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Stillgelegt

BMW M4 F82 (Coupe)

Servus

Bin leider von der Polizei stillgelegt worden.

Grund Gewinde 2 cm zu tief
klappenmodul unzulässig weil per Fernbedienung zu öffnen und Scheibenkeil zu extrem laut gutachten

nun meine frage bin nur an telefonieren usw usw

muss ich für eine wieder in betrieb nahme ein Vollgutachten nach Paragraf 21 machen oder reicht es wenn ich die Mängel beseitige

Zulassungsstelle hat keine Ahnung ????? und in gutachten von Tüv steh auch nix

20 Antworten

Bin selbst auch kein Anhänger von Tief bis zum gehtnichtmehr und Laut bis zur Schmerzgrenze.
Aber Ich wünsche hier jedem der dem Treadersteller hier noch mehr Scheiße ans Bein wünscht, dass er selbst mal an die selbstgerechten Damen und Herren gerät die sich ihm gegenüber Gottgleich verhalten und aus allem ein Problem generieren. Ist ja kaum auszuhalten wie sich hier Leute für was besseres halten. Vor 10 Jahren hat sich für das Thema Tuning niemand in so einem Umfang interessiert, damit will ich sagen, ändern sich die Regelungen auch in anderen Bereichen so drastisch und medial untermalt dass sich so künstlich empört wird, dann lässt sich garantiert auch bei denen die hier momentan groß Schreien etwas dass genaugenommen Illegal ist und angeprangert werden kann finden wenn man genau genug anfängt zu suchen.

Zitat:

@FloF82 schrieb am 3. November 2022 um 20:02:44 Uhr:


Servus

Bin leider von der Polizei stillgelegt worden.

Grund Gewinde 2 cm zu tief
klappenmodul unzulässig weil per Fernbedienung zu öffnen und Scheibenkeil zu extrem laut gutachten

nun meine frage bin nur an telefonieren usw usw

muss ich für eine wieder in betrieb nahme ein Vollgutachten nach Paragraf 21 machen oder reicht es wenn ich die Mängel beseitige

Zulassungsstelle hat keine Ahnung ????? und in gutachten von Tüv steh auch nix

Hallo FloF82,
die Polizei kann kein Auto stillegen. Das kann nur die Straßenverkehrsbehörde. Die Polizei untersagt dir die Weiterfahrt -nur mal am Rande, was die Begrifflichkeiten angeht.
Ich würde an Deiner Stelle die monierten Mängel beheben und bei der zuständigen Polizeiwache wieder vorführen. Irgendein Schreiben dazu müssen sie Dir ausgehändigt haben. So wie ich es verstehe, die Federn, wenn möglich höher schrauben. Das Klappensystem wieder auf Original umbauen und den Scheibenkeil entfernen. Damit sollte es eigentlich erledigt sein.
Vielleicht ist hier noch etwas hilfreiches zu finden:
https://www.tuningszeneanwalt.com/die-datenbank-faq/stilllegung/

Zitat:

@tommy34130 schrieb am 6. November 2022 um 14:56:35 Uhr:


Bin selbst auch kein Anhänger von Tief bis zum gehtnichtmehr und Laut bis zur Schmerzgrenze.
Aber Ich wünsche hier jedem der dem Treadersteller hier noch mehr Scheiße ans Bein wünscht, dass er selbst mal an die selbstgerechten Damen und Herren gerät die sich ihm gegenüber Gottgleich verhalten und aus allem ein Problem generieren. Ist ja kaum auszuhalten wie sich hier Leute für was besseres halten. Vor 10 Jahren hat sich für das Thema Tuning niemand in so einem Umfang interessiert, damit will ich sagen, ändern sich die Regelungen auch in anderen Bereichen so drastisch und medial untermalt dass sich so künstlich empört wird, dann lässt sich garantiert auch bei denen die hier momentan groß Schreien etwas dass genaugenommen Illegal ist und angeprangert werden kann finden wenn man genau genug anfängt zu suchen.

Sag so etwas mal den Anwohnern der betroffenen Regionen. Die haben mit anderen Dingen als Stilllegung zu kämpfen.

ich weiß mein beitrag hilft selbst nichts dazu bei^^
aber was hier off topic dazu gepostet wird ist doch schon hart nervig
der TE hat sich nicht beschwert oder es als rechtswidrig betrachtet - er hat einfach nur eine frage dazu gestellt
wenn ihr euch genötigt fühlt euch darüber zu echauffieren, dann macht das bitte per persönlicher nachricht
dann bleibt der thread sauber und sollte mal jemand dasselbe problem haben, dann findet er wenigstens antworten und nicht das überheben gelabere einzelner
man ist das nervig hier

Seine Fragen wurden doch längst beantwortet und das auch schon mehrfach in verschiedenen Ausführungen.
Das Thema ist durch und ich erwarte nun eigenlich eine Vollzugsmeldung.
Die Definition der Stilllegung ist übrigens sachlich tatsächlich falsch, es darf seitens der Polizei nur die Weiterfahrt untersagt werden. Dieser darf auch durch zB Entfernen der Kennzeichen Nachdruck verliehen werden, eine Stilllegung im Rahmen der StVZo ist aber in der Tat nur durch die Zulassungsbehörde möglich.

Wenn keine Mängelkarte seitens der Polizei ausgegeben wurde muss der Wagen auch nicht mehr dort vorgeführt werden. Dann einfach die Mängel beseitigen und das Fahrzeug beim TÜV zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis vorführen.
Was noch bleibt ist das Bußgeld und die Kosten für Abschlepper, Gutachten und neuen TÜV. Ersteres ist da kostenmäßig das kleinste Problem

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