STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Wird jede Fahrt eingetragen, ist das Heft schnell voll und es muss wieder ein neues geholt werden. Das ist manchem Händler zu lästig.

und kostet Geld..

15.30 Euro
Das Geld sollte bei einem gewerblichen Händler über sein und einer korrekten Führung von Fahrzeugschein- und Nachweisheft nicht entgegen stehen

Zitat:

@_42_ schrieb am 24. August 2020 um 21:21:39 Uhr:


Für was für eine Karre begibt sich denn der Händler auf so dünnes Eis?
Ist das ein superexklusives Hypercar?

Ich möchte jetzt bestimmt kein Händler-Bashing auslösen...

ich habe Autohändler erlebt die nicht zugelassene Scheinwerfer einbauen weil sie dafür gerade Birnen da hatten, anstatt neue Birnen für die Originalen intakten Scheinwerfer zu besorgen.
Alles Live vor meinen Augen. Es handelte sich um einen Jeep für knappe 10.000€.

Alles ist möglich sage ich dir. Verstehen muss man es nicht.

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Zitat:

@Magru88 schrieb am 24. August 2020 um 18:25:47 Uhr:


Ja, aber überlege doch mal den Aufwand, sich hier extra falsche Plaketten wegen einer Probefahrt zu verschaffen, wobei der Händler doch echte rote Kennzeichen rumliegen hatte, die er zwecks Probefahrt nur hätte anbringen müßen ans Auto.

Damit hätte er dich jedoch nicht nach Hause fahren lassen; und ein zweites Mal hinfahren, zum Abholen? Da wäre das Geschäft ggf. geplatzt.
Und so groß ist der Aufwand nicht, sich gefälschte oder gestohlene (echte) Plaketten zu beschaffen.

Der Händler wird sich denken: "Das Ding ist verkauft, unterschriebener Kaufvertrag liegt vor. Was der Kunde mit den alten Kennzeichen macht kann der Händler schließlich nicht mehr kontrolieren.
Und nun beweise mal jemand, dass der Händler die Kennzeichen angebracht hat und nicht der Kunde. Und wieso da gestempelte Kennzeichen im Kofferraum lagen; oder woher die Käufer diese Kennzeichen hatten... woher soll denn der Händler das wissen."

Wenn man dem Händler nichts nachweisen kann und er ungeschoren davon kommt, bestätigt dies ihn in seinem Handeln... ihm passiert ja nichts.

Der Händler hat bestimmt schon alles verschwinden lassen, falls es zu einer Hausdurchsuchung kommt.

Woher soll der Käufer denn die passenden Kennzeichen haben? Hat er die schnell auf dem Parkplatz geprägt?

Abwarten, wenn erstmal nichts passiert, wird er wieder damit anfangen. Und je öfter er befürchtet, dass etwas passieren könnte, aber dann doch nichts passiert, desto unvorsichtiger wird er.

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 07:56:56 Uhr:


Woher soll der Käufer denn die passenden Kennzeichen haben? Hat er die schnell auf dem Parkplatz geprägt?

Woher soll denn der Verkäufer wissen, wo der Käufer plötzlich die Kennzeichen her hat?

Hypothetisch können die alten Kennzeichen im Wagen gelegen haben (Oder ggf. ohne Schilder vom Hof und erstmal zum nächsten Schildermacher) und der Käufer hatte Plaketten aus unbekannter Quelle dabei?! Beweise mal das Gegenteil; das ist so gut wie unmöglich.

Der Verkäufer muss nicht beweisen, dass er unschuldig ist, es muss ihm die Schuld bewiesen werden und wenn er sich unwissend stellt wird das schwierig. Solange der Händler nicht bei dieser Masche auf frischer Tat ertappt wird, wird es sehr schwer ihm irgendetwas nachzuweisen.

Herrlich, der Beitrag.
So wird Deine Signatur „unwissender“ , dazu der
Nickname ‚Weißnicht ‚ erst richtig zum Statement.
Du scheinst Dich gut auszukennen.
LoL 🙂
Scherz beiseite, da ist echt was dran.
Aber der Händler muss doch, unterstellt man daß er wirklich solch krumme Dinger macht, damit rechnen daß auch mal ein Kunde das gekaufte Auto im gleichen Zul.bezirk mit den selben Kennzeichen auf sich ummelden will.
Dann fliegt doch alles auf, wenn er den abgestempelten ZB 1 vorlegt und die Zul.stelle auf die vorhandenen Kennzeichen Siegel draufkleben will und es sind schon welche drauf.

Edit: Mir ist noch nicht ganz klar, wieso der TE nach dem abendlichen Anruf des Händlers am Tage der Heimfahrt und dessen Aussage, das Auto sei weder zugelassen noch versichert gewesen,
nicht den ZB 1 Schein und die Kennzeichen näher unter die Lupe genommen hat.
Dass er dann noch damit ganz unbedarft und sorglos mitsamt der gestempelten Kennzeichen zur Zul.stelle marschiert ist und bereit war beides vorzulegen, kommt mir sehr naiv bzw.unglaubwürdig vor.

Hat er dem Händler dessen Aussage (Auto ist abgemeldet) einfach nicht geglaubt?
Oder konnte er 1 und 1 nicht zusammenzählen?
Abgemeldeter Wagen, aber Plaketten auf Kennzeichen, da passt doch was nicht!
Auch den Fzg.schein hätte ich mir nach so einem Telefonat ganz gründlich angesehen und spätestens da aufgrund des freigerubellten grünen Feldes und des lesbaren Code hätte es ‚Klick‘ machen müssen!

