Steuerbescheid Opel Vivaro

Opel Vivaro X83

Hallo zusammen,

gestern kam mein Steuerbescheid und ich muss sagen ich musste mich erstmal hinsetzen. Anstatt 176 Euro nun 401 Euro plus die Nachzahlung für das abgelaufene JAhr zusammen 560 Euro. Das haut rein!!

Jetzt läuft mein Vivaro als PKW ist aber als Service und Pannenfahrzeug genutzt. Gibt es eine Möglichkeit die Steuer mit Umschlüßelung oder Vorkat oder Ähnlichem auf ein vernünftiges Maß zu bringen? Ansonsten werde ich den mobilen Service aus meinem Geschäft rausnehmen, weil es nicht mehr lohnt.

17 Antworten

Hallo,

dieser Steuerbescheid war doch zu erwarten, auch die Nachforderung.

Bei einem Service- oder/und Pannenfahrzeug sollte man vielleicht über eine LKW-Zulassung nachdenken.

Problem wird dann vielleicht das Wochenendfahrverbot sein, dem sollte man aber mit einer Ausnahmegenehmigung wegen Pannenfahrzeug entkommen.

Ich würde diese Situation mal mit dem Mitarbeiter beim zuständgen Finanzamt besprechen.

Zitat:

Original geschrieben von pergachris


Ich würde diese Situation mal mit dem Mitarbeiter beim zuständgen Finanzamt besprechen.

Habe heute schon bei 4 verschiedenen FA´s angerufen, die sind absolut ahnungslos. Bei Opel in Rüsselheim sagt man ich solle über meinen Opel Händler in Kaiserslautern eine Änderungsanfrage stellen.

Mein Händler sagt mir nur lapidar das sei Quatsch und er würde es nicht machen. Ein anderer Händler sagt man müsse das Auto nur irgendwie auf oder ablasten.

Diese weitverbreitete Ahnungslosigkeit ist beängstigend

Gruß Wolfram

Hallo,

da scheint mir aber zu viel "Ahnungslosigkeit" zu sein.

Die beim Finanzamt MÜSSEN es aber wissen, schließlich entscheiden die wieviel Steuer zu zahlen ist.

Auf- oder Ablasten ist beim Vivaro erst mal zweitrangig. Die Steuer richtet sich nach Schadstoffausstoß des Motors.

Aber wie gesagt, das Finanzamt muss wissen, welche Bedingungen gegeben sein müssen, um einen PKW zu einem LKW zu machen.
In der Regel sind das:
1. hintere Sitze und Gurte entfernen, deren Befestigungspunkte dauerhaft "zerstören"
2. hintere Fenster verblechen
3. Trennwand (Trennnetz) hinter dem Fahrersitz

Ich weiß ja nicht um welchen Vivaro es geht (Kombi, Kastenwagen, ....)
Beim Kastenwagen ist es ja ganz einfach. Der hat ja hinten keine Sitze und hinten keine Fenster

Die Vivaro Dieselmodelle erfüllen alle die EURO 3 Norm, das ist zur Zeit der Standard bei Transportern. Du fährst wahrscheinlich den 2,5 CDTI, weswegen die Steuer so hoch ausfällt,allerdings ist die Steuer absolut "normal", da wie bei allen anderen PKW auch der gleiche Steuersatz(hier für Dieselfahrzeuge EUro 3) zur Geltung kommt. Es hat also nichts mit dem Vivaro an sich zu tun, es hat etwas mit den Kfz-Steuersätzen für Dieselmotoren zu tun, was aber alle Hersteller betrifft.

Du zahlst also für deinen 2,5 CDTI Vivaro genausoviel Kfz-Steuer wie der Eigentümer eines Audi A 6 mit 2,5 TDI-Motor...

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Ich habe es jetzt leider mitbekommen. DAs Ungerechte ist eben das man seine Kalkulation macht. Ichhabe ein Geschäft und nutze das Auto asl Servicewagen für meine Firma. Da die Kunden nicht hinten af Blech sitzen wollen habe ich eine Sitzreihe drin.

