Stellplätze für WoMo und/oder Wohnwagen

Hallo,

eine Frage zum Thema Stellplätze für WoMo. Worin liegt die die Aussage einiger WoMo-Fahrer begründet, dass, auch wenn ein Schild zum Stellplatz (WoMo) darauf hinweist, Wohnwagen unerwünscht sind.

Ich würde mich feuen, wenn ich eine plausible Antwort bekommen könnte.

Danke

Beste Antwort im Thema

Hallo erstmal,
nachdem dieses Thema mal wieder ausgegraben wurde, möchte ich mal meine Erfahrungen kundtun.
Wir waren im heurigen Sommerurlaub auf Deutschland-Tournee. Wir haben in 3 1/2 Wochen 11 deutsche Bundesländer und 16 verschiedene Stellplätze bereist. Das Ganze waren rund 3200 Kilometer und mit WOHNWAGEN!
Ich muss aber dazusagen, dass unser WW komplett autark ausgestattet ist. Wir verfügen über 90 Liter Frischwasser, 1 x 40 Liter Abwassertank fix verbaut + 1 x mobil, Dusche, WC und Strom (wir waren rund eine Woche stromlos unterwegs).
Gut, mehrere Tage ohne mal irgendwo Abwasser abzulassen ist nicht drin (klarer Vorteil vom WoMo). Wir standen aber auch nie länger als 3 Tage auf demselben Platz, daher auch kein Problem.
Bis auf 2 Ausnahmen in Bremerhaven wurden wir immer (freundlich) aufgenommen.
Einige komische Blicke haben wir schon auf uns gezogen, als wir mit unserem Gespann vorgefahren sind.
Einmal meinte ein übereifriger Mobilist (schöne Grüße noch an den Herrn aus Viersen ;-) ) in Wilhelmshaven, uns darüber informieren zu müssen, dass dieser Platz ausschließlich für Wohnmobile sei. Er dürfte dabei übersehen haben, dass neben und gegenüber von ihm 2 Wowas standen???????
Ansonsten, nirgends Probleme. Wir fragen auch gerne unsere mobilen Nachbarn, ob wir Ihnen eventuell etwas vom Einkaufen mitbringen können. Ich finde ein freundliches Miteinander (falls es rechtlich erlaubt ist) besser, als diese ewige Klassifizierung.
Nebenbei bemerkt, waren wir Wohnwagenfahrer diejenigen, die meist keinen Tisch und keine Sessel vor dem Fahrzeug stehen hatten.
Alles in allem war das der schönste Urlaub, den wir bisher verbracht haben.

Grüße eines österreichischen Gespannfahrers
an alle Gleichgesinnten

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Hallo ich bin zufällig auf dieses Thema gestoßen, ein Dauerbrenner seit vielen Jahren.

Um noch mal zu den Anfängen dieses Themas zu kommen es ist nicht grundsätzlich verboten bei einem Schild Wohnmobil mit einem Wohnwagen zu stehen. Hier ist es auch ohne zusätzliche Schilder dem Betreiber überlassen wen er auf seinem Platz übernachten lässt. Das kann sehr unterschiedlich sein und ist bei den meisten Gemeindeplätzen nicht oder nur eingeschränkt erwünscht. Wobei es bei den meisten privaten Stellplätzen erlaubt und auch erwünscht ist. Aber auch hier ist es oft von der Autarkität des Wohnwagen abhängig. Also allein ein Schild mit einem Wohnmobil drauf heißt noch lange nicht für Wohnwagen verboten, aber auch nicht für Wohnwagen erlaubt. Weil das alles so kompliziert ist habe ich eine Liste erstellt die Wohnmobilplätze mit Wohnwagenerlaubnis darstellt. Die User meiner Seite beteiligen sich rege am ausbau der HP in dem sie mir immer mehr Plätze melden die ich dann in dieser Liste zusammenfasse und sortiere. In Zukunft wird es immer mehr Stellplätze geben auf denen auch Wohnwagen erlaubt sind. Sollte jemand Interesse haben hier die HP Adresse http://www.wowa-stellplatz.de

