SQ5 Wandlung

Audi SQ5 8R

Hallo zusammen.
Nachdem nun wahrscheinlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind an meinem SQ5 die Poltergeräusche abzustellen, stehe ich kurz vor der Wandlung. Das ganze geht wahrscheinlich sogar ohne Anwalt, da mein freundlicher da bis jetzt recht kooperativ ist. Auf was muss ich da speziell achten und steht mir für die Zeit bis ich den neuen habe ein vergleichbares Fahrzeug zu? Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten.

18 Antworten

Zitat:

für Nutzungsentschädigung brauche ich die voraussichtliche Gesamtfahrleistung. Wo finde ich die bitte?
Danke für Hilfe.

Die weißt nur du selbst, wir können doch nicht wissen wieviel du fährst.

Zitat:

@big-mo schrieb am 18. Oktober 2015 um 14:00:01 Uhr:



Zitat:

für Nutzungsentschädigung brauche ich die voraussichtliche Gesamtfahrleistung. Wo finde ich die bitte?
Danke für Hilfe.

Die weißt nur du selbst, wir können doch nicht wissen wieviel du fährst.

Hatte ich auch erst so verstanden😁

Glaube aber, dass er die Bedingungen für die Nutzungsentschädigung sucht, wenn er KM xxx gefahren ist.

Ansich sollte jeder schummeldiesel stehen bleiben und nicht gefahren werden. :-):-) lasst doch erst mal schauen was die Software bewirkt. Außerdem ist mein euro 4 diesel nicht schlimmer als ein vielleicht euro 5 6 diesel. Dreck machen sie alle und wer es genau wissen will sollte jeweils sein eigenes fahrzeug prüfen lassen.

Hallo??
Es geht ihn doch darum, wo er die Nutzungsentschädigung findet und daraus mögliche Wandlung.
Für das andere haben wir dann auch einen anderen Thread, dass wollte er nicht wissen.

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