Diese Regierung wischt nun mit eine, Handstreich die Kalkulation vom Tisch. Mein mobile Klimaservice wird zu teuer das er noch genutzt werden würde . Früher war Politik , wenn auch nicht viel, verlässicher!!

Gruß Wolfram

Zitat:

Original geschrieben von pergachris


Hallo,

da scheint mir aber zu viel "Ahnungslosigkeit" zu sein.

Die beim Finanzamt MÜSSEN es aber wissen, schließlich entscheiden die wieviel Steuer zu zahlen ist.

Auf- oder Ablasten ist beim Vivaro erst mal zweitrangig. Die Steuer richtet sich nach Schadstoffausstoß des Motors.

Aber wie gesagt, das Finanzamt muss wissen, welche Bedingungen gegeben sein müssen, um einen PKW zu einem LKW zu machen.
In der Regel sind das:
1. hintere Sitze und Gurte entfernen, deren Befestigungspunkte dauerhaft "zerstören"
2. hintere Fenster verblechen
3. Trennwand (Trennnetz) hinter dem Fahrersitz

Ich weiß ja nicht um welchen Vivaro es geht (Kombi, Kastenwagen, ....)
Beim Kastenwagen ist es ja ganz einfach. Der hat ja hinten keine Sitze und hinten keine Fenster

Die Maßnahmen dürften prinzipiell richtig sein.

Durch das sog. Auflasten bekommt man das Fahrzeug aber in den Bereich ab 2,8to. Dann wird nicht mehr nach Hubraum sondern nach Gewicht besteuert, das sind dann etwa 170 €. Allerdings soll das Verfahren zukünftig abgeschafft werden.

Das gabs jedenfalls bisher auch für Autos wie den Kia Carnival, Chrysler Voyager und dergleichen, die dann zwar kein LKW sind, aber als sog. Kombinationsfahrzeug laufen.

Nicht ganz richtig. Der Vivaro wird nach Euro2 besteuert. Dies ergibt sich aus der Schlüsselnummer 51( glaube ich ) im KFZ-schein. 401 Euro ist auch die für 2,5 l Hubraum entsprechende Steuer. Euro3 wäre etwas günstiger.
Er erfüllt nur die Euro3 Abgasnorm für LKW nicht für PKW.
Drum steht bei Renault in der Preisliste für den Trafic ganz klein in einer Fußnote "wird nach Euro2 besteuert"
Im Moment läuft wohl ein Gerichtsverfahren gegen VW, die beim Touareg auch Euro3 angegeben hatten, der dann aber nach Euro2 besteuert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Die Vivaro Dieselmodelle erfüllen alle die EURO 3 Norm, das ist zur Zeit der Standard bei Transportern. Du fährst wahrscheinlich den 2,5 CDTI, weswegen die Steuer so hoch ausfällt,allerdings ist die Steuer absolut "normal", da wie bei allen anderen PKW auch der gleiche Steuersatz(hier für Dieselfahrzeuge EUro 3) zur Geltung kommt. Es hat also nichts mit dem Vivaro an sich zu tun, es hat etwas mit den Kfz-Steuersätzen für Dieselmotoren zu tun, was aber alle Hersteller betrifft.

Du zahlst also für deinen 2,5 CDTI Vivaro genausoviel Kfz-Steuer wie der Eigentümer eines Audi A 6 mit 2,5 TDI-Motor...

Stimmt, das ist mir noch gar nicht aufgefallen, daß ich da wieder einmal von Opel veralbert wurde. Die Diesel Vivaro sind tatsächlich alle in sämtlichen Unterlagen mit Euro 3 angegeben, aber in der Zulassung und auch in den technsichen Daten bei Opel steht die Schlüsselnummer 51 und der Zusatz " 98/69/EG III:A", wobei es nach meinen Recherchen diese Kombination aus Schlüsselnummer 51 und besagter EU-Richtlinie als Euro 3 gar nicht geben kann.

