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Strafe für unfall wer weiss was??

Hallo mein kumpel ist mit seinem auto eine Runde gedriftet und ist in einem (abgelegenen) Kreisverkehr in die mitte reingerutscht und ist dort nicht mehr Raus gekommen.
Fakten Er hatte alkohol getrunken 1,2 Promille Keine personenschäden und auch keine anderen verkehrsteilnehmer betroffen. Die Polizei kam irgendwann dazu wurde von irgendjemand gerufen der nicht anwesend war. er musste halt pusten daher die genaue promille zahl und auto wurde vom abschlepper rausgezogen!!
Was kann ihn Passieren er wurde ja nicht beim Fahren erwischt und die polizei kam erst eine stunde nach dem unfall wo er auch nicht am steuer saß!!keine probezeit sonst nur einmal 1 monat farverbot und 280 euro strafe wegen geschwindigkeit vielleicht kann ja jemand was bezüglich der srafe sagen

Beste Antwort im Thema

"Nur einmal 1 monat farverbot" LOL, die meisten schaffen das ihr ganzes Leben lang nicht! Hoffentlich ist der Lappen diesmal länger weg! Wer betrunken fährt hat es nicht besser verdient. Die Rechnung für Polizei und Abschlepper ist hoffentlich auch saftig.

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Hier kann man so ca ueberschlagen was es gibt 😉 http://www.anwalt-verkehrsrecht-berlin.com/html/ab_1_1_promille.html

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:56:02 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:49:08 Uhr:


Hurra, die Moralapostel können sich endlich mal wieder die Finger wund schreiben.
Wenn Du schon so klug schreibst hättest Du erwähnen müssen das die Frage des TE eh überflüssig war, da hier keiner wissen kann wie die Sache ausgeht.
Und wenn Du vermutete Tatsachen als Moral bezeichnest...Dein Problem.

Ob eine Frage überflüssig ist, entscheidet derjenige, der sie stellt. Nicnt derjenige, der sie beantwortet. Wenn du dir die Frage durchliest, wirst du feststellen, dass der TE wissen will, was alles passieren

kann

. Er will keine Antwort, wie ein Richter entscheiden

wird

. Woher soll man das auch vorher wissen.

"Vermutete Tatsachen"? Entweder wird etwas vermutet, oder es ist eine Tatsache. Eine vermutete Tatsache gibt es nicht, auch wenn sie sich für die Moralapostel so hervorragend eignen würde, den Mistkübel über dem Fragesteller auszuleeren.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:17:10 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:56:02 Uhr:


Wenn Du schon so klug schreibst hättest Du erwähnen müssen das die Frage des TE eh überflüssig war, da hier keiner wissen kann wie die Sache ausgeht.
Und wenn Du vermutete Tatsachen als Moral bezeichnest...Dein Problem.

Ob eine Frage überflüssig ist, entscheidet derjenige, der sie stellt. Nicnt derjenige, der sie beantwortet. Wenn du dir die Frage durchliest, wirst du feststellen, dass der TE wissen will, was alles passieren kann. Er will keine Antwort, wie ein Richter entscheiden wird. Woher soll man das auch vorher wissen.
"Vermutete Tatsachen"? Entweder wird etwas vermutet, oder es ist eine Tatsache. Eine vermutete Tatsache gibt es nicht, auch wenn sie sich für die Moralapostel so hervorragend eignen würde, den Mistkübel über dem Fragesteller auszuleeren.

Ja alles toll. 🙂

Aber warum kommst Du dann mit der "Moralapostel / Gutmenschenkeule" ?

Zitat:

@ML430 schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:03:25 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:52:25 Uhr:


[/quote
Genau.
Es heißt übrigens nicht "Entziehung des Führerscheins", sondern "Entzug der Fahrerlaubnis".
[/quote
Oder doch nicht:
https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
Na, dann schau Dir mal das Impressum Deiner zitierten Quelle an:
"Verband für Bürgernahe Verkehrspolitik"
Da verlass ich mich lieber auf den gültigen Gesetzestext.

Danke für die Richtigstellung.

