Starterbatterie statt Wohnraumbatterie rechtens?
Hallo zusammen,
ich habe mir von einem autorisierten Hymer-Händler ein 5 Jahre altes WoMo, einen Hymer B675SL incl. Solaranlage mit 360 Watt gekauft.
Wenige Tage nach Übergabe habe ich festgestellt, dass der Solarregler nicht funktioniert. Aufgrund der hohen Leistung war ein passender neuer Regler beim Händler nicht verfügbar. Der Händler hat mir einige Tage später anstandslos den neuen Regler kostenlos zugeschickt, habe ich dann auch selbst eingebaut, war kein Problem.
In diesem Zuge habe ich dann festgestellt, dass für den Wohnraum zwei nagelneue Varta-Batterien G3 blue dynamic 95Ah, also Starterbatterien verbaut worden sind. Der EBL ist korrekt auf Säure/Blei eingestellt, jedoch sind noch originale Hinweisaufkleber im Batteriefach von ursprünglich verbauten AGM-Batterien vorhanden.
Was meint Ihr:
Kann ich vom Händler einen Austausch der beiden Batterien auf AGM-Batterien verlangen?
Die Varta kostet ca. 100,- Euro/Stück, eine AGM ca. 200,- bis 300,-Euro/Stück.
Meines Erachtens ist bei vorhandener Solaranlage mit 360 Watt eine Energiespeicherung auf Säure/Blei-Batterien nicht typengerecht. Oder muss ich diese Konstellation so hinnehmen?
Bin auf Eure Meinungen gespannt.
Gruß
Gerhard
Beste Antwort im Thema
Tja, es ist ja ein funktionsfähiger Batteriesatz drinnen, und ich würde sagen, das die Ladetechnik beides kann, und ob du nun schlechter gestellt bist als mit einem 5 Jahre alten AGM-Satz wage ich mal zu bezweifeln. Im Prinzip könnte er dir auch 2 gut gebrauchte AGM Batterien aus nem anderen Wohnmobil einbauen, was er stehen hat, das wäre wenn man einen Mangel anerkennt eine adäquate Lösung. Einen Anspruch auf 2 NEUE AGM Batterien hast du jedenfalls nicht, hast ja n 5 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft.
Du kannst einfach 2 Nippel bestellen und da dranpinnen und mit 2 Entgasungsschläuchen die Gase nach unten heraus lassen. Seitlich sind idr. Einstecköffnungen an den Batterien.
Du kannst das Thema auch einfach lassen. In meinem 92er Eura steht seit 1992 immer eine Blei-Säure Batterie unter dem Fahrersitz, da gibt es weder einen Entgasungsschlauch, noch eine Bohrung für. Ist damaliger Stand der Technik und funktioniert so seit 22 Jahren. Irgendwelche Gerüche davon habe ich noch nicht wahr genommen. Man kann das ganze Batteriethema auch ziemlich übertreiben. Das sind alles Probleme, die man ohne Internetforum gar nicht hätte...
63 Antworten
Ich fahre seit 23 Jahren Wohnmobil, inzwischen das vierte, und in jedem hatte ich Blei-Säure-Batterien. Ich habe immer, wenn ich neue brauchte, nach zyklenfesten Säurebatterien geguckt, zudem sind die so verschlossen, das ich nie irgendein ausgasen festgestellt habe bzw. damit ein Problem gehabt hätte.
Wenn man mal annimmt, das vorher evtl. AGM-Batterien ab Werk drin waren, die dann ja auch durch die Nutzung an Leistung verloren hätten, wäre ich persönlich mit neuen zyklenfesten Säurebatterien glücklicher als mit 5 Jahre alten AGM-Batterien...
Gruß, Jens
Es ist doch nicht so, dass dem Käufer nach seinem Kauf irgendwelche Batterien eingebaut wurden, sondern er hat das Wohnmobil so mit diesen Batterien gekauft. Nach dem Kauf jetzt einen kostenlosen Upgrade der gekauften Batterien zu bekommen kann er zwar versuchen, hat aber wenig Aussicht auf Erfolg. Allenfalls wenn das Fahrzeug vom Händler mit AGM Batterien beworben wurde besteht eine Chance.
Ansonsten wie schon geschrieben: "Gekauft wie gesehen."