Fakt ist, das auch die WoWa-Fraktion ein eigenes Verkehrszeichen hat.
Siehe hier.Hallo

das ist zwar ein sehr alter Beitrag aber ich habe ihn glatt übersehen. Diese Aussage ist leider falsch, das Zusatzzeichen 1010-13 Abbildung Wohnwagen alleine bedeutet das Wohnwagen hier länger als 14 Tage stehen dürfen. Die Kombination aus Z 314 Parken P auf blauem Grund mit dem Zusatzzeichen 1010-13 würde bedeuten : Hier dürfen Kfz Parken und Wohnwagen länger als 14 Tage stehen. Das Z314 mit Zusatzzeichen 1048-17 Wohnmobil bedeutet Parken nur für Wohnmobile. Möchte man jetzt das die Kennzeichnung einer Parkfläche für Wohnmobile und Wohnwagengespanne erlaubt ist muss man folgende Kombination wählen. Z 314 + 1048-17 (Wohnmobil) + 1048-11 (Pkw mit Anhänger), das allerdings gibt den Platz auch für Pkw mit Trailern, und anderen Anhängern aller Art frei. Das Zeichen was uns Wohnwagenfahrern immer fehlt gibt es auch, Zusatzzeichen 1060-10 (Pkw mit Wohnwagen) allerdings wurde es missbraucht mit dem Schriftzug Schleudergefahr, soll bedeuten Gefahr für Wohnwagengespanne an Gefällstrecken mit starkem Seitenwind. Im übrigen darf ein Wohnmobil mit Anhänger auch nicht auf einem Parkplatz mit dem Z 314 und dem Zusatzschild 1048-17 (Wohnmobil) stehen (rein rechtlich). Ja es ist nicht einfach mit der deutschen und europäischen Bürokratie, es gibt sogar eine Anweisung das Unsinnige Kombinationen von Zusatzschildern nicht erlaubt sind. Denn manche Gemeinde ist schlichtweg mit so vielen Schildern überfordert.

So jetzt nochmal zum Kern der Sache: Ein Schild auf dem ein Wohnmobil abgebildet ist bedeut noch lange nicht das hier keine Wohnwagen stehen dürfen, aber es bedeutet auch nicht das hier Wohnwagen erlaubt sind. Das ist so weil es kein Schild gibt das Wohnwagen erlaubt. Ein Wohnmobilfahrer (meistens Deutsche) die an Schilder gewöhnt sind (z.B. am Ostseestrand) sehen nur das Schild Wohnmobil und wenn sie einen Wohnwagen auf diesem Platz sehen meinen Sie der hat hier nichts zu suchen. Das stimmt nicht, denn jede Gemeinde oder jeder Private Betreiber kann selbst bestimmen wer oder was auf diesem Platz stehen darf. Ich habe eine Liste auf meiner HP erstellt mit Stellplätzen auf denen auch Wohnwagen erlaubt sind und glaubt es mir bei keinem einzigen den ich bis jetzt persönlich angefahren bin steht auf einem Schild Wohnwagen erlaubt oder so etwas. Alle Plätze sind mit dem Schild Wohnmobil gekennzeichnet. Die Liste http://www.wowa-stellplatz.de

Die Schilder findest du hier http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...szeichen_zusatzzeichen3.html

"... Ein Schild auf dem ein Wohnmobil abgebildet ist bedeutet noch lange nicht das hier keine Wohnwagen stehen dürfen, ..."

Deine Aussagen halte ich für sehr bedenklich (falsch); zumindest werden sie viele gerne missverstehen.

Ein mit dem Wohnmobil gekennzeichneter Parkraum ist zunächst einmal AUSSCHLIEßLICH ein solcher für Wohnmobile.

Wenn ein Verfügungsberechtigter trotzdem auch andere Fahrzeuge zulässt, dann darf er das natürlich.
Wenn dies nicht bekannt ist, ist zunächst IMMER davon auszugehen, dass das Schild das bedeutet, was drauf steht (und eine Politesse im öffentlichen Verkehrsraum hat die Schilderkunde natürlich auch gelernt).