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Zitat:

@mzetz1985 schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:01:53 Uhr:



Fakten Er hatte alkohol getrunken 1,2 Promille

Was kann ihn Passieren er wurde ja nicht beim Fahren erwischt und die polizei kam erst eine stunde nach dem unfall wo er auch nicht am steuer saß!!

Es wird eine Nachberechnug geben zum Unfallzeitpunkt könnte der Fahrer mehr als 1,2 Promille, gehabt haben .

Und hier stellt sich eine wichtige Frage war der Fahrer noch Fahrtüchtig und hat den Unfall aufgrund des driftens im Kreisverkehr begangen oder war er fahruntüchtig und ist deshalb im Kreisverkehr in die Mitte reingefahren?

Dieses könnte unter Umständen zur MPU führen ? Aufgrund dieser Tatsache das es zu einem Unfall kam und oder der Blutalkoholwert noch nachberechnet wird, rate ich dem TE zu einem Anwalt zu gehen.

Edit: meinte natürlich den Kumpel vom TE ( sorry)🙄

Zitat:

@mattalf schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:16:32 Uhr:


Hier kann man so ca ueberschlagen was es gibt 😉 http://www.anwalt-verkehrsrecht-berlin.com/html/ab_1_1_promille.html

Krass, ganz so hart hätte ich es jetzt nicht vermutet.

Pepper, bei 1,2 Promille stellt sich nicht mehr die Frage ob er Fahrtuechtig war 😉

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:52:25 Uhr:


[/quote

Genau.
Es heißt übrigens nicht "Entziehung des Führerscheins", sondern "Entzug der Fahrerlaubnis".

[/quote

Oder doch nicht:

https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Die Info auf der Seite ist sehr ungenau formuliert. Der Führerscheinentzug für "Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss" unterscheidet sich in nichts von dem für alkoholbedingte Verstöße bei über 1,1 Promille, dennoch werden hier 2 verschiedene Begriffe benutzt. Außerdem wird der gleiche Begriff bei Alkohol zwischen 0,3 und 1,1 wie bei Alkohol >1,1 Promille benutzt, obwohl das erstere nur ein "Fahrverbot" ist. (Allerdings im Wiederholungsfall zwingend mit anschließender MPU, was sehr oft faktisch zum tatsächlichen FE-Entzug führt).

Zitat:

@mattalf schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:26:58 Uhr:


Pepper, bei 1,2 Promille stellt sich nicht mehr die Frage ob er Fahrtuechtig war 😉

Es gibt genügend Menschen die ein Alkoholproblem haben und

unter

1,2 Promille nicht Fahrtüchtig sind. Ein nicht Alkoholiker kann bei 1,2 Promille nicht mehr sicher fahren.

Siehe Video 😁

https://www.youtube.com/watch?v=PolPo3ZSBek

Stimmt, aber ob jemand sicher fahren kann ist bei dem Promillewert wie dem im vom TE geschilderten Fall auch keine Frage mehr, die man erörtern muss. Bei geringfügig weniger Alkohol wäre das vllt relevant - wobei der Unfall (und die schwachsinnige Idee, im Kreisverkehr zu driften!) natürlich eher gegen die Fahrtüchtigkeit sprechen würden, selbst wenn der Unfallverursacher nur 0,4 Promille im Blut gehabt hätte.

Bei mehr als 1,1 Promille ist aber sowieso völlig unabhängig vom Einzelfall IMMER und GRUNDSÄTZLICH von Fahruntüchtigkeit auszugehen. Selbst dann, wenn der Fahrer keinen Unfall baut und auch sonst überhaupt nicht durch seine Fahrweise auffällt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:26:13 Uhr:


Krass, ganz so hart hätte ich es jetzt nicht vermutet.

Wie üblich in Deutschland sollte man von möglichen Maximalstrafen nicht auf die Strafe rückschließen die dann tatsächlich verhängt wird.

