Stationäre Blitzer

Hallo Community,

Da ich neu in diese Welt bin (seit 2 Woche habe ich auch ein Motorrad) habe ich eine Frage:

Wie sieht denn aus mit den stationären Blitzer? Sie fotografieren doch nur von vorne also kein Nummernschild.
Bekommt man doch was zu hause zu zahlen? Das ist bei mir nur reine Neugier, ich bin noch nicht geblitzt worden.

Danke

Beste Antwort im Thema

Moin!

Zitat:

Für die ehrlichen Bürger ändert sich so oder so nichts, weil die hätten so oder so gezahlt.

Mit anderen Worten: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Das ist übrigens das Standardargument für die Vorratsdatenspeicherung und sonstige Unterwanderung von Grundrechten.

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Zitat:

@Mitsumichi schrieb am 2. Juli 2015 um 11:26:18 Uhr:



Zitat:

@Forster007 schrieb am 2. Juli 2015 um 10:49:39 Uhr:


Aber das sind dann hauptsächlich die, die ungeschorren davon kommen wollen!
Warum willst du den auch unbedingt bezahlen?

Die Frage verstehe ich nicht. Wer hat denn was von unbedingt zahlen gesagt? Die Aussage war, das jeder zu seinem Fehler stehen sollte.

Wie auch schon gesagt, könnte man einfach die Haftung au den Halter legen. Dieser kann ja mit dem Fahrer, bevor er diesen fahren lässt, das absprechen. Vertraut man diesem nicht, darf er halt nicht fahren. Fertig und einfach gelöst...

Alles schön und gut, aber hier im Norden sind die ca. 3 vorkommenden Kurven mit Tempolimits gesegnet, die wohl auch noch einem halbblinden Rentner bei Glatteis mit plattem Reifen ein sicheres Durchkommen garantieren sollen. Früher(TM) war das nicht so, aber inzwischen gibts das fast überall. Hält man sich daran, kann man auch gleich Rad fahren.
Aktuelles Beispiel ist die neue Ortsumgehung Finkenwerder, baulich quasi eine Kraftfahrstraße. Tempo 60, dabei gibts nicht mal Anwohner, für Radler ist die Straße auch gesperrt (ganz toll). Prompt gabs die ersten Zeitungsmeldungen über "Limit pro Achse"-Fahrer. Warum da nicht wenigstens 80 erlaubt ist, kann man wohl nur verstehen, wenn man irgendwie in der Lokalpolitik mit drinsteckt.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 2. Juli 2015 um 12:23:26 Uhr:



Wie auch schon gesagt, könnte man einfach die Haftung au den Halter legen.

Nein.

Kann man eben nicht. Das OWiG, das StVG und seine zugehörigen Verordnungen (StVO und StVZO, FZV ...) basieren auf dem Strafgesetz.

Und das kennt nunmal das Täterprinzip.

Nachzulesen in § 25 (1) StGB

Es gibt lex specialis, die den Halter treffen können, wie z.B. § 21 Abs. 1 Ziff 2 StVG.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 10. Juli 2015 um 18:38:08 Uhr:



Zitat:

@Forster007 schrieb am 2. Juli 2015 um 12:23:26 Uhr:



Wie auch schon gesagt, könnte man einfach die Haftung au den Halter legen.
Nein.

Kann man eben nicht. Das OWiG, das StVG und seine zugehörigen Verordnungen (StVO und StVZO, FZV ...) basieren auf dem Strafgesetz.

Und das kennt nunmal das Täterprinzip.

Nachzulesen in § 25 (1) StGB

Es gibt lex specialis, die den Halter treffen können, wie z.B. § 21 Abs. 1 Ziff 2 StVG.

Das ändert nichts an der Aussage, dass man das Gesetz ändern kann...

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sorry...falscher Tröt Fehlpost...

Zitat:

@Forster007 schrieb am 10. Juli 2015 um 18:40:15 Uhr:



Das ändert nichts an der Aussage, dass man das Gesetz ändern kann...