Richtigerweise haben die Diesel Vivaro deshalb die Euro 2 Norm, was wieder mal ein dicker Hund ist-schließlich wirbt Opel seit mehreren Jahren mit Euro 3 für diese Vivaro Modelle und jahrelang veröffentlichte technische Daten haben nach den jüngeren Gesetzen her schon verbindlichen Charakter, selbst wenn "Irrtümer" immer vorbehalten sein sollen.

Naja, gut, daß andere das mitbekommen haben-ich werde jetzt malmit meinen neuen Erkenntnissen beim - vermutlich wie so oft-ahnungslosen FOH anfragen, was das soll...

Bei Opel ist wirklich ganz schön viel im argen...

Grüße, vectoura

Nun ja, da sie das alle machen. also also Renault, Opel, Nissan ebenso VW beim T5 liegt da nicht nur bei Opel was im argen.
Es gibt auch eine Klage gegen VW bezüglich des Touaregs. Leider hat das LG dem Herrsteller Recht gegeben.
MIt der Begründung bei einem solche großen Auto könne der Verbraucher nicht erwarten, dass es die gleichen Abgaswerte erfüllt wie ein normaler PKW.
Ich bin selbst Jurist und kann das ganz und gar nicht verstehen. Schließlich sind diese Wagen als PKW zugelassen und es wird sicherlich keiner auf die Idee kommen, dass ein Touareg kein PKW ist, aber eine ähnlich schwere S-Klasse dann doch einer. Nun ja, mal wieder eine weltfremde Entscheidung von weltfremden Juristen.
Schande über unsere Berufsgruppe.
Aber mal sehen was die Revisionsinstanz dazu gesagt hat.

Berichte doch bitte mal, was Dein Opelhändler zu der Sache meint.

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Stimmt, das ist mir noch gar nicht aufgefallen, daß ich da wieder einmal von Opel veralbert wurde. Die Diesel Vivaro sind tatsächlich alle in sämtlichen Unterlagen mit Euro 3 angegeben, aber in der Zulassung und auch in den technsichen Daten bei Opel steht die Schlüsselnummer 51 und der Zusatz " 98/69/EG III:A", wobei es nach meinen Recherchen diese Kombination aus Schlüsselnummer 51 und besagter EU-Richtlinie als Euro 3 gar nicht geben kann.

Richtigerweise haben die Diesel Vivaro deshalb die Euro 2 Norm, was wieder mal ein dicker Hund ist-schließlich wirbt Opel seit mehreren Jahren mit Euro 3 für diese Vivaro Modelle und jahrelang veröffentlichte technische Daten haben nach den jüngeren Gesetzen her schon verbindlichen Charakter, selbst wenn "Irrtümer" immer vorbehalten sein sollen.

Naja, gut, daß andere das mitbekommen haben-ich werde jetzt malmit meinen neuen Erkenntnissen beim - vermutlich wie so oft-ahnungslosen FOH anfragen, was das soll...

Bei Opel ist wirklich ganz schön viel im argen...

Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von rgruener


Die Maßnahmen dürften prinzipiell richtig sein.
Durch das sog. Auflasten bekommt man das Fahrzeug aber in den Bereich ab 2,8to. Dann wird nicht mehr nach Hubraum sondern nach Gewicht besteuert, das sind dann etwa 170 €. Allerdings soll das Verfahren zukünftig abgeschafft werden.
Das gabs jedenfalls bisher auch für Autos wie den Kia Carnival, Chrysler Voyager und dergleichen, die dann zwar kein LKW sind, aber als sog. Kombinationsfahrzeug laufen.

Hallo,

ich bin doch etwas überrascht.

Das Thema Kombinationsfahrzeuge ist doch in allen Foren bis zum Erbrechen durchdiskutiert worden.

Es sollte doch allgemein bekannt sein, dass seit dem 01.05.2005 es keine Kombinationsfahrzeuge mehr gibt.

