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Stadwerke Kiel mit Blaulicht und Martinshorn

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 11:40

Wie der Titel schon sagt habe ich vor einigen Tagen unser Stadtwerk mit Sonder und Wegerechten fahren sehen und darauf hin dieses Video gefunden. (Das logo und so haben die erste seit knapp 3 Jahren).

Das heist sie müssen ja schon öfters mit so gefahren sein. Dürfen die das denn überhaubt?

Greetz aus Kiel

Mattis

Beste Antwort im Thema

@Archduchess

 

Geht es dir um den Missbrauch von Sonderrechten?

In der Praxis sieht man doch im Rückspiegel zuerst das Blaulicht funzeln und für mich heisst es in jedem Fall: Irgendwo ist Gefahr im Verzug, also irgendwie Platz machen! Wenn das Fahrzeug sich dann soweit genähert hat, dass ich Einzelheiten erkennen kann - verdammt, der hat ja eigentlich kein Wegerecht!! Was mache ich dann:rolleyes: Ich freue mich, dass ich dem Blaulicht freie Fahrt ermöglicht habe, denn man kann nie wissen, was auf dem Spiel steht.;) Zum Schachterlwirt zwecks 2tem Frühstück werden sie schon nicht gefahren sein:D

Aber Gedanken machen sich manche über Dinge . . .

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Wo ist denn das Problem? Denke mal an Straßenbahnunfall, Gasunfall ect. pp., dann ist dies schon berechtigt. Die Stadtwerke werden auch nicht jedes Fahrzeug mit Sosi- Anlage ausgestattet haben.

Gruß

am 20. Juli 2013 um 12:17

Oh Mann, was für Fragen :rolleyes:

Alle Stadtwerke haben solche Autos für Gasunfälle (Erdgasleitungen) oder für Wasserrohrbrüche etc.

http://files.bos-fahrzeuge.info/.../50769-large.jpg

Hier aus Frankfurt/Main

am 20. Juli 2013 um 12:22

Die dicken "Panzer" (letzter Link) habe ich oft im Raum Hagen und auf Autobahnen gesehen. Da fehlt aber noch die Eskorte mit Blaulicht. Bisher habe ich leider noch nicht rausfinden können WAS die transportieren.

Zu den Sonderrechten für die Stadwerke ist ja bereits geantwortet worden. Eigentlich nachvollziehbar, das Versorgungsunternehmen Fahrzeuge mit Sonderrechten haben. Oder soll bei einem Gasleck erst mal der Gasaustritt mittels Feuerzeug geprüft werden??? Ich denke, dass auch Bombenentschärfer z.B. Fahrzeuge mit Sonderrechten haben (dürfen)?!

Auch hier in Berlin nichts neues. ;)

http://files.bos-fahrzeuge.info/.../74517-large.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Die dicken "Panzer" (letzter Link) habe ich oft im Raum Hagen und auf Autobahnen gesehen. Da fehlt aber noch die Eskorte mit Blaulicht. Bisher habe ich leider noch nicht rausfinden können WAS die transportieren.

Da so ein Panzer hier in der Regel von der Landeszentralbank mit Begleitung gefahren ist, darfst du mal raten, was die transportieren ;)

am 20. Juli 2013 um 12:35

So einen "Panzer" habe ich im März auf der Autobahn A63 von Mainz nach Kaiserslautern gesehen.

Wieviel da wohl am Geld drin ist. :-)

wenn du dich nicht mit Kleingeld abgibst passt ne Million in nen Aktenkoffer.

Vermutlich werden die sich jedoch mit viel Kleingeld abgeben. Für das bischen Papier bräuchten die nicht so was massives. Da täts auch was leichteres gepanzertes. Steht also zu vermuten, das die auch sehr viel Hartgeld transportieren.

Es ist doch immer interessant, dass bei jeder Gelegenheit bei der z. B. Fahrzeuge anderer als der üblich bekannten (Rettung, Polizei & Feuerwehr) mit SOSI ausgerüstet und zum Einsatz fahren die Frage kommt DÜRFEN DIE DAS.

Beide SOSI sind an und das beteutet ohne Nachfrage was?

Wegerecht mit allen zugeständnissen.

Oder soll in solchen Fällen erst Wegerecht auf Nachfragen durch den anderen VT erteilt werde.

Sorry aber das musste sein

Die einzig interessante Frage hier wäre jetzt ob die Stadtwerke auch Sonderrechte haben (also die über Falschparken hinausgehen) oder nur Wegerechte.

 

Oder grundsätzlich, daß Blauchlicht allein nicht wirklich was aussagt. Und vor allem kein Wegerecht ist.

In Deutschland. Offenbar von der Politik so gewollt, sonst könnte man das auch anders machen.

Blaulicht allein - kein Wegerecht - kein Platz machen notwendig.

 

Und Blaulicht ist auch keine Voraussetzung für Sonderrechte.

 

@Archduchess

 

Geht es dir um den Missbrauch von Sonderrechten?

In der Praxis sieht man doch im Rückspiegel zuerst das Blaulicht funzeln und für mich heisst es in jedem Fall: Irgendwo ist Gefahr im Verzug, also irgendwie Platz machen! Wenn das Fahrzeug sich dann soweit genähert hat, dass ich Einzelheiten erkennen kann - verdammt, der hat ja eigentlich kein Wegerecht!! Was mache ich dann:rolleyes: Ich freue mich, dass ich dem Blaulicht freie Fahrt ermöglicht habe, denn man kann nie wissen, was auf dem Spiel steht.;) Zum Schachterlwirt zwecks 2tem Frühstück werden sie schon nicht gefahren sein:D

Aber Gedanken machen sich manche über Dinge . . .

@freddi

Da kann ich dir nur zustimmen.

Es kann uU sogar der Fall sein, dass die Rettung auf Grund der "Verletzung/Erkrankung" gar nicht so schnell sondern so schonend wie möglich fahren sollte/muss.

Tatü ist da sicher nicht schonend.

am 20. Juli 2013 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Die einzig interessante Frage hier wäre jetzt ob die Stadtwerke auch Sonderrechte haben (also die über Falschparken hinausgehen) oder nur Wegerechte.

 

Oder grundsätzlich, daß Blauchlicht allein nicht wirklich was aussagt. Und vor allem kein Wegerecht ist.

In Deutschland. Offenbar von der Politik so gewollt, sonst könnte man das auch anders machen.

Blaulicht allein - kein Wegerecht - kein Platz machen notwendig.

 

Und Blaulicht ist auch keine Voraussetzung für Sonderrechte.

Natürlich haben die alle Rechte....

Eine Gasleckage ist wohl mindestens so dringlich, wie ein Herzinfarkt. ..

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Die dicken "Panzer" (letzter Link) habe ich oft im Raum Hagen und auf Autobahnen gesehen. Da fehlt aber noch die Eskorte mit Blaulicht. Bisher habe ich leider noch nicht rausfinden können WAS die transportieren.

Bootsmann , die transportieren das nötige " Kleingeld " , was dir / mir noch für die 

Jacht fehlt . ;)

Ohne Eskorte sind die leer und man braucht nicht hoffen , das die vielleicht doch

das eine oder andere Geldbündel verlieren .:D

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