Steinschlag verursacht - wer zahlt?
Hallo,
ich habe gerade mit jemand eine Diskussion gehabt und wir sind zu keinem Ergebnis gekommen.
Wenn ich mit meinem Auto einen Stein hochschleudere und der nachfolgende dadurch einen Steinschlag bekommt (und dadurch die komplette Scheibe ersetzt werden muss) - wer zahlt dann?
Welche meiner Versicherungen kommt dafür auf? Werde ich evtl. sogar hochgestuft?
Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen, da das weder eine grob fahrlässige noch anderweitig "strafbare" Handlung wäre...
Wer weiss Rat?
BoisBleu
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SK70
Steinschlagschaden gehört zu den Risiken sich im Verkehr zu bewegen, dies ist durch mehrere Grundsatzurteile bestätigt.
Der Schaden wird immer durch die Teilkasko des Geschädigten abgedeckt.
Aussnahme stellt hier ein Schaden infolge von mangelhafter Ladungssicherung, z.B. ein Bauschutt beladener LKW, da. Hier muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlen.SK70
SK70 hat vollkommen Recht!
Die Beweisführung liegt immer auf der Seite des Geschädigten. Wie will man denn nachweisen, dass der Glasschaden durch den Vorausfahrenden entstanden ist? Selbst bei mangelhafter Ladungssicherung wird es schwierig. Da müsste der Stein schon in der Scheibe stecken bleiben und dann auch noch ein seltener Stein sein, denn sonst könnte er ja von irgendwo kommen, also nicht unbedingt von dem vorausfahrenden LKW.
@bkpaul
Jede Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch eine Teilkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung ist nicht separat abschließbar.
Noch etwas Grundsätzliches zur Teilkaskoversicherung, da hier immer davon gesprochen wird, dass die Kosten für den Ersatz des Scheinwerfers gezahlt werden: das ist nicht richtig! Die Teilkasko übernimmt lediglich den Glasanteil. Also ist man heutzutage oft gear****, da es gerade bei neueren Fahrzeugen das Glas nicht mehr einzeln, sondern nur noch den Kompletten Scheinwerfer als Ersatzteil gibt. Bei einer angenommenen Selbstbeteteiligung von EUR 150,- kann sich also jeder selbst ausrechnen, dass er eigentlich auf den kompletten Kosten sitzen bleibt.
Hat man keine Selbstbeteiligung sind die Kosten erträglicher, aber auch nicht wesentlich.
Ach ja, bevor ich es vergesse, in der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, sprich: Schaden oder nicht, die Prozente bleiben immer gleich.
greetinx
dupree
P. S.: Eines fällt mir gerade noch ein: wenn man einen Glasschaden hat, dieser repariert werden kann, also die Scheibe nicht ausgetausch werden muss, und man das ganz bei Carglass machen lässt, dann entfällt eine evtl. vorhandene Selbstbeteiligung in der Teilkasko.
Hab nicht alles gelesen.
Aber hatte folgende Situation. Nagelneue Scheibe im Auto (1 Woche drin). Fahre Autobahn. Wechsel die Spur und will runter in dem Moment knallt es.
Steinschlag.
Nun ja, ich hab bei der Polizei angerufen.
Ergebnis, wenn dann muss dies meine Teilkasko zahlen (Glasbruch / Steinschlag).
Der andere muss es nur zahlen wenn z.b. Ladung am LKW runterfällt.
Ach ja, wenn es vom LKW fällt gibt es kaum Probleme mit der Schadensregulierung. Ein Bekannter hatte dies, gab keine Probleme. Die LKWs sind dafür "speziell" versichert sogar.
Zitat:
Original geschrieben von XC70D5
Schon mal gesehen, wie ein Stein bei 80km/h aus einem Zwillingsreifen katapultiert wird?
Ja, hätte mich genau zwischen den Augen getroffen. War darum gut zu beobachten. Man ist in dem Fall recht froh im Auto zu sitzen und nicht auf einem Motorrad....
