Stornierung Fahrzeugbestellung (rechtliche Sicht)
Hallo zusammen,
ich möchte jetzt kein Fass aufmachen, habe aber mal eine Frage zur rechtlichen Sicht aktuell. Ich hab mir am 14.02 einen Audi TTRS Roadster bestellt. Kommen sollen hätte er im Juni, pünktlich zum Sommer.
Aus heutiger Sicht wird es jetzt aber wohl eher Herbst oder noch später.
Da das Auto ein Zweitwagen für den Sommer werden sollte, hätte er ein Saisonkennzeichen bekommen. Wenn das Auto jetzt erst im Herbst kommt, steht der Neuwagen im dümmsten Fall erstmal 6 Monate in der Garage. Das ist aus werthaltiger Sicht natürlich ziemlich bescheiden. Das will ich verhindern.
Versteht mich nicht falsch, ich finde es absolut korrekt die Werke zu schließen, die Gesundheit der Arbeiter geht vor. Ich hab auch kein Problem länger zu warten, im Gegenteil, ich würde in dem Fall sogar gerne ein Jahr länger warten. Bis in den Sommer 2021.
Weiß jemand ob und ab wann man seinen Vertrag stornieren kann ? Oder vlt auch nur aussetzen, sollte die Produktion noch nicht begonnen haben.
Im allgemeinen Verkaufsrecht sind es 6 Monate, die der Lieferant einen unverbindlichen Liefertermin überziehen kann. Danach kann man schriftlich eine Frist setzen von zwei Wochen und danach vom Vertrag zurücktreten.
Geht das auch bei Autos ? Kennt sich da jemand aus ?
TL;DR:
Ich will das Auto immernoch, unbedingt. Aber auf keinen Fall auf den Winter, dann lieber erst wieder Sommer 2021. Hab ich da irgendeine handhabe ? Dachte frage mal hier, vlt kennt sich jemand aus oder hat sich schon Infos besorgt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Heißes Eisen Drahkke 😁
65 Antworten
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 4. Mai 2020 um 08:35:22 Uhr:
Aber nochmal zu meinem konkreten Fall: wir haben Mai. Das Auto soll im Juli geliefert werden. Der Händler teilt mir (ganz hypothetisch) mit, dass es erst im November geliefert wird.
Wenn der unverbindliche Liefertermin der 31. Juli ist, dann wäre wie oben beschrieben Mitte Oktober ganz ohne Corona noch ein Liefertermin, den Du akzeptieren müsstest. Je nachdem, wann "im November" genau ist, wäre die "Corona-Verzögerung" also ca. 4 Wochen.
Das müssten im Zweifelsfall dann Gerichte klären - ich persönlich halte das durchaus für vertretbar. Und in der Tat betrifft höhere Gewalt bei Lieferverzögerungen auch die Werkstücke, die jetzt "in der Schlange nach hinten rutschen" auch wenn eigentlich ihre Produktion erst vorgesehen war, als der Grund für die höhere Gewalt schon weggefallen ist.
Zitat:
Das Auto ist Stand heute, wie schon geschrieben, nicht viel mehr als ein Datensatz im System. Es geht nicht um einen Rückzug, eine oder vier Wochen vor Baubeginn...
Es geht ja auch nicht darum, dass Du dem Hersteller die Kosten für das Getriebe ersetzen sollst, das noch gar nicht gebaut ist.
Wenn Du einseitig vom Vertrag zurück trittst, dann musst Du ihm nur den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht - und entgangener Gewinn entsteht mit der Unterschrift unter dem Vertrag. Wir reden nicht davon, dass DU das Auto bezahlen musst, auch wenn Du es nicht abnimmst...
Zitat:
Und bevor es ausartet: meine Absicht ist, das Auto zu beziehen. Wenn sich die Lieferung allerdings signifikant verzögert, dann möchte ich die Möglichkeit haben es noch weiter zu schieben wie es vom TE erklärt wurde.
