STOP! Ab wann gelte ich im schwimmenden Verkehr
Guten Morgen, ich habe eine Frage die irgendwie nicht im Recht definiert ist. Ich fahre auf eine Einmündung zu. Für mich steht da ein STOP! Ich halte an der Haltelinie und will nach rechts abbiegen. Ich schaue nach links ob ein Auto kommt. Kann links 300m überschauen und weit und breit kein Auto. Nach rechts ist dagegen ein großes Gebüsch, man sieht überhaupt nichts. Da von links nichts kommt, fahre ich auf die Hauptstraße auf. Mein Fahrzeug ist mit allen 4 Rädern auf der Hauptstraße. In diesem Moment sehe ich wie ein Fahrzeug komplett auf meiner Fahrspur auf mich zu fährt. Ich bremse und das Fahrzeug knallt in meine linke Fahrzeugseite.
Die rechte Fahrbahnseite wurde zwecks Kanalisationbau nur notdürftig mit Schutt verschlossen, weshalb das andere Fahrzeug sich dazu entschlossen hat, die falsche Fahrbahnseite zu nutzen.
Mich interessiert jetzt, ab wann gilt dieses STOP für mich nicht mehr und wann sieht man mich als im schwimmenden Verkehr auf der Hauptstraße an?
Angenommen das Fahrzeug rauscht in mich rein, wenn ich von vorne gekommen wäre und er micj wegen einer Kurve nicht gesehen hätte, dann wäre die Schuldfrage eindeutig. In diesem Fall jetzt, stellt sich die Frage, wann ist das STOP für mich quasi abgearbeitet??
Danke schon mal....
123 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. Juni 2022 um 08:57:15 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Juni 2022 um 08:42:23 Uhr:
Und was soll jener Paragraph sagen, so das diese Geschichte nicht mehr toll ist?Ich wage mal zu behaupten, daß Du des Lesens mächtig bist und das selbstständig in Erfahrung bringen kannst 😉
Also ich finde da nichts, was gegen diese Wertung spricht, das, wenn der Abbiegende schon abgebogen ist, bevor der im Gegenverkehr Überholende zum Überholen ausschert, der Überholende zu 100% Schuld ist und im umgekehrten Fall der Abbiegende nach rechts abiegt, obwohl von rechts einen übeholendes Fahrzeug angefahren kommt, sprich, die Spur nicht frei ist, der Abbiegende einen Vorfahrtsdelikt begeht.
Du zweifelst diese Unterscheidung ja offenbar an, ergo obliegt dir die Bringepflicht einer entsprechenden Passage aus der StVO.
Ich vermute, Geisslein hat nur flüchtig die beiden Worte „Kolonne“ und „Überholen“ gelesen und will darauf hinaus, dass wenn jemand von weiter hinten zum Überholen der gesamten Kolonne angesetzt hätte und dabei sogar bis in den Kreuzungsbereich auf der Gegenfahrbahn fährt, die Schuldfrage anders zu beurteilen wäre. Der Überholende muss sich vergewissern, dass er den gesamten Überholweg sicher zurücklegen kann. Das hätte er in dem Fall, wo eine Kreuzung auf dem Überholweg liegt und längere Zeit auf der Gegenfahrbahn durchgefahren wird, wohl kaum sicherstellen können.
Der Abbiegende wiederum, der den von rechts kommenden Verkehr sieht, müsste in so einem Fall nicht damit rechnen, dass weiter hinten jemand auf die Gegenfahrbahn zum Überholen ausschert, wenn die dichte Fahrzeugfolge gar kein sicheres Wiedereinscheren ermöglicht.
Aber wie gesagt, wahrscheinlich hat Geisslein deinen Beitrag, wie auch manchen anderen Text hier, nur oberflächlich gelesen und bewusst oder unbewusst etwas fehlinterpretiert, so wie auch bei den Beiträgen, wo zwar von einer „Fahrbahnmarkierung“ die Rede war, er aber gleich eine durchgezogene Linie hineininterpretiert hat.
Zitat:
@ackerpower schrieb am 5. Juni 2022 um 09:53:37 Uhr:
dass weiter hinten jemand auf die Gegenfahrbahn zum Überholen ausschert, wenn die dichte Fahrzeugfolge gar kein sicheres Wiedereinscheren ermöglicht.
