Steigende Prämien für Senioren

Wie mittlerweile allseits bekannt erhöhen die Gesellschaften gern die Prämien für "betagte" VN.
Was spricht dagegen, daß man dann den Vertrag auf Sohn/Tochter... umschreibt?
Oder gibt es mittlerweile Beitragsmerkmale wie "ältester Fahrer", analog zu "jüngster Fahrer über 23..."?

84 Antworten

PeterBH, da bleibt nur das neue Auto auf ein evtl. Gewerbe versichern, da spielt das Alter des VN bei der Berechnung des Beitrages keine Rolle.
Du kannst dann den SF im Rahmen einer Versicherungsnehmergemeinschaft deinem Gewerbe zur Verfügung stellen

Je nach Region ... ist der ÖPNV zumindest meiner Beobachtung nach das Verkehrsmittel womit Senioren am längsten selbstständig mobil sind... ist auch der Grund warum etliche Senioren, entgegen auch ihrer eigene Meinung in jüngeren Jahren, dann doch gerne zumindest in große Ballungsräume ziehen ...wo es i.d.R. gut funktionierenden ÖPNV gibt + alles ist gut erreichbar...

Habe das in meinem Umfeld , inkl. eigene Großeltern gesehen ... grob ab ~75 kam es dann doch zu Unfällen und die berüchtigten Parkschäden, Abschürfungen Garagenwand/Einfahrt .. was natürlich "andere" waren... glücklicherweise haben sie das alle früher oder später eingesehen ... und wie geschrieben ... ab da wurde viel mit ÖPNV gefahren und Autos ganz abgeschafft... und sind damit glücklich ...

Also an dem Gedankengang, das man alles über Jüngere laufen lässt, um zu sparen, solange wie die Versicherungen noch nicht nach dem ältesten Fahrer fragen ... stimmt es, man kann schnell mal den Rabatt vom Jüngeren zerschießen, weil die Wahrscheinlichkeit eines Crash steigt schlicht .... und im Vergleich zum Jüngeren, nimmt das Riskio immer mehr zu und baut sich nicht ab ... beim 18 Jährigen wird das Risiko normalerweise immer kleiner mit steigenden Alter...😉 na ja .. bis er auch mal nach Jahrzehnten in die neue Risikogruppe rutscht..😁

Zitat:

@nogel schrieb am 9. März 2025 um 16:44:41 Uhr:


@Spi95 an deinen Antworten sehen wir deutlich, daß du die Fragestellung gar nicht verstanden hast.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. März 2025 um 18:07:16 Uhr:


Beruhigt euch, es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis alle Versicherungen nach dem ältesten Fahrer fragen.

Soviel dazu, ich hätte die Fragestellung nicht verstanden. ...

Zitat:

@tartra schrieb am 10. März 2025 um 09:44:38 Uhr:



Also an dem Gedankengang, das man alles über Jüngere laufen lässt, um zu sparen, solange wie die Versicherungen noch nicht nach dem ältesten Fahrer fragen ... stimmt es, man kann schnell mal den Rabatt vom Jüngeren zerschießen, weil die Wahrscheinlichkeit eines Crash steigt schlicht

OMG. Das wurde doch schon mehrmals richtiggestellt:

Es ist doch nicht der "Rabatt des Jüngeren", sondern der eigene Vertrag des Seniors, den er zuvor auf die Nachkommen übertragen hat, also der "eigene" Rabatt.

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Genau so ist es. Der Senior fährt mit seinem Rabatt weiter. Ob er den auf den eigenen Namen oder den Namen der Kinder verspielt, spielt keine Rolle.
@tartra ist nach @spi95 schon der Zweite der das Rabattsystem nicht verstanden hat.....

Danke für die Erleuchtung ... geht mich schlussendlich nichts an was Leute mit ihren Rabatten machen...

