Story - von einer die Motorrad fahren lernen wollte...
Brennt mir unheimlich unter den Nägeln. Eine Freundin wollte nach einer Saison als Sozia endlich ihren Führerschein machen. alt genug für den Direkteinstieg. Jedoch völlig unvorbelastet (noch nie Mopped oder so gefahren).
So getan, meldete sie sich in Eberswalde (Brandenburg) bei der Fahrschule an. Das Mädel ist fleissig, lernt Theorie, bestanden 0-Fehlerpunkte. Wenig später war die 125er beherschbar, die 34PS Maschine kam. 1. Doppelstunde auf dem Übungsplatz gefahren. Nächste Doppelstunde schon auf die Strasse. Bedenken äusserte sie. Hat Angst vor der Kurvenfahrt...!
Nach 10min Fahrzeit kam was kommen musste. Mit Glück verfehlte Sie den Baum, mit Glück ist sie nicht den Abhang runter. Man kann sagen, "kann vorkommen". Muss man aber nicht. hätte vermieden werden können (sie ist vorgefahren). Sie ist dann mehr oder weniger gestürzt bzw. umgekippt.
Ergebnis Bein gebrochen.
Jetzt wird die Geschichte interessant.
Der Fahrlehrer fährt sie ins Krankenhaus und möchte gleich einen Zettel von ihr unterschrieben haben. Machte sie zum Glück nicht.
Der Inhalt des Zettels sollte dem Fahrlehrer bestätigen, dass der Unfall auf dem Übungsplatz stattgefunden hat. Was er aber nicht hat!
Hintergrund ist, der Fahrlehrer hat keine versicherung für die Strasse (inwiefern er sich extra absichern muss weiss ich nicht), nur für den Übungsplatz.
Sie sitzt jetzt erstmal im Rollstuhl (der Bruch ist nicht so schlimm, aber 6 Wochen ausser gefecht gesetzt). Die polizei war zuhause, hat die Anzeige aufgenommen. Anzeige wurde erstattet.
Als Sahnehäubchen möchte der Fahrlehrer noch die Doppelstunde bezahlt haben. Später ruft er noch an und fragt ob sie keine Kohle mehr hat. Sie kann zu ihm nach Hause kommen, "Dienstleistungen" für Geld erbringen.
Was der Fahrlehrer leider nicht bedacht hatte, das Telefongespräch würde in der Anwaltskanzlei entgegengenommen und von der Anwaltsgehilfin mitgehört.
Jetzt hoffen wir alle, dass sie nach der Heilung noch den Mut zusammenbekommt, weiterzumachen und nicht so im Kopf vorbelastet wird, dass es sinnlos wäre.
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Das wird hier keine Ankreiderei der anwesenden Fahrlehrer. Sondern diente einfach mal dazu, die Seele zu befreien.
Das Verfahren wird wohl erst stattfinden, wenn sie ihren Führerschein hoffentlich in der Tasche hat. Gras kann also noch lange nicht über die Sache wachsen.
--->Gern eine Antwort eines Fahrlehrers zur Versicherungssituation...
Danke
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ganz früher sind die Fahrlehrer vorneweg gefahren weil, wenn überhaupt, nur James Bond Helmfunk hatte, dann weniger früher haben sie nicht richtig funktioniert und noch weniger früher waren sie zu teuer. Das hinterherfahren ist übrigens seit 1.1.87 Pflicht.
Ist aber lustig das ganz offensichtliche Dinge kontrovers bei MT diskutierte werden müssen, zumindest glauben dies einige.
Der langsame gehört vorne hin, Punkt!
Das Fahren auf abgesperrten Strecken und Instruktoren mit einer Grundausbildung in der Fahrschule vergleichen zu wollen ist, um es ganz höflich zu formulieren, interessant🙄
Wäre auch interessant zu erfahren worin nun das Vergehen des Fahrlehrers bestanden hat? Mal gespannt ob man je wieder was von der Sache hört.
48 Antworten
Ach du Scheiße im wilden Osten gehts ja ab. 😁 Fahre trotzdem gerne da oben bei euch rum, auch wenn Eberswalde da irgendwie blöd liegt, weil man durch fahreen muss. Hoffe deine Freundin geht es bald besser und der "Fahrlehrer" landet hinter schwedischen Gardinen.
Hat sie die Bedenken euch gegenüber oder dem FL gegenüber geäussert?
Mit uns fährt sie ja nicht. Das hat sie schon den FL gesagt. Kann ich eigentlich gar nicht verstehn. Ich sehe auf dem arbeitsweg viele Motorradfahrschulen. und man hat teilweise die gleichen Kandidaten zu den Uhrzeiten. Und der FL ist die ersten beiden Stunden vorgefahren, in der 2. Woche dann ist der Fahrschüler selbst vorgefahren. Das ganze in "Berlin - Buch". also bisschen Stadt, 50er max. 70er Strecken. keine gefährlichen kurven.