Nur am Rande... die Überholten haben notfalls ein sicheres Wiedereinscheren zu ermöglichen. Lückenschliessen (was sehr oft vorkommt) ist nicht zulässig.
Hier mal ein ähnlicher Fall.
Selbst wenn der Überholvorgang nicht regelkonform ist, entbindet dies den Vorfahrtbeachtenden nicht davon, auch die Vorfahrt dieses Fahrzeuges zu gewähren. Er kann nicht einfach abbiegen, wenn ihm in jener Spur, in die er hineinfafährt, ein Fahrzeug entgegenkommt.
Somit ist die Unterscheidung, die @Jerry hier dokumentiert hat, absolut korrekt.
Und so sorgt auch der Passus der Unklaren Verkehressituation diesbezüglich nicht für eine 100%ige Schuld des Fahrers, der gerade auf der "falschen" Spur unterwegs ist.
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Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Juni 2022 um 10:58:21 Uhr:
Hier mal ein ähnlicher Fall.Selbst wenn der Überholvorgang nicht regelkonform ist, entbindet dies den Vorfahrtbeachtenden nicht davon, auch die Vorfahrt dieses Fahrzeuges zu gewähren. Er kann nicht einfach abbiegen, wenn ihm in jener Spur, in die er hineinfafährt, ein Fahrzeug entgegenkommt.
Eine durchgezogene Linie und eine Sperrfläche überfahren und das OLG entscheidet auf Teilschuld.
Hut ab vor dem Urteil.
Eine durchgezogene Linie allein bedeutet ja eigentlich schon Überholverbot. Dazu noch eine Sperrfläche, welche nicht überfahren werden darf und per Definition einer Betonmauer gleichzusetzen sind.
Die Gerichte scheinen es sich da bei der Urteilssprechung schon recht einfach zu machen.
Zitat:
Die Gerichte scheinen es sich da bei der Urteilssprechung schon recht einfach zu machen.
Nee, du tust dich bloß schwer solche Situationen differenziert zu betrachten. Differenziert danach, wer hatte welche Möglichkeiten diesen Unfall zu vermeiden.
Und solltest du dich mal wieder in einer Engstelle absichtlich jenem in den Weg stellen, der eigentlich warten müsste und es kommt dabei zu Blechschäden, dann kommst auch du nicht mit 0% aus der Nummer raus.
Es gibt nämlich bei vielen Unfällen oftmals zwei "Idioten".
Der eine, der ursächlich was falsch macht und der andere, der auf sein Recht pocht. 😉
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Juni 2022 um 15:16:39 Uhr:
Zitat:
Die Gerichte scheinen es sich da bei der Urteilssprechung schon recht einfach zu machen.
Nee, du tust dich bloß schwer solche Situationen differenziert zu betrachten. Differenziert danach, wer hatte welche Möglichkeiten diesen Unfall zu vermeiden.
Und solltest du dich mal wieder in einer Engstelle absichtlich jenem in den Weg stellen, der eigentlich warten müsste und es kommt dabei zu Blechschäden, dann kommst auch du nicht mit 0% aus der Nummer raus.
Es gibt nämlich bei vielen Unfällen oftmals zwei "Idioten".
Der eine, der ursächlich was falsch macht und der andere, der auf sein Recht pocht. 😉
Ich lass Dich mal weiter träumen.
Bei durchgezogenen Linien herrscht Überholverbot.
Da wirst auch Du nix Schönreden.
Mach Du mal besser brav den Schulterblick bevor Du mich maßregelst bezüglich der Engstellen.
Weil das hältst Du ja auch für nicht notwendig !
Der Punkt ist , da war eine durchgezogene Linie, die der Gefahrenvorsorge dient damit man sich eben nicht auf der Gegenfahrbahn sich befindet weil man z.B. denkt hier kann ich gefahrlos überholen. Wenn man das nun wegen dem Schotter macht ist das genausio gefährlich wie wenn er jemanden überholt hätte.
Die ganzen „schlauen“ Antworten hier schreiben hier einige nur solange bis sie selbst mal persönlich in einer solchen Lage sind.