Ob ein Monat im Vergleich zur ursprünglichen Lieferzusage nun signifikant ist, ist schwer zu sagen. Ich vermute, dass Du damit vor Gericht nicht durchkommen würdest.
Aber nix hindert Dich dran, zu Deinem Händler zu gehen und mit ihm zu reden - dann merkst Du ja, wie groß die Bereitschaft für solche Vereinbarungen ist...
Es ist auf jeden Fall erschreckend, wie die Rechtslage bei einer so großen Anschaffung ist.
Da hat der große Konzern auf jeden Fall einen besseren Stand als der kleine Mann, der sein Erspartes ausgibt 😉
In 2 Wochen gibt's genauere Infos vom Händler - ich bin gespannt.
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 4. Mai 2020 um 09:31:19 Uhr:
Es ist auf jeden Fall erschreckend, wie die Rechtslage bei einer so großen Anschaffung ist.
Was genau an der Rechtslage findest Du erschreckend? (Ernstgemeinte Frage)
Ich fand es schon immer "interessant", dass sich deutsche Kunden beim Autokauf mit "unverbindlichen Lieferterminen" abspeisen lassen.
Das wäre in fast allen anderen Orten auf der Welt ziemlich undenkbar. In Amerika ist es üblich, mit dem Auto an dem Tag vom Hof zu fahren, an dem man es gekauft hat - höchstens wartet man mal einen Tag, weil der Händler den Wagen in einer anderen Farbe von einem seiner anderen Standorte holen muss.
Aber die "Rechtslage" kann ja nix dafür, wenn die Kunden das so akzeptieren.Und Corona ist nun mal was, das keiner so erwarten konnte...
Zitat:
@chipart schrieb am 4. Mai 2020 um 09:38:04 Uhr:
Ich fand es schon immer "interessant", dass sich deutsche Kunden beim Autokauf mit "unverbindlichen Lieferterminen" abspeisen lassen.
Das wäre in fast allen anderen Orten auf der Welt ziemlich undenkbar. In Amerika ist es üblich, mit dem Auto an dem Tag vom Hof zu fahren, an dem man es gekauft hat - höchstens wartet man mal einen Tag, weil der Händler den Wagen in einer anderen Farbe von einem seiner anderen Standorte holen muss.
Naja das ist aber nunmal üblich in grossen Teilen von Europa, das hat aber so gar nichts mit Deutschland zu tun. Der Unterschied zwischen USA und Europa ist dass in den USA die allermeisten Auto vollgestopft sind mit allen Optionen, und wir hier in Europa uns das Auto so zusammen basteln lassen wie wir es wollen, im Rahmen des Möglichen
Die Autohersteller könnten dieses System durchaus auch in Deutschland einführen. Dann gibt es eben keine individuell konfigurierte Modelle mehr sondern wenige Ausstattungsversionen mit wenigen Motoren und Farben und dann heißt es eben Friß oder Stirb, dann muss man eben nehmen was auf dem Hof steht.
Aber auch in den USA gibt es individuell konfigurierte Modelle, aber die kann man dann auch nicht zwingend direkt mitnehmen sondern bestellen und warten bis sie da sind. Ist halt eher was für den wohlhabenden Ami und nicht für den 08/15.
Wie das bei der Auswahl dann aussieht kann man sich zb in der Preisliste des Ford Explorers anschauen.
Nächste Woche Dienstag läuft die Sechswochenfrist für die Lieferung meines Autos ab, da es in der Bestellung unverbindlich erstes Quartal 2020 hieß. Somit ist ab nächster Woche Mittwoch VW im Verzug. So steht es auch im Leasingvertrag.
Dies werde ich meinem Händler schriftlich mitteilen müssen, damit ich alle Fristen wahre.
Zitat:
@Goify schrieb am 5. Mai 2020 um 06:43:54 Uhr:
Nächste Woche Dienstag läuft die Sechswochenfrist für die Lieferung meines Autos ab, da es in der Bestellung unverbindlich erstes Quartal 2020 hieß. Somit ist ab nächster Woche Mittwoch VW im Verzug. So steht es auch im Leasingvertrag.
