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Stornierung Fahrzeugbestellung (rechtliche Sicht)

Themenstarteram 30. März 2020 um 12:01

Hallo zusammen,

ich möchte jetzt kein Fass aufmachen, habe aber mal eine Frage zur rechtlichen Sicht aktuell. Ich hab mir am 14.02 einen Audi TTRS Roadster bestellt. Kommen sollen hätte er im Juni, pünktlich zum Sommer.

Aus heutiger Sicht wird es jetzt aber wohl eher Herbst oder noch später.

Da das Auto ein Zweitwagen für den Sommer werden sollte, hätte er ein Saisonkennzeichen bekommen. Wenn das Auto jetzt erst im Herbst kommt, steht der Neuwagen im dümmsten Fall erstmal 6 Monate in der Garage. Das ist aus werthaltiger Sicht natürlich ziemlich bescheiden. Das will ich verhindern.

Versteht mich nicht falsch, ich finde es absolut korrekt die Werke zu schließen, die Gesundheit der Arbeiter geht vor. Ich hab auch kein Problem länger zu warten, im Gegenteil, ich würde in dem Fall sogar gerne ein Jahr länger warten. Bis in den Sommer 2021.

Weiß jemand ob und ab wann man seinen Vertrag stornieren kann ? Oder vlt auch nur aussetzen, sollte die Produktion noch nicht begonnen haben.

Im allgemeinen Verkaufsrecht sind es 6 Monate, die der Lieferant einen unverbindlichen Liefertermin überziehen kann. Danach kann man schriftlich eine Frist setzen von zwei Wochen und danach vom Vertrag zurücktreten.

Geht das auch bei Autos ? Kennt sich da jemand aus ?

TL;DR:

Ich will das Auto immernoch, unbedingt. Aber auf keinen Fall auf den Winter, dann lieber erst wieder Sommer 2021. Hab ich da irgendeine handhabe ? Dachte frage mal hier, vlt kennt sich jemand aus oder hat sich schon Infos besorgt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Heißes Eisen Drahkke :D

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Themenstarteram 20. April 2020 um 8:21

Zitat:

@bede77 schrieb am 20. April 2020 um 09:30:57 Uhr:

Was hat denn dein Händler zu der Frage gesagt?

Würde mich auch interessieren.

Vielleicht verlängern die dir ja auch die Garantie?!

Sobald ich es weiß, reiche ich es nach, ist aktuell kaum zu erreichen. Erst war er krank, dann im Urlaub, letzte Woche ging dann gar niemand ans Telefon :D

Und um das nochmal klar zu stellen, ich will nirgends per Brechstange durch oder mit dem Anwalt. Man kann mit mir über alles reden und da bin ich auch sehr dafür. Diesen Thread hab ich schlicht erstellt um mich mal zu informieren ob und welche Möglichkeiten es gäbe und wer da vlt schon Erfahrungen hat.

Ist ja auch ein Thema was nicht uninteressant ist. Bist sicherlich nicht der einzige den verlängerte Lieferzeiten betreffen.

Dann sollen sie so verlängern das er erst nächstes Frühjahr kommt und du bezahlst. Also einfach alles verschieben.

Der ist doch auch sicherlich noch nicht gebaut worden.

Wenn der Händler sich nicht meldet würde ich ans Werk direkt gehen.

Themenstarteram 21. April 2020 um 6:48

Kurzes Update, ich hab meinen Händler jetzt erreicht gestern Nachmittag.

Das Auto war bestellt am 14.02 mit unverbindlichem Liefertermin im Juni.

Nach Rücksprache mit der Disposition hat man mir jetzt mitgeteilt, dass der aktuelle Liefertermi Juli ist.

Vier Wochen Schließung der Werke und vier Wochen Lieferterminverschiebung ? Das geht aber auch nur glatt, wenn direkt wieder ganz normal produziert werden könnte, was ich mir nicht vorstellen kann.

Aber ich hab jetzt zumindest die Hoffnung, dass es bis August dann was wird. Daher lasse ich es jetzt erstmal weiterlaufen...

Zitat:

@2Tall schrieb am 20. April 2020 um 09:06:40 Uhr:

..., es ist auch ein halbes Jahr Garantie, die einfach verpufft. Sowas muss ja nicht sein.

kommt drauf an:

läuft die Garantie ab Auslieferung?

oder ab Erstzulassung?

--> evtl. kannst Du das Auto einfach über den Winter einlagern und im Frühling zulassen ;)

Die Laufzeit der Garantie beginnt in der Regel mit Übergabe des Fahrzeugs an den Erstkäufer oder mit Erstzulassung. Je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt.

Zitat:

@2Tall schrieb am 21. April 2020 um 08:48:57 Uhr:

Das Auto war bestellt am 14.02 mit unverbindlichem Liefertermin im Juni.