Auffällig ist, das mal die Regeln, mal der Verstand, mal das Mitdenken, mal das Miteinander als schlagendes Argument aufgeführt werden. Immer wie es persönlich am besten passt. Die Kombinationen sind vielfältig. Bestimmte Regeln können schon mal gerne ignoriert werden wenn man selber dadurch persönliche Vorteile erlangt, damit man selber bestimmte Regeln ignorieren kann haben sich andere natürlich gefälligst an bestimmte Regeln zu halten.
Ich persönlich würde in dieser Situation hier als Unfallgeger des TE, wenn ich schon auf der falschen Seite unterwegs bin, dies so machen das es auf keinem Fall zu einem Unfall kommen kann, wenn mir plötzlich jemand auf meine Spur einbiegt
Das bedeutet aber, das man mehrere Züge in die Zukunft denken muss..
Hier sehe ich ein riesiges Versäumnis des Unfallgegners des TE. @
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2022 um 20:42:21 Uhr:
… Hier sehe ich ein riesiges Versäumnis des Unfallgegners des TE. @
Das sehe ich auch. Ebenso sehe ich es beim TE selbst – wenn ich nix seh, fahr ich nicht blind in eine Kreuzung rein.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 5. Juni 2022 um 20:57:41 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2022 um 20:42:21 Uhr:
… Hier sehe ich ein riesiges Versäumnis des Unfallgegners des TE. @Das sehe ich auch. Ebenso sehe ich es beim TE selbst – wenn ich nix seh, fahr ich nicht blind in eine Kreuzung rein.
Hier gehe ich mit.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 5. Juni 2022 um 20:34:38 Uhr:
Der Punkt ist , da war eine durchgezogene Linie, die der Gefahrenvorsorge dient damit man sich eben nicht auf der Gegenfahrbahn sich befindet weil man z.B. denkt hier kann ich gefahrlos überholen. Wenn man das nun wegen dem Schotter macht ist das genausio gefährlich wie wenn er jemanden überholt hätte.
Jetzt wurde die Mär von der durchgezogenen Linie so oft von Geisslein ohne Nachweis wiederholt, dass es nun andere auch schon rezitieren. Im zitierten bzw. verlinkten Urteil, ok, da gab es eine. Im Fall des TE mit der verdichteten Schotterfahrbahn gibt es bis heute IMMER NOCH KEINE Feststellung dazu. Also können wir bitte endlich damit aufhören, diesen (zumindest Stand heute Abend) ausstehenden Fakt so darzustellen, als wäre er erwiesen?!
Und wenn es tatsächlich so gewesen wäre, so zeigt das OLG-Urteil ja, dass selbst die durchgezogene Linie im Einzelfall für sich allein betrachtet noch nicht zur vollen Haftung führt.
Nun, mein Komentar war auf einen konkreten Kommentar und da war ein durchgezogene Linie ...
Abre das ist das Problem hier an dem Thread. Über 8 Seiten nichts Neues ausser, daß wohl beide möglicherweise eine Teilschuld bekommen werden und nichts genaues weis man nicht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2022 um 20:42:21 Uhr:
Die ganzen „schlauen“ Antworten hier schreiben hier einige nur solange bis sie selbst mal persönlich in einer solchen Lage sind.Auffällig ist, das mal die Regeln, mal der Verstand, mal das Mitdenken, mal das Miteinander als schlagendes Argument aufgeführt werden. Immer wie es persönlich am besten passt. Die Kombinationen sind vielfältig. Bestimmte Regeln können schon mal gerne ignoriert werden wenn man selber dadurch persönliche Vorteile erlangt, damit man selber bestimmte Regeln ignorieren kann haben sich andere natürlich gefälligst an bestimmte Regeln zu halten.
Das stimmt! Oder anders ausgedrückt: Es sind ja hier scheinbar nur perfekte, ungeachtet des Verhaltens anderer VT moralisch integere Autofahrer unterwegs, die alle immer 100% korrekt urteilsfähig sind, jederzeit besonnen und absolut beherrscht, natürlich vorausschauend und völlig fehlerfrei sowie regeltreu am Verkehr teilnehmen. Fehleinschätzungen oder Unfälle bauen, das passiert selbstverständlich entweder nur den TE's oder Nicht-MT-Mitgliedern. Wundert mich, dass es überhaupt noch Unfälle gibt... *Ironiewiederaus* 😉