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Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 20:00

Moin,

hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.

Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.

Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die

Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.

Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises

zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer

bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.

Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?

Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm

nur die 2299€ zahlen muss.

Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine

Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung

im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder

zulässig?

Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.

Gruß,

Mark

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178 Antworten
am 15. Januar 2008 um 11:37

Kannst Du mal die genaue Passage aus dem Kaufvertrag zitieren?

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 11:42

Zitat:

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen

ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der

Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten

Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des

Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,

wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren

Schaden nachweist.

Das ist die unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes des

Kraftfahrzeuggewerbes e.V. (ZDK), Bonn.

Denke das steht auf jedem Kaufvertrag, wenn es vom Zentralverband

kommt, oder?

Zitat:

Original geschrieben von mark5378

Die gehen auf sowas nicht ein wenn du keinen Nachweis hast dass du das Geld in nem best. Zeitraum beschaffen kannst...

was durchaus verständlich ist!

wie gesagt...die 10% bist du auf jeden fall los!

wie willst du denn das auto finanzieren? mittels sondertilgungsrecht (das kleingedruckte beachten) kannst du das eigentlich auch auf einen batzen in einem zahlen....

ansonsten zu der geschichte mit dem "kaufen obwohl du noch kein geld hast"...naja....dazu spare ich mir jeglichen kommentar zu.....

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mark5378

Die gehen auf sowas nicht ein wenn du keinen Nachweis hast dass du das Geld in nem best. Zeitraum beschaffen kannst...

was durchaus verständlich ist!

wie gesagt...die 10% bist du auf jeden fall los!

wie willst du denn das auto finanzieren? mittels sondertilgungsrecht (das kleingedruckte beachten) kannst du das eigentlich auch auf einen batzen in einem zahlen....

Werde ich auch so machen. Nach 6 Monaten kann man frühestens das Darlehen tilgen.

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ansonsten zu der geschichte mit dem "kaufen obwohl du noch kein geld hast"...naja....dazu spare ich mir jeglichen kommentar zu.....

Brauchst mir nich zu erzählen, das weissch selbst. Meine Eltern haben aber genau den selben Fehler gemacht :D

 

P.S. Fehler macht jeder, auch du...

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 13:09

Was mir gerade noch auffällt ist folgendes:

Unten aufm Kaufvertrag steht:

Zitat:

An diese Bestellung ist der Käufer (vorbehaltlich

der Möglichkeit des Widerrufes bei Teilzahlungsgeschäften)

10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn

der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der

Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.

Sämtliche Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden, Zusicherungen,

nachträgliche Vertragsänderungen, sind schriftlich

niederzulegen

Heisst das nicht dass ich den Wagen gar nicht nehmen muss?

Der Kaufvertrag wurde am 20.12.2007 abgeschlossen...

am 15. Januar 2008 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von mark5378

Was mir gerade noch auffällt ist folgendes:

Unten aufm Kaufvertrag steht:

Zitat:

Original geschrieben von mark5378

Zitat:

An diese Bestellung ist der Käufer (vorbehaltlich

der Möglichkeit des Widerrufes bei Teilzahlungsgeschäften)

10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn

der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der

Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.

Sämtliche Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden, Zusicherungen,

nachträgliche Vertragsänderungen, sind schriftlich

niederzulegen

Heisst das nicht dass ich den Wagen gar nicht nehmen muss?

Der Kaufvertrag wurde am 20.12.2007 abgeschlossen...

Mit welchem Hintergrund? :confused:

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 13:22

Verstehe gerade nicht genau was du meinst :confused:

am 15. Januar 2008 um 13:25

Mach mal bitte die Stelle fett, oder farbig oder so. Ich sehe nicht wie der von dir zitierte Auszug aus dem Vertrag mit deinem Kaufdatum vom 20.12.07 in Verbindung steht

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Mach mal bitte die Stelle fett, oder farbig oder so. Ich sehe nicht wie der von dir zitierte Auszug aus dem Vertrag mit deinem Kaufdatum vom 20.12.07 in Verbindung steht

Na der Auszug ist aus dem Kaufvertrag vom 20.12.

Worauf willst du hinaus?

am 15. Januar 2008 um 13:32

Ja da steht, dass du an den Kauf gebunden bist, du hast ja Barzahlung ausgemacht, und da dir dein Händler sicherlich den Kauf bestätigt hat, ist der Vertrag rechtskräftig ;)

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 13:39

Er hat aber nirgends Unterschrieben...

Zitat:

Original geschrieben von mark5378

Zitat:

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen

ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der

Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten

Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des

Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,

wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren

Schaden nachweist.

Wenn der Verkäufer mehr als 10 % haben will, muss er nachweisen, dass er mehr Schaden als die 2400 € hatte - soviel zu seinen 15 %.

Andererseits kannst du den Schadensersatz drücken (auch weit unter 10 %), wenn du nachweist, dass er weniger Schaden hat. Aber das wird wohl sehr schwierig ...

Mehr weiß ich dazu nicht, ist auch nur das, was ich meine, das es heißt.

Auf jeden Fall wieder etwas dazugelernt ...

Zitat:

Original geschrieben von mark5378

Er hat aber nirgends Unterschrieben...

Keine Annahme des Kaufvertrages durch den Händler? Ich haue ja ungern Händlerkollegen in die Pfanne - aber das könnte die ganze Bestellung nichtig machen und die Schadenersatzforderungen negieren.

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 14:42

Da steht nur sein Name unter "Es bediente Sie"

Ich kann ja den Durchschlag mal einscannen

hört sich tatsächlich fast danach an, als ob eine Willenserklärung feht und der TE garnicht davon ausgehen konnte ein Fahrzeug geliefert zu bekommen - der andere hat ja garnicht bestätigt es an ihn zu verkaufen. Klar besteht generell erstmal kein Zwang das schriftlich zu machen, aber dann bitte auch beide seiten.

Spieß mal fiktiv rumdrehen tu: der wollte den TE auf den Kauf festnageln, sich aber selbst die Tür offen lassen den Wagen teurer in der Zwischenzeit zu verkaufen um sich dann darauf zu berufen, dass er ja garnicht unterschrieben hätte und das Ding somit ungültig ist.

 

Und: Wenn die Kosten über die genannten 10 % hinausgehen, sehe ich es genauso, dass der Händler das Begründen muß. Dafür muß er seine Bilanzen offenlegen. Und? Das macht der gaaaaaaanz bestimmt :D

Ich bin davon überzeugt, dass die Angelegenheit durch ein vernünftiges Anwaltsschreiben ganz schnell vom Tisch sein kann - und das kostet deutlich weniger als 2*** €

Aber mal ehrlich - ich bin neugierig, geb ich zu, aber dasinteressiert mich jetzt:

Was für Geld in der Größenordnung erwartet man zu Verfügung haben zu können, kann es dann dochnicht und bekommt keinen Kredit.

Als es hieß, Geld erst später zu Verfügung, dachte ich an Festgeld. Dieses bekommt man jedoch jederzeit durch einen Kredit gegenfinanziert - weil eine größere Sicherheit gibt es ja nicht, als wenn Geld auch Geld gegenübersteht und dann auch noch Geld + Auto. Also? Was soll das für Geld sein? Lottogewinn wo nur noch 6 Richtige fehlen? Geld von Bill Gates weil du eine Mail von Ihm an 1000 Leute weitergeschickt hast? Versteh das irgendwie nicht. Und deine Eltern auch noch. Bitte klär mich auf. Ah, Erbschaft fällt mir noch ein.

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