standgebüren bezahlen oder nicht? wem gehört das auto
Hallo Ich habe da mal ne etwas knifflige frage,
und zwar ist es so das ich vor gut 3 Jahren ein Auto von mir zu meinem Chef auf Arbeit gestellt habe (Autohaus/Verwerter) da haben wir dann ausgemacht das er das Auto in teilen bei eBay einstellt und verkauft er hat dazu auch den Fahrzeugbrief bekommen den er bis heute noch hat dann hat er mich vor nem halben Jahr gekündigt. Verkauft worden ist kein teil von dem wagen. Nun will er standgebüren von mir haben (das mit meinem letzten Gehalt gegen rechnen) aber eigentlich ist es doch so das der wagen ihm gehört da er den Brief hat (ich stehe auch nicht im Brief da ich den wagen nie angemeldet hatte da er als Ersatzteilspender gedacht war) ich habe auch kein Problem damit wen er den wagen behält.
Nun die frage ist es rechtens das er mir standgebüren abnimmt ? Da es ja rein theoretisch nicht mein wagen ist er auch dafür keine beweise hat, oder liege ich da falsch ?
MfG HG_Power
Beste Antwort im Thema
Hat der gute Chef zum Zeitpunkt des Abstellens des Wagens auf Standgebühren hingewiesen?
Die kann er eigentlich nur ab dem jetzigen Zeitpunkt des Bekanntgebens, aber nicht rückwirkend fordern, da offensichtlich keine Standgebühren vereinbart waren.
19 Antworten
mein ich auch ist zwar schade weil es n Audi 90 ist und die teile bestimmt noch was wert ist aber ist mir auch Latte Hauptsache ich habe damit nix mehr am Hut ;P
Hi,
ich würd die Karre mit Zeugen abholen, um die Kosten nicht noch weiter zu erhöhen.
Dann verwerte selbst. Und lass ihn kommen wegen der Standgebühr, ignorier ihn einfach. Dann kann er klagen...
Oder der Chef gibt die Karre nicht raus, weil sie ihm gehört, dann hast Du einen Zeugen. Und keine Kosten.
Zitat:
Original geschrieben von HG_Power
mein ich auch ist zwar schade weil es n Audi 90 ist und die teile bestimmt noch was wert ist aber ist mir auch Latte Hauptsache ich habe damit nix mehr am Hut ;P
und warum hast du dem einen audi 90 geschenkt?
was war mit dem auto, totalschaden?
jap genau so war total schaden (Fahrerseite war beschädigt a und b Säule deformiert) sicher sind die Einzelteile noch was wert aber ist kein quatro und auch nur der kleinste 5 Zylinder also an sich ist der Kahn fast nix mehr wert und das Kombiinstrument mit Bord Computer habe ich schon verklingelt ;P
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Das Auto steht schon seit 3 Jahren bei ihm auf dem Hof und bislang hast du keine Standgebühr bezahlt.
Rechtlich sieht es daher so aus, dass der Chef auf jeden Fall stillschweigend akzeptiert hat, dass er dafür keine Standgebühr bekommt. Somit hat er kein Anrecht darauf nun für vergangene Zeit Standgeld zu verlangen.
Ein Anrecht auf Standgeld hat er nur, wenn er Dich zB bei Kündigung aufgefordert hat das Fahrzeug gleich mitzunehmen und wenn nicht er dafür Standgeld verlangt. Sollte das mündlich geschehen sein, so bist Du noch in rechtlich stärkerer Position, da er nachweispflichtig ist seine stillschweigende Duldung der Nicht-Zahlung aufgehoben zu haben (er ist Händler und Grundbesitzer, Du nur Privatperson).
Da Dein Chef die Fahrzeugpapiere hat, ist er nicht nur Besitzer des Fahrzeuges, sondern auch Eigentümer des Fahrzeuges, es sei denn ihr habt einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen der anderes aussagt. Mündliche Verträge sind auch bindend, aber da ist es dann wohl schwer Aussagen des einzelnen zu belegen.
Er hat Dir aber nun gesagt, dass er Standgeld verlangen will, und das ist sein Recht ab Dato der Mitteilung. Ob Du nun sagst dass das Auto Dir gehört oder Ihm (er hat KFZ-Brief) musst Du entscheiden.
Gehört es ihm, so biste raus, und er kann kein Standgeld verlangen.
Gehört es Dir, so kann er ab Dato o.g. Mitteilung Standgeld berechnen.
Wie es im Streitfalle vor Gericht ausgehen sollte, kann ich nicht vorhersagen. Ich denke aber dass es dann auf einen Vergleich rauskommt, der besagt dass Du das Fahrzeug bis zum ... zu entfernen hast und ab Dato schriftlicher Mitteilung das Auto zu entfernen evtl auch Standgebühren zahlen musst (wenn es ungünstig läuft), bzw auf Grund der langen Duldung der stillschweigenden Abstellung Standgebühren weg fallen wenn das Auto termingerecht entfernt wird (im günstigen Falle), bzw das Gericht anerkennt dass das Fahrzeug nicht Dir gehört (ebenfalls günstig).