Dies werde ich meinem Händler schriftlich mitteilen müssen, damit ich alle Fristen wahre.
Hi,
solltest du diesbzgl eine Antwort deeines Händlers bekommen, wäre ich sehr interessiert daran. Das würde schonmal einen kleinen Ausblick geben, wie Händler damit umgehen.
Zitat:
@Goify schrieb am 5. Mai 2020 um 06:43:54 Uhr:
So steht es auch im Leasingvertrag.
Dies werde ich meinem Händler schriftlich mitteilen müssen, damit ich alle Fristen wahre.
Vergiss nicht, vorher in Kauf- und Leasingvertrag zu schauen, ob Du eigentlich überhaupt der Käufer bist. Wenn die Leasinggeber der Käufer ist, dann hilft es gar nix, wenn Du den Händler in Verzug setzt - Dein Ansprechpartner ist dann nur die Leasingfirma.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 4. Mai 2020 um 21:25:25 Uhr:
Die Autohersteller könnten dieses System durchaus auch in Deutschland einführen. Dann gibt es eben keine individuell konfigurierte Modelle mehr sondern wenige Ausstattungsversionen mit wenigen Motoren und Farben ..., dann muss man eben nehmen was auf dem Hof steht.
womit EIN wesentlicher "Mehrwert", den ein Neuwagen bietet entfallen würde ...
(wie auf dem Hof steht kann man auch gleich beim EU-Importeur 35 % unter Liste oder gebraucht den 3- bis 6-Jährigen zum halben oder ein Drittel des Listenpreises kaufen 😉 )
--> würde das "Sahne abschöpfen" beim Neuwagenverkauf deutlich erschweren und wäre somit äußerst geschäftsschädigend!
Ich habe gerade eben VW Leasing und meinen Händler in Kopie in Verzug gesetzt, da die 6-Wochen-Frist (Q1 2020) abgelaufen ist. Er hat nun Zeit, innerhalb von 14 Tagen den Wagen in Wolfsburg bereitzustellen - alternativ kann er ihn ohne Mehrpreis zu meinem Händler liefern.
Warten wir mal ab, was passiert.
Zitat:
@Goify schrieb am 12. Mai 2020 um 17:20:28 Uhr:
Ich habe gerade eben VW Leasing und meinen Händler in Kopie in Verzug gesetzt, da die 6-Wochen-Frist (Q1 2020) abgelaufen ist. Er hat nun Zeit, innerhalb von 14 Tagen den Wagen in Wolfsburg bereitzustellen - alternativ kann er ihn ohne Mehrpreis zu meinem Händler liefern.
Warten wir mal ab, was passiert.
Da dein Auto ja noch nicht mal gebaut wurde wird das mit den 2 Wochen wohl nichts. Ich bin gespannt, ob sich VW darauf einlässt. Berichte bitte mal. Obwohl ich nicht stornieren werde interessiert es mich 😁
Die müssen sich auf überhaupt nichts einlassen. Ich habe denen nur Fakten geschickt, falls das in deren System untergegangen sein sollte.
Ich habe auch keinerlei weitere Schritte angedeutet oder angedroht. Nur geschrieben, dass sie den Neuwagen liefern müssen.
Heute rief mein Händler zurück und er prüft, ob er mir entweder einen in der Ausstellung befindlichen Polo GTI geben kann oder aber kostenlose Winterräder, wenn der Wagen denn irgendwann kommt.
Storno ist auch eine Option, aber die will ich nicht ziehen.
Will er dir den Aussteller als Ersatz für deinen geben oder als Ersatz bis deiner kommt?
Mein Polo hatte 2 Monate Lieferverzug, da hab ich 2 Ersatzfahrzeuge für je einen Monat bekommen zum "Selbstkostenpreis meines Polos". Das fand ich fair.