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Stillgelegt

BMW M4 F82 (Coupe)

Servus

Bin leider von der Polizei stillgelegt worden.

Grund Gewinde 2 cm zu tief
klappenmodul unzulässig weil per Fernbedienung zu öffnen und Scheibenkeil zu extrem laut gutachten

nun meine frage bin nur an telefonieren usw usw

muss ich für eine wieder in betrieb nahme ein Vollgutachten nach Paragraf 21 machen oder reicht es wenn ich die Mängel beseitige

Zulassungsstelle hat keine Ahnung ????? und in gutachten von Tüv steh auch nix

20 Antworten

Zulassungsstelle hat keine. Ahnung, was zur Wiederinbetriebnahme notwendig ist?

§21 brauchst Du nicht, es geht hier ja nicht um eine bauliche Abnahme wie bei einem US Import.
Du rüstest den Wagen komplett wieder auf original zurück, entfernst also den Keil, die Klappensteuerung und das Gewindefahrwerk sollte genau dem zulässigen Wert entsprechen, wenn das mit ABE aus dem Zubehör erworben wurde; wenn Du dafür keine Papiere hast oder beibringen kannst, ausbauen.

Dann stellst Du den Wagen entweder bei einer festgelegten Polizeidienststelle vor, oder machst das, was die Kollegen Dir aufgegeben haben. Besteht die Forderung nach einer TÜV Abnahme, ist das eine normale technische Untersuchung im Rahmen der StvZO.

Das war Dir (und anderen Schraubern) hoffentlich ein Weckruf, passiert leider zu selten, dass es mal die Richtigen erwischt, ohne Schadenfreude.

Zitat:

@FloF82 schrieb am 3. November 2022 um 20:02:44 Uhr:


Servus

Bin leider von der Polizei stillgelegt worden.

Grund Gewinde 2 cm zu tief
klappenmodul unzulässig weil per Fernbedienung zu öffnen und Scheibenkeil zu extrem laut gutachten

nun meine frage bin nur an telefonieren usw usw

muss ich für eine wieder in betrieb nahme ein Vollgutachten nach Paragraf 21 machen oder reicht es wenn ich die Mängel beseitige

Zulassungsstelle hat keine Ahnung ????? und in gutachten von Tüv steh auch nix

Zunächst alles rückbauen!
Ich nehme an, das FZg ist nur vorläufig stillgelegt worden.
Mit der polizeilichen Stilllegung zum TÜV, genau erklären und neuen TÜV machen lassen.
Anschließend damit zur Polizei und vorzeigen.

So nebenbei:
Ich finde es richtig, dass solche unzulässig verbastelten Fzge durch die Polizei aus dem öffentlichen Straßenverkehr entfernt werden.
Mit diesem Umbau hatte das Fzg bereits seine Betriebserlaubnis verloren und war damit auch u.U. nicht mehr versichert. Man stelle sich einen schweren Unfall vor, wo dann der Geschädigte mangels Masse (Fzg-Halter mit solchen Umbauten haben i.d.R. keine Kohle für legale Umbauten) auf seinen Kosten sitzen bleibt. Bei Personenschäden undenkbarer Zustand.

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 3. November 2022 um 23:15:33 Uhr:


Man stelle sich einen schweren Unfall vor, wo dann der Geschädigte mangels Masse (Fzg-Halter mit solchen Umbauten haben i.d.R. keine Kohle für legale Umbauten) auf seinen Kosten sitzen bleibt. Bei Personenschäden undenkbarer Zustand.

Das braucht man sich nicht vorzustellen, weil das in Deutschland nicht passiert. Die Haftpflichtversicherung haftet immer gegenüber dem Unfallgegner, der muss sich also keine Sorgen machen. Ob und wie viel Geld die Versicherung sich dann vom Verursacher, also ihrem eigenen Kunden, zurückholt, ist dann ihre Sache. Bei grober Fahrlässigkeit wie z.B. 3 Promille am Steuer sind es übrigens maximal 5.000 EUR, die vom Versicherungsnehmer gefordert werden können. Nur, um diese Angst mal zu nehmen 😉

@Flo82 Auto wieder in den Originalzustand versetzen, bei einer Prüfstelle vorstellen, Strafe vorher noch Zahlen, Ende. Was war der Anlass der Kontrolle? Laute Stadtfahrt?

