Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs
Moin,
hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.
Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.
Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die
Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.
Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises
zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer
bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.
Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?
Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm
nur die 2299€ zahlen muss.
Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine
Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung
im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder
zulässig?
Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.
Gruß,
Mark
Ähnliche Themen
178 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepsi15
Was soll das für Geld sein? Lottogewinn wo nur noch 6 Richtige fehlen? Geld von Bill Gates weil du eine Mail von Ihm an 1000 Leute weitergeschickt hast? Versteh das irgendwie nicht. Und deine Eltern auch noch. Bitte klär mich auf. Ah, Erbschaft fällt mir noch ein.
Erbschaft lässt sich nachweisen, es sei denn die Person lebt noch 😁
ansonsten gibt es noch Bares nach Verkauf von 10kg Koks o.ä., leider hat sich die Lieferung aufgrund Unwetter in Kolumbien verzögert 😁 😉
im ernst, kann durchaus sein, dass der TE legale Geschäfte am Laufen hat, die sich aber irgendwie verzögert haben. Dazu muss sich der TE uns gegenüber nicht rechtfertigen, der Bank evtl. schon, aber ob das "die gegenpartei muss nur noch unterschreiben" als Sicherheit ausreicht...
Sind aber alles Spekulationen 😉
Es handelt sich quasi um eine Art Erbschaft. Möchte ich jedoch nicht näher darauf eingehen. Jedenfalls war geplant dass ich und meine Eltern das Geld diesen Monat erhalten, was sich aber noch einige Wochen bis wenige Monate hinziehen wird. Sind also keine Krummen Geschäfte oder ähnliches.
Aber darum geht's mir im Endeffekt nicht. Die Frage ist nur ob der Händler wirklich OHNE WEITERES 15% verlangen kann falls ich den Wagen nicht bezahlen kann. Und um die Frage ob ich von dem Kauf evtl. zurücktreten könnte ohne einen Batzen Kohle quasi zum Fenster hinaus zu werfen. Ich werde den Kaufvertrag mal einscannen damit ihr euch ein besseres Bild machen könnt...
Edit
Hier der Kaufvertrag, hoffe ihr seht alles
http://img168.imageshack.us/img168/9624/scankaufvertragch8.jpg
Da es sich um ein Formular des Autohauses handelt glaube ich nicht das die Unterschrift des Verkäufers in diesem Falle da unbedingt drauf gehört. Immerhin ist ersichtlich wer Verkäufer ist.
Zitat:
Original geschrieben von Letobi
Da es sich um ein Formular des Autohauses handelt glaube ich nicht das die Unterschrift des Verkäufers in diesem Falle da unbedingt drauf gehört. Immerhin ist ersichtlich wer Verkäufer ist.
Hmm das Formular scheint aber allegemeingültig zu sein. Ist quasi wie ein Briefpapier mit Firmenangabe...
Vielleicht kann das jemand genauer sagen?!
aaaalso:
1.
hätte ich an deiner Stelle das eingescannte formular bearbeitet, bevor du sowas hochlädst 😉
Wäre immer vorsichtig damit, persönliche Daten übers Internet zu verbreiten.
2.
<Meinung>
hol dir lieber den E92 und nicht den E46 😉
</meinung>
3.
kannst du diese erbschaft nicht nachweisen? wenn nein, können deine eltern, die ja von dieser erbschaft wissen, nicht mit zur bank gehen, und für dich bürgen?
4.
Zitat:
Vielleicht kann das jemand genauer sagen?!
ein Anwalt höchstens.
5.
Ansonsten kannst du versuchen, das auto zu verkaufen, z.b. über mobile.de oder autoscout24.de, selbst wenn dir jemand nur 22000 anbietet, hast du weniger als 10% verlust gemacht.
zu 1. naja so schlimm isses auch net
zu 2. e92 kann ich mir nicht leisten
zu 3. nein, meine eltern würden mich lynchen wenn sie das wüssten 😁
zu 4. vielleicht gibts hier ja nen Anwalt 🙄
zu 5. dazu muss ich den Wagen erst mal bezahlt haben um ihn verkaufen zu können
Wende dich an die Verbraucherzentrale und schildere deinen Fall mit Hinweis auf die Dringlichkeit und erzähle denen dann deine Geschichte. Die helfen unabhängig und kompetent. Es gibt dort eine kostenlose Rechtsberatung;-)
Bei Dir scheint ja eigentlich nicht viel zu holen zu sein, schliesse ich aus den Kreditabsagen der Banken. Verwende das als Argument gegenüber dem Verkäufer um die "Vertragsstrafe" noch zu mindern; also einen Vergleich. Entweder Summe X, oder garnix da zahlungsunfähig.
Nur Geld ausgeben das man tatsächlich hat! Deine Idee zu finanzieren obwohl Du nicht das Einkommen und die "Erbschaft" in der Tasche hast, wäre dann glaube ich der zweite schwere Fehler den Du in Deinem Leben gemacht hättest. Regel das Erste und schreibe eventuell ein wenig Kohle ab, warte auf die Erbschaft und wenn Du das Geld dann in der Tasche hast gehst Du ein Auto kaufen.
naja bei mir is schon was zu holen. Hab ja auch schon andere Kredite genehmigt bekommen. Im Endeffekt lag es nur daran dass die Raten etwas zu hoch waren. Habe aber noch ein Sparbuch mit einiges an Geld drauf. Mit einer höheren Anzahlung steht dem Kredit wohl nicht mehr viel im Wege...
Das ich mich zu sehr drauf verlassen habe dass das Geld da sein wird ist natürlich schon "dumm" von mir gewesen, sehe ich ja ein...