Wichtig wär halt auch, mal objektiv alle Optionen der eiegnen Mobilität durchzuspielen .. weil irgendwann ist Schluss mit dem selbst Autofahren, da ist jeder gut dran, der sich weit davor mit Alternativen vertraut gemacht hat ...Dann braucht man später auch nicht das Geld den Versicherungen in den Rachen zu schaufeln ... weil ich sehe das auch so, wenn es noch geht, schön .. die versicherungen werden kurz oder lang schon Wege finden die tricks&Lücken zu schließen .. so wie sie es bei jungen Fahrern gemacht haben...

Ich weiß auch wirklich nicht wie das die nächsten Jahre wird .. wenn die großen geburtsstarken Gruppen ins kritische Alter rutschen ... kann da durchaus noch ein böses Erwachen bei den Versicherungsbeiträgen geben...

Ich finde, nicht die Amzahl der Unfälle treiben die Versicherungsbeiträge in ungeahnte Höhen, sondern die Machenschaften, was heute aus einer "Bagatelle" gemacht wird. Da gibt es zu viele Beteiligte, die sich daran "gesundstoßen".

So richtig vewußt wurde mit das erst Mitte der 90er Jahre, als die Autos plötzlich keine Stoßstangen im ursprünglichen Sinne mehr hatten.

Heute ist alles nur noch Plastik, wodurch eigentlich alles günstiger sein müsste. Mein aktueller Schaden (deutliche Schleifspuren mit Verformung der Ecke des Heck-"Stoß"fängers) frisst ca 8% des Neuwagenpreises auf, obwohl nur 1 Neuteil im Wert von € 700 Netto im KV aufgeführt ist. Gesamtschaden mit Anwalt und Sachverständiger > € 5.000 🙁 Das kann doch wohl nicht mehr wahr sein!!

Und klar muß man zugeben, dass das Fahren nach dem Eintritt in den Ruhestand deutlich anstrengender geworden ist. Bin seit 5 Jahren im Ruhestand, fahre statt 12000 nur noch ca 4000 km, nur noch ca 25 Ausfahrten anstatt ca 600 pro Jahr, in 40 Jahren 2 mal die Garageneinfahrt gestreift, seit Eintritt in den Ruhestand ebenfalls 2 mal mit deutlich höheren Reparaturkosten, der Verkehrsraum wird immer enger, die Autos immer größer, überall Stau, viel zu wenig Parkplätze, viele rücksichtslose Verkehrsteilnehmer und und und.

Insofern sollte tatsächlich die Fahrtüchtigkeit alle z.B. 5 Jahre überprüft werden (FS-Auffrischung meinetwegen incl theoretische Prüfung, um auch in den Regeln fit zu bleiben). Aber eben nicht erst ab 70, sondern ab FS-Erwerb.

Ich kann nur sagen, die Art des Alterns ist sehr individuell
allein schon aus genetischen Gründen.
Man könnte aber ab 80 Jahren Fahrtüchtigkeitsprüfungen zur
Pflicht machen ... mehr aber auch nicht.
Vorher ist Eigenverantwortung und ärztliche Hinweis und Empfehlungen
zu beachten.
Ein erster - auch glimpflich überlebter Schlaganfall - sollte schon Indiz
genug sein und Pflicht ebenso, das Fahren sein zu lassen!
Denn i.d.R. ist und bleibt man gefährdet für den zweiten ... .
Auch beginnende kognitive Auffälligkeiten sind zumindest von den Angehörigen
und Ärzten - wenn von denen registriert - als Maßnahme zum Eingriff zu sehen,
zumindest zur Fragestellung!

Zitat:

Es ist doch nicht der "Rabatt des Jüngeren", sondern der eigene Vertrag des Seniors, den er zuvor auf die Nachkommen übertragen hat, also der "eigene" Rabatt.

nur damit ich das jetzt mal richtig verstehe: Nach meiner langjährigen Kenntnis stand ein Rabatt von einem älteren VN, der auf einen jüngeren VN übertragen wurde, hinterher dem älteren VN nicht mehr zur Verfügung! Ist das heute nicht mehr so? Wird der Rabatt heute

kopiert

und beim neuen VN ggf. auf sein FS-Alter reduziert?

