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Steuererhöhung D-CAT?

Themenstarteram 10. Juni 2007 um 12:53

Habe vom Finanzamt einen Bescheid über Erhöhung der Steuer für meinen CV D-CAT erhalten. Steuer steigt ab 1.4. von 329 auf 382 Euro jährlich.

"Falls Sie bei der Zulassungsbehörde nachweisen, dass Ihr Fahrzeug mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist, kann für Ihr Fahrzeug ein günstigerer Steuersatz in Betracht kommen."

Ich dachte, der D-CAT hat einen Partikelfilter - oder habe ich etwas mißverstanden?

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22 Antworten

Für dich könnte Folgendes zutreffen:

Zitat:

Ab 1.April 2007 wird die KFZ-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhöht. Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten. Das sind 0,005 g/Km Partikelmasse.

Quelle: http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_diesel.html

Die Frage ist also, ob der CV D-CAT diesen Partikelgrenzwert einhält ...

am 10. Juni 2007 um 13:13

Re: Steuererhöhung D-CAT?

 

Zitat:

Original geschrieben von audiraptor

Ich dachte, der D-CAT hat einen Partikelfilter - oder habe ich etwas mißverstanden?

Nö, eher das Finanzamt...

das mit den 0,005g/km Partikelmasse wird meiner Erwartung nach nicht nur für die D-Cat Modelle noch interessant, sondern für alle DPF, egal ob ab Werk oder als Nachrüstlösung. Bekanntlich ist ein DPF nicht gleich ein DPF, da ja die Menge des "gereinigten" Abgases entscheidend ist bzw. eher die Restmenge, die dann doch noch raus kommt. Wird echt mal wieder spannend und gibt sicherlich so manche nette Diskussion mit dem Finanzamt ;) ... und so manches verzogenes Gesicht bei Demjenigen, der für ein Heidengeld den DPF nachgerüstet hat :D

am 10. Juni 2007 um 13:32

Viel spannender: Es geht ja nicht (primär) darum, was das Teil zurückhält, sondern darum, dass (per Gutachten o.ä.) nachgewiesen ist, dass das Teil genug zurückhält.

am 10. Juni 2007 um 13:34

Der Feher liegt beim Finanzamt bzw. Zulassungsstelle. Denn so wie es aussieht ist deren Datensatz ob ein PKW nun die Grenze unter- oder überschreitet grottenfalsch. Es tauchen immer mehr zu unrecht mit der "Strafsteuer" versehene Steuerbescheide auf. Das geht quer durch alle Marken. Dem Stuerbescheid unbedingt widersprechen. Mehr Infos solltest du auch ergoogeln können.

Gruß

Ab zum Toyo-Händler

 

Dein Freundlicher hat eine Bescheinigung vorliegen das dein D-Cat die PM5 erhält, mit dieser mußt du dann zum STVA und es eintragen lassen, dann bekommst du einen geänderten Bescheid. Der Fehler lag weder bei Toyota noch beim STVA bzw. Finanzamt. Als toyota schon so weit war Fahrzeuge mit PM5 Ausstoß auszuliefern war vom KBA noch kein Feld für den Vermerk freigegeben. Grins.

 

Gruß Andre

am 10. Juni 2007 um 16:21

Re: Ab zum Toyo-Händler

 

Zitat:

Original geschrieben von andre1981-COE

Dein Freundlicher hat eine Bescheinigung vorliegen das dein D-Cat die PM5 erhält, mit dieser mußt du dann zum STVA und es eintragen lassen, dann bekommst du einen geänderten Bescheid. Der Fehler lag weder bei Toyota noch beim STVA bzw. Finanzamt. Als toyota schon so weit war Fahrzeuge mit PM5 Ausstoß auszuliefern war vom KBA noch kein Feld für den Vermerk freigegeben. Grins.

Gruß Andre

Ach du schöne Sch*** . (Zensur durch den Autor)

Das bedeutet also für jeden "D-Cat Fahrer" automatisch Ärger und Rennerei! ? ! ? Na supi!

Wann bzw. ab wann wurde eigentlich die "Strafsteuer" eingeführt? Muss direkt mal in meine Kontoauszüge schauen. Meine Steuer wurde nämlich schon im Februar fällig!!!!!

01.04

 

Seit 1.04 ist die Steuer fällig, also keine Sorge.

Die neusten Fahrzeuge haben bei Auslieferung den PM5 Vermerk drin, nur erst war es wie gesagt noch nicht möglich.

Ich fahr nen Diesel bereits nach Euro4 und einem Nachrüstfilter nach PM3 - und auch hier hab ich erstens die 330Euro Rückzahlung erhalten und zweitens keine Strafsteuer zu Zahlen. Meines Erachtens reicht also die PM3 bereits aus (schlechter als PM3 ist ja nur ohne Filter, da ja jeder Filter die PM3 schaffen sollte, die PM5 allerdings nur geschlossene Filtersysteme ab Werk)!

am 16. Juni 2007 um 12:12

11,70 € und 20min auf der Zulassungstelle und die Sache war mit der Kopie der Herstellerbescheinigung vom Freundlichen geritzt. Bin mal gespannt wie lange nun das Finanzamt für die Steuerkorrektur braucht ;)

am 17. Juni 2007 um 7:47

Re: 01.04

 

Zitat:

Original geschrieben von andre1981-COE

Seit 1.04 ist die Steuer fällig, also keine Sorge.

Die neusten Fahrzeuge haben bei Auslieferung den PM5 Vermerk drin, nur erst war es wie gesagt noch nicht möglich.

Gute Info - aber wo genau finde ich diesen Vermerk?

mfg

Sandobar

hallo,

soviel zu Politikern, die Dinge ausnahmsweise kurzfristig beschließen, aber die Umsetzung den dafür zuständigen Leuten erst nach dem endgültigen Beschluß mitteilen, wie der nun tatsächlich erfolgen soll.

Nordjoe

am 17. Juni 2007 um 8:58

Re: Re: 01.04

 

Zitat:

Original geschrieben von Sandobar

Gute Info - aber wo genau finde ich diesen Vermerk?

mfg

Sandobar

Dann steht in deinem Steuerbescheid

15,44 Euro

und darunter 1,20 Euro (mit Vermerkt weil Fahrzeug kein Rußpartikelsystem)

Gruß Andre

Ich empfinde es als Zumutung, dass dieser Eintrag kostenpflichtig ist. Wiedereinmal werden die bestraft, die rechtzeitig für umweltfreundlichere Fortbewegung gesorgt haben, noch ehe der Gesetzgeber seine Blockadetaktik in dieser Sache aufgeben musste. So ist die halbe Steuerersparnis für ein Jahr schon für Gebühren dahin.

monegasse

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