Spurverbreiterung mit §19 Teilegutachten
Hallo Leute,
ich möchte für meinen w208 Spurverbreiterung kaufen und hab gesehen dass da so ein "Tüv-Teilegutachten (§19)" dabei ist.
Was bedeutet das nun? Muss man die Scheiben eintragen lassen?
LG, Dulli
Beste Antwort im Thema
Hat nichts damit zu tun was MB für den 208er vorgesehen hat.
Wenn eine ABE für die Felgen mit der Reifenbreite vorhanden ist, muss es nicht abgenommen werden. Das mitführen der ABE reicht meist. Oder halt beim Straßenverkehrsamt eintragen.
In solch einer ABE steht aber immer, wenn etwas am Fahrwerk oder anderem verändert wurde, erlischt die ABE und eine begutachtung/abnahme durch einen Amtlich anerkannten Sachverständigern ist nötig.
In der ABE der Felgen wir sicherlich dein Fahrwerk nicht drin stehen.
16 Antworten
@ Porschec4
Super danke Dir! Habs mir gerade angeschaut.
Die DR, die ich kaufen möchte, sind pro Seite 25mm dick, also 50mm/Achse.
Hab mich nun entschlossen nur für die HA zu kaufen, erstmal! Vorne ist beim CLK eigentlich ok, da würden max 15mm passen.
In der Liste ist für die 205/55/16 Bereifung nur die 7Jx16Zoll Felge angegeben mit ET 37.
Meine Felgen sind 6,5Jx16 ET38, ich hoffe das in noch im grünen Bereich.
Hab die DR schon bestellt, ich hoffe sie kommen bis Samstag, dann gehts Montag in die Werkstatt. 😁
Wenn alles fertig ist, stell ich ein Foto rein.
Gruss,
Dulli