Es gibt sehr viele WoMo-Stellplätze, welche auch Gespanne zulassen. Gute Stellplatzführer geben Auskunft.

Zitat:

Original geschrieben von situ


" Ein Schild auf dem ein Wohnmobil abgebildet ist bedeutet noch lange nicht das hier keine Wohnwagen stehen dürfen,"

Deine Aussagen halte ich für sehr bedenklich (falsch); zumindest werden sie viele gerne missverstehen.

Ein mit dem Wohnmobil gekennzeichneter Parkraum ist zunächst einmal AUSSCHLIEßLICH ein solcher für Wohnmobile.

Wenn ein Verfügungsberechtigter trotzdem auch andere Fahrzeuge zulässt, dann darf er das natürlich.
Wenn dies nicht bekannt ist, ist zunächst IMMER davon auszugehen, dass das Schild das bedeutet, was drauf steht (und eine Politesse im öffentlichen Verkehrsraum hat die Schilderkunde natürlich auch gelernt).

Es gibt sehr viele WoMo-Stellplätze, welche auch Gespanne zulassen. Gute Stellplatzführer geben Auskunft.

Hallo Situ

wenn zu Zitierst dann zitiere bitte vollständig : es müsste so heißen " Ein Schild auf dem ein Wohnmobil abgebildet ist bedeut noch lange nicht das hier keine Wohnwagen stehen dürfen, aber es bedeutet auch nicht das hier Wohnwagen erlaubt sind. "

Also verdreh jetzt bitte nicht wieder alles, denn diese Aussage ist richtig wie du ja auch am ende deines Beitrages einräumst.

Deine Aussage "Ein mit dem Wohnmobil gekennzeichneter Parkraum ist zunächst einmal AUSSCHLIEßLICH ein solcher für Wohnmobile." ist hingegen falsch, denn ein anderes Zeichen oder offizielles Schild für Wohnwagen gibt es nicht!! Das habe ich auch in meinem Beitrag geschrieben!

Ich habe mehrere Bilder vom Stellplatz der Gemeinde Jork angehängt dort ist es wie überall, mehrere Schilder mit Wohnmobilen drauf abgebildet. Auch auf diesem Stellplatz sind Wohnwagen erlaubt und es ist nicht extra gekennzeichnet. Das Gespann ist übrigens mein eigenes. Es hat hier niemand etwas verlauten lassen aber wenn dann hätte ich den schon an die Gemeinde verwiesen oder ihm angeboten die Polizei zu rufen dann wären die auch ganz schnell gekommen siehe Bild. (Wohnwagen eines Reisenden aus Bayern auf dem Stellplatz Jork) Die Polizei hat sich extra für das Foto so platziert "Das ist das beste am Norden" Die sind nicht alle so ernst!!

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Nein, ich habe bewusst gekürzt, weil ich - wie ich schrieb - diese Formulierung für irreführend und missverständlich halte.

Ich wiederhole meine Auffassung: Ist das WoMo-Schild angebracht, so gilt es uneingeschränkt. Das hat nun rein gar nichts damit zu tun, dass es weitere Schilder nicht gibt.

Dass auf manchen WoMo-St durchaus Gespanne zugelassen sind, hat hiermit nichts zu tun. Und auch nicht, dass jemand Gespanne stillschweigend duldet, wenn er dazu berechtigt ist.

Hat der Gespann Fahrer keine verlässliche Kenntnis darüber, dann gilt so ein angebrachtes Schild ohne wenn und aber. Hat er diese Kenntnis, ist es eh belanglos und muss selbstverständlich nirgends diskutiert werden (Binsenweisheit, dass jemand, der berechtigt ist, eine Beschränkung zu verfügen, diese auch aufheben, verändern oder anders handhaben kann). Das gilt natürlich nicht nur für Park-/Aufenthaltsverbote für alles andere außer WoMo (wie z. B. Aufhebung das Verbots, ins Schwimmbecken zu springen, wenn dort Olympiawettbewerbe ausgetragen werden).

