Störsender im Auto betreiben
Hallo zusammen,
ich möchte nun mal ein Thread eröffnen, über die Frage, ob ein sogenannter Handyblocker im eigenen PKW betrieben werden darf. Es heißt so nach dem Gesetz, dass der Besitz erlaubt, jedoch die Anwendung verboten ist. Demnach wäre das ein Verstoß gegen das TKG und damit strafbar. Weiter ist es aber nicht konkretisiert, in welchen Fällen dies ausnahmsweise erlaubt sein könnte oder auch dann strafbar wäre, obwohl dadurch kein Schaden oder eine Behinderung entsteht. Die Begründung heiße, dass dadurch kein Notruf abgesetzt werden kann. Das ist aber schön und gut.
Ich kenne jemanden, der solch ein Gerät in einem Firmenwagen betreibt, um gezielt die GPS Standortbestimmung unkenntlich, um damit blau zu machen. Er schließt das Gerät zum Betrieb am Zigarettenanzünder an. Dabei ist es nur die Störung des GPS, nicht des Mobil- oder Polizeifunks. Damit stelle ich mir schwer vor, das das GPS mit dem Telekommunikationsgesetz was zu tun hat.
Jetzt die Frage:
Wird das Ganze genauso ähnlich gehandhabt, als wenn die Polizei bei einer Kontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner sichtet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von spyguy
Ich habe nur die Absicht, lästige Anrufe ab und zu zu unterdrücken.
Könnte man da nicht einfach mittels einer Subraumwelle einen Ionensturm verursachen, der widerum eine Sonnenerruption auslöst und damit die Kommunikation auf der gesamten Erde lahmlegt.
WTF: Mein Handy hat:
- Flugmodus
- Abschaltbares GSM
- Und, der absolute Hammer: Einen Auschaltknopf!!! 🙄
Gruß Metalhead
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von spyguy
Das ist nur mein auserwähltes parates Argument, wenn mich die Polizei fragt, was ich mit dem Gerät vorhabe.
Um nicht in Erklärungsnot zu geraten, sage ich denen, dass ich damit rumprahle.
Und damit kann sich die Polizei nicht das Recht in die Hand nehmen, das Gerät wg. Verdachts auf Straftat einzuziehen, weil nach dem Gesetz ganz einfach der Besitz erlaubt ist. Darauf ist einfach zu pochen.
Der Satz " Darauf ist zu pochen" gefällt mur ganz besonders.
Wenn der Störsender auf der Rückbank liegt könnte das mit dem Besitz durchgehen.
Sollte aber eine schnelle Möglichkeit des Einsatzes bestehen, "ist Gefahr in Verzug" immer ein Mittel.
Mach den Versuch und fahr mit einem mobilen Blaulicht am Dach. Der Stecker ist aber nicht im Zig.Anzünder.
Der TE macht sich hier sowas von lächerlich, das ist nicht zu überbieten.
Mäglicherweise liest sein Arbeitgeber hier mit und die fristlose Kündigung ist schon geschrieben. 😁
Zitat:
Original geschrieben von spyguy
Moralisch gesehen ist an sich der Besitz der Störsender verboten, gesetzlich jedoch nicht.
Das ist deutlich komplizierter und für Dich ("Privatleute"😉 ist schon der Besitz verboten, TKG hilft weiter.
Das mit dem "Vorbereiten einer Straftat" ist absolut lächerlich - zumindest so lange Deutschland nicht aktiv in einem Verteidigungsfall auf eigenem Boden ist und der Störsender die Kommunikation innerhalb der deutschen Streitkräfte stören soll.
Wer das entdeckt hat, der gehört auf die große Bühne bei "Deutschland sucht den Comedy-Star". Aus dieser oder fachlich vergleichbarer Quelle stammen vermutlich auch Deine anderen juristischen Weisheiten und abgeleiteten Logiken.
Vielleicht mal bei Leuten erkundigen, die sich damit wirklich auskennen und nicht die Dinger nur verkaufen wollen oder ganz toll finden und sich Dinge ausdenken um einen "legal" haben zu können.
Zitat:
Original geschrieben von spyguy
Ich kenne jemanden, der solch ein Gerät in einem Firmenwagen betreibt, um gezielt die GPS Standortbestimmung unkenntlich, um damit blau zu machen.
Das ist in der Tat ein ganz Schlauer.
Man kann bei den Smartphones das GPS sogar ausschalten.
