Steht die Polizei über dem KBA???

VW Vento 1H

hallo

erstmal ich will keine rechtsberatung ich habe nur eine frage:

wenn ein unternehmen etwas entwickelt hat und das kba (kraftfahrtbundesamt) sagt...das unternehmen xxx darf diese entwicklung am kfz duchführen und wir erteilen somit auch ein e-prüfzeichen - darf die rennleitung sich darüber hinwegsetzen und sagen : das geht so garnicht was da am auto gemacht wurde und man solle es wieder in urzustand bringen! (

kann das so sein oder ist das kba massgebend mit ihrer erteilten erlaubnis?

danke

53 Antworten

Ich würde mir darum echt keinen Kopf machen.

Und wenns Dich immer noch wurmt, mach doch die Probe direkt bei den Grünen: Fahr zu denen, zeig denen was Du da hast und die sagen Dir schon was die drüber denken.

Dann kannste denen immer noch e-Zeichen und Gutachten unter die Nase halten.

Frage mich nur was da kommt?

Legaler Raketen-/Flammenwerfer?
Strarkstrom Einbruchs-/Blinkerklauschutz?
Rasierklinken auf Kniehöhe??? Oder Body-Kit a la "Superdickextremgrößererluftwiderstandgehtnicht" aus GFK-Eigenproduktion?

Ich komm nicht drauf.

Zitat:

Original geschrieben von Namor


Frage mich nur was da kommt?

Legaler Raketen-/Flammenwerfer?
Strarkstrom Einbruchs-/Blinkerklauschutz?
Rasierklinken auf Kniehöhe??? Oder Body-Kit a la "Superdickextremgrößererluftwiderstandgehtnicht" aus GFK-Eigenproduktion?

Ich komm nicht drauf.

ja mal sehen ob ich das mache...inner muckibude is auch ein polizist den frag ich mal...aber jeder ist auch anders drauf...der eine sagt so der andere so..egal 😁

mittwoch kommen vorher/nachher-bilder 😁

Zitat:

Original geschrieben von XtrimNRW


und wer hat die erlassen bzw darüber die herrschaft? strassenverkehrsamt? das liegt über dem kba?
weiss eigentlich jemand wer was regelt??? ich nämlich grade nicht mehr 😁

Das hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erlassen und ist ein Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO), die jeder, der einen Führerschein in Deutschland macht, schriftlich mit Unterschrift akzeptiert hat.

Das KBA ist die höchste Institution für den Straßenverkehr in Deutschland, allerdings ist so gesehen jeder Verkehrspolizist auch Mitarbeiter des KBAs, der nur aufpasst, dass die geltenden Regeln der StVO und StVZO eingehalten werden.

Ich weiß jetzt nicht, was du vorhast, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du ein spezielles Gutachten vom Kraftfahrtbundesamt für dein Auto bekommen hast. Die kümmern sich eher um Großserienproduktionen der namhaften Autohersteller und ein Ingenieur vom KBA kostet einiges an Geld. Ich kann mir eher vorstellen, dass du ne schriftliche Bestätigung hast, dass das Teil innerhalb der StVZO zulässig ist.

Zitat:

Original geschrieben von hafa


Ich weiß jetzt nicht, was du vorhast, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du ein spezielles Gutachten vom Kraftfahrtbundesamt für dein Auto bekommen hast. Die kümmern sich eher um Großserienproduktionen der namhaften Autohersteller und ein Ingenieur vom KBA kostet einiges an Geld. Ich kann mir eher vorstellen, dass du ne schriftliche Bestätigung hast, dass das Teil innerhalb der StVZO zulässig ist.

bis jetzt hab ich noch nichts aber das wird wohl son wisch sein den du meinst....und ich habe am anfang ja auch extra gesagt das es eine firma ist die ein bestimmtes verfahren/teil herstellt/baut was sie sich beim kba mit einem e-zeichen haben versehen lassen und es für den strassenverkehr auf zulässigkeit haben prüfen lassen und unbedenklichkkeit....jedoch gibts immer welche der exekutive die sowas nich juckt und wollte einfach mal schlau machen 😉

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Polizisten haben mit der Exekutive nichts zu tun, die Exekutive ist die Bundesregierung.

Und ich kann das teilweise auch schon verstehen, wie die Herren in Grün reagieren. Sehr viele Autos sind einfach ohne Betriebserlaubnis unterwegs und die Besitzer juckt das herzlich wenig. Zumindest so lange nicht, bis ein Unfall verursacht wird und für Versicherungen und Staat riesige Kosten entstehen. Und wenn die Sachen nicht eingetragen werden, werden einfach Gutachten und E-Nummern gefälscht, die "dummen Senfhosen" merkens ja eh nicht.

re

Um es mal einfach zu sagen. Wenn der Tüv dir dein Auto Abnimmt und alles Eingetragen ist, vollständig mit ABE oder KBA oder weiß der Geier, können dir die Grün Weißen Garnix. Der Wagen kann während dem Fahren mit der Lippe über dem Boden schleifen, wenn der TÜV den Wagen mit der Tiefe eingetragen hat, können die Grüne nix machen.

Der TÜV ist dafür zuständig das ALLE Autos die in Deutschland unterwegs sind, Verkehrssicher sind und der StVZO entsprechen. Egal wie Tief wie Breit oder wie Kurios der Wagen ist, solang alles Eingetragen ist kann dich keiner Aufhalten zu fahren, außer es sticht dir einer die Reifen Platt. 😁 oder es ist ein Baum im Weg.

Ich habe mich auch schon zieg mal mit den Grünen in der Wolle gehabt, weil meine Reifen vorne minmal überstehen.
Ende vom Lied, ich habe die Felgen immer noch und der Wagen ist nicht einmal Stillgelegt worden, und warum?? Weil der TÜV es eingetragen hat.

