Stadverkehr und Kurzstrecken.
Hier wurde ja schon sehr viel geschrieben über das Fahren im Stadtverkehr und Kurzstrecken. Einige sind der Meinung es sei schädlich und andere wiederum sagen, es macht nichts.
Was ist denn dann mit all den Taxen. Die fahren ja vorwiegend nur Stadtverkehr und Kurzstrecken. 😕
Beste Antwort im Thema
Neuer Beschluß:
Im Bundesland Bremen gilt jetzt auf allen Autobahnen Tempo 120 . . .
Wie lange dauert es wohl noch, bis die anderen Länder nachziehen ?
Autofahren macht langsam wirklich keinen Spaß mehr !
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bensez
@Talfun,ja da muss ich Dich wohl missverstanden haben, weil wenn es weiter als über Kurzstreckenverkehr geht, die Freibrennung im Gegensatz zu Langstrecke ja auch eher als sonst vonstatten geht.
Genau bensez, jetzt hast Du es gerafft😉
Ich denk mal der Bremsverschleiß der Taxen ist höher (durch den Stadtverkehr wird doch wohl mehr gebremst). Für den Motor wohl egal, solange er warm bleibt.
Mort
Neuer Beschluß:
Im Bundesland Bremen gilt jetzt auf allen Autobahnen Tempo 120 . . .
Wie lange dauert es wohl noch, bis die anderen Länder nachziehen ?
Autofahren macht langsam wirklich keinen Spaß mehr !
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Zitat:
Original geschrieben von Rambello
Pass auf, daß sie Dir keine 25% "Haftung aus Betriebsgefahr"aufbrummen:Gemäß § 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) haften Fahrer und Halter eines Kraftfahrzeuges für Gefahren, die sich aus dessen Betrieb ergeben, auch ohne eigenes Verschulden. Man begründet dies damit, dass ein Kraftfahrzeug eine gefährliche Sache ist, die in Verkehr gebracht wird und auch ohne Verschulden des Fahrers Schäden verursachen kann.
Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Fahrzeugbesitzer für Schäden durch den Betrieb seines Fahrzeuges haften muss. Diese Haftung auf Grund der sog. “Betriebsgefahr” tritt nur dann in den Hintergrund, wenn das Verschulden eines weiteren Unfallbeteiligten gravierend überwiegt oder der Verkehrsunfall für den Fahrer des Fahrzeuges auch bei größter Vorsicht nicht zu vermeiden war (unvermeidbares Ereignis).
Die Betriebsgefahr kann bereits zu einer Mithaftung führen, wenn der Nachweis der Unvermeidbarkeit nicht erbracht werden kann, d. h. wenn nicht zu belegen ist, dass selbst ein “perfekter” Fahrer bei größter Umsicht den Unfall nicht vermeiden hätte können.Meiner erwiesenermaßen völlig unschuldigen Tochter ist auch eine Frau -aus einem seitlichen Haus-Parkplatz heraus- hinten in den Stoßfänger ihres neuen Honda gefahren (1500 €):
Die gegnerische Versicherung wollte gleich um diese 25% mindern . . .
😕Rambello😕
Du wolltest diesen Kommentar nicht zufällig im "mal wieder Bumsfallera" Thread posten, oder😕
Tschuldigung !
Bin heute etwas unaufmerksam !
Ja, das gehörte für den Kujko.
Hab es jetzt gelöscht, in seinen Thread reincopiert und was anderes geschrieben um die Lücke zu füllen 😕