Ich fürchte, es macht keinen Sinn, Dir zu erläutern, wie weltfremd und schlicht unmöglich das wäre und Rechtsthemen sind hier fast jedesmal an der Phalanx der selbstgerechten Rechtsemfindenden gescheitert.

In unserer gesamten Rechtsprechung kann nur derjenige bestraft werden, der Täter oder Teilnehmer einer Tat ist. Im dritten Reich oder der DDR konnten auch Leute bestraft werden, die etwas nicht getan haben, z.B. andere zu denunzieren. (Stauffenberg-Attentat / Fluchtpläne)

In totalitären Staaten ist das auch noch so und da kann man Dich vielleicht auch dafür einlochen, wenn Dir jemand das Auto klaut und damit einen Bankraub begeht. Stell Dir das mal vor. Was für ein Unsinn.

Wir leben in einer freiheitlichen Demokratie. Finde Dich einfach damit ab, es gibt sicher Fälle, in denen auch Du davon profitierst.

Keiner wird am Täterprinzip rütteln und niemand würde in einem Gesetzgebungsverfahren nach bundesdeutschem Recht die dafür notwendige Mehrheit erhalten. Niemals.

Ich fürchte, das mit dem "mal schnell ein Gesetz ändern" siehst Du aus einer falschen Perspektive. So einfach ist das nicht. Und das ist auch gut so.

Mensch Sammler. Interpretiere doch nicht immer soviel hinein. Ich habe nirgends geschrieben, dass es leicht ist. Genausowenig hab ich geschrieben, dass alle Sachen darauf zurückzuführen sind usw. Das alles Interpretierst du hinein und das leider auch noch komplett falsch zu dem, was ich damit überhaupt aussagen wollte.
Aber die Sache bleibt immer noch bestehen. Man kann das Gesetz ändern. aiuch wenn es schwer ist. Man kann es ja so formulieren, dass es sich nur auf Geschwindigkeitsbezüge bezieht...
Ich hoffe, nun ist es klarer...

Zitat:

@Forster007 schrieb am 10. Juli 2015 um 19:05:31 Uhr:


Mensch Sammler. Interpretiere doch nicht immer soviel hinein.

Da nimmt dich mal einer ernst, und dann schreibst du das du nicht ernst genommen werden willst.

Ich versteh dich nicht.

Trollig ist das.

M.M.

Zitat:

@m_moench schrieb am 10. Juli 2015 um 19:56:03 Uhr:



Zitat:

@Forster007 schrieb am 10. Juli 2015 um 19:05:31 Uhr:


Mensch Sammler. Interpretiere doch nicht immer soviel hinein.
Da nimmt dich mal einer ernst, und dann schreibst du das du nicht ernst genommen werden willst.
Ich versteh dich nicht.
Trollig ist das.

M.M.

Weißt du überhaupt selbst, was du schreibst? Ernst nehmen und mehr hineininterpretieren ist was vollkommen unabhängiges.

Aber wie schriebst du? trollig? Na dann wende dieses mal auf dich selbst an. Du wirst verblüfft sein, denn du wirst merken, dass passt...

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 10. Juli 2015 um 18:59:23 Uhr:


Ich fürchte, es macht keinen Sinn, Dir zu erläutern, wie weltfremd und schlicht unmöglich das wäre und Rechtsthemen sind hier fast jedesmal an der Phalanx der selbstgerechten Rechtsemfindenden gescheitert.

In unserer gesamten Rechtsprechung kann nur derjenige bestraft werden, der Täter oder Teilnehmer einer Tat ist. Im dritten Reich oder der DDR konnten auch Leute bestraft werden, die etwas nicht getan haben, z.B. andere zu denunzieren. (Stauffenberg-Attentat / Fluchtpläne)

In totalitären Staaten ist das auch noch so und da kann man Dich vielleicht auch dafür einlochen, wenn Dir jemand das Auto klaut und damit einen Bankraub begeht. Stell Dir das mal vor. Was für ein Unsinn.