Ich weiß nicht was diese Umbauten sollen.

Nur zeigen "HALLO, HIER BIN ICH " ?

Einfach nur Billig...Sry

Kohle für nicht zugelassenes ausgeben kostet halt Kohle.
Kann, wie man sieht, ein vielfaches an Kohle kosten.

Und dann vielleicht noch sagen das man es nicht wusste...
Janee, is klar

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 3. November 2022 um 23:15:33 Uhr:



Zitat:

@FloF82 schrieb am 3. November 2022 um 20:02:44 Uhr:


Servus

Bin leider von der Polizei stillgelegt worden.

Grund Gewinde 2 cm zu tief
klappenmodul unzulässig weil per Fernbedienung zu öffnen und Scheibenkeil zu extrem laut gutachten

nun meine frage bin nur an telefonieren usw usw

muss ich für eine wieder in betrieb nahme ein Vollgutachten nach Paragraf 21 machen oder reicht es wenn ich die Mängel beseitige

Zulassungsstelle hat keine Ahnung ????? und in gutachten von Tüv steh auch nix

Zunächst alles rückbauen!
Ich nehme an, das FZg ist nur vorläufig stillgelegt worden.
Mit der polizeilichen Stilllegung zum TÜV, genau erklären und neuen TÜV machen lassen.
Anschließend damit zur Polizei und vorzeigen.

So nebenbei:
Ich finde es richtig, dass solche unzulässig verbastelten Fzge durch die Polizei aus dem öffentlichen Straßenverkehr entfernt werden.
Mit diesem Umbau hatte das Fzg bereits seine Betriebserlaubnis verloren und war damit auch u.U. nicht mehr versichert. Man stelle sich einen schweren Unfall vor, wo dann der Geschädigte mangels Masse (Fzg-Halter mit solchen Umbauten haben i.d.R. keine Kohle für legale Umbauten) auf seinen Kosten sitzen bleibt. Bei Personenschäden undenkbarer Zustand.

Immer gleich dieser empörte Aufschrei!
Ich kann hier jedenfalls von Weitem nicht erkennen, dass das Fahrzeug auch gleich Verkehrsgefährdend ist.

Was heißt 2cm zu tief?
Tiefer gedreht als eingetragen oder tiefer als das technische Gutachten des Fahrwerks?
So tief, dass etwas schleift?
Wenn nicht, kann man das ggfs eintragen lassen?

Scheibenkeil? 😁
Wäre wahrscheinlich in keinem anderen Land ein Thema……

Veränderten Klappe?
Klar ist illegal und eigenes Risiko so etwas zu fahren.
Wenn diese verantwortungsvoll, sprich fernab von Menschen genutzt wird, wäre das für mich kein Problem.

Zitat:

@woltemd schrieb am 5. November 2022 um 08:24:42 Uhr:



Klar ist illegal und eigenes Risiko so etwas zu fahren.
Wenn diese verantwortungsvoll, sprich fernab von Menschen genutzt wird, wäre das für mich kein Problem.

Illegale Umbauten kann man NIE verantwortungsvoll nutzen.
Selten solch dummes Zeug gelesen.

