Steuerbescheid Opel Vivaro

Opel Vivaro X83

Hallo zusammen,

gestern kam mein Steuerbescheid und ich muss sagen ich musste mich erstmal hinsetzen. Anstatt 176 Euro nun 401 Euro plus die Nachzahlung für das abgelaufene JAhr zusammen 560 Euro. Das haut rein!!

Jetzt läuft mein Vivaro als PKW ist aber als Service und Pannenfahrzeug genutzt. Gibt es eine Möglichkeit die Steuer mit Umschlüßelung oder Vorkat oder Ähnlichem auf ein vernünftiges Maß zu bringen? Ansonsten werde ich den mobilen Service aus meinem Geschäft rausnehmen, weil es nicht mehr lohnt.

17 Antworten

1. Gewichtsbesteurung ist abgeschafft
2. Ausnahmen gibt es zur Zeit nur für Wohnmobile
3. Der Verkäufer ( Händler ) haftet für die Angaben die er zu den Fahrzeugen macht.

Wenn der Verkäufer sagt, der Wagen ist unfallfrei, so garantiert er dem Käufer die Eigenschaft Unfallfrei.

Preißt er sein Fahrzeug mit Standheizung an aber im Fahrzeug ist nur eine Warmwasserzusatzheizung ( T5 Multivan ) so musss er auch die Standheizung liefern.

Das gleiche gilt für Angaben zur AHK und natürlich auch zum Verbrauch.

Ich verstehe die Richter nicht, daß Sie einen unterschied bei den Abgaswerten machen

Ob die Besteuerung nach Hubraum anstatt nach Gewicht bei Kombinationsfahrzeugen für die Zukunft Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.

Kfz-Besitzer,die seit dem Frühjahr für Kombinationsfahrzeuge eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen können wieder hoffen.Die zum 1. Mai eingeführte Hubraumbesteuerung ist für viele dieser Fahrzeugenach Ansicht des Finanzgerichtes Köln (Az.:6 V 3715/05) rechtswidrig..Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig,da die Richter Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zugelassen haben.

Nach dem Urteil seien die Finanzämter auch nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verpflichtet,die geltende EU-Richtlinie(2001/116/EG vom 20.Dezember 2001) anzuwenden.Daher dürften Fahrzeuge,die den Kategorien.-AF Mehrzweckfahrzeuge.-oder .-Geländefahrzeug(Symbol G).-zuzuordnen seien,nicht nach Hubraum besteuert werden,weil es sich um .-andere Fahrzeuge.- und nicht um Pkw handle. Zahlreiche Steuerbescheide sind deshalb rechtswidrig !

Entweder oder.

Wenn du das Fzg als Firmenwagen nutzt dann würde ich den Wagen auflasten und als Lkw zulassen. Für den Servicebreich kannst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen beim BAG und das Sonntagsfahrverbot zu umgehen. Außerdem wird dein Fzg dann nach Gewicht besteuert und nicht nach Hubraum.

Der aktuelle Steuersatz liegt bei 11,25 €uro pro angefangene 200kg beim zzg bis 200kg - macht im Schnitt 112,50 €uro.

Deine Antwort
Ähnliche Themen