Nach Rücksprache mit der Disposition hat man mir jetzt mitgeteilt, dass der aktuelle Liefertermi Juli ist.

"Unverbindlicher Liefertermin" heisst ja erst mal genau das: Er ist unverbindlich.

Dann kommt es darauf an, ob im Vertrag wirklich steht "im Juni" oder ob da ein genaues Datum steht. Ist das "im Juni", dann bedeutet das, dass Dir der Händler als *unverbindlichen* Liefertermin den 30.Juni gesagt hat.

Jetzt kommt es auf die Verkaufsbedingungen Deines Verkäufers an, welche Frist der Händler nach dem unverbindlichen Liefertermin hat. Wenn es mehr oder weniger Standard ist, dann sind das 6 Wochen.

Wenn 6 Wochen (also am 12. August) verstrichen sind, dann hast Du die Möglichkeit, den Verkäufer in Verzug zu setzen (bis dahin, also bis zum 11. August hat er noch gar nix falsch gemacht und gar nicht zu spät geliefert). Ab dann musst Du ihm eine angemessene Frist zur Lieferung geben (typischerweise 2 Wochen).

Erst danach (wir schreiben den 26. August), kannst Du ihm androhen, vom Vertrag zurück zu treten und dies nach einer weiteren angemessenen Frist von 2 Wochen etwa am 9. September auch tun, wenn er bis dahin immer noch nicht geliefert hat.

All das ist ein typischer Verlauf und kann bei Dir je nach Vertragslage auch anders sein - genaues kann und darf Dir nur ein Anwalt sagen. Ganz allgemein ist es aber in etwa so, dass man erst ca. 2,5 Monate nach einem unverbindlich angekündigten Liefertermin aus dem Vertrag raus kommt, wobei man die letzten 4 Wochen davon wenigstens über Schadenersatz reden kann.

Das alles ganz ohne Corona! Die Auswirkungen von Corona auf das ganze sind dann noch mal komplizierter - aber früher kommst Du deswegen aus dem Vertrag sicher nicht raus.

Wenn Dir der Händler nun sagt, dass es wahrscheinlich "im Juli" wird, dann wäre ich ganz "entspannt": Er hat selbst wenn er den 31. Juli meint danach noch über einen Monat Zeit, um tatsächlich zu liefern bevor irgendwelche Corona-Fragen relevant werden.

am 3. Mai 2020 um 12:08

Welcher Liefertermin zählt denn jetzt in solch einem Fall, der unverbindliche Liefertermin im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung?

Und was ist, wenn der Händler jetzt schon sagt, dass es November oder Dezember wird. Der unverbindliche Termin wird also deutlich überschritten.

Irgendwie ist das ja auch schwierig wenn man sich etwas bestellt und mit dem unverbindlichen Termin kalkuliert und erst einen verbindlichen Termin bekommt, wenn die Rücktrittsfrist des Vertrages verstrichen ist.

Dann solltest du vom Vertrag zurücktreten können. Allerdings ist durch Corona höhere Gewalt im Spiel. Dadurch verschiebt sich der Termin um die Dauer der Maßnahmen jedoch max. 4 Monate.

 

Ich habe Anfang März ein Fahrzeug bestellt. Unverbindlicher Liefertermin wäre Juli. Nun liest man im Netz von Leuten die zur selben Zeit bestellt haben, dass die mittlerweile korrigierte Liefertermine haben die sich bereits in 2021 bewegen.

Einerseits könnte ich sagen: da brauch ich das Fahrzeug dann auch nicht mehr, weils als Übergangslösung gedacht war oder andererseits: dann nehm ichs lieber gleich erst im März/April weil es dann definitiv ein anderes Auto im Fuhrpark ersetzen könnte, dass sonst vorzeitig zurückgegeben werden müsste (höhere Kosten...).

Mir stellt sich die Frage: wenn ich die Bestellung jetzt komplett stornieren würde, welchen Schaden hätte der Autobauer? Mein Auto ist bei dem doch aktuell nur ein Datensatz im System.

Höhere Gewalt und andere Wartezeiten lass ich mir schon eingehen, aber erst ab dem Moment, in dem der Autobauer mein Auto bereits in Angriff genommen hat.

Alles nur Theorie weil meine bevorzugte Lösung das Schieben um einige Monate wäre, wenn es sich tatsächlich verzögern sollte.

Die Frage stelle ich mir auch. Ebenso bleibt (da bleibe ich stur), die Frage, ob eine freiwillige Werksschließung als höhere Gewalt einzustufen ist. Die Gründe für die Schließung mögen nachvollziehbar sein, aber sie waren keine Vorgabe einer Behörde, sondern dienten laut Angabe der Hersteller dem Schutz der Mitarbeiter.

Die Wahrheit ist allerdings viel mehr, dass man so die im Jahr 2020 drastisch eingebrochene Nachfrage kaschieren wollte. Das als höhere Gewalt einzustufen, dürfte schon schwieriger werden.