Wir leben in einer freiheitlichen Demokratie. Finde Dich einfach damit ab, es gibt sicher Fälle, in denen auch Du davon profitierst.

Keiner wird am Täterprinzip rütteln und niemand würde in einem Gesetzgebungsverfahren nach bundesdeutschem Recht die dafür notwendige Mehrheit erhalten. Niemals.

Ich fürchte, das mit dem "mal schnell ein Gesetz ändern" siehst Du aus einer falschen Perspektive. So einfach ist das nicht. Und das ist auch gut so.

Als Rechtsamateur bekomme ich beim Lesen deines Textes den Eindruck, das Halterhaftung dem Täterprinzip widerspricht (und deshalb in demokratischen Staaten nicht angewendet wird?!). Wenn ich jetzt nur mal in direkte Nachbarländer schaue, gibt es mindestens 2 mit Halterhaftung, insofern stelle ich es mir ebenfalls nicht so problematisch vor.

Es gibt/gab ja auch immer wieder mal Bestrebungen, diese Gesetzgebung in Deutschland einzuführen, zumindest beim Verkehr 😉

Ein Land, in dem die Halterhaftung bei Park- und Geschwindigkeitsbussen gilt, ist die Schweiz:
http://www.tagesanzeiger.ch/.../17091756
Sie gilt seit dem 01.01.2014.

Daran sollte man denken, wenn man durch die Schweiz fährt. Hier wird im Gegensatz zu Deutschland oft auch von hinten geblitzt. Da kann man sich also etwas zu früh freuen, wenn man meint, dass der Fahrer nicht so erkannt werden kann und man ungeschoren davon kommt.

Zitat:

@sakasanje schrieb am 11. Juli 2015 um 07:10:47 Uhr:



Es gibt/gab ja auch immer wieder mal Bestrebungen, diese Gesetzgebung in Deutschland einzuführen, zumindest beim Verkehr 😉

Im

ruhenden

Verkehr.

Das ist ein wesentlicher Unterschied, wobei, da hast Du Recht, die Konstruktion schon gewagt war. Bei Parkverstößen musst Du als Halter übrigens in letzter Konsequenz nicht für den StVO-Verstoß bezahlen, wenn man ihn Dir nicht nachweisen kann. Aber die Verwaltungsgebühren. Die sind oft höher, als das Bußgeld. Das war ein ganz übler Trick (zunächst der Exekutive, danach der Legislative) und grenzt an Rechtsbeugung.

Die "Halterhaftung" resultiert eigentlich aus dem BGB (Gefahrenprinzip)

Es gibt auch das bekannte "Eltern haften für Ihre Kinder". Und Du haftest für Schäden, die Tiere verursachen, die Du hältst. Aber das nennt man "Schadenersatz". "Strafe" ist was Anderes. Aber ich denke, das ist müßig, darüber zu debattieren. Und sinnfrei, denn das ist ein Thema für juristisch Sattelfeste. Gibt es hier wenig, viele sind "Gefühlsjuristen", die ein sogenanntes "Gerechtigkeitsgefühl" haben. Das geht fast immer daneben. Noch schlimmer ist nur das "gesunde Rechtsempfinden".

Das Täterprinzip als Grundlage für Sanktionen wird dem deutschen Staat erhalten bleiben.

Egal, wer das gerne anders hätte. Es wird nicht geändert. Und das finde ich richtig.

Meine Aussagen beschränken sich natürlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und gelten weder fürs deutschsprachige Ausland noch für frühere Bestandteile der heutigen Republik.

Deutsches Recht gilt nur in Deutschland. Die Schweiz ist in vielerlei Hinsicht ein besonderer Fall. Darüber zu schreiben, fehlt mir die Kompetenz.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 10. Juli 2015 um 19:05:31 Uhr:


Man kann das Gesetz ändern.

Das bestreite ich nicht.

Aber ich weiß, wie das Gesetzgebungsverfahren funktioniert.
Und deshalb halte ich Deine Theorien, die Du wohl für wünschenswert hältst, ich hingegen verabscheuen würde, weil sie Grundrechte verletzen, auf die ich einen Eid geschworen habe, für abwegig.

