Steinschlag verursacht - wer zahlt?
Hallo,
ich habe gerade mit jemand eine Diskussion gehabt und wir sind zu keinem Ergebnis gekommen.
Wenn ich mit meinem Auto einen Stein hochschleudere und der nachfolgende dadurch einen Steinschlag bekommt (und dadurch die komplette Scheibe ersetzt werden muss) - wer zahlt dann?
Welche meiner Versicherungen kommt dafür auf? Werde ich evtl. sogar hochgestuft?
Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen, da das weder eine grob fahrlässige noch anderweitig "strafbare" Handlung wäre...
Wer weiss Rat?
BoisBleu
30 Antworten
Die Teilkasko des Geschädigten zahlt den Schaden.
Hochgestuft wird man da normalerweise nicht.
Gruß
Martin
Hi!
Also ich glaub das wird mit dem Beweisen auch schwer, daß du den Stein aufgewirbelt hast, außer du warst weit und breit das einzige Auto.
Würd auch auf die Kasko des Geschädigten tippen.
Gruß
Ralph
Hm, mal abgesehen von der Beweislast - angenommen, es gibt Zeugen.
Also rein versicherungstechnisch gesehen. Wenn meine TK zahlt. Was ist dann mit der SB? Zahlt die der Verursacher?
BoisBleu
Zitat:
Original geschrieben von boisbleu
Hm, mal abgesehen von der Beweislast - angenommen, es gibt Zeugen.
Also rein versicherungstechnisch gesehen. Wenn meine TK zahlt. Was ist dann mit der SB? Zahlt die der Verursacher?
BoisBleu
Hi!
Deine Teilkasko zahlt nicht, entweder seine oder deine Haftpflicht. Die Kasko ist ja für dich selber.
Den Zeugen möcht ich sehen der einen kleinen Stein fliegen sieht.
Anders schaut es natürlich bei Lastwagen aus, die Kies oä. transportieren, da muß dann deren Versicherung zahlen.
Gruß
Ralph
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Hi!
Vielleicht hilft dir das etwas:
http://www.oeamtc.at/index.php?...
Gruß
Ralph
Zitat:
Original geschrieben von boisbleu
Hm. Also wenn sich der Verursacher meldet: "Ich war's" dann habe ich keine Kosten?
BoisBleu
Sicher ist das nicht, da wird seine Versicherung noch ein Wörtchen mitreden. Ganz sicher wird das nur, wenn er selber sofort in bar zahlt 😁
CU
BK
Hallo,
wenn ich einen Schaden verursache (beweisbar), dann muss meine Haftpflicht bezahlen, oder etwa nicht?
Kann der Ursacher nicht ermittelt werden, hab ich gerade fogendes herausgefunden:
Ich hab nen Steinschlag am Nebelscheinwerfer abbekommen. DAs zahlt die Teilkasko ohne SB und ohne Herabstufung.
Rosenmontag hat mir son A...sch ne Flasche auf meiner A-Säule zertrümmert. Das zahlt die Vollkasko mit SB und mit Harabstufung, weil es kein Glas ist.
Blöd, ist aber so
Zitat:
Original geschrieben von Fausipzisch
Ich hab nen Steinschlag am Nebelscheinwerfer abbekommen. DAs zahlt die Teilkasko ohne SB und ohne Herabstufung.
Bist Du da ganz sicher? Gilt das immer? Gilt das auch für Vollkasko?
Tschau
Torsten - der XC-Fan (der heute auf der Autobahn die Schutzklappen extra vor die Zusatzscheinwerfer geklemmt hat)
Zitat:
Bist Du da ganz sicher? Gilt das immer? Gilt das auch für Vollkasko?
Glasbruch ist mit der Teilkasko abgesichert, so sagte mir gestern mein Versicherungsfritze. Bei der SB weiss ich nicht, ob ich das extra so abgeschlossen habe oder ob das immer so ist.
Bei der Herabstufung ist das wohl generell so.
Die Vollkasko ist ja nur eine Erweierung und übenimmt den Rest.
Fausipzischs Erklärung ist korrekt!
Sollte durch Steinschlag ein Scheinwerfer oder ein Fenster kaputt gehen und der Verursacher nicht ermittelbar sein, dann übernimmt die eigene Teilkasko (abzgl. eventueller SB) den Schaden.
Die meisten Vollkaskoversicherungen haben eine intergrierte Teilkaskoversicherung, denn wer sein Auto komplett abgesichert haben möchte, der möchte auch eine Versicherung gegen bspw. Diebstahl haben, dazu braucht es eine Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung springt dann ein, wenn man durch Selbstverschulden einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht. Dafür folgt dann auch die Strafe auf dem Fuße: Höherstufung (genauso wie bei der Haftpflicht - falls selbstverschuldeter Schaden am gegnerischen Auto).
Grüße
bkpaul
Wenn ein Steinschlagschaden durch einen aufgewirbeletn Stein entsteht, dürfte ein Anwalt argumentieren, das der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Anders sieht es aus, wenn der Stein von der Ladefläche eines LKW fällt.
Glasschaden zahlt die Teilkasko, wenn die Scheibe repariert werden kann entfällt i.d.R. die Zahlung der Selbstbeteiligung.
Gruß, Olli
Steinschlagschaden gehört zu den Risiken sich im Verkehr zu bewegen, dies ist durch mehrere Grundsatzurteile bestätigt.
Der Schaden wird immer durch die Teilkasko des Geschädigten abgedeckt.
Aussnahme stellt hier ein Schaden infolge von mangelhafter Ladungssicherung, z.B. ein Bauschutt beladener LKW, da. Hier muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlen.
Schöne Grüße
SK70
Zitat:
Original geschrieben von Olli the Driver
Wenn ein Steinschlagschaden durch einen aufgewirbeletn Stein entsteht, dürfte ein Anwalt argumentieren, das der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde.
Schon mal gesehen, wie ein Stein bei 80km/h aus einem Zwillingsreifen katapultiert wird? Wie weit soll denn da der Sicherheitsabstand sein, die Fahrgeschwindigkeit mit eingerechnet?
Bei nur 80 km/h fährt man schon 22m/sec. Fliegt der Stein nur 2 sec., ist der von der StVO geforderte Sicherheitsabstand schon aufgebraucht!!!
Gruß
Martin