ForumC-O-R-O-N-A 2020
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Aktuelles Thema
  5. C-O-R-O-N-A 2020
  6. Stornierung Fahrzeugbestellung (rechtliche Sicht)

Stornierung Fahrzeugbestellung (rechtliche Sicht)

Themenstarteram 30. März 2020 um 12:01

Hallo zusammen,

ich möchte jetzt kein Fass aufmachen, habe aber mal eine Frage zur rechtlichen Sicht aktuell. Ich hab mir am 14.02 einen Audi TTRS Roadster bestellt. Kommen sollen hätte er im Juni, pünktlich zum Sommer.

Aus heutiger Sicht wird es jetzt aber wohl eher Herbst oder noch später.

Da das Auto ein Zweitwagen für den Sommer werden sollte, hätte er ein Saisonkennzeichen bekommen. Wenn das Auto jetzt erst im Herbst kommt, steht der Neuwagen im dümmsten Fall erstmal 6 Monate in der Garage. Das ist aus werthaltiger Sicht natürlich ziemlich bescheiden. Das will ich verhindern.

Versteht mich nicht falsch, ich finde es absolut korrekt die Werke zu schließen, die Gesundheit der Arbeiter geht vor. Ich hab auch kein Problem länger zu warten, im Gegenteil, ich würde in dem Fall sogar gerne ein Jahr länger warten. Bis in den Sommer 2021.

Weiß jemand ob und ab wann man seinen Vertrag stornieren kann ? Oder vlt auch nur aussetzen, sollte die Produktion noch nicht begonnen haben.

Im allgemeinen Verkaufsrecht sind es 6 Monate, die der Lieferant einen unverbindlichen Liefertermin überziehen kann. Danach kann man schriftlich eine Frist setzen von zwei Wochen und danach vom Vertrag zurücktreten.

Geht das auch bei Autos ? Kennt sich da jemand aus ?

TL;DR:

Ich will das Auto immernoch, unbedingt. Aber auf keinen Fall auf den Winter, dann lieber erst wieder Sommer 2021. Hab ich da irgendeine handhabe ? Dachte frage mal hier, vlt kennt sich jemand aus oder hat sich schon Infos besorgt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Heißes Eisen Drahkke :D

65 weitere Antworten
65 Antworten

Habe ich auch gerade festgestellt. :D

Ich meine eine Versicherung, die den Wert des noch nicht zugelassenen Fahrzeugs absichert.

Die Bezeichnung dieser Versicherung ist da erst einmal zweitrangig.

Servus,

ihr helft dem Threadersteller in keinster Weise, die Fragestellung ist eine komplett andere. Es geht hier nicht um die Versicherung eines Fahrzeugs.

Diesen Trend beobachten wir gerade in diversen Threads, wobei öfters identische User an den Kaperungen beteiligt sind.

Bitte beachtet das Topic, die Moderation hat kein Interesse daran permanent, bis hin zu Threadschließungen, intervenieren zu müssen.

Das sollte möglich sein, ohne das es zu Einzelgesprächen kommt.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zur eigentlichen Frage kann ich leider nichts beisteuern. Bin mir auch nicht sicher, ob ich mich richtig erinnere, aber gab es nicht eine Meldung, dass der TT eingestellt wird?

https://www.focus.de/.../...se-recht-haben-autokaeufer_id_5850755.html

Zitat:

"Unverbindliche Liefertermine oder Fristen kann der Händler gemäß den ZdK- Bedingungen wie folgt überziehen:

sechs Wochen für nicht beim Händler vorhandene Neufahrzeuge

10 Tage für beim Händler schon vorhandene Neufahrzeuge

zwei Wochen für beim Händler schon vorhandene Nutzfahrzeuge

Ist die Frist verstrichen, muss der Käufer dem Händler eine Nachfrist zur Lieferung setzen – hier gelten zwei Wochen nach der Rechtsprechung als angemessen. Mit Erhalt dieses Schreibens gerät der Händler in Verzug. Gegebenenfalls kann ein (gemäß der Bedingungen jedoch begrenzter) Verzugsschaden geltend gemacht werden."

Gruß vom Pirat

mozartschwarz, die Frage ist, ob die „freiwillige“ Werksschließung als höhere Gewalt gilt und sich die Lieferfrist entsprechend verlängert.

Ich würde meinen noch nicht gebauten Polo auch gerne stornieren. Mein Verkäufer meinte, dass das nicht ginge. Ob das stimmt, weiß ich nicht.

Noch dürfte eh keine Frist abgelaufen sein.

Freiwillig ist so eine Sache. Die Hersteller können schlicht die Mindestabstände an den Produktionsbändern nicht halten.

Wo ist denn überhaupt das Problem? Wenn ich den Wagen doch unbedingt haben möchte, dann nehm ich den wann immer er kommt.

Und wenn's mitten im Winter wäre. Einfach das halbe Jahr weg stellen und gut ist. Oder hat da jemand Angst vor dem Wertverlust? Wie das, wenn man sich so einen Neuwagen als Zweitwagen hinstellt?

Warum will man da dem Hersteller, der jetzt schon genug Probleme hat noch weiter Druck machen indem man vom Kauf zurücktritt?

Ganz davon ab, dass es doch auch im Herbst und Winter genug schöne Tage gibt, wo man den Wagen nutzen könnte...

Zitat:

@2Tall schrieb am 30. März 2020 um 14:01:32 Uhr:

Hallo zusammen,

ich möchte jetzt kein Fass aufmachen, habe aber mal eine Frage zur rechtlichen Sicht aktuell. Ich hab mir am 14.02 einen Audi TTRS Roadster bestellt. Kommen sollen hätte er im Juni, pünktlich zum Sommer.

