Spricht was gegen 98H statt 95V bei vmax = 205?

Hallo,

mein S-Max mit 163 PS von 2014 ist im Schein mit 215/60R16 95V angegeben, vmax ist aber nur 205 km/h.

Im COC stehen auch die 17-Zöller mit 98V und ganz hinten unter wahlweise Bereifung auch die 18er mit 98V, die 16er wie im Schein mit 95V und zusätzlich die 16er mit 95Q M+S (vermutlich nur mit Aufkleber).

Nun sind sehr wenige günstige V-Reifen in 16 Zoll verfügbar. Spricht was dagegen, einen 98H oder 99H zu nehmen? Ab 2009 oder so gibt es ja keinen generellen Aufschlag auf vmax mehr. Und ein Aufschlag wegen Last entfällt bei dem höheren Lastindex vermutlich auch, so dass kein Aufkleber notwendig wird?

19 Antworten

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 19. Oktober 2017 um 11:06:01 Uhr:


Die rechtliche Grundlage ist aber glasklar und unmissverständlich. Auch vor Gericht kann geltendes Recht nicht einfach ausgehebelt werden. Ich vermute ein Missverständnis...

Ja die rechtliche Grundlage ist Glas klar - nur du hast sie nicht verstanden

Sieh ttps://www.bussgeldkataloge.eu/deutschland/geschwindigkeitsindex.htmlhe:
hier kann man die Berechnung sehen die dazu führt, dass man die Höchstgeschwindigkeit nur als Berechnungsfaktor für den Geschwindigkeitsindex berücksichtigt

Das unterschreiten des Geschwindigkeitsindex ist auch nur bei M+S Reifen zulässig - wenn Aufkleber!
Ein Unterschreiten bei SR oder GJR ist gar nicht zulässig

Zitat:

@RHM3 schrieb am 19. Oktober 2017 um 10:47:50 Uhr:



Zitat:

@Veni Vidi Vici! schrieb am 19. Oktober 2017 um 10:06:35 Uhr:


Nein braucht keinen Aufkleber.

Du scheinst meinen Beitrag oben nicht gelesen zu haben. Ich habe es als Gerichtsurteil, dass der Vmax Aufkleber Pflicht ist wenn der Geschwindigkeitsindex zwischen Fahrzeugschein und Bereifung nach unten abweicht - und es interessiert keinen was in der CoC steht und es interessiert auch keinen dass die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein niedriger ist als der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen - und es interessiert auch keinen wenn man zusätzlich eine akustische Geschwindigkeitswarnung eingestellt hat.
Leider gibt es hier im Forum sehr viel Halbwissen und Fehlinterpretationen
Wir hier in D sind mit absolut kleinkariertem Behördentum gestraft.

Hallo,
bevor Du anderen Usern Halbwissen usw. unterstellst,
aktualisiere Dein eigenes Wissen bezüglich des maßgeblichen,gültigen §36 (1) und (5) der StVZO

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

und speziell wegen den erforderlichen Lastindexen und Geschwindigkeitssymbolen:
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:46:13 Uhr:


Nein, da muß nichts bedacht werden. Die Bereifung deckt die bbH ab und das ist ausreichend.

Ist das so?
Opel verbaute beispielsweise beim 1.9er Diesel H-Reifen ab Werk. Und demzufolge steht es auch im Schein.
Obwohl im Schein immer was mit unter 210km/h Topspeed stand sind sämtliche Fahrzeuge bei 210 abgeriegelt.
Auch mein Zafira der ja eigentlich nur 202 schafft

Ja, es ist so... ich schwöööre. 😁

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Zitat:

@RHM3 schrieb am 19. Oktober 2017 um 11:28:11 Uhr:


Das unterschreiten des Geschwindigkeitsindex ist auch nur bei M+S Reifen zulässig - wenn Aufkleber!
Ein Unterschreiten bei SR oder GJR ist gar nicht zulässig

GJR sind üblicherweise als Winterreifen (M+S und Schneeflocke) markiert, also mit einem Aufkleber in den meisten EU Länder auch mit kleinerem Geschwindigkeitsindex zulässig.

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