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Stage I und II Tuning ohne Eintragung

Harley-Davidson FLT Road Glide
Themenstarteram 17. Oktober 2021 um 7:06

Hallo zusammen,

bei mir steht eine Neuanschaffung an und das Objekt der Begierde ist eine 19'er 5HD Road Glide Special mit sehr geringer Laufleistung in technisch einwandfreiem Zustand. Das Bike verfügt neben diversen anderen Umbauten mit ausschließlich originalen HD-Teilen über SE Stage I und II Tuning. Da wir hier unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden leben, ist es durchaus nicht selten, dass sich die Leute ihre Harley eben in NL kaufen und auch dort die Fachwerkstätten nutzen. Die Road Glide wurde ebenfalls dort erworben und die Erstzulassung erfolgte dann hier in Deutschland, offensichtlich ohne TüV-Besuch. Denn laut dem Verkäufer waren Stage I und II schon bei dem Neufahrzeug verbaut und das Problem ist nun, dass so gar nichts eingetragen ist. Der Fahrzeugschein ist vollkommen jungfräulich und die Leistung ist mit 66 KW angegeben.

Der Verkäufer hat mir in dem Glauben, dass alles so in Ordnung ist angeboten, vor dem Kauf noch die fällige HU zu machen. Ich habe ihn mit meinem überschaubaren Wissen allerdings schon darauf vorbereitet, dass dies höchstwahrscheinlich kein leichtes Unterfangen wird. Denn nach meinem Kenntnisstand dürfte dem Prüfer wohl auffallen, dass Luftfilter und Schalldämpfer großflächig mit Screamin' Eagle beschriftet sind. Die Maschine klingt auch deutlich anders, als das was ich von neuen Modellen so gehört habe.

Liege ich mit meinem Verdacht richtig, dass solche Tuningmaßnahmen eingetragen sein müssen? Lenker, Sturzbügel, Zusatzbeleuchtung & Co mit E-Nummer aber nicht?! Wie aufwändig ist es, die Klamotten einzutragen, zumal es sich ausschließlich um HD Zubehör handelt? Und besteht die Möglichkeit, dass TüV und Rennleitung gar nicht dahinter kommen?

Sorry, wenn das nach totalen Anfängerfragen klingt, aber das wäre nun mein erstes Moped nach Ewigkeiten und Bastelei war schon früher nie mein Thema.

Vielen Dank im Voraus!

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14 Antworten

Irgend etwas riecht. Wer sollte das Stage 2 beim Neufahrzeug in Auftrag gegeben haben?

Nun zur Frage:

Es gibt durchaus legale Wege eine Klappenanlage mit einem dazu zulässigen Luftfilter einzutragen.

Nur das dazu gehörige Mapping wiederum, sei es davor, oder danach durchgeführt, ist nicht legal.

P.S. Check an der Fgst.# ob es sich um einen USA Import handelt, da ich Screaming Eagle Tüten las.

Fängt die VIN mit 1 (Import) oder 5 (EU Ausführung) an?

Zitat:

@Oecher schrieb am 17. Oktober 2021 um 09:06:05 Uhr:

Hallo zusammen,

bei mir steht eine Neuanschaffung an und das Objekt der Begierde ist eine 19'er "5HD" Road Glide Special mit sehr geringer Laufleistung in technisch einwandfreiem Zustand.

.

Wer lesen kann..............:D

;) ;)

Also ich kenne Stage 1 und 2 nicht. Hat die ne ECE nummer? Entscheident ist , hast du ein Teilegutachten des TÜV für das Kit? Achtung, ggf brauchst du ein Kombinationsgutachten für den Lufti oder den Auspuff.

Themenstarteram 17. Oktober 2021 um 12:46

Sowohl die Schalldämpfer als auch der Lufi sehen alles andere als original aus (siehe Foto). Zumal sich die Db-Eater im Handumdrehen entfernen lassen, was - meines Wissens - so auch nicht mehr erlaubt ist.

Muss ein flammneues Motorrad aus dem EU-Raum vor der deutschen Erstzulassung nicht zur Vollabnahme vorgeführt werden?

Wie wahrscheinlich schätzt ihr es ein, dass der TüV das Bike nun bei der ersten deutschen HU so durchwinkt?

Lufi

Unwahrscheinlich...wahrscheinlicher ist die Aussage einer unserer Prüfer : "Was der TÜV eingetragen hat, kann ich auch wieder austragen". Schon vorgekommen wie kleines Kradkennzeichen, kleine Spiegel, Felge mit Bezeichnung innen eingelasert, Stahlflexleitung, Mini-Blinker....immer an der Legalität entlang. Oder unser Dorfbulle, der mein Bike und mich schon mehrfach näher kennenlernen wollte. Kein Wunder wie meine langen Haare im Wind wehen und mein Hocker besser aussieht als das Fahrrad seiner Frau.

Schönes WE

Moin,

eine Vorführung eines Neufahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich. Du benötigst dafür das lediglich das COC-Papier.

Zitat Homepage hiesiger Zulassungstelle: "Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich."

Ich hatte mein Krad seinerzeit aus GB und musste es auch nicht vorführen.

Beim TÜV wirst du ohne entsprechende Nachweise für den Stage 1/2 Umbau nicht durchkommen, es sei denn der Prüfer ist blind...

Bei uns ist das Fahrzeug bei der Zul.-Stelle vorzustellen. Jedoch lediglich zum VIN ablesen.

An den TE:

Genau genommen ist doch alles bestens. Der VK macht neuen TÜV. Wie sollte Dir egal sein.

Der Auspuff hat DB Eater, somit Ermessenssache bei einer etwaigen Kontrolle. Luffi lässt sich leicht ändern und der Rest hat eine ABE, wie Du berichtest.

Mache Dir nicht zuviele Gedanken im Vorfeld.

Es ist eine Harley :)

Viel Spass daran.

Themenstarteram 18. Oktober 2021 um 4:11

Da hast Du wohl recht, ich warte die HU ab und den Rest gehe ich entspannt an...

Danke Euch allen!

Der TÜV interessiert sich oft nicht für solche Änderungen. Es werden die Abgaswerte gemessen, und die erreichst du immer. Eine HU hilft dir dann in der Kontrolle gar nichts. Du kannst ja auch vor dem TÜV alles umbauen, und danach wieder zurück. Das das Moped im Betrieb der Betriebserlaubniss entspricht ist immer deine Verantwortung. Für herausnehmbare DB Eater gab es einen Stichtag, müsste man mal raus suchen. Ist aber ohne ABE eigentlich auch egal......

Mit den Kommentaren "die hat doch TÜV", und "habe ich so gekauft", kommst du bei der Rennleitung ganz groß raus :-)

Da hast Du wohl recht, ich warte die HU ab und den Rest gehe ich entspannt an...

-------

 

Würde ich auch so machen.

 

https://www.house-of-flames.com/.../...TAGE-II-DREHMOMENT-KIT-92500047

Moin ,

Stage I wer der Lüftfilter ist bei den 20 Modelen mit E Nummer ,könnte mir Vorstellen das der von einer 114 aus 20 Verbaut ist . Stage II wer das NW Kit mit zubehör , welcher Tüver sollte eine NW in die Papiere eintragen ?

Ich glaub mal nicht das bei E4 vieles anders ist . E5 wer ja erst ab 21

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