Im Prospekt, da sprichst du genau den Punkt an. Es geht hier aber nicht um ein Neufahrzeug, sondern um ein Gebrauchtfahrzeug und da hat man auch nur auf den normalen Gebrauchtzustand anrecht.
Da wäre erst einmal die Frage zu klären, ob selbst defekte Batterien bei einem 5 Jahre alten Fahrzeug ein Mangel sind. Das ist wie verschlissene Scheibenwischerblätter, abgefahrene Reifen, zu wenig Motoröl oder ein leerer Tank...
Zitat:
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Das halte ich hier für gegeben. Selbst bei defekten Batterien, die bei einem 5 Jahre alten Wohnmobil durchaus normal sind, halte ich keinen Mangel für gegeben.
@egn:
Zitat:
Es ist doch nicht so, dass dem Käufer nach seinem Kauf irgendwelche Batterien eingebaut wurden, sondern er hat das Wohnmobil so mit diesen Batterien gekauft.
Sorry, das hatte ich offensichtlich falsch in Erinnerung.
In dem Fall kann man dann wohl auch nichts machen.
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Wenn es normale und offene Starterbatterien sind, ist die Nutzung im Schrankfach eines Wohnmobils ein Problem, denn beim Laden ist das Entweichen von Gasen nicht zu vermeiden und es können explosive Gasgemische entstehen, vor allem, wenn es in einem geschlossenen Schrank passiert. Wer in der Schule in Chemie aufgepasst hat, erinnert sich an die Knallgasprobe.
Im Fall des Womo explodiert nicht die Batterie, sondern das Gasgemisch im Batteriefach, wenn die Gase nicht abgeleitet werden.
Mögliche Folgen wurden schon genannt. Ein weiteres, ebenfalls schon angesprochenes Problem ist Haltbarkeit, die aufgrund der völlig anderen Nutzung reduziert ist. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom persönlichen Nutzungsprofil ab.
Wenn Starterbatterien bei Womo-Einsatz im Einzelfall trotzdem viele Jahre halten, werden sie in der Nutzungsphase nur mäßig entladen, das Fahrzeug hat nur kurze Zeiten der autarken Nutzung, der Energiebedarf des Nutzers ist gering, ..... Aus solchen Einzelerfahrungen abzuleiten, dass alle, die andere Erfahrungen haben, nur dummes Zeug schreiben, ist etwas vermessen, vorsichtig ausgedrückt.
Eine andere Frage ist, welchen Anspruch der Käufer hat. Aus meiner Sicht ist die Ausstattung im Wohnteil mit offenen Batterien ein technischer Mangel, der bei Kauf bei einem gewerblichen Händler nicht akzeptabel ist. Ich denke mal, dass die neuen Batterien im Verkaufsgespräch als Argument für dieses Fahrzeug genannt wurden.
Ein Käufer kann den Mangel bei Kauf nur feststellen, wenn er mit der Problematik vertraut ist. Dieses Fachwissen kann der Händler nicht voraussetzen, daher fällt das unter die Sachmängelhaftung. Außer, im Kaufvertrag steht ausdrücklich, dass im Wohnteil Starterbatterien verbaut sind und der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass diese für den Verwendungszweck nicht vorgesehen sind. Da kommt es aber auf die genaue Formulierung an.
http://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1
Wenn der Händler den Kauf von einem privaten Eigentümer nur vermittelt hat, wird es schwer sein, Ansprüche durchzusetzen.
Bernhard
Zitat:
dass im Wohnteil Starterbatterien verbaut sind und der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass diese für den Verwendungszweck nicht vorgesehen sind.
Woher nehmen hier einige nur immer diese Gewissheit, dass die Batterien nicht geeignet sind?
Das ist großer Humbug und muss erstmal bewiesen werden. Und dafür reicht nicht irgendein Artikel aus dem Internet, wo mal irgendwer irgendwann mal was getestet hat.
Zitat:
Aus meiner Sicht ist die Ausstattung im Wohnteil mit offenen Batterien ein technischer Mangel, der bei Kauf bei einem gewerblichen Händler nicht akzeptabel ist.
Womit begründest Du dass das ein technischer Mangel ist?
Es fahren wahrscheinlich Millionen von Fahrzeugen mit im Innenraum eingebauten Nassbatterien ohne jegliche Ableitung herum. Dass das nicht optimal ist, ist unbestritten aber verboten ist es meines Wissens nicht.