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Ich denke mal ,dass der Firmenwagen mit GPS ausgestattet ist. Und da sich der nicht auschalten lässt, hat er nen Störsender reingebaut.
Allerdings muss ich auch dazuschreiben, dass der Störsender unterste Schublade ist. Der Typ hat keinen Bock auf Arbeit und lässt sich vom Arbeitgeber aushalten. Hoffentlich kommen die dem auf die Schliche. Sofortige Kündigung ohne Wenn und Aber.
Solange man kein "super" ortungsgerät vom "Gelben Fuchs" oder andere komische Anbieter wie selbst nichts können produzieren verbaut ist, kannst immer der Benutzung vom GPS und / oder GSM Jammer IMMER nachweißen 🙂
Leider minimal einmal pro Monat solche Patienten wie denken das die so ihre Arbeitgeber und der "blöde" Mechaniker können austricksen 😁
Wenn der Arbeitgeber es bemerkt, dass sein Fa.-Wagen "vom Radar verschwunden" ist, dann soll er auch den Fahrer ansprechen und ihn dazu nachträglich bitten, in Zukunft mit dem Stören zu unterlassen. Der Arbeitnehmer kann sich rechtfertigen und darauf pochen, dass im Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass der AN es hinnehmen muss, per GPS überwacht zu werden. Er kann so tun, als wüsste er nichts davon, dass er das Fahrzeug nicht stören darf.
Zudem könnte er auch behaupten, dass er mit dem jammer eigentlich die ankommenden Anrufe stören wollte, um nicht bei seiner Arbeit belästigt zu werden.
Weil die meisten Störsender an sich multifunktionell sind und neben GPS auch mobil und wifi stören.
Er hatte nur die Absicht das Mobilfunknetz zu stören und er wusste gar nicht dass das Gerät auch das GPS stört.
Er wäre dann selber schuld, wenn er beim Abschluss des Arbeitsvertrages beiläufig fragt, ob er das GPS stören dürfe. Und wenn ihm dabei das sogar mündlich abgelehnt wird und er es dennoch tut, dann wäre das schon Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht, und das würde meiner Ansicht nach höchstens eine Abmahnung rechtfertigen, naja je nach dem um welches Firmenwagen es sich handelt und wie wichtig die Überwachung ist.
In diesem Fall wird aber nicht der AN überwacht, sondern das Fahrzeug. Die Firma weiss also immer, wo sich das Fahrzeug gerade befindet. Insbesondere im Frachtverkehr sehr wichtig, um Beförderungen schnell koordinieren zu können.
Den Störsender zu begründen, dürfte sehr schwer fallen. Denn auch, wenn man vorbringt , man wolle dadurch erreichen, dass man nicht mit Anrufen bei der Arbeit gestört wird, bringt als Antwort, dass er dafür sein Handy entweder lautlos stellt oder aber eben ganz aus macht. Es gibt in keiner Weise einen Grund, das GPS des Firmenfahrzeugs zu unterbinden.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
In diesem Fall wird aber nicht der AN überwacht, sondern das Fahrzeug. Die Firma weiss also immer, wo sich das Fahrzeug gerade befindet. Insbesondere im Frachtverkehr sehr wichtig, um Beförderungen schnell koordinieren zu können.
Den Störsender zu begründen, dürfte sehr schwer fallen. Denn auch, wenn man vorbringt , man wolle dadurch erreichen, dass man nicht mit Anrufen bei der Arbeit gestört wird, bringt als Antwort, dass er dafür sein Handy entweder lautlos stellt oder aber eben ganz aus macht. Es gibt in keiner Weise einen Grund, das GPS des Firmenfahrzeugs zu unterbinden.
Der
Betrieb/b] eines Störsenders ist Privaten nicht erlaubt.Die GPS-Ortung im Fahrzeug macht aber auch im Falle eines Unfalls durchaus Sinn.
Wer seine Arbeit zur Zufriedenheit seines Arbeitgebers verrichtet der braucht GPS im Firmenfahrzeug nicht fürchten.
Zitat:
Original geschrieben von spyguy
Wenn der Arbeitgeber es bemerkt, dass sein Fa.-Wagen "vom Radar verschwunden" ist, dann soll er auch den Fahrer ansprechen und ihn dazu nachträglich bitten, in Zukunft mit dem Stören zu unterlassen. Der Arbeitnehmer kann sich rechtfertigen und darauf pochen, dass im Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass der AN es hinnehmen muss, per GPS überwacht zu werden. Er kann so tun, als wüsste er nichts davon, dass er das Fahrzeug nicht stören darf.