Somit gibt es diese Gewichtsbesteuerung bei PKWs mit über 2,8 t Gesamtgewicht nicht mehr.

Darum ist das Thema Auf- oder Ablasten beim Vivaro in Bezug auf Steuern unwichtig, denn es gibt nur noch die Hubraumbesteuerung.

(Ausnahme: LKW-Zulassung)

Das denkst DU!
Nachdem ich den Renault Verkäufer da drauf angesprochen hatte rief, der bei Renault Deutschland an , die behaupteten die Euro2 BEsteuerung sei kein Problem, weil die Autos nach wie vor nach Gewicht besteuert würden.
Kein Wunder, dass immer noch UNsicherheit besteht...

Zitat:

Original geschrieben von pergachris


Hallo,
ich bin doch etwas überrascht.
Das Thema Kombinationsfahrzeuge ist doch in allen Foren bis zum Erbrechen durchdiskutiert worden.
Es sollte doch allgemein bekannt sein, dass seit dem 01.05.2005 es keine Kombinationsfahrzeuge mehr gibt.
Somit gibt es diese Gewichtsbesteuerung bei PKWs mit über 2,8 t Gesamtgewicht nicht mehr.
Darum ist das Thema Auf- oder Ablasten beim Vivaro in Bezug auf Steuern unwichtig, denn es gibt nur noch die Hubraumbesteuerung.
(Ausnahme: LKW-Zulassung)

Zitat:

Original geschrieben von Mainzelmann30


Das denkst DU!
Nachdem ich den Renault Verkäufer da drauf angesprochen hatte rief, der bei Renault Deutschland an , die behaupteten die Euro2 BEsteuerung sei kein Problem, weil die Autos nach wie vor nach Gewicht besteuert würden.
Kein Wunder, dass immer noch UNsicherheit besteht...

Hallo,

das mit der Gewichtsbesteuerung sollte man sich dann doch mal von Renault schriftlich geben lassen!!!

Zur Zeit kenne ich nur den Sonderfall beim Trafic Generation, wenn dieser (aufgelastet, oder als 140dci) als Wohnmobil zugelassen ist. Dann gilt "noch" Gewichtsbesteuerung.
Wie gesagt, in diesem Sonderfall.
Das darf man dann nicht auf alle Trafics, Vivaros und Primastars verallgemeinern.
Die Regel ist seit 01.05.2005 für alle Dieselmodelle Hubraumbesteuerung.

Ich bin ja Jurist und Steuerrechtler meines Wissens ist dei Gewichtsbesteuerung abgeschafft.
Ich habe auch keine Ahnung warum Renault sowas verbreitet.
Hm, aber ich glaube kaum, dass die mir das schriftlich geben werden. UNd dann ist noch die Frage,ob ich mich als Jurist im Falle eines Rechtsstreits sagen kann, dass ich mich darauf verlassen habe.
Immerhin ist Renault so ehrlich und gibt beim Passenger in der Fußnote an Besteuerung nach Euro2.

Ich habe trotzdem einen gekauft, weil es bei den anderen Herrstellern genauso ist :-(.
Bin hoch gespannt wie sich eine Koprofuktion von Renault und Opel, die ja nicht gerade den besten Ruf haben, macht.

Zitat:

Original geschrieben von pergachris


Hallo,
das mit der Gewichtsbesteuerung sollte man sich dann doch mal von Renault schriftlich geben lassen!!!

Zur Zeit kenne ich nur den Sonderfall beim Trafic Generation, wenn dieser (aufgelastet, oder als 140dci) als Wohnmobil zugelassen ist. Dann gilt "noch" Gewichtsbesteuerung.
Wie gesagt, in diesem Sonderfall.
Das darf man dann nicht auf alle Trafics, Vivaros und Primastars verallgemeinern.
Die Regel ist seit 01.05.2005 für alle Dieselmodelle Hubraumbesteuerung.

Wow o.O

Da kann ich ja richtig glücklich sein mit meinen 108€ fürs ganze Jahr...

Das haut natürlich rein...

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