Hi,
mal Klartext: Hier im Forum kann jeder alles posten. Der rechtswissenschaftliche Hintergund vieler hier - ohne jemanden zu Nahe treten zu wollen - dürfte relativ überschaubar sein.
Es handelt sich hier für Dich um nen Schaden von 2500€. Das ist nicht wenig Geld.
Eine Erstberatung bei nem Anwalt kostet Dich als Verbraucher keine 200€. Im Internet noch wesentlich weniger. Warum machst Du das nicht?
Hier eierst Du nur ewig rum ohne jemals von irgendwem eine rechtlich fundierte, geschweige denn verbindliche Antwort zu erhalten.
Zur Schadensersatzforderung Deines Autohauses nur mal andeutungsweise: Ohne Schaden gibts i.d.R. auch keine Schadensersatzforderungen (berechtigte). Also kann Dein Autohaus nicht hergehen und pauschal 15% verlangen (versuchen können Sies natürlich, durchsetzen nicht). Welcher Schaden ihne wie entstanden ist, muß schon dezidiert nachgewiesen und kann nicht pauschal ins Grüne veranschlagt werden. Ich halte da die 10% schon für ambitioniert.
Gruß
Peter
@ pefro, gebe dir da uneingeschränkt Recht. An eine Rechtsberatung hatte ich noch gar nicht gedacht...
Zitat:
Original geschrieben von pefro
mal Klartext: Hier im Forum kann jeder alles posten. Der rechtswissenschaftliche Hintergund vieler hier - ohne jemanden zu Nahe treten zu wollen - dürfte relativ überschaubar sein.Es handelt sich hier für Dich um nen Schaden von 2500€. Das ist nicht wenig Geld.
Eine Erstberatung bei nem Anwalt kostet Dich als Verbraucher keine 200€. Im Internet noch wesentlich weniger. Warum machst Du das nicht?
Hier eierst Du nur ewig rum ohne jemals von irgendwem eine rechtlich fundierte, geschweige denn verbindliche Antwort zu erhalten.
Zur Schadensersatzforderung Deines Autohauses nur mal andeutungsweise: Ohne Schaden gibts i.d.R. auch keine Schadensersatzforderungen (berechtigte). Also kann Dein Autohaus nicht hergehen und pauschal 15% verlangen (versuchen können Sies natürlich, durchsetzen nicht). Welcher Schaden ihne wie entstanden ist, muß schon dezidiert nachgewiesen und kann nicht pauschal ins Grüne veranschlagt werden. Ich halte da die 10% schon für ambitioniert.
Gruß
Peter
.. eigentlich gibst du doch eine fundierte Antwort: 10% können verlangt werden und das Autohaus wird die auch bekommen, 15% können verlangt werden, müssen aber belegt werden und das dürfte schwierig werden. Zum Anwalt würde ich erst gehen, wenn mir die konkrete 15%-Forderung mit Belegen vorliegt.
Das Problem verstehe ich so ganz nicht. Wenn der Wagen noch gewünscht und die Erbschaft (ich hoffe, da muss nicht noch jemand sterben) nur eine Frage von Wochen oder Monaten ist, dann bekommt man bei der Bank sicher einen Zwischenkredit mit geringeren Kosten als die 10% Pönale.
Michael
PS.: Ach so: Ich wollte noch mein völliges Unverständnis darüber ausdrücken, dass offensichtlich die ganze Familie ins nächste Authaus rennt und kräftig einkauft, bevor das Geld auf dem eigenen Konto gelandet ist. Ich dachte, so etwas gibt es nur im Kino.😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von michael60
PS.: Ach so: Ich wollte noch mein völliges Unverständnis darüber ausdrücken, dass offensichtlich die ganze Familie ins nächste Authaus rennt und kräftig einkauft, bevor das Geld auf dem eigenen Konto gelandet ist. Ich dachte, so etwas gibt es nur im Kino.😁😁😁
Naja denke es dir mal so. Du verkaufst ein Auto über ebay und der Käufer will es auf ein mal nicht mehr haben. Du hast aber schon fest mit dem Geld gerechnet und dir einen neuen Wagen angesehen und einen Vertrag schon unterschrieben. Was kannst du jetzt dafür?
Aber wie gesagt ich möchte das Ganze nicht weiter ausbreiten weil nicht die ganze Welt wissen muss wie die finanzielle Situation in der Familie aussieht. Ich denke ihr würdet es verstehen wenn ihr den gesamten Hindergrund wüsstet....
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Naja denke es dir mal so. Du verkaufst ein Auto über ebay und der Käufer will es auf ein mal nicht mehr haben. Du hast aber schon fest mit dem Geld gerechnet und dir einen neuen Wagen angesehen und einen Vertrag schon unterschrieben. Was kannst du jetzt dafür?
.. ins Autohaus gehen und träumen ist ja ok. Aber mit der Unterschrift kann man doch wirklich noch warten, finde ich.
Michael
Zitat:
Original geschrieben von michael60
.. ins Autohaus gehen und träumen ist ja ok. Aber mit der Unterschrift kann man doch wirklich noch warten, finde ich.Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Naja denke es dir mal so. Du verkaufst ein Auto über ebay und der Käufer will es auf ein mal nicht mehr haben. Du hast aber schon fest mit dem Geld gerechnet und dir einen neuen Wagen angesehen und einen Vertrag schon unterschrieben. Was kannst du jetzt dafür?Michael
Wenn nur alles so einfach wäre wie du dir es vorstellst....
Nachdem ich alles durchgelsen habe @ Themenstarter buche es unter Lebenserfahrungen ab und zahle im zweifelsfalle Lehrgeld. Im Geschäftsleben sollte man nie emotional sondern rational denken und auch handeln.