Spurverbreiterungen Evoque

Land Rover

Mache jetzt mal einen neuen Thread auf damit alle die Spurverbreiterungen drauf haben oder welche drauf machen wollen sich hier verewigen können.
Wichtig wäre zu wissen welche Verbreiterungen habt ihr montiert bei welcher Bereifung. Evtl. noch ob die Eintragung ohne Probleme ging und was die Dinger gekostet haben. Marke, Material. Ich denke das hilft vielen hier.
Danke.
Gruß Uli

Ich möchte mir auch welche montieren. Dachte so an 25mm pro Seite vorn und hinten. Habe allerdings die 20 Zoll montiert. Könnte schon zuviel sein!?!?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tplus


Ich hätte das Geld lieber in einen richtigen Motor investiert.

für diese Antwort: wo ist der Daumen nach unten?

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Zitat:

@cmoss schrieb am 11. Dezember 2017 um 12:07:36 Uhr:


Spurverbreiterung - ist das nicht etwas, was man so im Alter von 18-20 Jahren macht, ohne daran zu denken, dass die Radlager darüber möglicherweise auch keine Freude haben ....?

nein, die Radlager halten das locker aus, zudem sieht der RRE mit Spurplatten deutlich besser aus😁.

Bei mir gab es keine Probleme mit der Eintragung. Ich habe H&R 20mm je Seite (Achse 40mm) in Verbindung KW Tieferlegung (-40mm). Der "TÜVler" meinte damals, dass locker "noch mehr" gehen würde.

Meine langejährige Erfahrung im Bereich Sonderabnahmen beim TÜV zeigen aber leider, dass man dem Prüfer völlig ausgeliefert ist "was geht und was nicht".

Erst heute bekam ich wegen einem Streitfall mit dem TÜV von einem DEKRA-Ing. folgende Aussage:

Zitat:

" ...das Problem ist, dass Sie sich nach Möglichkeit bitte nicht mit dem Sachverständigen anlegen sollten. Er hat auf jeden Fall Recht! Auch wenn er mal irrt.
Aber um vielleicht ein paar Zweifel in dem Sachverständigen zu sähen ...

... unter seinem Standardwerk StVZO Kommentar vom Kirschbaumverlag kann er zu § 36 in der Erläuterung 5 u.a. folgendes nachlesen..."

das bedeutet einfach mal den Landen wechseln 😉

Viel Glück, Gruß
Daniel

Hallo kollegen,
habe auch vor eine Spurverbreiterung von 15 -20 mm auf mein FZ zu machen.
Wie schauts aus , muss ich eine Kotflügelverbreiterung montieren ?

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer0361 schrieb am 19. Dezember 2017 um 09:34:15 Uhr:


Hallo kollegen,
habe auch vor eine Spurverbreiterung von 15 -20 mm auf mein FZ zu machen.
Wie schauts aus , muss ich eine Kotflügelverbreiterung montieren ?

Nein!

Ich hatte auf meinem Evoque pro Rad 25mm H&R.

Eintragung ohne Probleme.

Ich habe mir grad mal bei SCC das Gutachten angesehen (https://spurverbreiterung.de/.../a5c6c6167472ee5342bb52ff47b2ec3d.pdf) Hierin steht was von einer Mindest-ET von 30mm. Die werden aber mit 20 oder gar 25mm Spurplatten je Rad doch locker unterschritten, oder?
Wie läuft denn so eine TÜV-Abnahme ab wenn die Vorgaben lt, Gutachten nicht "passen"?

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Fahre seit 55000 km 25 mm Spurplatten Sommer- und Winterreifen auf 19" Originalfelgen LR.
Keine Probleme, weder mit der Spur oder noch mit Abrieb der Reifen. Eintragung ohne Auflagen.

Zitat:

Wie läuft denn so eine TÜV-Abnahme ab wenn die Vorgaben lt, Gutachten nicht "passen"?

Das Fahrzeug wird diagonal verschränkt und überprüft, ob kein Rad irgendwo angeht.

Am einfachasten geht das, indem man das Auto komplett anhebt, vorne links und hinten rechts je ca. 20cm an den Rädern unterlegt - und dann ablässt.
Somit hat man die maximale Verschränkung.

Weiterhin darf das Rad nicht aus dem Radkasten herausstehen wegen Spritzschutz.

Viel mehr ist das nicht - man will ja - neben der Verkehrssicherheit, nur dein Bestes 😉

Gruß,
Thomas

Guten Morgen Gemeinde,
bei mir wurden direkt bei der Auslieferung 5/2012 auf 20" 25mm verbaut. Die erste Abnahme lief ohne Beanstandung. Bei einem weiteren TÜV bemängelte das der Prüfer und sie mussten abmontiert werden. Natürlich nur bis zur Plakette und wieder drauf.
Dann kam der große Aufschrei bei RR: dies sei absolut verboten, da ganz bewusst keine Angaben für Spur und Sturz bekannt gegeben werden und im Schadensfall die Versicherung Probleme bereiten wird und der frühzeitige Reifenverschleiss vorn, hätte seine Ursache auch darin. Seitdem liegen sie dumm rum mit Schrauben.
Übrigens, 25mm passen super, hatte das Sommer wie Winter!

Schönen Pfingstmontag
bracke

Zitat:

......und der frühzeitige Reifenverschleiss vorn, hätte seine Ursache auch darin....
Schönen Pfingstmontag
bracke

So einen Quatsch hat man Dir aufgebunden....ich hatte noch keine Situation im Sommer, wo die Haldex den Allrad öfters und länger aktiviert hat.
Da fragt man sich schon, warum die Antriebsräder schneller verschleißen als die hinteren ???