Das Klappenmodul ist hier das große illegale in deiner Mängelliste und echt nicht nötig. Knallen schon genug Prollos mit ihren Kisten mit affenartigem Lärm durch die Gegend. Man muss aber auch die Kirche im Dorf lassen, denn nichts davon ist wirklich gefährlich für den Fahrer oder unbeteiligte im Straßenverkehr. Denn wenn das Auto so tief wäre dass es technisch bedeutsam wäre, dann würde dazu auch weiteres im mängelbericht stehen. Oft werden Fahrwerke direkt nach dem Einbau ( häufig am gleichen Tag) beim Tüv eingetragen mit einer gewissen Höhe, allerdings ist es technisch so dass Federn sich noch setzen und dann schnell mal etwas tiefer gemessen werden kann als eingetragen ist.
ABER : Was mich hier viel mehr erschreckt ist der Hass der dem Ersteller hier entgegen gebracht wird, nur so Schlaumeier die kaum ihre Schadenfreude verstecken können.
Eine Mängelkarte wie noch vor ein paar Jahren hätte doch eigentlich gereicht. Wenn der Junge Pech hat, dann muss er wirklich eine 21er Abnahme machen, mittlerweile wird dann bei der Neuzulassung auch noch der Typschlüssel entzogen indem die Fahrzeugpapiere komplett genullt werden. Damit ist es schwieriger das Auto noch versichert zu bekommen und beim Verkauf schlägt es dann auch noch richtig ein wenn man den Interessenten erklärt dass die Papiere genullt wurden wegen Stillegung.
Am Ende geht es um zigtausende Euro und für mich eine oft unverhältnismäßig harte Strafe

Es is wirklich traurig solche dummen Antworten zu bekommen

An dem Auto ins jedes Teil eingetragen was verbaut wurde

Fahrwerk hat sich über die Zeit weiter gesetzt
Klappenmodul is für die Rennstrecke Fernbedienung war hald leider im Auto
Und Scheibenkeil is auch halb so wild

Aber denkt ihr was ihr wollt ???

Demnach hat die Polizei auch dumm Reagiert ? ^^

Am Besten lässt du dich wegen Stilllegung und Wiederinbetriebnahme von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten , da gibt's sicher das eine oder andere zu beachten . Falls du ADAC Mitglied bist , hast du eine kostenlose Beratung frei , habe ich auch schon in Anspruch genommen , war unkompliziert und extrem hilfreich . Fahrwerk und Keil sind ja eigentlich kein Problem , wegen dem Auspuff musst halt evtl was anderes einbauen . Wie gesagt , hol dir ne fachliche Beratung , wird sicher nicht alles so wild wie es auf den ersten Augenblick aussieht ....

Bei einigen Antworten kommen mir derzeitige Strafen oder Konsequenzen echt zu milde vor.
Es steht niemandem zu, die geltenden Vorschriften auszulegen oder zu dehnen, so blöd das auch ist, die gelten nun mal für uns alle.
Wer dann erwischt wird und so ehrlich ist das zuzugeben und sich damit absichtlich angreifbar zu machen, hat meinen Respekt; aber das wars auch.
Hier gehts nicht um Räume, wo man mit offenen Klappen fahren kann oder ein Tönungskeil der in anderen Ländern niemanden interessiert. In unserer Bananenrepublik gibts nun mal Regeln und wer die bricht und erwischt wird, muß dann eben den Rücken gerade machen.

Die Frage war glaube ich ursprünglich, ob Mängelbeseitigung reicht oder man ein Vollgutachten braucht . Zu allem Anderen : Ich bin 56 , mag meine Autos nicht allzu tief und eher leise ...ABER ich war auch mal jung , da konnten meine Autos nicht tief genug sein und je lauter desto besser . Jahrzehnte her , und mal ganz ehrlich , wir haben doch fast alle so angefangen . Jetzt steht er zu dem , was am Auto geändert wurde , zahlt seine Strafe und bringt's in Ordnung . Bittet dann hier um Hilfe , weil der Ablauf von Allem nicht ganz klar ist und bekommt dann doch recht merkwürdige Antworten . Meine Meinung zum Tuning ist jetzt auch eher negativ, aber ein wenig Hilfe wär doch trotzdem angebracht , denn dazu ist doch ein Forum da , oder ?

Es gab und gibt Tuning, ja.
Aber man sollte schon wissen wie weit man gehen darf.
Um jeden Preis tiefer, breiter, lauter hat geregelte Grenzen.
Damals gab es keine Raser und Poser Scene die Schlagzeilen machte.
Ich Interpretiere es, aus meiner Sicht so: Die Auffälligkeiten passen in diese Richtung.

Stimmt schon, derjenige der sich hier öffnet stellt sich bloß, da muss man den Hut ziehen.
Aber wer sich jenseits des Zugelassenen bewegt muss schon mit solchen Reaktionen rechnen.

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