Hinzu kommt noch, dass die modernen wartungsfreien Startbatterien mit Kalziumlegierung bei den üblichen Ladespannungen praktisch nicht mehr gasen. Oft haben sie nicht einmal mehr Öffnungen zum Wasser nachfüllen, weil die Gasung vernachlässigbar ist.
Und selbst wenn es ein technischer Mangel wäre dann würde der Händler nur ein Loch in den Boden bohren und einen Schlauch für ein paar Euro an die Batterie anschließen, und nicht etwa die Batterien gegen AGM austauschen.
Hallo,
ich sehe da auch einen Sachmangel gem. § 434 BGB.
Nun ist halt die Frage, wie dem Sachmangel abgeholfen werden kann?
a. Austausch der Batterien gegen Batterien gem. Hersteller-Serienausstattung
b. herstellen einer Gas-Ableitungsmöglichkeit
Das die Starterbatterien generell ungeeigent sind möchte ich nicht behaupten und der Käufer ist durch die Montage neuer Starterbatterien inkl. Gas-Ableitschläuchen gegenüber 5 Jahre alten AGM-Batterien eindeutig besser gestellt.
Wie der Händler dem sachmangel abhilft, liegt in seiner Entscheidung. Ob er allerdings wieder gebrauchte AGM-Batterien verwenden darf, ist fraglich. Da die zu erwartende Restlebendsdauer bei gebrauchten Batterien von vielen Vornutzungsfaktoren abhängig ist, könnte wiederum eine Schlechterstellung des Käufers zu den verbauten Starterbatterien bestehen.
Fraglich ist aber, ob es bei dem Fahrzeug das Ableiten der entstehenden Gase überhaupt möglich ist. Sollte keine serienmäßige Ableitmöglichkeit bestehen, so verursacht m.E.n. das duchführen von Gasschlächen durch den Boden oder die Seitenwand für den Käufer eine weitere Verschlechterung der Sache und wäre daher unzulässig.
Zitat:
Original geschrieben von herrhausk
Hallo,ich sehe da auch einen Sachmangel gem. § 434 BGB.
Nun ist halt die Frage, wie dem Sachmangel abgeholfen werden kann?
a. Austausch der Batterien gegen Batterien gem. Hersteller-Serienausstattung
Was währe wenn der Verkäufer einen billigeren Kühlschrank als in der Serie
eingebaut hätte ?
Wolltest Du dann drauf bestehen das da der Originale wieder rein muß ?
Um zu beurteilen, ob ein Sachmangel vorliegt, sollte man vllt. erstmal wissen, was der Hersteller dort vorgesehen hat bzw. vorschreibt.
Ein Laderegler, den man umstellen kann
Zitat:
Der EBL ist korrekt auf Säure/Blei eingestellt
, spricht jedenfalls dafür, dass es bauseits durchaus vorgesehen sein KÖNNTE, dass man diese Art von Batterien verwenden darf.
Der TE sollte mal in die Bedienungsanleitung seines WoMo schauen, was er da findet. Evtl. löst sich dann das Problem von ganz allein.😉
@PipD
Ich kenne keinen aktuellen Solarladeregler im Campingbereich, der nicht auf verschiedene Akkutypen umstellbar wäre. Darüber hinaus gibt es ja auch offene Solarakkus mit Entlüftung.
@all
Es gab hier jede Menge Argumente, die auch durch vielfache Wiederholung nicht besser oder schlechter werden. Damit ist dem TE soweit geholfen, wie es in einem Internet Forum möglich ist.
Die nächsten konkreten Schritte wären: sich abfinden oder das Gespräch mit dem Händler, der Rechtsschutzversicherung, dem Anwalt, einem KFZ Sachverständigen, ......
Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Gruß, Bernhard
@PIPD black:
Zitat:
, spricht jedenfalls dafür, dass es bauseits durchaus vorgesehen sein KÖNNTE, dass man diese Art von Batterien verwenden darf
Wie schon 2 mal von mir geschrieben:
Es gibt selbstverständlich Batterien mit offener Säure, die für zyklische Belastungen (also z.B. auch als Versorgungsbatterie) geeignet sind.
Die Ladegeräte in WoMo's werden wohl kaum ausschließlich auf ein bestimmtes WoMo ausgerichtet sein und deshalb bieten diese Ladegeräte (wie die meisten anderen auch...) eine Einstellung für (offene) Säurebatterien an.