Rapace
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Ja, hätte mich genau zwischen den Augen getroffen. War darum gut zu beobachten. Man ist in dem Fall recht froh im Auto zu sitzen und nicht auf einem Motorrad....
Besser als
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Zitat:
Original geschrieben von boisbleu
Wo hast Du eigentlich immer diese verrückten Fotos her??????
Genau
DAShab' ich mich auch schon öfters gefragt. Vor allem gerade eben wieder beim Anblick dieses Fotos.
Zitat:
Original geschrieben von boisbleu
Wo hast Du eigentlich immer diese verrückten Fotos her??????
Was habe ich für Hobbys, ausser meinem Beruf, Familie und Musik?
Richtig, Autos 😉
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von XC70D5
Was habe ich für Hobbys, ausser meinem Beruf, Familie und Musik?Richtig, Autos 😉
Okay: FREISPRUCH ! 😉
Mann was gibt's doch Sachen ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
... und das Bild hat sogar was mit Volvo zu tun!
😁
Da bekommt "Volvo for life" direkt ´ne andere Bedeutung 😉
Gruß
Martin
Volvo against death
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass der Geschädigte für den Schaden aufkommt.
Der Fall lag so:
Ich wurde bezichtigt in einer Baustelle (max. 80 km/h) mit ca, 140 km/h durch den Grünstreifen (linke Seite, Breite ca. 80 cm !) gefahren zu sein (hat das schon mal einer ausprobiert ?) und hätte dabei mehrere Steine gegen das Fahrzeug des Geschädigten geschleudert (verteilt über die gesamte Front 😉 ).
Der Geschädigte zeigte mich bei der Autobahnpolizei an.
Jetzt kommt die Arie mit meiner Versicherung, die aufgrund der Anzeige aus meiner Haftpflicht zahlen wollte (inkl. Senkung des SFR).
Soviel zu der Frage, wer zahlen könnte !!!!
Ich habe meine Versicherung davon überzeugen können, dass der beschriebene Sachverhalt einfach nur abstrus ist. Sie trat danach in den Rechtsstreit ein.
Das Gericht erkannte die Sachlage - alte Karre, hoher Schaden !!! - in Verbindung mit dem nicht nachvollziehbaren Schadenshergang. (Auch wenn ihr mir's nicht glauben wollt, SO wie beschrieben, fahre ich NICHT).
Kurz und gut, ich bekam Recht, der Geschädigte durfte seine Teilkasko - die aber mit hoher Selbstbeteiligung versehen war - in Anspruch nehmen.
Fazit:
Zahlen tut der Verursacher nur aus seiner Haftpflicht (oder bar), wenn er definitiv als solcher bestimmbar ist. Ansonsten der Geschädigte.
saluti
elkman
kennt jetzt gute Verkehrs-Rechtler
Hallo
Ich habe diesen Thread über Google gefunden, und hätte da eine Frage. Ich hatte heute ebenfalls eine Diskussion, und zwar ging es auch um das Thema Steinschlag.
Nun meine Frage:
MUSS JEDE Teilkasko Versicherung einen Steinschlag Schaden übernehmen oder gibt es auch Teilkasko Versicherungen, bei denen dieses ausgeschlossen ist?
Ebenso die Frage für Hagelschäden.
Wenn möglich mit belegbaren Links, denn es geht hierbei um nen Kasten Bier 😁
Liebe Grüße
und vielen Dank
sErPeNz
Steinschlag hat im Grunde genommen nichts mit der Teilkasko zu tun. Es geht hier rein um den Glasbruch, der durch den Steinschlag entstanden ist. Und Glasbruch, wie auch immer entstanden, ist durch jede Teilkaskoversicherung gedeckt.
Ah achso, vielen Dank!
Und wie wäre das Szenario nachts schlägt mir irgendwer mit irgendwas die Seitenscheibe ein.
Entweder a) um das Radio zu stehlen oder b) mutwilliger Vandalismus
Trägt das auch die Teilkasko?
Gruß
sErPeNz