Steuerfreiheit

wer von euch bezahlt für seine 125er Steuern

wahrscheinlich die meisten, deren Roller (oder Motorrad ) vor BJ96 ist....

wenn ja kann ich helfen, das zu ändern

Rita

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so lautets offiziell:

Zitat:

Motorisierte Zweiräder: Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Zweiräder beträgt jährlich 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum (gilt seit 1955 unverändert). Nach § 18 StVZO sind Leichtkrafträder mit Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³ zulassungsfrei und entsprechend § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Besteuerung befreit.

Zitat:

Original geschrieben von talla


so lautets offiziell:

FALSCH!!!

Ich habe es doch schon richtig gepostet, warum jetzt noch einmal falsch schreiben?

Uralter Spruch: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!"

StVZO §18 gibt es schon lange nicht mehr...

Und bevor noch wilde Spekulationen über die Steuerbefreiung anheben (seit wann scheuen sich Politker, ihren Untergebenen Verwaltungsaufwand aufzubürden, siehe u.a. nutzlose Umweltzone/Plakette), hier noch einmal der (komplette) Verweis auf KraftStG §3 Punkt 1.

ahja, dann ist der ADAC nicht auf dem aktuellen stand.

asche über mein haupt, ich entschudlige mich 1000mal bei TomS, es tut mir unendlich leid...

Zitat:

Original geschrieben von talla


ahja, dann ist der ADAC nicht auf dem aktuellen stand.

Das kann schon sein! Die FZV trat übrigens mit Wirkung zum 1.3.2007 in Kraft.

Der ADAC mag Spezialist für Treppenlifte oder Gedenkmünzen sein, aber er ist nicht das Bundesministerium der Justiz.

http://www.gesetze-im-internet.de/
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