Dass dieses WoMo (eventuell) ohne zusätzliches Basteln gar nicht für Batterien mit offener Säure geeignet ist (egal welche Untergruppe dieser Batterien), weiß aber auch das schlaueste Ladegerät nicht und das wäre in jedem Fall ein Mangel; sogar ein Sicherheitsmangel.
Ich habe noch mal recherchiert und in sofern, besteht quasi "nur" noch ein "Halbmangel"
Die Varta blue dynamic ist eine EFB-Batterie mit der, laut Varta, 2-fachen Zyklenanzahl bezogen auf eine normaler Starterbatterie (black dymamic).
(Wie Varta das, ohne Beweise vorzulegen, einfach so behaupten kann, wo hier, zumindest unter den "Batteriespezialisten" doch starke Zweifeln daran bestehen... man wundert sich immer wieder.)
Folglich ist die verbaute Batterie für den Autarkbetrieb bereits geeigneter (doppelt so gut), als eine 08/15-Starterbatterie.
Die von Varta ebenfalls vertriebene Silver Dynamik AGM (für Start-Stopp plus Rekuperation) hat laut Varta die 3-fache Zyklenzahl gegenüber der 08/15-Starterbatterie.
Die ist daher definitiv noch geeigneter für den Autarkbetrieb, als die "blue Dynamic".
Wenn der Händler also ein WoMo mit einer Batterie verkauft in der Gase gewöhnlich nach außen treten können (wie auch bei der blue dynamic), dann wäre das in Ordnung, wenn er auch für die Entgasung nach außen gesorgt hätte. Die Batterie selbst kann man für den Einsatzzweck ja schon als "eher geeignet" bezeichnen und das Ladegerät war ja angeblich korrekt auf diesen Typ-Batterie eingestellt.
Da er, jedenfalls so wie ich es verstanden habe, nicht für eine Entgasungsmöglichkeit nach Außen gesorgt hat, ist die Geschichte m.E. so keineswegs in Ordnung und er muss das nach bessern, da ein Sicherheitsmangel vorliegt.
Wenn er gleich eine AGM (oder Gel-)-Batterie eingebaut hätte, wäre die für den Einsatzzweck definitiv gut geeignet und niemand müsste für eine Entgasungsmöglichkeit nach außen sorgen.
Ob der Mehrpreis für eine AGM, anstatt der EFB-Batterie so groß ist, um den Aufwand für eine fachgerechte Entgasungsmöglichkeit zu kompensieren, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe vor etwa zwei Jahren ein 3,5 Jahre alten MB Viano ohne Radio verkauft!
Tage später pochte der Käufer erfolglos auf Nachrüstung...!
-🙂
Irgendwie erinnert mich das an dieses Thema...!
Wie kann man ernsthaft bei einem fünf Jahre alten Wohnmobil auf irgendwelche Erstausrüsterkomponenten bestehen wollen...???
Gekauft wie gesehen und gut!!!
Und wenn der Themenstarter lieber GEL-Batterien haben möchte, kann er ja gerne umrüsten!
-🙂
tschüss dann
Nico
Das fehlende Radio konnte man sehen und was ein fehlendes Radio bedeutet, müsste jedem bekannt sein.
Einen Sicherheitsmangel stellt ein fehlendes Radio i.d.R. auch nicht dar.
In diesem Fall waren Batterien eingebaut und es ist von einem normalen Privatkäufer ganz bestimmt nicht zu erwarten, dass er spezielle Kenntnisse über Batteriebauarten und über die Notwendigkeit einer Entgasung bestimmter Batterietypen besitzt.
Also ein ganz anderes Thema.
Zitat:
Original geschrieben von ML320CDI4matic
...
Was meint Ihr:
Kann ich vom Händler einen Austausch der beiden Batterien auf AGM-Batterien verlangen?
Die Varta kostet ca. 100,- Euro/Stück, eine AGM ca. 200,- bis 300,-Euro/Stück.
Meines Erachtens ist bei vorhandener Solaranlage mit 360 Watt eine Energiespeicherung auf Säure/Blei-Batterien nicht typengerecht. Oder muss ich diese Konstellation so hinnehmen?...
-🙂
Bei einer AGM-Batterie handelt es sich auch um eine Säurebatterie mit Blei...!
-🙂
Gruss
Nico