Meine Aussage ist nicht falsch: Du meinst wohl, dass du sie für falsch hältst. Ich maße mir nicht an, Herr der Wahrheit zu sein. Deshalb HALTE ich lediglich einige deiner Aussagen für bedenklich, missverständlich und auch falsch. Das ist ein Unterschied.

PS: Die 3 Auslassungspünktchen habe ich dem Zitat oben nachträglich zugefügt. Ich entschuldige mich für das Versäumnis.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Nein, ich habe bewusst gekürzt, weil ich - wie ich schrieb - diese Formulierung für irreführend und missverständlich halte.

Ich wiederhole meine Auffassung: Ist das WoMo-Schild angebracht, so gilt es uneingeschränkt. Das hat nun rein gar nichts damit zu tun, dass es weitere Schilder nicht gibt.

Dass auf manchen WoMo-St durchaus Gespanne zugelassen sind, hat hiermit nichts zu tun. Und auch nicht, dass jemand Gespanne stillschweigend duldet, wenn er dazu berechtigt ist.

Hat der Gespann Fahrer keine verlässliche Kenntnis darüber, dann gilt so ein angebrachtes Schild ohne wenn und aber. Hat er diese Kenntnis, ist es eh belanglos und muss selbstverständlich nirgends diskutiert werden (Binsenweisheit, dass jemand, der berechtigt ist, eine Beschränkung zu verfügen, diese auch aufheben, verändern oder anders handhaben kann). Das gilt natürlich nicht nur für Park-/Aufenthaltsverbote für alles andere außer WoMo (wie z. B. Aufhebung das Verbots, ins Schwimmbecken zu springen, wenn dort Olympiawettbewerbe ausgetragen werden).

Meine Aussage ist nicht falsch: Du meinst wohl, dass du sie für falsch hältst. Ich maße mir nicht an, Herr der Wahrheit zu sein. Deshalb HALTE ich lediglich einige deiner Aussagen für bedenklich, missverständlich und auch falsch. Das ist ein Unterschied.

PS: Die 3 Auslassungspünktchen habe ich dem Zitat oben nachträglich zugefügt. Ich entschuldige mich für das Versäumnis.

Hallo Situ

wenn man nur halbe Sätze zitiert ist es natürlich bedenklich und irreführend. Wenn ich geschrieben hätte "Ein Schild auf dem ein Wohnmobil abgebildet ist bedeutet noch lange nicht das hier keine Wohnwagen stehen dürfen." Würde ich dir in allen punkten deiner Auffassung Recht geben, aber Ich schrieb nur noch mal zur Erinnerung : " Ein Schild auf dem ein Wohnmobil abgebildet ist bedeutet noch lange nicht das hier keine Wohnwagen stehen dürfen, aber es bedeutet auch nicht das hier Wohnwagen erlaubt sind. " Was ist bitteschön an dieser Aussage missverständlich Irreführend oder falsch?? Ich wollte doch lediglich darauf hinweisen das wir Deutschen immer nur auf Schilder schauen und meinen das was dort steht ist erlaubt, alles andere ist verboten oder umgekehrt.
In diesem Fall ist das aber nicht so wie meine Fotos eindeutig beweisen gibt es hier keine Hinweis das Wohnwagen erlaubt sind. Erst ein Anruf bei der Tourist Information oder der Gemeinde sagt dir aber es ist natürlich erlaubt bitte sehr gerne, aber vergessen sie nicht einen Parkschein zu ziehen. Über dem rechten Wohnmobilschild steht übrigens "Dieser Stellplatz ist Gebührenpflichtig! Dauercamping ist nicht erlaubt! Wie interpretierst du denn diesen Satz Dauercamping ist nicht erlaubt? Nach meiner Auffassung kann ich hier so lange ich will stehen , nur nicht andauernd das heißt für mich nicht das ganze Jahr durch und länger. Ausserdem wenn Dauercamping nicht erlaubt ist, dann ist im Umkehrschluss ja Kurzzeit Camping erlaubt oder? Eigentlich nicht weil ja auf Parkplätzen überhaupt kein Camping erlaubt ist, also keine Stühle Tische Markisen und Vorzelte!!
Du siehst ganz so einfach ist die Sache nicht. Im Kern geht es mir darum, warum gibt es kein Zeichen Auto mit Wohnwagen? Dann könnte es zusätzlich unter dem Zeichen Wohnmobil angeschraubt werden und jeder wüsste auf den ersten Blick das hier Wohnmobile + Wohnwagengespanne erlaubt sind und alle anderen Fahrzeuge hier nicht stehen dürfen.