Aus heutiger Sicht wird es jetzt aber wohl eher Herbst oder noch später.

Da das Auto ein Zweitwagen für den Sommer werden sollte, hätte er ein Saisonkennzeichen bekommen. Wenn das Auto jetzt erst im Herbst kommt, steht der Neuwagen im dümmsten Fall erstmal 6 Monate in der Garage. Das ist aus werthaltiger Sicht natürlich ziemlich bescheiden. Das will ich verhindern.

Versteht mich nicht falsch, ich finde es absolut korrekt die Werke zu schließen, die Gesundheit der Arbeiter geht vor. Ich hab auch kein Problem länger zu warten, im Gegenteil, ich würde in dem Fall sogar gerne ein Jahr länger warten. Bis in den Sommer 2021.

Weiß jemand ob und ab wann man seinen Vertrag stornieren kann ? Oder vlt auch nur aussetzen, sollte die Produktion noch nicht begonnen haben.

Im allgemeinen Verkaufsrecht sind es 6 Monate, die der Lieferant einen unverbindlichen Liefertermin überziehen kann. Danach kann man schriftlich eine Frist setzen von zwei Wochen und danach vom Vertrag zurücktreten.

Geht das auch bei Autos ? Kennt sich da jemand aus ?

TL;DR:

Ich will das Auto immernoch, unbedingt. Aber auf keinen Fall auf den Winter, dann lieber erst wieder Sommer 2021. Hab ich da irgendeine handhabe ? Dachte frage mal hier, vlt kennt sich jemand aus oder hat sich schon Infos besorgt.

Grüße

Herbeiführen lässt sich ein Rücktrittsgrund sicherlich auf die eine oder andere Weise. Das kann allerdings mit Kosten verbunden sein. Rede doch erstmal mit dem Händler, ob er sich wegen dem ganzen Kuddelmuddel mit vorübergehender Produktionseinstellung mit einem neuen Lieferzeitpunkt im Frühjahr 2021 anfreunden kann. Die Chancen dafür sollten eigentlich gut stehen.

Würde ich auch sagen,erstmal mit dem Händler sprechen. Wer in der momentaner Lage mit der Brechstange kommt, sollte Mal insich gehen und den Charakter prüfen, sofern möglich.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 15. Apr. 2020 um 17:42:54 Uhr:

Und wenn's mitten im Winter wäre. Einfach das halbe Jahr weg stellen und gut ist. Oder hat da jemand Angst vor dem Wertverlust? Wie das, wenn man sich so einen Neuwagen als Zweitwagen hinstellt?

Man darf auch nicht vergessen, wenn es um Mängel geht. Die man erst beim fahren etc merkt.

 

Natürlich hast du Recht, wenn man es haben will. Muss man es nicht stornieren. In so einer Zeit, würde ich das auch nicht stornieren (wenn es bezahlt ist schon).

Die Frage die sich mir da stellt ist ob die Händler und Autobauer da wirklich so ein Interesse dran haben Aufträge zu schieben. Überkapazitäten und Rückstellung von Autokäufen bei Unternehmen und Privatleuten aufgrund der unsicheren Lage auf dem Arbeitsmarkt lassen sicher auch dieses Jahr noch weitere Kapazitäten frei werden.

Denke ich auch. Seit etwa vier Wochen wurden nahezu keine Neuwagen mehr bestellt und selbst mit langsamer Aufhebung der Maßnahmen wird ganz sicher kein Run auf die Autohäuser erfolgen. Und alle in Kurzarbeit (egal ob wegen Corona oder der Auftragslage) werden auch erst mal keinen Neuwagen benötigen. Daher werden die Hersteller wohl gerne mit Beginn der Produktion ihr Werk so gut wie möglich auslasten wollen.

Themenstarteram 20. April 2020 um 7:06

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 15. April 2020 um 17:42:54 Uhr:

Oder hat da jemand Angst vor dem Wertverlust? Wie das, wenn man sich so einen Neuwagen als Zweitwagen hinstellt?

Nur weil man sich einen Zweitwagen zulegt, bedeutet das nicht zeitgleich, dass ich mein Geld gerne das Klo runterspüle. Es ist auch nicht nur ein halbes Jahr Wertverlust, es ist auch ein halbes Jahr Garantie, die einfach verpufft. Sowas muss ja nicht sein.

 

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 15. April 2020 um 17:42:54 Uhr:

Warum will man da dem Hersteller, der jetzt schon genug Probleme hat noch weiter Druck machen indem man vom Kauf zurücktritt?

Ich bestelle ja wieder neu. Es geht mir hier rein um den Liefertermin, den ich gerne im Frühjahr möchte.

Aber im Grunde muss ich mich ja auch gar nicht rechtfertigen. Ich hab ne Frage gestellt, weil das für mich einfach so am sachdienlichsten ist. Wenn Andere das anders handhaben würden, können sie das ja tun :)

Lass Dich doch da einfach anwaltlich beraten, das hängt doch vor allem von der individuellen Vertragsgestaltung ab was unter diesen Umständen möglich ist. Aber möglichst sehr zeitnah, damit nicht das Auto schon produziert ist - das macht das dann sicher nicht einfacher.

Sobald das Fahrzeug gebaut ist, da individuell gefertigt, wird es sicher schwerer.

Was hat denn dein Händler zu der Frage gesagt?

Würde mich auch interessieren.

Vielleicht verlängern die dir ja auch die Garantie?!

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Aktuelles Thema
  5. C-O-R-O-N-A 2020
  6. Stornierung Fahrzeugbestellung (rechtliche Sicht)