Der Titel meiner Arbeit lautete 1983: "Das Staatshaftungsgesetz, sein Inhalt und die Gründe für die Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht"

Das StHG wäre sicher für den Bürger gut und sinnvoll gewesen. Dennoch war abzusehen, weshalb die Klage der CDU-regierten Länxder gegen ein Bundesgesetz, das Landesrecht regeln wollte, Erfolg haben musste.
Also arbeiten wir heute, mehr als 30 Jahre später, noch immer mit Art 34 GG und § 839 BGB.

Achtung, OT:
Folgendes hat nichts mit der Rechtssprechung im Strassenverkehr zu tun, zeigt aber, wie flexibel bei Bedarf Gesetze angepasst werden.

Ein schönes Beispiel, wie "unveränderlich" ein Grundrecht (Art. 10 GG) in Deutschland ist, ist das "Fernmeldegeheimnis".
Es ist eines der höchsten Rechtsgüter in Deutschland und mittlerweile fast de facto ausgehoben.

Wer mal nachlesen möchte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis

Der Gesetzgeber scheint dabei in Deutschland mittlerweile immer öfter weiter zu gehen, als der BGH in Karlsruhe BVerfG noch gut heissen kann. Es ist aber gut, wenn es diese Kontrolinstanzen gibt und diese anscheinend funktionieren.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 11. Juli 2015 um 10:41:43 Uhr:


Egal, wer das gerne anders hätte. Es wird nicht geändert. Und das finde ich richtig.

Und woher nimmst du diese Erkenntnis, dass es nicht geändert wird? Du hast vermutlich recht, dass es nicht geändert wird, weil wenn, sich soviele Leute dagegen wehren würden, weil sie dann im Zweifelsfall nicht mehr rumdrucksen können und somit an der Schuld noch vorbei kommen können und somit natürlich gegen ein Gesetz sind, was sie dann zu Ihrem Mann stehen lassen würde.

Aber schaue dir die Vorratsdatenspeicherung an. Die wollten viele auch nicht haben und wurde auch einfach so beschlossen. Im Nachhinein wurde sie erst wieder gekippt. Aber das kippen ist erstmal ein anderes Thema. Das Gesetz wurde gemacht und zeigt, es ist möglich. Also warum dann nicht auch genau in diesem Punkt auch?

Österreich hat die Halterhaftung übrigens auch.

Was übrigens, in Bezug auf das Fahrzeug an sich, gegen das Grundrecht verstößt, wenn der Halter, dem das Fahrzeug ja schließlich gehört, bestraft wird, außer er kann einen Grund liefern, wie ist gestohlen, war im Urlaub ohne das Auto, nen Freund ist gefahren, der das bezeugen kann, will mir nicht in die Birne. Es ist doch nur ein Scheinheiliger Grund, um gegen das Gesetz zu sein.
Urlaub kann man ohne weiteres beweisen. Per Zug Karte, Taxi-Karte, Hotelrechnung usw. sofern das Auto halt nicht dabei war. Gestohlen wird man wohl bei der Polizei gemeldet haben. Wenn nicht, selber Schuld. Und Freund, sollte der es nicht zu geben, wird man halt im nächsten mal diesem nicht mehr vertrauen oder gleich das Auto gar nicht erst herausrücken. Ich persönlich gebe meine Fahrzeuge auch niemanden, den ich nicht vertraue. Selbst jetzt, wo ich das Fahren ja abstreiten könnte. Und wenn man sich mit vielen anderen unterhält in diesem Bezug, denken viele genauso. Also ändert sich auch hier in den Bezug nichts.
Für die ehrlichen Bürger ändert sich so oder so nichts, weil die hätten so oder so gezahlt. Bei denen hätte es auch nicht den falschen getroffen. Nur für den betrügerischen Bürger ändert sich was. Es kann nämlich nicht mehr sich herausgeredet werden. Nur in Bezug auf falsch Messung würde dann noch was gehen.

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