Vielleicht lässt sich mein Händler ja auf einen Deal ein: Reduzierung der Überführungs- und Zulassungskosten und dafür storniere ich nicht. Win-Win für beide.

Zitat:

@Goify schrieb am 3. Mai 2020 um 20:46:59 Uhr:

Die Frage stelle ich mir auch. Ebenso bleibt (da bleibe ich stur), die Frage, ob eine freiwillige Werksschließung als höhere Gewalt einzustufen ist. Die Gründe für die Schließung mögen nachvollziehbar sein, aber sie waren keine Vorgabe einer Behörde, sondern dienten laut Angabe der Hersteller dem Schutz der Mitarbeiter.

Die Wahrheit ist allerdings viel mehr, dass man so die im Jahr 2020 drastisch eingebrochene Nachfrage kaschieren wollte. Das als höhere Gewalt einzustufen, dürfte schon schwieriger werden.

Vielleicht lässt sich mein Händler ja auf einen Deal ein: Reduzierung der Überführungs- und Zulassungskosten und dafür storniere ich nicht. Win-Win für beide.

Für den Händler kein Win. Der nagt aktuell am Hungertuch und du verlangst noch mehr nachträglichen Rabatt?

VW stuft es definitiv auch bei der vorzeitigen freiwilligen Schließung als höhere Gewalt ein. Du hast ja einen Polo bestellt, der in Pamplona Spanien gebaut wird. Ich glaube ca. 1-2 Wochen nach der freiwilligen Schließung dort hat die Regierung die Schließung aller nicht notwendigen Betriebe verordnet. Ab da wäre sowieso per Zwang Schluss gewesen und spätestens dann auch höhere Gewalt.

 

Deiner sollte ja eigentlich KW19 kommen. Das + die 4 Monate Wartezeit bis zu einer möglichen Stornierung wäre ja Anfang September. Bis da hin ist er auf jeden Fall da. Das weiß auch der Händler, daher wird er sich meiner Meinung nach auf nichts einlassen. Er kann den Vertrag wie in den AGBs vereinbart erfüllen. Wieso sollte er dann nachträglich irgendwelche Rabatte geben oder sich unter Druck setzten lassen?

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 3. Mai 2020 um 18:41:58 Uhr:

Ich habe Anfang März ein Fahrzeug bestellt. Unverbindlicher Liefertermin wäre Juli. Nun liest man im Netz von Leuten die zur selben Zeit bestellt haben, dass die mittlerweile korrigierte Liefertermine haben die sich bereits in 2021 bewegen.

Auf Basis von "man liest im Netz" kann man natürlich gar nix machen. Wie oben beschrieben ist Corona erst dann relevant, wenn der Händler später liefert, als es ganz ohne Corona noch zulässig wäre - bei unverbindlichem Liefertermin Ende Juli also so Ende September/Anfang Oktober. Vorher ist man an den Vertrag gebunden.

Zitat:

Mir stellt sich die Frage: wenn ich die Bestellung jetzt komplett stornieren würde, welchen Schaden hätte der Autobauer? Mein Auto ist bei dem doch aktuell nur ein Datensatz im System.

Vor allem geht es um entgangenen Gewinn. Du hast Dich vertraglich verpflichtet, sowohl dem Hersteller als auch dem Händler einen Gewinn zu zahlen und willst jetzt von diesem Vertrag zurück treten.

Zitat:

Höhere Gewalt und andere Wartezeiten lass ich mir schon eingehen, aber erst ab dem Moment, in dem der Autobauer mein Auto bereits in Angriff genommen hat.

Kann ich nicht nachvollziehen. Nehmen wir mal ein einfacheres Beispiel. Angenommen, ich sei Dein Friseur und habe Dir versprochen, Dir bis morgen Abend Deine Haare zu schneiden.

Jetzt ist Dein Standpunkt: Wenn ich heute krank werde und es deswegen nicht bis morgen Abend schaffe, dann ist es keine höhere Gewalt, wenn ich allerdings genau in dem Moment krank werde, in dem ich schon angefangen habe, Deine Haare zu schneiden, dann ist es keine?

 

Das Beispiel mit dem Friseur gilt, obwohl es ein absolutes Extrembeispiel ist.

Aber nochmal zu meinem konkreten Fall: wir haben Mai. Das Auto soll im Juli geliefert werden. Der Händler teilt mir (ganz hypothetisch) mit, dass es erst im November geliefert wird. Das Auto ist Stand heute, wie schon geschrieben, nicht viel mehr als ein Datensatz im System. Es geht nicht um einen Rückzug, eine oder vier Wochen vor Baubeginn...

Und bevor es ausartet: meine Absicht ist, das Auto zu beziehen. Wenn sich die Lieferung allerdings signifikant verzögert, dann möchte ich die Möglichkeit haben es noch weiter zu schieben wie es vom TE erklärt wurde.

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