Zudem könnte er auch behaupten, dass er mit dem jammer eigentlich die ankommenden Anrufe stören wollte, um nicht bei seiner Arbeit belästigt zu werden.
Weil die meisten Störsender an sich multifunktionell sind und neben GPS auch mobil und wifi stören.
Er hatte nur die Absicht das Mobilfunknetz zu stören und er wusste gar nicht dass das Gerät auch das GPS stört.
Er wäre dann selber schuld, wenn er beim Abschluss des Arbeitsvertrages beiläufig fragt, ob er das GPS stören dürfe. Und wenn ihm dabei das sogar mündlich abgelehnt wird und er es dennoch tut, dann wäre das schon Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht, und das würde meiner Ansicht nach höchstens eine Abmahnung rechtfertigen, naja je nach dem um welches Firmenwagen es sich handelt und wie wichtig die Überwachung ist.
Lese bitte dein eigene Text mal durch....
Soll dir mal ein Situation versuchen zu erklären ..
Firma least ein Fahrzeug wobei gleich ein Ortungsgerät ist montiert umdas der Leasinggeber doch gerne möchte wissen ob kein uneigentliche gebrauch vom Fahrzeug vorliegt ( jetzt bereits bei 30% vom Leasing flotte 🙂 )
Service ist das der Arbeitgeber Zugang kann bekommen zu diese Daten.
Bei Übergabe am Fahrer unterschreibt diese ein kleines Vertrag / Klausel wegen der Benutzung usw.
Jetzt ist bereits der Arbeitgeber weiter aus der Schneider und kann der Mitarbeiter gleich sein Freizeit noch länger genießen....
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Der Betrieb eines Störsenders ist Privaten nicht erlaubt.
Etwas anders:
- Der legale Besitz eines Störsenders ist Privaten unmöglich.
Gem. dem TKG-Änderungsgesetz von Mai 2012 aufgrund der Neufassung einer EU-Richtlinie darf man in der EU alle Arten von Sende- und Empfangsanlagen legal besitzen, sofern sie eine Betriebserlaubnis haben, nicht für Abhörzwecke geeignet sind, oder als ein anderer Gegenstand getarnt sind.
http://www.bmvi.de/.../telekommunikationsgesetz-2012.pdf?...
Es gibt keinen Störsender, der eine EU-Betriebserlaubnis erteilt bekommen hat, also über ein rechtmäßig erhaltenes CE-Zeichen plus der zugehörigen Konformitätserklärung verfügt.
- Der Betrieb eines Störsenders ohne Genehmigung ist eine Straftat.
Die gesamten dargestellten Erläuterungen des TE gegenüber seinem Arbeitgeber sind absoluter Humbug, da es keinerlei Rechtfertigung zum Begehen von Straftaten gibt. (Notwehr oder rechtfertigender Notstand liegen hier nicht vor)
Auf welchem Planet lebst Du?
Der Arbeitnehmer wird nicht Kontroliert, sondern nur die Standorte Ausgewertet fut besseren Kundendienst. Desweiteren werden diese Daten auch ausgewertet von Deiner Versicherung bei Unfallen, oder Diebstahl. Das dabei schon mal auch daten anfallen, die vermuten lasst das ubermassige "Nachbarschaftshilfe" geleistet wird ist ein Beiproduct.
Wir haben in unsern Fahrzeugen von der Firma active GPS Systeme, je nach Kunde bekommen wir auch zusatzliche ortungs und komunications systeme instaliert.
Wenn du glaubst das dein Chef hinterm Mond lebt, hast du dich wahrscheinlich selber in das Scheinwerferlicht gestellt.
Wenn wir die systeme AUSSCHALTEN, sind wir auf dem Heimweg, und wollen im eigenen Bett oder das der freundin schlafen. Dann lassen wir richtig rollen. Es ist uns bekannt wo die Systeme eingeschleift sind, und Dispo und Inhaber haben gesagt, mach einen Kippschalter rein.
Wenn einer nichts zu verbergen hat, brauch man sich auch keine Sorgen zu machen.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von spyguy
Wenn der Arbeitgeber es bemerkt, dass sein Fa.-Wagen "vom Radar verschwunden" ist, dann soll er auch den Fahrer ansprechen und ihn dazu nachträglich bitten, in Zukunft mit dem Stören zu unterlassen. Der Arbeitnehmer kann sich rechtfertigen und darauf pochen, dass im Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass der AN es hinnehmen muss, per GPS überwacht zu werden. Er kann so tun, als wüsste er nichts davon, dass er das Fahrzeug nicht stören darf.