In diesem Fall dürfte sich die Strafe zwischen 10-18 Monate Führerscheinsperre und 30-40 Tagessätzen bewegen. Interessanter wird es was die Führerscheinstelle dann bei Wiederbeantragung für Auflagen verhängt. Je nach Bundesland könnte eine MPU drohen, einige Bundesländer verlangen seit grob einem Jahr ab 1,1 Promille eine MPU obwohl Die auf rechtlich wackligen Füssen steht da der Gesetzgeber eine generelle MPU erst ab 1,6 verlangt.

Blöd ist halt das man gegen eine Anordnung nicht gerichtlich vorgehen kann.

Wie auch immer, Er sollte sich mal kundig machen wie es sein Bundesland und seine Führerscheinstelle mit diesem Thema hält. Verhängen Die eine MPU ab 1,1 Promille muß Er sofort mit der Vorbereitung beginnen da sonst die Vorbereitungszeit nicht reicht, da sind 6 Monate Minimum und von den meisten Gutachtern werden 12 Monate erwartet.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 30. Dezember 2014 um 13:40:54 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:26:58 Uhr:


Pepper, bei 1,2 Promille stellt sich nicht mehr die Frage ob er Fahrtuechtig war 😉
Es gibt genügend Menschen die ein Alkoholproblem haben und unter 1,2 Promille nicht Fahrtüchtig sind. Ein nicht Alkoholiker kann bei 1,2 Promille nicht mehr sicher fahren.

Siehe Video 😁

https://www.youtube.com/watch?v=PolPo3ZSBek

Ab 1,1Promille zaehlst du Juristisch als Fahruntauglich. Egal wieviel du vertraegst😉

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 30. Dezember 2014 um 14:25:02 Uhr:


. Verhängen Die eine MPU ab 1,1 Promille muß Er sofort mit der Vorbereitung beginnen da sonst die Vorbereitungszeit nicht reicht, da sind 6 Monate Minimum und von den meisten Gutachtern werden 12 Monate erwartet.

Da wäre die Frage, wie man sich denn ,,vorbereitet,, ? Du musst hier vor allem überzeugend wirken, dass du unter keinen Umständen jemals wieder unter Alkohol zum Steuer greifst. Eintrainiertes wird schnell durchschaut.

Was mich hier mal interessieren würde: Wenn der Betrunkene, wie schon angeklungen, bei seiner Version bleibt, nicht gefahren zu sein. Zeugen gibts offenbar nicht so richtig. Angaben zum Fahrer könne man auch nicht machen, kein Wunder, man ist/war ja voll. Was passiert nun ?

Wenn man nicht nachweisen kann das der Fahrer betrunken war, bzw gar keinen Fahrer benannt werden kann, wird das Verfahren schlicht eingestellt. Könnte allerdings dazu führen das der Halter ein Fahrtenbuch verpasst bekommt.

Zur MPU, man muss klar sagen können warum man Trinkt, warum man dann Besoffen gefahren ist und was man im Leben geändert hat damit keine Alkfahrt mehr vorkommen wird.
Bei einem Ersttäter mit 1,2 Promille wird man kaum Abstinenz verlangen.

Zitat:

Was mich hier mal interessieren würde: Wenn der Betrunkene, wie schon angeklungen, bei seiner Version bleibt, nicht gefahren zu sein. Zeugen gibts offenbar nicht so richtig. Angaben zum Fahrer könne man auch nicht machen, kein Wunder, man ist/war ja voll. Was passiert nun ?

Das wird man ihm wohl kaum abnehmen... wie soll das Auto denn da hingekommen sein? Wo ist der Fahrer hin?? Zumal er (also der Betrunkene, nicht der hypotetische andere Fahrer) wohl im Auto gesessen hat, als die Polizei kam, wenn ich micht nicht täusche...

Die Vermutung, dass er gefahren ist, drängt sich somit schon so deutlich auf, dass man auch ohne Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, von erwiesener Schuld sprechen kann.

Und selbst wenn er gegen alle Erwartung wegen Zweifeln an der Schuld freigesprochen WÜRDE - eine MPU würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl trotzdem angeordnet. Aber wie gesagt, wenn der Fall auch nur im Entferntesten so liegt wie vom TE geschildert, dann ist das Freispruch-Szenario sowieso so ziemlich auszuschließen.

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