Steht die Polizei über dem KBA???

VW Vento 1H

hallo

erstmal ich will keine rechtsberatung ich habe nur eine frage:

wenn ein unternehmen etwas entwickelt hat und das kba (kraftfahrtbundesamt) sagt...das unternehmen xxx darf diese entwicklung am kfz duchführen und wir erteilen somit auch ein e-prüfzeichen - darf die rennleitung sich darüber hinwegsetzen und sagen : das geht so garnicht was da am auto gemacht wurde und man solle es wieder in urzustand bringen! (

kann das so sein oder ist das kba massgebend mit ihrer erteilten erlaubnis?

danke

53 Antworten

Dunkle Rückleuchten haben auch nen E-Zeichen. Allerdings müßen noch Rückstrahler angebaut werden, da sonst das E-Zeichen quasi nicht gilt, oder so...

Re: Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Versteh ich jetzt net ganz. Naja die Sonnenblendstreifen gibt es glaub in 10cm, 12cm, 15cm breiter. Und die dürfen auch angebracht werden.

die 10 cm dürfen angebracht werden.

12 und 15 dürfen nicht angebracht werden.

irgendwo stand manl das laut stvzo max 10cm² der frontscheibe bedeckt sein dürfen.
also auch mit irgendwelchen klebern, aufschriften usw

also es geht nicht um blaulischt aufm dach oder rückleuchten 😁
ich werde morgen abend in diesem beitrag oder einem neuen bilder (vorher/nachher) posten und dann warte ich mal ab auf "das ist verboten" kommis 😉 freu mich 😁
werde dann auch auszüge aus dem schreiben des kba hier zitieren

wo bleiben denn die bilder ??

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Re: Re: Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von Desbastar


die 10 cm dürfen angebracht werden.
12 und 15 dürfen nicht angebracht werden.

irgendwo stand manl das laut stvzo max 10cm² der frontscheibe bedeckt sein dürfen.
also auch mit irgendwelchen klebern, aufschriften usw

Das heist ja dann das meine Windschutzscheibe mit Grüne Keil verboten wäre. Den mein Grünkeil ist wenn man es genau genommen nimmt 12cm hoch.ö

Re: Re: Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von Desbastar


die 10 cm dürfen angebracht werden.
12 und 15 dürfen nicht angebracht werden.

irgendwo stand manl das laut stvzo max 10cm² der frontscheibe bedeckt sein dürfen.
also auch mit irgendwelchen klebern, aufschriften usw

Dann ist also meine Windschutzscheibe mit Grünkeil nicht erlaubt wenn man sprenggenommen sieht. Den mein Grünkeil ist 12cm hoch wenn man es genau genommen nimmt. 😁

Jo wo bleiben denn die so geheimnisvollen Bilder...

man ich will wissen was es ist.)

Zitat:

Original geschrieben von Neophyte82


man ich will wissen was es ist.)

Kein Problem, oder:

Klick!

😉

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