Entscheident ist immer das Schriftliche, sprich ein Vertragsverhältnis zwischen Führerscheinanwärter und Fahrschule. Bei unter 18-jährigen können dies auch die Eltern sein. Die Fahrschule benötigt zur Ausübung ihrer Tätigkeit grundsätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall gerechtfertigte Ansprüche gegenüber der Fahrschule ausgleicht. Grundsätzlich hat der Fahrlehrer die betreuende Aufsichtspflicht und darf einen Fahrschüler erst am Straßenverkehr teilnehmen lassen, wenn er diesem die Teilnahme zumutet. Kurvenfahrten gehören auf Übungsplätzen zum Standard. Ebenso Ausweich- und Bremsmanöver. Eine verfrühte Straßenfahrt kann zu schlimmen Folgen für Schüler und anderen Verkehrsteilnehmern führen. Wie ja bei deiner Freundin so geschehen. Die Sorgfaltspflicht und Haftung gegenüber dem Verkehr im allgemeinen trägt natürlich der Fahrlehrer. Bei Schmerzensgeldansprüchen ist die Fahrschule dran. Außer der Fahrlehrer handelt grob fahrlässig bzw. begeht eine Straftat mit genannter Folge. Ich würde mal nach Urteilen googeln.
Ich hoffe deiner Freundin geht es bald besser und sie verliert nicht die Lust am A-Schein ;-)
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Komisch..der Text vom TE ist breiter als das Fenster dafür - in den Beiträgen haut es aber hin... so hab ich Lückentext.
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Komisch..der Text vom TE ist breiter als das Fenster dafür - in den Beiträgen haut es aber hin... so hab ich Lückentext.
Ich kann es auch nicht lesen,habe versucht die blöde Baumarktwerbung zu beseitigen damit es evtl. breiter wird ,ist mir aber nicht gelungen.
Zitat:
Original geschrieben von Nacktbiker
...
Ich würde mal nach Urteilen googeln.
...
Ich würde nicht nach Urteilen googeln. Es gibt keine pauschale Rechtsprechung. Wonirgends ist der Spruch "Wenn zwei Leute das Gleiche tun, dann ist es immer noch nicht das Selbe." so wahr, wie vor Gericht. In einem solchen Fall ist von einem Berufsverbot (bei mehreren ähnlichen Vorfällen des Fahrlehrers in der Vergangenheit) bis zum Freispruch (falls sich Deine Freundin widersprüchlich vor Gericht verhält) alles möglich.
Zitat:
Original geschrieben von kawamichel
Ich kann es auch nicht lesen,habe versucht die blöde Baumarktwerbung zu beseitigen damit es evtl. breiter wird ,ist mir aber nicht gelungen.Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Komisch..der Text vom TE ist breiter als das Fenster dafür - in den Beiträgen haut es aber hin... so hab ich Lückentext.
Da gibt's 'ne einfache Lösung:
Firefoxals Browser mit "Ad Block Plus" (ABP) als Add-On installieren. Und plötzlich laden die Seiten auch viel schneller.
Moin,
normalerweise müsste ein Scrollbalken unten für rechts/links zu sehen sein?
Ich habe mal diesen --------- etwas gekürzt. Ist es nun besser?
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Da gibt's 'ne einfache Lösung:....
Oder beim lesen Java-Script abschalten.
M.M.
OT
Wenn ihr Probleme mit der Textformatierung habt, schaut mal ganz unten auf der Seite (also gaaaaaanz runterscrollen), rechts unten Steht Größe und dann S/M/L/*, wenn das auf "*" steht gibt wahrscheinlich der eingegebene Text die Formatierung vor, stellt ihr ne Größe ein, wird der Text zwanghaft in die passende Breite gequengelt. Zumindest funktioniert das bei mir. Habe allerding auch FF mit ABP seit Jahren (kanns nur wärmstens empfehlen!)
/OT
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Jetzt hoffen wir alle, dass sie nach der Heilung noch den Mut zusammenbekommt, weiterzumachen und nicht so im Kopf vorbelastet wird, dass es sinnlos wäre.
Hallo
Glück im Unglück. Für sie und ihre Familie hoffe ich das sie eurem Rat nicht nachkommt!!
Respekt vor der Maschine ist eine Sache, Angst wieder was anderes!
Mit der Versicherung kann ich mir nicht erklären? Muss ein Fahrschüler generell extra versichert sein? Laut deiner Schilderung liegt das ja kein unmittelbares Verschulden des Fahrlehrers vor?
Naja wenn sie dem FL sagt, sie hat noch Angst auf der Karre und er fährt dann trotzdem Straße mit ihr find ich das schon etwas eigenartig?!
Das waren ihre Worte. Denke mal, dass sie einfach noch kein vertrauen in sich und das Motorrad hatte. Gestern abend jedenfalls sagte sie, dass es auf jeden Fall weitergehen wird.
Warum hat der Fahrlehrer kein verschulden? Wenn der Fahrschüler zweifel hat, sollte der FL darauf eingehen. Notfalls vorfahren um die Geschw. für sie zu wählen.