Stornogebühr Kaufvertrag?

Hallo, ich frage hier für eine Arbeitskollegin nach, die gestern einen neuen Toyota beim Händler bestellt hat.
Sie bemerkte erst nach Unterzeichnung beim Rausgehen, dass sich der Angebotspreis von dem Preis auf der Bestellung unterschied. Den Händler stellte sie zur Rede, dieser sagte ihr, er hätte irgendwas falsch auf dem Angebot kalkuliert (Steuer glaub ich, wenn ich sie richtig verstanden habe).
Sie hat nun versucht binnen 24 h vom Vertrag zurückzutreten, da sie woanders ein besseres Angebot fand, ohne Preisfehler. Der erste Händler sagte ihr zwar, sie könne binnen 24 h noch stornieren, aber er verlangt dafür eine hohe Gebühr, um 2000 Euro. Zudem kommt, dass meine Kollegin anglophon ist und offenbar nicht alles verstanden hat bzw. das Schulenglisch des (deutschen) Händlers eher rudimentär war offenbar. Sie bringt mir den Vertrag nachher mal mit, damit ich ihn lesen kann...
Ist so was denn üblich, wenn man quasi gleich zurücktritt, dass dennoch eine so hohe Stornogebühr verlangt werden darf?

Beste Antwort im Thema

PS:
es kann ja eventuell mal ein anderer Kollege aus der Firma ne Probefahrt machen ... sich dann - von einem ANDEREN Verkäufer (idealerweise dem Seniorchef) einen schönen Wagen schick konfigurieren lassen ... sich ein Angebot machen lassen ...

... und 3 h vor der avisierten Vertragsunterzeichnung (ein paar Tage später) ein E-Mail schicken, dass er - nach dem, was er gerade in der Kantine über die Geschäftsgebahren gehört hat - doch lieber in einem seriöseren Autohaus kauft 😉

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So, zur allgemeinen Bespaßung: Er hat ihr geantwortet.

Er tut nun so, als hätte sie den Wagen nie binnen 24 h storniert, von ihrer Mail, in der sie Montag stornierte plötzlich keine Rede mehr. Er schrieb, das Auto wird nun geliefert im September irgendwann und wenn es dann da wäre, würde er dann den genauen Schadenersatz neu berechnen. Meine Kollegin wendet sich nun an einen Anwalt. Sonst bleibt ja nichts mehr übrig.

Das schöne an Mails ist ja, dass sie nachweisbar sind.
Ich würde, sofern es sich um ein größeres Autohaus handelt und nicht um nen Wohnwagenhändler, aber trotzdem mal zum Chef gehen, Söhnchen hin oder her. Paralel zum Anwalt.

Zitat:

@Sanne72 [url=https://www.motor-talk.de/.../...gebuehr-kaufvertrag-t6393507.html?...]schrieb am 12. Juli 2018 um 12:50:02
der Verkäufer zumindest moralisch auf seinen „Rechenfehler“ hätte hinweisen müssen.

Träum weiter, egal welche Branche, der Verkäufer will verkaufen, mit Moral verdient er nicht so viel.

Dass der Junior der Käuferin jetzt so kommt,war abzusehen. Anwalt ist hier wohl wirklich ratsam.
Dass die Bestellung beim Hersteller nicht wieder eingestampft werden kann, glaub ich nicht.

Nicht vergessen, hier weiter zu berichten.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2018 um 15:14:04 Uhr:



Zitat:

@Sanne72 [url=https://www.motor-talk.de/.../...gebuehr-kaufvertrag-t6393507.html?...]schrieb am 12. Juli 2018 um 12:50:02
der Verkäufer zumindest moralisch auf seinen „Rechenfehler“ hätte hinweisen müssen.

Träum weiter, egal welche Branche, der Verkäufer will verkaufen, mit Moral verdient er nicht so viel.

Dass der Junior der Käuferin jetzt so kommt,war abzusehen. Anwalt ist hier wohl wirklich ratsam.
Dass die Bestellung beim Hersteller nicht wieder eingestampft werden kann, glaub ich nicht.

Nicht vergessen, hier weiter zu berichten.

Gruß M

Klar, ich sag Bescheid, wenn ich weiß wies ausging.

In jedem Fall wird meine Kollegin für dieses Autohaus unter allen Kollegen (und wir sind eine ganze Menge) definitiv "Werbung" machen... sie schaut auch beim Verbraucherschutzzentrum vorbei.

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Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 12. Juli 2018 um 14:45:12 Uhr:


Ich würde, ... aber trotzdem mal zum Chef gehen, Söhnchen hin oder her. ...

eventuell hat ein Seniorchef - der das Autohaus über die letzten 30 oder 40 Jahre aufgebaut hat - eine etwas andere Perspektive ...
hinsichtlich Reputation?
langfristiger Kundenbindung/wie man sich diese zu Stammkunden heranzieht?

um sowas

Zitat:

@Sanne72 schrieb am 12. Juli 2018 um 15:58:15 Uhr:


...

In jedem Fall wird meine Kollegin für dieses Autohaus unter allen Kollegen (und wir sind eine ganze Menge) definitiv "Werbung" machen...

vorzubeugen 😉

PS:
es kann ja eventuell mal ein anderer Kollege aus der Firma ne Probefahrt machen ... sich dann - von einem ANDEREN Verkäufer (idealerweise dem Seniorchef) einen schönen Wagen schick konfigurieren lassen ... sich ein Angebot machen lassen ...

... und 3 h vor der avisierten Vertragsunterzeichnung (ein paar Tage später) ein E-Mail schicken, dass er - nach dem, was er gerade in der Kantine über die Geschäftsgebahren gehört hat - doch lieber in einem seriöseren Autohaus kauft 😉

Tja, es geht weiter... Lt den AGB hätte binnen 3 Wochen eine Auftragsbestätigung des Autohauses eingehen müssen, andernfalls wäre der Vertrag ja lt deren AGB hinfällig... jedoch hat meine Kollegin keine Bestätigung erhalten. ABER sie erhielt am letzten Tag der Deadline ein Schreiben, dass erneut die Stornierung binnen 24 h abgelehnt würde. Dreizeiler, kurz und knackig. Nur 1 Blatt im Kuvert. Aber unten auf dem Schreiben steht "Anlage", die natürlich fehlte. Denkbar, dass das hätte die Bestätigung sein sollen, aber sie wurde ebennicht mitgeschickt. Meine Kollegin kann das natürlich unmöglich beweisen. Anwalt prüft noch den Sachverhalt.

War der Brief eingeschrieben oder nicht? Wenn nein dann hat sie ihn nicht bekommen!

Hier stand bla bla bla.. Sory

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 1. August 2018 um 09:55:22 Uhr:


War der Brief eingeschrieben oder nicht? Wenn nein dann hat sie ihn nicht bekommen!

Es war ein Übergabeeinschreiben Eigenhändig. Leider.

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