Ich hoffe das noch andere User mit in diese Diskussion einsteigen, gefällt mir obwohl man sich ja gar nicht kennt. Ich nehme übrigens das Wort falsch zurück wenn du deins auch zurück nimmst beide sind fehl am Platz!!

Zitat:

Original geschrieben von Luiwammes


Ich nehme übrigens das Wort falsch zurück wenn du deins auch zurück nimmst beide sind fehl am Platz!!

Das kann ich nicht, den ich HALTE das weiter für falsch und vertrete auch die Meinung, dass man dafür das richtige, treffende Wort verwenden sollte. Den Unterschied zwischen einer Einschätzung und einer Behauptung habe ich versucht, zu erklären.

Die Selbstverständlichkeit, dass Verbote nicht gelten, wenn derjenige, der sie erlassen hat, sie außer Kraft setzt, möchte ich nun wirklich nicht weiter diskutieren. Beweisen für einen Einzelfall musst du mir das nicht, denn solche Fälle sind mir und allen anderen selbstverständlich aus vielen Bereichen geläufig.

Ich glaube nicht, dass mir hierzu noch was Neues einfällt. Also schöne Weiterdiskussion.

Moin moin,

vor 2 Jahren bin ich mit meinem selbst und einfach umgebauten(ohne Tüv Küli oder sonstiges nur Bett) Vito Bus zu einem Hallenbad gefahren mit ausgeschilderten Wohnmobilstellplätzen.

Ich stellte mich auf den normalen auch ausgeschilderten PKW PP und bekam ein Bußgeld, weil ich nicht auf dem Wohnmobil PP stand.

Einige Wochen später bekam ich ein Knöllchen, weil ich mit meinem PKW - Bus auf dem Wohnmobilstellplatz stand. 😁😁

Die Stadt blieb mir Anworten per Mail schuldig und mittlerweile hatte sich das baden in diesem Bad erledigt.

Jetzt kosten die SP noch 5 €. Die PKW PP sind kostenlos.
Wehe dem, der jetzt nur 3 Std. mit dem Wohnmobil baden möchte.............

Sicherlich könnte man sich jetzt mit dem GEspann in eine Ecke stellen und ins Bad gehen oder nur übernachten. Aber gerade dieser PP ist wohl die Hochburg der Knöllchenschreiber.

Auf einem anderen PP gab es evtl. noch nie Knöllchen........ aber wer weiß das als "nicht Ortskundiger"?

Ich bin schon der Meinung, dass diese Schilder ernst genommen werden sollten.

Trotzdem kann das jeder so halten wie er möchte. Mir wäre das zu unsicher dort irgendwo zu stehen. Auch P Knöllchen kosten mittlew. gutes Geld.

Ich konnte sowieso SP nie was abgewinnen.

Zitat:

Original geschrieben von Bananenbiker


Moin moin,

vor 2 Jahren bin ich mit meinem selbst und einfach umgebauten(ohne Tüv Küli oder sonstiges nur Bett) Vito Bus zu einem Hallenbad gefahren mit ausgeschilderten Wohnmobilstellplätzen.

Ich stellte mich auf den normalen auch ausgeschilderten PKW PP und bekam ein Bußgeld, weil ich nicht auf dem Wohnmobil PP stand.

