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Steinschlag = Kühler kaputt... lohnt Abwicklung über Vollkasko?

Themenstarteram 2. April 2024 um 7:21

Hallo bei einander,

am Gründonnerstag ich mit der Familie von München nach Aachen unterwegs. Bei Frankfurt hatten wir plötzlich eine Dashboard-Meldung "Motor überhitzt" und wir konnten glücklicherweise 100m später an einer Ausfahrt stehen bleiben. Fazit: Steinschlag im Kühler, komplettes Kühlmittel rausgelaufen. ADAC kam, hat das bestätigt, dann Abschlepper organisiert und zum nächsten Werkstatt gebracht. Kostenvoranschlag ca. 1165€ (Ford Grand C-Max BJ2018).

Ok, passiert, Pech gehabt - erste Panne im Leben muss irgendwann schon kommen. Das Abschleppen & Mietwagen bis das Auto repariert ist, geht auf meiner Mobilitätsgarantie. Nun habe ich erst im Nachhinein gedacht, dass das vielleicht doch über HUK24 abgewickelt werden könnte und habe erst am Sonntag bei HUK24 angerufen um nachzufragen, ob das evtl. über Teilkasko laufen kann (um nur 250€ anstatt 500€ Vollkasko Selbstbeteiligung zahlen zu müssen, sowie eine Rückstufung vermeiden).

Die Dame am Telefon wirkte sehr unsicher, meinte aber, dass das wahrscheinlich über Vollkasko laufen müsste, konnte mir aber nicht sagen, wie weit zurück von meiner aktuellen SF9 ich für diese nicht selbstgeschlüldete Panne zurückgestuft werden würde.

Da das Auto über die Mobilitätsgarantie zur nächsten Werkstatt hingebracht wurde (wo ich eigentlich kaum Einfluss darauf) habe ich über HUK24 auch erfahren, dass diese Werkstatt eben nicht in der von-HUK-abgesegnete-Werkstätte liegt und da ich eine Werkstattbindung beim Abschluss meiner Versicherung ausgewählt hatte, müsste ich eine 15% Sanktion oben drauf zahlen müssen, zusätzlich zur 500€ SB.

Also von ca. 1115€ Reparaturkosten wäre das 165€ + 500€ auf meiner Kappe, zzgl. Rückstufung (wie weit ist noch zu klären, vermutlich SF4?)

Mein Beitrag (inkl. 19 % VerSt = 36,02 €) für die erste Jahreshälfte 2024 beträgt:

- Kfz-Haftpflichtversicherung 116,34 €

- Schutzbrief 4,80 €

- Vollkasko 104,46 €

Einstufung:

- Kfz-Haftpflichtversicherung SF-Klasse 9, Beitragssatz 35 %

- Vollkasko SF-Klasse 9, Beitragssatz 33 %

Ich will jetzt vorab herausrechnen, wie viel mehr ich pro Jahr zahlen würde, wenn ich das als Vollkaskoschaden abwickeln lasse. Angenommen ich fliege von SF9 (33%) auf SF4 (50%) wäre das eine Erhöhung von 0,50÷0,33 = 1,50 bzw. 50% Erhöhung ggü. jetzt. Stimmt das?

Wenn ja, 50% mehr für Vollkasko würde nur ca. 50€/Halbjahr ausmachen... d.h. die ca. 450€ die ich durch HUK "sparen" würde, würden sich nach ca. 4,5 Jahre armotisieren und danach ist es für mich nachteilhafter. Stimmt das (ungefähr) so oder habe ich einen Denkfehler hierbei?

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17 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. April 2024 um 19:17:18 Uhr:

Mit 10 linken Daumen wird es vermutlich nichts. Die Befüllung kann man bei einer der größeren Ketten oder auch in der Werke des geringsten Misstrauens relativ günstig bekommen (wenn die 11kg-Flasche vom Camper grad leer ist :eek:).

Nö, ganz so einfach ist das denn doch nicht.

Der Betrieb muss nämlich nachweisen und protollieren wie viel Kältemittel er abgesaugt hat und wie viel er wieder auffüllt. Und wenn die Anlage leer ist dann muss geklärt werden, wo das alte Kältemitel geblieben ist.

Das macht -hier bei uns zumindest- keine Werke gern und schon gar nicht "Günstig". Ganz im Gegenteil, die rufen Preise auf da legst du dich nieder.......

Ist hier kein Problem. Leer durch Steinschlag bzw. Kondensatortausch nach Leck. Füllung R134a ca. 1kg komplett dann 70,- / 100,- nach erfolgreichem Vakuumtest. Fand ich nun nicht weiter wild. Bei den jüngeren Fahrzeugen sind es oft nur 300-500g.

Bei einer Abwicklung eines solchen "Kleinschadens" über die VK, hat man einmal seinen SB der geleistet werden muss und zusätzlich werden die SF-Klassen der VK ab dem nächsten Vertragsjahr (oft dem 01.01. eines Jahres) reduziert.

Eine meiner Töchter ist einmal jemanden vor ihr leicht auf die Stoßstange gefahren. Wenn wir den Schaden hätten von der Haftpflicht bezahlen lassen, so wäre sie von einer SF 9 auf eine SF 3 zurückgestuft worden. Das hätte im Jahr einen Mehrbeitrag von 200 € bedeutet.

Das hätte dann dazu geführt, dass sie den Schaden bereits innerhalb von 5 Jahren durch die höheren Beiträge zur Kfz-Versicherung auch selbst bezahlt hätte.

Da war es wirtschaftlicher, die 1.000 € aus der eigenen Tasche zu bezahlen und die SF 9 zu behalten.

So ähnlich kann man auch bei einem VK-Schaden kalkulieren. In den Bedingungen der bestehenden Kfz-Versicherung ist immer eine Rückstufungstabelle für PKW enthalten, wo man wenigstens sehen kann, um wie viele SF-Klassen zurückgestuft wird - bei einem oder auch bei mehr Schäden innerhalb eines Vertragsjahres.

Wer darüber hinaus noch erfahren will, wie viel Mehrbeitrag dieses Zurückstufung ausmacht, fragt einfach den Berater/Vermittler der Kfz-Versicherung. Wer bei einem Direktversicherer ohne Berater ist, kann den "onlinerechner" quälen und mit den unterschiedlichen SB rechnen. So dass man/frau entscheiden kann, ob man den Schaden lieber selber bezahlt oder es über den Versicherer abwickelt.

Es gibt noch einen weiteren Grund, warum es sinnvoll sein kann, einen "Kleinschaden" lieber selbst zu bezahlen. Ich kenne Kfz-Versicherer, die einen Vertrag bereits nach zwei oder drei Schäden innerhalb von zwei Jahren kündigen. Von daher kann es sinnvoll sein, seinen Vertrag nicht unnötigerweise mit einem "Kleinschaden" zu belasten.

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