Strafe für unfall wer weiss was??

Hallo mein kumpel ist mit seinem auto eine Runde gedriftet und ist in einem (abgelegenen) Kreisverkehr in die mitte reingerutscht und ist dort nicht mehr Raus gekommen.
Fakten Er hatte alkohol getrunken 1,2 Promille Keine personenschäden und auch keine anderen verkehrsteilnehmer betroffen. Die Polizei kam irgendwann dazu wurde von irgendjemand gerufen der nicht anwesend war. er musste halt pusten daher die genaue promille zahl und auto wurde vom abschlepper rausgezogen!!
Was kann ihn Passieren er wurde ja nicht beim Fahren erwischt und die polizei kam erst eine stunde nach dem unfall wo er auch nicht am steuer saß!!keine probezeit sonst nur einmal 1 monat farverbot und 280 euro strafe wegen geschwindigkeit vielleicht kann ja jemand was bezüglich der srafe sagen

Beste Antwort im Thema

"Nur einmal 1 monat farverbot" LOL, die meisten schaffen das ihr ganzes Leben lang nicht! Hoffentlich ist der Lappen diesmal länger weg! Wer betrunken fährt hat es nicht besser verdient. Die Rechnung für Polizei und Abschlepper ist hoffentlich auch saftig.

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PS. Dass es keine Zeugen gibt, da wär ich mir übrigens auch nicht so sicher. Was ist mit der Person, die die Polizei gerufen hat? Vielleicht hat die ja was gesehen? Oder vllt hat der Kumpel auch mit dem Fahrer des Abschleppdienstes ein paar belastende Worte gewechselt. Oder jemand hat ihm von der Kneipe/der Party/was auch immer sonst der Startpunkt seiner Fahrt war am Steuer gesehen. Wer weiß?

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht reichen, ist aber auch so verschwindend gering.

Dein Kumpel sollte einen Anwalt sehen, der bekommt Akteneinsicht. Von dort geht es weiter.
Rudiger

Ja, einen Anwalt braucht er bei einem Alkoholunfall unbedingt. Und bis er den hat, sollte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Zitat:

@mattalf schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:16:32 Uhr:


Hier kann man so ca ueberschlagen was es gibt 😉 http://www.anwalt-verkehrsrecht-berlin.com/html/ab_1_1_promille.html

Die 7 Punkte sind aber noch altes System. Sollten seit der Reform 3 Punkte sein.

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Geniestreich! Wenn ich merke, dass ich da von alleine nicht mehr rauskomme und weiß dass ich besoffen bin, zieh ich den Schlüssel ab, sperre zu und verschwinde die nächsten 48 Stunden spurlos.

Ein Geniestreich wäre es gewesen, wenn er erst einmal seinen Rausch ausgeschlafen und danach eine Örtlichkeit aufgesucht hätte, wo er nüchtern und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer seine Driftübungen hätte machen können...

Wenn der Unfallverursacher vom Unfallort entfernt wird das als Unfallflucht ausgelegt.
Ich denke mal das die Polizei nicht abwarten wird und den Halter schnellstens suchen wird.
So einfach kommt man da nicht raus.

Zitat:

@FabJo schrieb am 30. Dezember 2014 um 18:54:51 Uhr:


Wenn der Unfallverursacher vom Unfallort entfernt wird das als Unfallflucht ausgelegt.
Ich denke mal das die Polizei nicht abwarten wird und den Halter schnellstens suchen wird.
So einfach kommt man da nicht raus.

Deshalb habe ich "spurlos" verschwinden gesagt. Wegen Unfallflucht (ohne schwerwiegende Personenschäden) wird wohl keine bundesweite Personenfahndung ausgeschrieben werden.

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:30:58 Uhr:


...und verschwinde die nächsten 48 Stunden spurlos.

Wenn du dann nach 48 Stunden wieder auftauchst, ist die Verkehrsunfallflucht aber nicht aus der Welt geschafft. 😁

Laut seiner Meinung aber das Problem mit dem Promillewert. Aber sehr sicher wäre ich mir da nicht. Das dauert nicht lange und der Halter ist ermittelt, da er ja auch der Fahrer war, hätte man schon etwas Ermittlungsaufwand betrieben. Auch hinterher, wenn man wieder auftaucht, je nachdem wie man sich anstellt hat man dann eventuell auch ne MPU am Hals.