Einige Wochen später bekam ich ein Knöllchen, weil ich mit meinem PKW - Bus auf dem Wohnmobilstellplatz stand. 😁😁

Die Stadt blieb mir Anworten per Mail schuldig und mittlerweile hatte sich das baden in diesem Bad erledigt.

Jetzt kosten die SP noch 5 €. Die PKW PP sind kostenlos.
Wehe dem, der jetzt nur 3 Std. mit dem Wohnmobil baden möchte.............

Hallo bananenbiker

Das Problem ist doch das es gar kein Schild Auto + Wohnwagen gibt. Also wirst du auch so ein Schild nicht finden und du darfst deshalb offiziell nur dort Parken wo nur das P auf weißem Grund zu sehen ist. Für alles andere gibt es Zusatzschilder sogar für Frösche nur nicht für Wohnwagenfahrer. Das es solche Schilder nicht gibt kann auch niemand solche Schilder anbringen, deshalb mußt du bei der Gemeinde nachfragen ob es erlaubt ist oder nicht, denn nur die wissen das, konnten es aber nicht kennzeichnen weil es kein Schild gibt.

Deine Geschichte ist übrigens auch sehr lustig, aber warum hast du die Knöllchen denn bezahlt was steht denn in deinem Fahrzeugschein Wohnmobil oder Pkw?

Hallo Situ

das ist aber schade wir waren doch gerade so schön warm gelaufen!!

Würde mich freuen wenn du wieder einsteigst und neue frische Argumente bringst.

Ich halte deine Argumentation im übrigen nicht mehr für falsch sonder nur noch für bedenklich und irreführend. Das Z 314 mit Zusatzzeichen 1048-17 (Wohnmobil) bedeutet natürlich das hier nur Wohnmobile stehen dürfen, aber eben nicht immer. Denn immer öfter dürfen auf solchen Plätzen auch Wohnwagen stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Luiwammes


Würde mich freuen wenn du wieder einsteigst und neue frische Argumente bringst.

Auch das geht nicht, wie ich doch schon geschrieben habe. Ich diskutiere gerne und mit großer Freude rum - aber da müsste es irgendwas zu diskutieren geben. Das ist hier nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Luiwammes




Deine Geschichte ist übrigens auch sehr lustig, aber warum hast du die Knöllchen denn bezahlt was steht denn in deinem Fahrzeugschein Wohnmobil oder Pkw?

Hab ich nicht, weil bei einem Einspruch autom. das Knöllchen mit zusätzl. 25 € Bearbeitungsgebühr aufgestockt wäre. Mein Leben ist mir zu kostbar, um wegen 2 mal 5 € vor Gericht zu ziehen.

Vorherige telef. Gespräche waren fruchtlos.

Der Bus war ein ganz normaler Fensterbus.😉

Zitat:

Original geschrieben von Bananenbiker



Zitat:

Original geschrieben von Luiwammes




Deine Geschichte ist übrigens auch sehr lustig, aber warum hast du die Knöllchen denn bezahlt was steht denn in deinem Fahrzeugschein Wohnmobil oder Pkw?
Hab ich nicht, weil bei einem Einspruch autom. das Knöllchen mit zusätzl. 25 € Bearbeitungsgebühr aufgestockt wäre. Mein Leben ist mir zu kostbar, um wegen 2 mal 5 € vor Gericht zu ziehen.

Vorherige telef. Gespräche waren fruchtlos.

Der Bus war ein ganz normaler Fensterbus.😉

Unglaublich aber so was kommt immer wieder vor, da sieht man halt das nicht alle Politessen alles wissen. Manchmal wissen die Stellplatz Besitzer nicht mal den Unterschied zwischen Wohnwagen, Wohnmobil oder Campervan. Da wundert es mich nicht das die keinen Normalen Fensterbus von einem Wohnmobil unterscheiden können. Ich hätte das ganze meinem Anwalt übergeben (Rechtsschutz). Hätte mich nicht mal Nerven gekostet!

Gut man konnte hinten das Bett sehen und die Markise. Aber was solls, laut Zulassung war es kein Camper.

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