Zitat:

Original geschrieben von hafa


Polizisten haben mit der Exekutive nichts zu tun, die Exekutive ist die Bundesregierung.

einmal was dazu : Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die kennt jeder, zum Beispiel in Gestalt eines Polizisten oder der Stadtverwaltung. (schulbildung oder einfach mal googeln)

😉

Re: re

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Um es mal einfach zu sagen. Wenn der Tüv dir dein Auto Abnimmt und alles Eingetragen ist, vollständig mit ABE oder KBA oder weiß der Geier, können dir die Grün Weißen Garnix. Der Wagen kann während dem Fahren mit der Lippe über dem Boden schleifen, wenn der TÜV den Wagen mit der Tiefe eingetragen hat, können die Grüne nix machen.

Der TÜV ist dafür zuständig das ALLE Autos die in Deutschland unterwegs sind, Verkehrssicher sind und der StVZO entsprechen. Egal wie Tief wie Breit oder wie Kurios der Wagen ist, solang alles Eingetragen ist kann dich keiner Aufhalten zu fahren, außer es sticht dir einer die Reifen Platt. 😁 oder es ist ein Baum im Weg.

Ich habe mich auch schon zieg mal mit den Grünen in der Wolle gehabt, weil meine Reifen vorne minmal überstehen.
Ende vom Lied, ich habe die Felgen immer noch und der Wagen ist nicht einmal Stillgelegt worden, und warum?? Weil der TÜV es eingetragen hat.

also mein wissensstand ist der, das teile die ein e-prüfzeichen haben nicht mehr eingetragen werden müssen! also um sicher zu sein ZUSÄTZLICH die teile dennoch eintragen lassen? trotz e-zeichen und bescheinigung vom kba?

Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von XtrimNRW


also mein wissensstand ist der, das teile die ein e-prüfzeichen haben nicht mehr eingetragen werden müssen! also um sicher zu sein ZUSÄTZLICH die teile dennoch eintragen lassen? trotz e-zeichen und bescheinigung vom kba?

Wenn ein E Prüfzeichen vorhanden ist, und das Teil nicht Sicherheitsgefährdent ist wie ne Stoßstange usw. muß es nicht eingetragen werden.

Beispiel: E Prüfzeichen auf Scheinwerfen, diese sind Eintragungsfrei und auch ohne ABE zu fahren.

E Prüfzeichen auf ner Stoßstange (außer der Originalen), diese muß Eingetragen werden, da eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen wird.

Scheinwerfer sind keine Änderungen, da Scheinwerfer an jedem Auto dran sind und drangehören, was von einer Tuningstoßstange nicht der Fall ist.

Ich hoffe du Verstehst wie ich das meine. Is ein bisschen schwer zu erklären über schriftliche. 🙂

ich wette, hier gehts um das tönen der vorderen Scheiben. Ist ja bis zu nen gewissen %-Satz erlaubt.

Re: Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Wenn ein E Prüfzeichen vorhanden ist, und das Teil nicht Sicherheitsgefährdent ist wie ne Stoßstange usw. muß es nicht eingetragen werden.

Beispiel: E Prüfzeichen auf Scheinwerfen, diese sind Eintragungsfrei und auch ohne ABE zu fahren.

E Prüfzeichen auf ner Stoßstange (außer der Originalen), diese muß Eingetragen werden, da eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen wird.

Scheinwerfer sind keine Änderungen, da Scheinwerfer an jedem Auto dran sind und drangehören, was von einer Tuningstoßstange nicht der Fall ist.

Ich hoffe du Verstehst wie ich das meine. Is ein bisschen schwer zu erklären über schriftliche. 🙂

ja denke schon wenn du auf eine "bauliche veränderung" hinauswillst die in form oder material vom original abweicht! richtig?

Zitat:

Original geschrieben von rici3000


ich wette, hier gehts um das tönen der vorderen Scheiben. Ist ja bis zu nen gewissen %-Satz erlaubt.

das war aber nicht ich der das mit den % geschrieben hat 😁

Zitat:

Original geschrieben von XtrimNRW


das war aber nicht ich der das mit den % geschrieben hat 😁

Worum gehts den überhaupt?? Du darfst die Frontscheibe bis zu 30% der Scheibe Tönen mehr ist nicht erlaubt. Die Seitenscheiben ebenfals 30-40% und den Rest kannste Komplett Tönen. Wie hoch die Lichtdurchlässigkeit ist spielt dabei keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Worum gehts den überhaupt?? Du darfst die Frontscheibe bis zu 30% der Scheibe Tönen mehr ist nicht erlaubt. Die Seitenscheiben ebenfals 30-40%

das möchte ich mal sehn mit 30% an der frontscheibe und auch ein wisch wos drauf steht...15% sind erlaubt und 30% seitenscheiben vorne und das auch nicht mit folie

ich habe hier eine kopie von einem dekra gutachten darin steht...tönen der vorderen seitenscheiben nur in verbindung mit 2. aussenspiegel...das dieses gutachten fürn MÜLL ist muss ich nicht erwähnen 😁

Zitat:

Original geschrieben von XtrimNRW


das möchte ich mal sehn mit 30% an der frontscheibe und auch ein wisch wos drauf steht...15% sind erlaubt und 30% seitenscheiben vorne und das auch nicht mit folie

ich habe hier eine kopie von einem dekra gutachten darin steht...tönen der vorderen seitenscheiben nur in verbindung mit 2. aussenspiegel...das dieses gutachten fürn MÜLL ist muss ich nicht erwähnen 😁

Also ich bin darüber Informiert das man die Frontscheibe bis zu 30% tönen darf. Das ist mein Stand der Dinge.

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