Von der Idee der Falschaussage mit einem vermeintlich anderen Fahrer ist nur abzuraten. Die Wahrscheinlichkeit, seine Situation irgendwie zu verbessern, ist extrem klein. Bei Unfällen mit Fahrerflucht, wo der einzige Anwesende Mitfahrer auch noch betrunken ist, wird sicher ermittelt. Die Polizei ist auch nicht blöd, den kann man nicht "weiß nicht wer gefahren ist" und "weiß nicht woher wir gekommen sind" verkaufen. Die werden schon irgendwas rausbekommen, sei es über einen Zeuge oder eine Befragung am Abfahrtsort. Und ich glaube kaum, das jemand anderes für den Betrunkenen eine Falschaussage machen wird.

Zumal so eine Falschaussage auch eine Straftat an sich ist: Strafvereitelung in Tateinheit mit Vortäuschung einer Straftat (sowie Falsche Verdächtigung für den tatsächlichen Fahrer, falls er einen konkreten angeblichen anderen Fahrer benennt.). Und, nicht zu vergessen: ist die Falschaussage erfolglos, bekommt der falsche Zeuge ein Verfahren wegen Unfallflucht mit am Ende sicherem FS-Entzug.

So blöd kann eigentlich niemand sein, zumal das Entdeckungsrisiko sowieso bei fast 100% liegt.

Ich wette der TE meldet sich hier nicht mehr.

Zitat:

@Knergy schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:49:07 Uhr:


Von der Idee der Falschaussage mit einem vermeintlich anderen Fahrer ist nur abzuraten.

Eine Falschaussage ist überhaupt nicht notwendig, es genügt die Aussage zu verweigern. Es ist nämlich keineswegs so, daß immer wenn ein Unfallfahrzeug aufgefunden wird, automatisch der Halter als Unfallverursacher verurteilt wird. Zumindest hier in Deutschland ist dazu notwendigerweise die Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Wenn das nicht möglich ist, dann wird es auch keinen Schuldspruch geben.

Der Kumpel des TE sollte also jede Aussage gegenüber den Behörden verweigern und darüber hinaus sofort einen kompetenten Rechtsbeistand konsultieren.

Zitat:

@CV626 schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:54:16 Uhr:


Zumal so eine Falschaussage auch eine Straftat an sich ist.

Das stimmt nicht. Als Beschuldigter ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet, da darf man lügen, bis sich die Balken biegen ... 😁

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:30:56 Uhr:



Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:30:58 Uhr:


...und verschwinde die nächsten 48 Stunden spurlos.
Wenn du dann nach 48 Stunden wieder auftauchst, ist die Verkehrsunfallflucht aber nicht aus der Welt geschafft. 😁

Aber es kann Ihm kein Fahren unter Alkoholeinfluss mehr nachgewiesen werden.Wie auch immer ob Fahrerflucht jetzt was die konsequenzen besser ist weis ich nicht,aber immerhin ist der TE ... ähh sein Freund vor Ort geblieben das muß man Ihm zu gute halten, daher wird es wenn er das mit dem "Driften" verschweigt bei einem "normalen" Unfall unter Alkoholeinfluss bleiben.

Zitat:

@DPLounge schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:08:30 Uhr:


Eine Trunkenheitsfahrt in Verbindung mit einem Unfall wird üblicherweise wohl als "Gefährdung des Straßenverkehrs" gewertet. Teurer als eine Trunkenheitsfahrt ohne Unfall wird es auf alle Fälle.

Schließlich hätte der hier glücklicherweise "abgelegene Kreisverkehr" auch eine Fußgängergruppe sein können.

Ein Monatslohn Geldstrafe und wegen der früheren Auffälligkeiten eine Führerscheinsperre von mehr als einem Jahr ist bestimmt angemessen. Dazu dann natürlich die Abschleppkosten, die Instandsetzung des Kreisels und der eigene Schaden am Pkw. Kein schöner Jahresstart würde ich sagen aber es hätte noch schlimmer kommen können.

Hoffentlich lernt man draus...

Der abgelegene Kreisverkehr war aber keine Fußgängergruppe und das er die Drift Aktion nicht in der Nähe von Passanten gemacht hat muß man Ihm selbst bei all dem Mist den er gemacht hat schon zu gute halten.

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