Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs
Moin,
hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.
Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.
Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die
Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.
Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises
zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer
bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.
Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?
Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm
nur die 2299€ zahlen muss.
Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine
Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung
im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder
zulässig?
Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.
Gruß,
Mark
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178 Antworten
Kannst Du mal die genaue Passage aus dem Kaufvertrag zitieren?
Zitat:
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen
ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten
Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des
Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
Schaden nachweist.
Das ist die unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes des
Kraftfahrzeuggewerbes e.V. (ZDK), Bonn.
Denke das steht auf jedem Kaufvertrag, wenn es vom Zentralverband
kommt, oder?
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Die gehen auf sowas nicht ein wenn du keinen Nachweis hast dass du das Geld in nem best. Zeitraum beschaffen kannst...
was durchaus verständlich ist!
wie gesagt...die 10% bist du auf jeden fall los!
wie willst du denn das auto finanzieren? mittels sondertilgungsrecht (das kleingedruckte beachten) kannst du das eigentlich auch auf einen batzen in einem zahlen....
ansonsten zu der geschichte mit dem "kaufen obwohl du noch kein geld hast"...naja....dazu spare ich mir jeglichen kommentar zu.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was durchaus verständlich ist!Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Die gehen auf sowas nicht ein wenn du keinen Nachweis hast dass du das Geld in nem best. Zeitraum beschaffen kannst...
wie gesagt...die 10% bist du auf jeden fall los!wie willst du denn das auto finanzieren? mittels sondertilgungsrecht (das kleingedruckte beachten) kannst du das eigentlich auch auf einen batzen in einem zahlen....
Werde ich auch so machen. Nach 6 Monaten kann man frühestens das Darlehen tilgen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ansonsten zu der geschichte mit dem "kaufen obwohl du noch kein geld hast"...naja....dazu spare ich mir jeglichen kommentar zu.....
Brauchst mir nich zu erzählen, das weissch selbst. Meine Eltern haben aber genau den selben Fehler gemacht 😁
P.S. Fehler macht jeder, auch du...
Was mir gerade noch auffällt ist folgendes:
Unten aufm Kaufvertrag steht:
Zitat:
An diese Bestellung ist der Käufer (vorbehaltlich
der Möglichkeit des Widerrufes bei Teilzahlungsgeschäften)
10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn
der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der
Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
Sämtliche Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden, Zusicherungen,
nachträgliche Vertragsänderungen, sind schriftlich
niederzulegen
Heisst das nicht dass ich den Wagen gar nicht nehmen muss?
Der Kaufvertrag wurde am 20.12.2007 abgeschlossen...
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Was mir gerade noch auffällt ist folgendes:Unten aufm Kaufvertrag steht:
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Heisst das nicht dass ich den Wagen gar nicht nehmen muss?Zitat:
An diese Bestellung ist der Käufer (vorbehaltlich
der Möglichkeit des Widerrufes bei Teilzahlungsgeschäften)
10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn
der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der
Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
Sämtliche Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden, Zusicherungen,
nachträgliche Vertragsänderungen, sind schriftlich
niederzulegen
Der Kaufvertrag wurde am 20.12.2007 abgeschlossen...
Mit welchem Hintergrund? 😕
Mach mal bitte die Stelle fett, oder farbig oder so. Ich sehe nicht wie der von dir zitierte Auszug aus dem Vertrag mit deinem Kaufdatum vom 20.12.07 in Verbindung steht
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mach mal bitte die Stelle fett, oder farbig oder so. Ich sehe nicht wie der von dir zitierte Auszug aus dem Vertrag mit deinem Kaufdatum vom 20.12.07 in Verbindung steht
Na der Auszug ist aus dem Kaufvertrag vom 20.12.
Worauf willst du hinaus?
Ja da steht, dass du an den Kauf gebunden bist, du hast ja Barzahlung ausgemacht, und da dir dein Händler sicherlich den Kauf bestätigt hat, ist der Vertrag rechtskräftig 😉
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Zitat:
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen
ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten
Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des
Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
Schaden nachweist.
Wenn der Verkäufer mehr als 10 % haben will, muss er nachweisen, dass er mehr Schaden als die 2400 € hatte - soviel zu seinen 15 %.
Andererseits kannst du den Schadensersatz drücken (auch weit unter 10 %), wenn du nachweist, dass er weniger Schaden hat. Aber das wird wohl sehr schwierig ...
Mehr weiß ich dazu nicht, ist auch nur das, was ich meine, das es heißt.
Auf jeden Fall wieder etwas dazugelernt ...
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
Er hat aber nirgends Unterschrieben...
Keine Annahme des Kaufvertrages durch den Händler? Ich haue ja ungern Händlerkollegen in die Pfanne - aber das könnte die ganze Bestellung nichtig machen und die Schadenersatzforderungen negieren.
Gruß, Wolf.
hört sich tatsächlich fast danach an, als ob eine Willenserklärung feht und der TE garnicht davon ausgehen konnte ein Fahrzeug geliefert zu bekommen - der andere hat ja garnicht bestätigt es an ihn zu verkaufen. Klar besteht generell erstmal kein Zwang das schriftlich zu machen, aber dann bitte auch beide seiten.
Spieß mal fiktiv rumdrehen tu: der wollte den TE auf den Kauf festnageln, sich aber selbst die Tür offen lassen den Wagen teurer in der Zwischenzeit zu verkaufen um sich dann darauf zu berufen, dass er ja garnicht unterschrieben hätte und das Ding somit ungültig ist.
Und: Wenn die Kosten über die genannten 10 % hinausgehen, sehe ich es genauso, dass der Händler das Begründen muß. Dafür muß er seine Bilanzen offenlegen. Und? Das macht der gaaaaaaanz bestimmt 😁
Ich bin davon überzeugt, dass die Angelegenheit durch ein vernünftiges Anwaltsschreiben ganz schnell vom Tisch sein kann - und das kostet deutlich weniger als 2*** €
Aber mal ehrlich - ich bin neugierig, geb ich zu, aber dasinteressiert mich jetzt:
Was für Geld in der Größenordnung erwartet man zu Verfügung haben zu können, kann es dann dochnicht und bekommt keinen Kredit.
Als es hieß, Geld erst später zu Verfügung, dachte ich an Festgeld. Dieses bekommt man jedoch jederzeit durch einen Kredit gegenfinanziert - weil eine größere Sicherheit gibt es ja nicht, als wenn Geld auch Geld gegenübersteht und dann auch noch Geld + Auto. Also? Was soll das für Geld sein? Lottogewinn wo nur noch 6 Richtige fehlen? Geld von Bill Gates weil du eine Mail von Ihm an 1000 Leute weitergeschickt hast? Versteh das irgendwie nicht. Und deine Eltern auch noch. Bitte klär mich auf. Ah, Erbschaft fällt mir noch ein.