1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. 190er
  7. sprung in der scheibe

sprung in der scheibe

Mercedes W201 190er

hallo!
ich habe einen 3cm großen sprung in der windschutzscheibe, der durch steinschlag verursacht wurde. weiß jemand von euch ob man das reparieren kann, bevor der sprung sich über die ganze scheibe ausdehnt? gibt es vielleicht sogar eine möglichkeit, das selber zu machen und wenn ja wie?
habe gehört, eine neue scheibe soll sehr teuer sein!
danke für die antworten!
rprt

Ähnliche Themen
16 Antworten

nein, der tüv, wird und muß steinschläge im sichtfeld bemängeln und je nach art und größe die plakette verweigern.
was hier allerdings zu den ausbesserungen von kleineren steinschlägen noch nciht gesagt wurde ist, dass nach einer solchen reperatur es zu einer verschlechterung des wischbildes, der scheibenwischer kommt/kommen kann. da nunmal in den meisten fällen etwas material abgenommen wird und somit kleine "mulden" entstehen, indenen sich auch bei direkter sonneneinstrahlung das licht bricht und es somit noch zusätzlich zu einer stärkeren blendung kommt/kommen kann.
es sei denn, es gibt mittlerweile neuere methoden, ich habe seit 2 jahren lediglich scheiben erneuert, da wir in der werkstatt nicht mehr ausbessern, sonder nur noch tauschen dürfen (herstellervorschrift) was natürlich nicht für betriebe wie carglass und co. gilt :)

Hallo zusammen,
erst einmal Danke für die Reaktionen. Aber da muss man doch stinksauer werden, wenn man als Pfuscher hingestellt und aufs heftigste beschimpft wird, und das nur wenn man die gültigen Richtlinien kennt und anwendet. Und das von jemadem, der dann die Richtlinien nicht kennt
So nun nocheinmal : laut Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 06.02.1986 unter der Nummer StV 13/36.20.10-01 in der heutigen noch gültigen Form dürfen Beschädigungen nicht repariert werden wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach recht ) der an der Ober- und unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
@ narf003,
mit einer nicht reparierten Beschädigung der Windschutzscheibe ist die Stabilität der Scheibe nicht mehr gewährleistet und daher auch kein TüV.
@ Necrite
Durch die heutigen Harze wird die Scheibe an der Oberfläche wieder absolut eben, so dass keine einschränkungen hinsichtlich des Wischergebnisses Vorliegen. Die falsche Lichtbrechung wird gegenüber einem nicht repariertem Steinschlag deutlich gemindert, aber ist dennoch in minimalem Masse noch vorhanden, daher ja auch keine Reparatuen im Sichtfeld des Fahrers.

Deine Antwort
Ähnliche Themen