Zudem könnte er auch behaupten, dass er mit dem jammer eigentlich die ankommenden Anrufe stören wollte, um nicht bei seiner Arbeit belästigt zu werden.
Weil die meisten Störsender an sich multifunktionell sind und neben GPS auch mobil und wifi stören.
Er hatte nur die Absicht das Mobilfunknetz zu stören und er wusste gar nicht dass das Gerät auch das GPS stört.
Er wäre dann selber schuld, wenn er beim Abschluss des Arbeitsvertrages beiläufig fragt, ob er das GPS stören dürfe. Und wenn ihm dabei das sogar mündlich abgelehnt wird und er es dennoch tut, dann wäre das schon Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht, und das würde meiner Ansicht nach höchstens eine Abmahnung rechtfertigen, naja je nach dem um welches Firmenwagen es sich handelt und wie wichtig die Überwachung ist.
Zitat:
Original geschrieben von spyguy
Also ich wollte mal klarstellen, dass ich selbst einen Handyblocker besitze und im eigenen Auto mitführe. Ich habe nur die Absicht, lästige Anrufe ab und zu zu unterdrücken. Zudem prahle ich mit dem Gerät rum und fühle mich damit ein bisschen cool.Das Gerät schließe ich hin und wieder zum Zigarettenanzünder an, um es Aufzuladen. Problematisch wird es, wenn man das Gerät betreibt, schnell zu heiß und damit kann man es im Auto nicht irgendwo verstecken, weil es sonst ausbrennt. Es muss sich also im Freien befinden, um viel Luft zu bekommen.
Warum wird ein Thread eigentlich nach solch einem Beitrag des TE nicht dicht gemacht?
Wenn ich nicht ans Handy gehen will, dann schalte ich es ab oder lasse es klingeln. Stellt man es auf "geräuschlos" geht das sogar ganz ohne Belästigung, und:
Ich kann mir nachher angucken wer mich da belästigen wollte und kann den dann zurückrufen oder auch nicht.
Es soll Leute geben, die nicht mit dem Handy umgehen können... 😎
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Warum wird ein Thread eigentlich nach solch einem Beitrag des TE nicht dicht gemacht?
Die MODs wollen schauen wie tief das Forum sinken kann. Wahrscheinlich ist ihnen dabei entgangen das es stellenweise schon auf Grund laeuft 😉
Ich kann meinen Vorschreibern nur beipflichten. Mach das Ding hier zu ... Warum? Weil der TE in einer Phantasiewelt lebt und ernsthaft glaubt, einem Arbeitgeber Vorschriften machen zu können. Der (angebliche) Kollege wird schneller seinen Job verlieren als er KEKS rufen kann.
Sicherlich MUSS der Arbeitgeber über die Überwachungsmaßnahmen informieren. Macht er das nicht, macht er sich strafbar. Das konnte man ja auch in letzter Zeit oft genug in TV und Presse erleben.
Aber, noch ein Wort zu einem (offensichtlichen) Irrtum von Rüdiger. Bei uns war es jedenfalls so, dass zwar offiziell damit argumentiert wurde der Standort des Kundendienstwagens soll festgestellt werden. In Wirklichkeit ist es aber eine Überwachung des Arbeitnehmers. Mein (ehemaliger) Arbeitgeber suchte (und sucht immer noch) nach Möglichkeiten die Kundendiensttechniker auf legalem Weg zu überwachen. So musste ich nach jedem abgeschlossen Auftrag mit meinem Laptop Online gehen um neue Aufträge zu bekommen.
Zwar wurde eine Überwachung vehement bestritten und alle möglichen Argumente angeführt wie Effizenz der Einsätze, etc. Trotzdem bleibt es eine Überwachung.
So auch bei der Firma STILL, von der ich nur weiß, das sie GPS Überwachung in den Fahrzeugen haben oder hatten.
Wer einmal im Kundendienst gearbeitet hat weiß ja wie man sich Freizeit ermogeln kann. Das sieht kein Arbeitgeber gerne.
Zum TE fällt mir nur ein, dass er sehr jung (und sehr naiv) sein muss und noch nicht über viel Lebenserfahrung verfügen kann sonst würde er solche Krabbelgruppenspiele unterlassen.
Und nun: Habe fertisch ... CLOSED!!!!