Das ist immer noch so.
Aber es bleibt Opas Auto, Opa fährt weiterhin damit rum, nur Opas Auto mit Opas SF Klasse soll auf den Sohnemann etc. als VN versichert werden.

Nein, der Rabatt wird nicht kopiert.
Er geht vom Senior auf den Junior über.
Das Fahrzeug wird einfach umgemeldet, der Rabatt geht auf den Junior über. Die SF-Einstufungen des Fahrzeugs beim Junior werden nicht verändert.
Der Senior darf aber weiter mit dem Auto fahren, wie vorher auch.
Bei einem Unfall ist die Rückstufung gleich, der Beitragsanstieg beim Junior natürlich viel geringer als es beim Senior der Fall gewesen wäre.

Da die letzten beiden Beiträgen sich etwas widersprechen, wird es für mich nicht klarer, aber egal.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 10. März 2025 um 17:00:21 Uhr:


Da die letzten beiden Beiträgen sich etwas widersprechen, wird es für mich nicht klarer, aber egal.

Was ist daran so schwierig zu verstehen?

Es soll sich ganz einfach NICHTS ändern, nur daß bei Opas Auto der Sohnemann als VN im Versicherungsvertrag steht, und daher nicht mit "Alterzuschlägen" bestraft wird.

@Gerry0309: eine Ummeldung (=Halterwechsel) halte ich für unnötig

Das ging bei uns nicht anders weil der Schwiegervater verstorben ist.
Ob die Versicherungen es allein mit Wechsel des Versicherungsnehmers mitmachen müsste man ausprobieren.
Ein Halterwechsel online kostet 12,xx Euro und die Verhältnisse sind klar. Die SF-Klasse bleibt dann bei uns auch wenn die Versicherungen das System umstellen bis Schwiegermutter nicht mehr fahren kann.
Der Generationswechsel läuft und die Versicherer sind auch nicht blöd.

@celica1992 : Danke für den Tipp, hoffentlich hab ich den in ein paar Jahren nicht vergessen...

@Der_Filmfreund : Diese wahnsinnigen Kostensteigerungen sind doch zum Teil von den Versicherungen selbst verursacht. Bei jeder noch so klaren Sachlage muss man heute nahezu zwingend einen Gutachter und einen Anwalt einschalten, Unabhängig von der eindeutigen Rechtsprechung (Stichworte Verbringungskosten, Beilackierungskosten, UPE-Aufschläge) werden immer wieder die gleichen Positionen von sog. Control-Unternehmen gekürzt. Es werden die veralteten Stundensätze von Referenzwerkstätten genommen, unabhängig davon, ob die überhaupt zumutbar sind (Entfernung). Ich hab schon erlebt, dass die Referenzwerkstatt grob 35 km entfernt war und der ÖPNV existierte nicht. Wie der Geschädigte dann wieder nach Hause bzw. nach Reparatur zur Werkstatt kommt, ist sein Problem.

Beim Unfall meiner Tochter (Vorfahrtsverletzung des Unfallgegners) musste ein Unfallanalytiker den Hergang ermitteln, 3.500,- €, dazu die Gerichts- und Anwaltskosten 4.300,- € und irgendwas um 1.400,- € an Verzugszinsen - aus grob 11.000,- € wurden rund 20.000,- €.

Diese "schönen" Kostensteigerungen hast du nicht nur im Kfz.-Bereich. Ich hab mit dem Wohnmobil bei der Einfahrt in die Garage nicht aufgepasst und das Sektionaltor beschädigt. Ein Element muss erneuert werden - Kosten ca. 40% von dem Betrag, der 2022 für das ganze Tor bezahlt wurde. Ich wollte das Tor auf E-Antrieb umrüsten lassen - hätte 2022 nicht einmal die Hälfte von dem gekostet, was heute verlangt wird.

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