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 25. August 2020 um 08:23:54 Uhr:


Aber der Händler muss doch, unterstellt man daß er wirklich solch krumme Dinger macht, damit rechnen daß auch mal ein Kunde das gekaufte Auto im gleichen Zul.bezirk mit den selben Kennzeichen auf sich ummelden will.
Dann fliegt doch alles auf, wenn er den abgestempelten ZB 1 vorlegt und die Zul.stelle auf die vorhandenen Kennzeichen Siegel draufkleben will und es sind schon welche drauf.

Naja, der Händler weiß ja woher seine Kundschaft kommt. Zumindest hier wusste er es und er wusste auch, dass der Käufer noch den weiten Weg nach Hause fahren wollte.
Bei Laufkundschaft aus der Umgebung hätte er dies Spielchen vielleicht nicht gemacht und die Kennzeichen verschwinden lassen.

Bei uns im Landkreis würde es nicht auffallen. Hier geht man mit den Schildern zur Standbohrmaschine und fräst die alten Plaketten runter bevor man zum Sachbearbeiter geht (ok eigentlich soll man das nur nach Aufforderung, aber jeder macht es so). In die Verlegenheit mit den gestempelten Schildern zum SB kommt man daher nicht, wenn man neue Schilder braucht. Mitnahme der Kennzeichen in anderen Zulassungsbezirk bei neuem Halter geht soweit mir bekannt nicht.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 25. August 2020 um 08:23:54 Uhr:


Edit: Mir ist noch nicht ganz klar, wieso der TE nach dem abendlichen Anruf des Händlers am Tage der Heimfahrt und dessen Aussage, das Auto sei weder zugelassen noch versichert gewesen,
nicht den ZB 1 Schein und die Kennzeichen näher unter die Lupe genommen hat.
Dass er dann noch damit ganz unbedarft und sorglos mitsamt der gestempelten Kennzeichen zur Zul.stelle marschiert ist und bereit war beides vorzulegen, kommt mir sehr naiv bzw.unglaubwürdig vor.

Zu dem Zeitpunkt war das Kind bereits in den Brunnen gefallen und ggf. wusste der TE auch nicht, dass sein Kumpel "geblitzt" wurde. Bzw. er hat den Rückschluss, dass ihm die Sache durch das "Blitzen" auf die Füße fallen könnte nicht gezogen.
Sicherlich spielt da eine gewisse Naivität oder Unwissenheit mit hinein. Der naheliegendste Schluss für jemanden, der sich nicht auskennt dürfte sein: "Schon komisch, aber was soll ich da machen." Die Höhe der Strafen für Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dürften den meisten Autofahrern nicht bekannt sein.

Randbemerkung: Der Nickname entsprang dem vergeblichen Versuch einen Nickname zu finden, der nicht vergeben ist. Irgendwann fiel mir nichts mehr ein und ich wählte diesen mit dem Ergebnis: "Anmeldung erfolgreich". War ein anderes Forum, aber diesen Nick verwende ich fast überall.
Außerdem mag ich Selbstironie, daher hat mein S8 das Kennzeichen SL-OW xyz. Gab schon einige Lacher.

Ja, aber der Gang zur Zul.stelle stand Ihm da noch bevor. Da hätte ich mir schon vorab Gedanken gemacht, was ich mitnehme oder was ich bei Fragen des Sachbearbeiters sage.

Das Blitzen hat er übrigens sofort mitgekriegt und es dem Händler abends am Telefon auch gesagt.
Hat er schon Eingangs geschrieben.

Zitat:

@munition76 schrieb am 24. August 2020 um 18:33:00 Uhr:



Hätte dir der Händler von Anfang an gesagt, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und er dir bei der Überführung nicht weiterhelfen kann, würdest du woanders kaufen.

Ja logisch, alleine eine Fahrt waren mehrere 100 km.

Ich bin ja nur hingefahren, weil er mir am Tel gesagt hatte, das Auto sei noch angemeldet, und ich könne es gleich mitnehmen.

Hingefahren wäre ich auch, wenn das Auto abgemeldet wäre, ich aber bei der zuständigen KFZ Zulassungsstelle in Gießen 5 Tages Kurzzeitkennzeichen bekommen hätte.

Aber ich hatte vorher auch in Gießen angerufen
https://www.lkgi.de/verkehr-sicherheit-und-ordnung/kfz-zulassungen
aber die KFZ Zulassungsstelle verwies auch auf Wartezeiten und Terminvergaben
https://www.lkgi.de/.../...ahmen-fuer-den-publikumsverkehr-geschlossen

Zitat:

@jaro66 schrieb am 24. August 2020 um 19:02:16 Uhr:


Die roten Kennzeichen sind nur wenn der Händler selbst eine Probefahrt macht, nicht für den Kunden.
Er spart sich so Kosten, und wie dieses Beispiel eindrucksvoll beweist, bekommt so erstmal der Kunde die Probleme und nicht der Händler.
Gruß jaro

Das stimmt so nicht.

Ich hatte mir 2014 schon einmal bei einem Händler ein Auto angeschaut, und da war eine ausgiebige Probefahrt mit seinen roten Kennzeichen ohne Probleme möglich.

Zitat:

@munition76 schrieb am 24. August 2020 um 20:42:22 Uhr:


Zu Klarstellung:
Das rote Kennzeichen ist selbstverständlich auch dafür da, damit die potenziellen Kunden eine Probefahrt durchführen können.

🙂

So kenne ich das auch😉😉

So wird es auch gemacht. Habe schon viele Probefahrten gemacht. Immer kamen kurzerhand die Roten dran und gut wars. Egal ob kleiner Händler oder BMW Niederlassung.

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