja nicht angehalten wurdest (sonst gäbe es keine Lenkererhebung) wird dein Delikt dirch Beobachtung festgestellt. Wenn da jetzt in unmittelbarer Nähe wer anderer stand ist die Gefährdung kein abwegiges Thema.

Grüße vom Abraham

Zitat:

@Abraham1971 schrieb am 21. August 2020 um 08:19:06 Uhr:

 

Mein Rat an den TE: Ruf mal die Behörde an und frag mal mit ein wenig Schmäh den bearbeitenden Beamten was dir vorgeworfen wird. Es kann sein dass er sich auf den Datenschutz beruft und nix sagt, aber es kann auch sein, dass du ihm amTelefon sympathisch bist und er dir zumindest andeutet was die Delikte sind, bzw. Was es kosten könnte.

Auf jeden Fall Füll die Lenkererhebung aus.

 

Grüße vom Abraham

Wenn er die Lenkererhebung ausfüllt und zusendet, braucht er nicht mehr anzurufen.

Grundsätzlich rate ich auch, für den Fehler geradezustehen.

Rufe dort an und frage was der Mist kosten kann und kratze die Piepen zusammen und erledige das Thema.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 20. August 2020 um 12:06:22 Uhr:

Lidl ist Privat, frage mich grad warum öffentlich ermittelt wird??

Grund für die Auskunftsanfrage sehe ich da nicht.

Antworten würde ich aber nicht mit Daten sondern Fragen:)

Doch, sollte es sich um einen Privatparkplatz handeln, kann auch eine Anzeige wegen Besitzstörung vorliegen.

Besitzstörung

Vor der Lenkererhebung muss dem TE doch schon eine Anonymverfügung zu gegangen sein, auf die er wohl nicht reagiert hat und somit die Widerspruchsfrist versäumt hat. Die nächste Rechtsfolge ist dann ein Verwaltungsstrafverfahren.

Was für ein Betrag wurde denn in der Anonymverfügung gefordert?

https://www.helpster.de/...weise-zum-strafzettel-aus-oesterreich_86230

Anonymverfügung nicht bezahlen - hilfreiche Hinweise zum Strafzettel aus Österreich

Wollen Sie die Anonymverfügung nicht bezahlen, so tritt sie nach Ablauf der vierwöchigen Frist außer Kraft und die Lenkererhebung wird ausgeforscht. Die nächste Rechtsfolge ist dann ein Verwaltungsstrafverfahren. Wer die Anonymverfügung nicht bezahlen will, sollte sich unbedingt die Widerrufsbelehrung durchlesen und dann rechtfertigende Angaben machen. Schicken Sie anschließend die Stellungnahme zurück an die Behörde.

Es ist Ihnen abzuraten, nicht auf die Anonymverfügung zu reagieren; Sie sollten unbedingt entweder Widerspruch einlegen oder die Summe innerhalb von vier Wochen begleichen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. August 2020 um 10:27:48 Uhr:

Vor der Lenkererhebung muss dem TE doch schon eine Anonymverfügung zu gegangen sein, auf die er wohl nicht reagiert hat und somit die Widerspruchsfrist versäumt hat. Die nächste Rechtsfolge ist dann ein Verwaltungsstrafverfahren.

Muß nicht - kann. Hängt von der Schwere des Vergehens ab

Prinzipiell ist die Ausstellung einer Organstrafverfügung bzw einer

Anonymverfügung möglich. Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.

Wird weder eine Organstrafverfügung noch eine Anonymverfügung ausgestellt

bzw fristgerecht eingezahlt, wird die Behörde eine Strafverfügung erlassen.

Servus.

Der Ratschlag mit dem Anruf war ja eher in dem Sinne gemeint, dass er vielleicht erfährt was ihm vorgeworfen wird.

Rein als Information. Nicht mehr nicht weniger. Vielleicht schläft er ja dann je nach Info die nächsten Wochen besser oder schlechter. Im Moment weiß er ja nur, dass etwas im Busch ist und die Zeit von der ausgefüllten und übermittelten Lenkererhebung bis zur Strafverfügung kann eine lange sein.

Besitzstörung wird beim Bezirksgericht vom Eigentümer eingebracht. Dazu ist die Lenkererhebung sinnfrei.

 

Grüsse vom Abraham

am 21. August 2020 um 15:20

Um es mal abzukürzen. Wende dich an einen Anwalt. Hier werden Probleme und Tipps zum Auto gestellt und beantwortet. Anwaltliche Geschichten ist man hier falsch. Dafür gibt's z. B. Das Jura Forum etc.

Der Anwalt ist zu diesem Zeitpunkt sinnfrei. Der TE hat ja noch gar nichts in der Hand, was einen Widerspruch begründen würde.

Frag doch mal @FabianDriftetGerne

Was er erreicht hat in seinem Thread: "Anzeige wegen Driften"

 

https://www.motor-talk.de/.../anzeige-wegen-driften-t6915119.html?...

Hallo, danke für euro Antworten.

Ich habe da 100 euro Straffe bekommen die auch bezahlt würde!

 

Ich habe gesehen das vielen sagte das ich sollche fragen nich hier stellen muss, das wusste ich leider nicht. Ich entschuldige mich beim euch!

 

Von fehler lehrnt man!

 

Vielen Dank trotzdem und eine schöne Wochenende!

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