Ich würd´s eintragen lassen - dann gibt´s auch mit der Versicherung keinen Stress - und, es schaut gut aus an dem Auto.

Übrigens, den Sturz kann man an meinem "dicken" garnicht verstellen. Die Tieferlegung und Spurverbreiterung haben ihm aber gut getan - seither ein sehr gleichmäßiges Abriebbild an den vorderen...vorher waren immer die Außenseiten viel stärker in Leidenschaft gezogen ! ( Egal, mit welchem Luftdruck ich probiert habe - sowohl bei 20 und auch bei 21" ).
Kraftverteilung ist bei dem permanent 60:40 HA/VA - sieht man auch, die hinteren fahren sich schneller ab.
Dank Mischbereifung ( 285 / 325 ) kann ich nicht von vorne nach hinten tauschen.

LG
Thomas

Zitat:

@Bracke_Berlin schrieb am 21. Mai 2018 um 10:26:39 Uhr:


Guten Morgen Gemeinde,
bei mir wurden direkt bei der Auslieferung 5/2012 auf 20" 25mm verbaut. Die erste Abnahme lief ohne Beanstandung. Bei einem weiteren TÜV bemängelte das der Prüfer und sie mussten abmontiert werden. Natürlich nur bis zur Plakette und wieder drauf....

Der TÜV verlangte die Demontage obwohl die Teile vorher abgenommen/eingetragen waren?

Wieviel wert haben solche Eintragungen dann wenn sie jederzeit widerufen werden können...?

Zitat:

Der TÜV verlangte die Demontage obwohl die Teile vorher abgenommen/eingetragen waren?
Wieviel wert haben solche Eintragungen dann wenn sie jederzeit widerufen werden können...?

Er schreibt nur: Abgenommen
Der erste Prüfer hat wahrscheinlich die ABE - sofern vorhanden, akzeptiert ? ( Oder garnicht bemerkt, dass verbreitert wurde )

Ein Teilegutachten reicht nur für eine Eintragung - und ersetzt keine ABE !

Noch interessanter war´s bei mir.... Habe für Tieferlegung eine ABE und auch für die Spurplatten eine ABE.
Beides in Kombination führt aber auch wieder zur Einzelabnahme !

Musste ich aber nicht berappen...der letzte Prüfer hat ein Auge zugedrückt und durchgewunken.
( Weil´s klar war, dass ich die Abnahme bestehen würde )
Er hat die Tieferlegung auch nur daran erkannt, weil ich die ABE dafür in´s Auto gelegt hatte....😉

Ach so... 🙂
Für mich ist "abgenommen" auch immer mit einer Form von Nachweis (Gutachten zum Mitführen oder Nachtragen) o.ä. verbunden nach Vorführung beim TÜV bzw. Dekra. Als "echte" ABE ohne Vorführung kann man ja nur 8mm Platten montieren (bzw. max. 1% der werksseitigen Spurweite).

Doch, doch hat er bemerkt, denn er wurde am Tag der Auslieferung extra wegen der Spurverbreiterung zu RR bestellt...und es steht bis heute auf dem Schriftstück Änderungsabnahme: Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVzO:

Für Distanzscheiben SPO 005 RF des Herstellers/Importeurs Hofmann GmbH liegt ein Teilegutachten des Techn. Dienstes: TÜV Automotive GmbH mit der Gutachtennummer: 11-00530.CP-BMG vom 28.7.2007 vor.
Kennzeichnung: SPV 005 RF.
Eine Berichtigung in den Fahrzeugpapieren ist nicht vorgeschrieben aber möglich.

Da hatte wohl der eine DEKRA Dipl. Ing. (FH) eine andere Ausbildungsstätte als der nächste TÜV-er. :-)

Ein Gutachten für diese SV-/Reifenkombi war also vorhanden. Dann sind die für RR echt „großzügig“, bei vielen anderen Fahrzeugmodellen geht es max. bis 15 oder 20mm/Rad. Alles darüber erfordert eine Abnahme nach Par. 20 und da greift dann regulär die 2%-Regel als Maximum zur Verbreiterung.
Alles aber wohl sehr mit der Willkür des Prüfers versehen...

Na ja, sei es wie es sei, darüber mache ich mir aktuell keinen Kopf mehr...Ende Juli kommt der neue G 500 ins Haus, hoffe mal das es mit diesem Fahrzeug weniger Querelen gibt aber wer weiß das schon. ;-)

Zitat:

@Bracke_Berlin schrieb am 21. Mai 2018 um 15:15:08 Uhr:


Doch, doch hat er bemerkt, denn er wurde am Tag der Auslieferung extra wegen der Spurverbreiterung zu RR bestellt...und es steht bis heute auf dem Schriftstück Änderungsabnahme: Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVzO:

Tja, dann hättest Du´s in die Zulassungsbescheinigung Teil II auch eintragen lassen können- dann wär´s sozusagen in Stein gemeißelt gewesen.

Ein Teilegutachten liegt bei solchen Teilen immer vor... liegt jedoch im Ermessen des Prüfers, ob er´s an genau diesem vorgeführten Fahrzeug auch akzeptiert....
Es reicht schon, wenn ihm deine Nase nicht gefällt - und er lehnt den Eintrag ab.

Der Spielraum ist immens !

Gruß,
Thomas

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